Grundstücksbreite nur 8,50 Meter - wie breit darf man bauen?

Diskutiere Grundstücksbreite nur 8,50 Meter - wie breit darf man bauen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi, es geht um ein Grundstück, das 60 Meter lang, aber nur 8,50 - 9 Meter breit ist. Bebauungsplan gibt es keinen. Es handelt sich derzeit um als...

  1. Bib007

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    Hi,
    es geht um ein Grundstück, das 60 Meter lang, aber nur 8,50 - 9 Meter breit ist. Bebauungsplan gibt es keinen. Es handelt sich derzeit um als Garten genutztes Gelände (war früher Landwirtschaft, am anderen Ende des Schlauchs steht die ehemalige Landwirtschaft, da ist das Grundstück jedoch breiter). Standort ist Bayern.

    Wie sieht das aus, wenn man da bauen möchte? Gibt es da Grundregeln, welche bezüglich des Abstands zur Grenze immer gelten oder darf man auch genau auf die Grenze bauen, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, der das verbietet?

    Genau auf die Grenze käme wahrscheinlich eh nicht in Frage, weil man will ja noch auf die Fläche hinters Haus kommen. Aber mich würde interessieren, ob so ein Platz überhaupt bebaubar ist? Wenn ich auf jeder Seite z.B. 3 Meter zum Nachbarn einhalten muß, dann bleiben ja nur noch 2,50 Meter über, da passt gerade mal ein Gartenhäuschen hin.
     
  2. #2 Thomas B, 27.11.2008
    Thomas B

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    Landwirtschaft riecht ja förmlich nach "Außenbereich". Da wird jedwede Bebauung schwierig.

    Es sind sodann immer mind. 3,00 m zur Grenze einzuhalten. Ausnahme: Garage bzw. Gebäude ohne Heizung (z.B. Geräteschuppen o.ä.). Die dürfen (bis zu einer gewissen Größe!) auf der Grenze errichtet werden.

    Wohnhäuser haben die 3,00 m einzuhalten. Es gibt natürlich auch hier div. Ausnahmen. Z.B. wenn ein B-Plan DH oder RH vorsieht. Dann müssen diese sogar auf die Grenze gebaut werden. Da hier kein B-Plan ist=> 3,00 m Grenzabstand (mindestens; ist das Gebäude zu hoch, kann es auch mehr werden....das würde aber jetzt zu weit führen...bringt außerdem nüscht.)

    Gruß

    Thomas
     
  3. Bib007

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    Nichts Aussenbereich. Liegt mitten im Ort. Die Vorderseite mit der ehemaligen Landwirtschaft an der Hauptstraße. Das Grundstück ist dort auf den ersten 50 Metern ca. 30-40 Meter breit. Danach ist da nur noch ein schmaler 8-9 Meter Schlauch, der dafür aber ca. noch 80 Meter weiter geht. Dann kommt wieder eine Straße, weil dort hinten dann bereits eine kleine Siedlung ist. Dort stehen auch bereits einige Häuser.

    Also ist das Grundstück am Ende des Schlauches (bzw. der ganze Schlauch) nicht bebaubar?

    Es käme nur ein EFH mit 2 Vollgeschossen in Frage, evtl. auch 1 1/2 Geschosse.
     
  4. #4 Bob Barker, 27.11.2008
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    Am besten einfach mal zum Bauamt der Stadt gehen :) Die können da bestimmt Auskunft geben.
     
  5. #5 Bauwahn, 27.11.2008
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    Also ich bin ja nur ein knochentrockener, genialer aber phantasieloser Ingenieur und kein Architekt, aber ich behaupte mal, ab 4 m Breite für das Haus (macht 10 m Grundstück) kann ein guter Archi was schickes zaubern. Drunter wird's wohl schwierig.
     
  6. #6 Thomas B, 27.11.2008
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    Könnte schon schwierig werden. Bedenke mal die Proportionen! 4 m breit, 2-geschossig und natürlich elends lang, weil man sonst die Flächen nicht unterbringt. Ist schwierig!

    Zumal man keinerlei Flurflächen mehr unterbringt um die einzelnen Räume (die ja wegen der Länge irgendwie hintereinander liegen dürften) zu erschließen.

    Grundsätzlich läßt sich sicher auch mit einem schmalen Baukörper was wirklich Nettes machen, dann müßten aber die Anforderungen sicher überdacht werden (2 - geschossig => große Wohnfläche....).

    Über den daraus resultierenden energetisch sicher suboptimalen Baukörper brauchen wir uns hier nicht im Detail ergehen...denke ich.

    Trotzdem: Eine interessante Aufgabe wäre so etwas schon. Aber hier haben wir ja 8-8,50 m ....

