Grundstück tiefer als die Straße. Wie auffüllen?

Diskutiere Grundstück tiefer als die Straße. Wie auffüllen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben ein Grundstück gekauft (Ackerland), welches wir im Frühjahr mit einem Einfamilienhaus ohne Keller bebauen möchten....

  1. #1 llsergio, 02.12.2008
    llsergio

    llsergio Gast

    Hallo zusammen,

    wir haben ein Grundstück gekauft (Ackerland), welches wir im Frühjahr mit einem Einfamilienhaus ohne Keller bebauen möchten. Das Grundstück ist 26,5x15,5m groß (411m²), das Haus hat ein Baufenster von 11,2x9m. Nebenan kommt noch die Gagage mit 3x9 Meter bis an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Freie Gartenfläche ist somit 12,3x15,5m (190m²).

    Nun ist die Straße 1,05m höher als unser Grundstück. Das Haus inkl. Garage soll auf Straßenhöhe liegen, eventuell auch die Terasse (3,5x9m?) zum Garten hin. Der Garten selber kann dann ruhig tiefer liegen als das Haus.

    Nun meine Fragen:

    - Unser Hasu ist das letzte Haus in der Straße und liegt in einem Wendehammer. Der Höhenunterschied am Straßenanfang liegt bei 0,90m, also ist unser Haus an der tiefsten Stelle. Muss ich für den Garten irgendwas beachten? Nicht dass der später bei Regen immer unter Wasser liegt...

    - Wie füllt man den Boden für das Haus und die Garage am besten bis zur Straßenkante auf?

    - Wie werden hier die Preis für das benötigte Material berechnet? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    - An der hinteren Grundstücksgrenze, also die komplette 26,5m, entsteht ein Grünstreifen der Stadt. Dieser wird nicht bis zur Straßenhöhe angehoben sondern bleibt 1,05m tiefer als das Haus. Muss ich mein Grundstück irgendwie absichern, damit mein Boden nicht abrutscht? Mein zukünftiger Nachbar sprach von L-Steinen? Ist das empfehlenswert und was kost mich der Spaß?


    Vielen Dank im voraus

    Gruß Sergio
     
  2. Julius

    Julius

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    Kläre doch erst einmal, auf welche Höhe das Haus gesetzt werden darf oder muß.
    Und ob dad Grundstück aufgefüllt werden darf - wenn ja, wie weit bzw. stark.
     
  3. #3 llsergio, 02.12.2008
    llsergio

    llsergio Gast

    Ja, das habe ich morgen ohnehin vor. Werde mal beim technischen Rathaus anrufen.

    Soviel vorab: Die Gebäudehöhe darf 9,50m ab Straßenkante nicht überschreiten. Unser Haus soll 9,20m hoch werden.

    Gruß Sergio
     
  4. Bib007

    Bib007

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    Gibts da eigentlich grundsätzliche Regelungen, wenn im Bebauungsplan nichts darüber steht?

    Wo finde ich was darüber?
     
  5. #5 Baufuchs, 03.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Z.b.

    in NRW (Fragesteller wohnt dort) in der Bauordnung §9 (3).

    Und/oder Nachbarrechtsgesetz NRW:

     
  6. #6 Manfred Abt, 03.12.2008
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    Nur stellt sich natürlich schon die Frage, warum denn ohne Keller gebaut werden soll. Gerade bei diesen Höhenverhältnissen.
     
  7. #7 llsergio, 03.12.2008
    llsergio

    llsergio Gast

    Die Frage habe ich mir heute auch gestellt. Ursprünglich aus kostengründen. Ca. 30.000,00 EUR für eine Keller, den wir kaum nutzen, wollten wir nicht ausgeben. Da standen allerdings die Höhenunterschiede noch nicht fest. Wenn mich das Auffüllen genauso viel kosten wird, was ich nicht hoffe, wäre natürlich ein Keller logischer.
     
  8. #8 Manfred Abt, 03.12.2008
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    Ihr werdet ihn nutzen!
    Und den Wert des Hauses hebt er auch.
     
  9. Hansal

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    Hallo,

    Ggfs kann der Kelleraushub zum Auffüllen des Grundstücks genutzt werden. 5000€

    Bauen auf einer Auffüllung ist auch nicht so ohne---> Setzungen: 1000€

    Der Hausanschlussraum uns der Hauswirtschaftsraum können in den Keller wandern
    im EG entsteht zusätzlicher Wohnraum: ca. 8m2* 1400€= 11200€

    Es enstehen nochmals 2 große Lagerräume.


    Wenn man meine grobe Kostenannahme nimmt, dann liegt der Mehraufwand bei ca. 13000€.
    Dafür hat man einen Keller und braucht auf seinem Grunsstück nur 1 Hütte. (weitere Kostenersparnis. )
    Ein weitere Vorteil ist, dass man einen höheren Wiederverkaufswert erzielen kann und man ärgert sich nicht den Rest des Lebens keinen Keller gebaut zu haben.


    Grüße
    Hans
     
  10. #10 llsergio, 03.12.2008
    llsergio

    llsergio Gast

    Meine Frau mag keine Keller und ich würde ihn als Rumpelkammer nutzen. Wenn man ihn hat ist es gut. Wir hatten bislang nie einen Keller und vermissen ihn bislang auch nicht.

    Mein Problem ist auch, dass ein Teil des Geldes von der wfa kommt und die bereits genickt haben. Das Genehmigungsverfahren war ein hartes Stück Arbeit. Wenn nun Änderungen kommen und das ganze Vorhaben wird auch noch teurer, dann kann ich noch mal ein halbes Jahr drauf rechnen, bis wir unsere Förderzusage erhalten und bauen können, wenn wir sie überhaupt noch mal erhalten, da nur Gebäude bis zu einem gewissen Preis gefördert werden.... Müßte ich mal ausrechnen (lassen).

    Nur ich müßte wissen, was da an Kosten für die Auffüllarbeiten auf mich zukommen, damit ich besser vergleichen kann. Hat jemand Tipps für mich?
     
  11. Hansal

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    Wenn Du eine Förderzusage seitens der Wfa hast dann gibt es doch auch eine mindestens eine genehmigte Bauvoranfrage. Dort sind doch auch schon die Sockelhöhen angegeben oder?
    Auf welche Kosten hat die Wfa denn genemigt?
    Wurde die Grundstückauffüllung nicht in den Kosten berücksichtigt?

    Grüße
    Hans
     
  12. #12 llsergio, 03.12.2008
    llsergio

    llsergio Gast

    Bauvoranfrage gibt es, Sockelhöhe höre ich zum ersten Mal. Was ist das genau? Schau ich mal nach, ob sowas irgendwo vermerkt ist.

    Die Grundstücksauffüllung wurde zum Teil berücksichtigt. Unser Architekt, mit dem ich soeben einen Termin vereinbart habe, baut zur gleichen Zeit ein zweites Haus mit Kelleraushub. Diesen Aushub möchte er für unser Grundstück verwenden.

    Ich möchte mich im Moment noch nicht darauf verlassen, daher meine Fragen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2008
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    Ist der Aushub denn als Füllgut geeignet?? Verdichtungsfähig??

    Und wieso verschiebt ein Architekt Aushub?? Ist das ein Generalübernehmer, der mal Architektur studiert hat oder ein FREIER Architekt???

    MfG
     
  14. #14 llsergio, 03.12.2008
    llsergio

    llsergio Gast

    Das ist ein freier Architekt und Nachbar von uns.

    Ich find die Idee mit dem Verschieben garnicht schlecht, nur möchte ich für alle Eventualitäten gerüstet sein.

    Angabe zur Sockelhöhe habe ich leider nicht. Wenigstens gibt es aber keine Vorgaben, wie mit dem Grünstreifen hinter unserem Haus entlang des Grundstücks zu verfahren ist.
     
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