    Gruß

    Thomas
     
  7. Bib007

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    Hab gerade nochmal den Lageplan herausgesucht. Derzeit ist am Ende des langen Schlauchs eine alteMaschinenhalle/Garage/Stadl auf der gesamten Breite gebaut (ca. 8,30x10 Meter). Auf einer Seite genau auf der Grenze, auf der anderen Seite ist noch ca. 40 cm Platz zum vorbeikriechen.

    Geringste Breite ganz an der Straße: 8,75 Meter. Dann wirds bis ca. 50 Meter Tiefe langsam auf 10 Meter breit.
     
  8. #8 Torsten Stodenb, 27.11.2008
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    Wir hatten auch ungünstige Platzverhältnisse auf unserem Grundstück und haben an zwei Seiten Abstandsbefreiungen bekommen. Die Grenzabstände, auch der zur Straße hin, betragen jetzt nur 2,5 m.
     
  9. #9 DerSuchende, 27.11.2008
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    Schon über Nutzungsänderung und Sanierung nach gedacht ?

    MfG
     
  10. Baumal

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  11. Bib007

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    Die Halle ist ca 50 Jahre alt, alles gaaaanz einfach gebaut. Wellblechdach usw. Nur als Untertstand für ein paar alte Anhänger. Kein Keller usw. Als Garage/Carport würds vielleicht gehen...
     
  12. Baumal

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    örtlichen planer beauftragen der zeichnungen einreicht,
    welche vom gemeinderat und bauordnungsbehörde im rahmen einer bauvoranfrage
    evt.abgenickt werden.

    kostet nicht die welt.....
     
  13. #13 Wilhelm Wecker, 28.11.2008
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    Schlauchgrundstück

    Gibt es denn einen Grund warum ausgerechnet der schlauchartige und noch dazu hinterliegende Teil des Grundstücks bebaut werden soll? Ist der Schlauch von der rückwärtigen Seite aus überhaupt ausreichend erschlossen, wenn z.B. die Halle verschwinden würde? Beim vorderen Grundstück 30-40 m breit und 50 m lang, müßte doch eine Bebauung möglich sein. u.U. unter Aufgabe oder Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Denkbar wäre auch, eine einseitige Grenzbebauung - wenn ein Nachbar die Abstandsflächen übernimmt - dann käme bei 8,5 m und 3 m Mindest-Grenzabstand eine Hausbreite von 5,5 m heraus.
     
  14. Bib007

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    Also die breite Seite liegt genau an der vielbefahrenen Hauptstraße. Dort liegt auch das (alte) Wohnhaus, das noch bewohnt ist. Wegen Lärm, Verkehr (Gefahr für Kinder usw) soll das neue Haus in einer ruhigeren Gegend gebaut werden.

    Am Ende des Schlauchs führt eine kleine wenig befahrene Straße vorbei, da dort hinten eine neue Siedlung ist. Dort sind ein paar alte landwirtschaftliche Hallen und dazwischen noch ein paar Wohnhäuser. Alles sehr sehr ruhig, nahezu kein Verkehr (nur Anlieger und im Sommer hin und wieder mal ein Traktor). Kanal, Wasser, Strom usw alles vorhanden. Die alte Halle würde dann abgerissen werden.

    Die nördlichen Nachbarn haben ebenfalls eine landwirtschaftl. Lagerhalle auf dem Grundstück, zwischen den Hallen (auf dem Grundstück des Nachbarn) führt eine durchfahrt ins restliche Grundstück des Nachbarn. Der südliche Nachbar hat dort seinen Garten - so lang wie unser Schlauch, nur ca. 50 Meter breit - der verkauft aber keinen Teil davon. Das sind alles so lange Grundstücke - die Wohnhäuser immer an der Hauptstraße und hinten raus dann Garten, usw. - nur unser Grundstück ist mit Abstand das schmalste.


    Ach ja, ein Passivhaus wäre angedacht - dann kann ich wohl nochmal 50cm je Wand abziehen, also 1m weniger Innenfläche fürs Haus. Das kommt dann noch erschwerend hinzu.
    Hab mir das schon so gedacht, das das ziemlich schwierig und mit vielen Kompromissen einhergehe würde.
     
  15. #15 DerSuchende, 28.11.2008
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    Ach so schwierig ist das nicht.
    Brauchst nur kompetente Hilfe! (Entweder am Anfang oder am Ende)

    Ich würde mir erstmal ein paar schmale Häuser anschauen. Ob das überhaupt gefällt? Dann sollte man mit einem Beispiel,“ incl. Grobe Maße“, beim Bauamt vorbei schauen. Danach zur Bank und dann „wenn`s genehm“ zum ortsansässigen Archi.

    MfG
    PS: Geht natürlich andersrum einfacher:biggthumpup:
     
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