Planungsauftrag Eingabeplanung - seriös ?

Diskutiere Planungsauftrag Eingabeplanung - seriös ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, Wir wollen schlüsselfertig bauen lassen. folgender Vertrag wurde uns heute bei einem Erstgespräch vorgelegt:...

  1. #1 bcolumbia, 03.12.2008
    bcolumbia

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    Liebes Forum,

    Wir wollen schlüsselfertig bauen lassen.

    folgender Vertrag wurde uns heute bei einem Erstgespräch vorgelegt:

    ---------------------
    Planungsauftrag

    Auftragsgegenstand:
    1) Erstellung der Eingabeplanung für .......
    2) Erstellung und Lieferung der Berechnung zur Energieeinsparverordnung

    Im Auftragsumfang nicht enthalten sind:
    Fachplaner für Statik, Bodengutachten, Schall- und Brandschutznachweis.

    Vergütung:
    4500€ netto fällig 10 Tage nach Übergabe der Planungsunterlagen an den Auftraggeber
    -----------------------

    Das ist der gesamte Text. Uns kommt der Betrag für eine aus unserer Sicht sehr schwammig definierte Leistung sehr hoch vor. Unklar scheint uns was für weitere "Planungskosten" da auf uns zukommen.

    Könnt Ihr mir einen Tip geben ob dies so üblich / seriös ist ?

    Vielen Dank !
    Grüße BC
     
  2. #2 MoRüBe, 04.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    üblich jain...

    ... seriös nein. Deswegen unseriös, weil der Angebotsabgeber erstmal die 19% moms beim Endpreis vergessen hat. Verhalten ist schon mal abmahnverdächtig. Weiter: was ist mit den Planungskosten, wenns zum Vertrag kommt? Fazit: da will einer einen binden, der keine Ahnung hat. Und Sie dabei über den Tisch ziehen. Und pauschal so 4.500 ohne zu wissen, wie groß, wie teuer, na ja....
     
  3. #3 bcolumbia, 04.12.2008
    bcolumbia

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    Nachtrag

    @ MoRüBE
    Danke für die schnelle Antwort.
    ich muss zu meiner Schande gestehen, daß sehr wohl zzgl. MWST dabei steht (Sorry beim abtippen übersprungen).

    Noch ein paar Zusatzinfos:
    wir haben schon sehr konkrete Vorstellungen (planen seit ca. 1 Jahr)und hatten einen selbstgezeichneten Plan und genaue Vorgaben bzgl. Dämmung usw. dabei. Der Berater schien uns fachlich sehr kompetent (hat auf Anhieb einige "verzwickte" Probleme lösen können), d.h. fachlich haben wir uns sehr wohl gefühlt.

    Dann aber am Schluß dieser KURZE "Vertrag", das hat uns doch sehr verunsichert ob hier nicht ein Bauernfänger unterwegs ist.
    Frei nach dem Motto "Strategie der Häppchen" oder wie du sagst Kundenbindung (4500 hier 4500 da usw. usw.) umso schwerer wird es da für einen nachher dann abzuspringen.

    Momentan schwebt mir folgendes vor (falls ich doch beauftragen sollte):

    a) eine Frist für die Leistungserbringung zu setzen
    b) die erfolgreiche Genehmigung des Bauvorhabens als Bedingung für die Zahlung auszuhandeln
    c) Vereinbarung über Planungskosten (was wird bei Weiterführung des Bauvorhabens noch an Planungskosten auf uns zukommen)

    Was meinst Du, bzw. Ihr ?
    Sinnvoll, oder lieber Hände weg ?
    Gibt es andere Bedingungen die man aufnehmen sollte ?
    Macht es Sinn hier kleinere Häppchen zu vereinbaren ?

    Vielen Dank für die Unterstützung, wüsste sonst nicht wohin ich mich wenden könnte...

    Grüße BC


    P.S.: Ich habe kein Problem jemandem für gute Leistung fair zu entlohnen, mir geht es mehr um die SIcherheit auch wirklich gute Leistung zu bekommen
     
  4. #4 MoRüBe, 04.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Auch wenn da zuzüglich...

    ... moms steht, egal, dem Endkunden ist der Endpreis! also einschließlich der moms zu nennen. Punkt. Sie sollen nicht erst anfangen zu rechnen. Hier kommen an weiteren Planungskosten noch hinzu: Statiker, Baugrundgutachter, evtl. Mehrkosten wegen erhöhtem Gründungsaufwandes. Da ist es besser, sich einen Architekten zu suchen und diesen nach HOAI LP 1-4 zu beauftragen. Da kommt man u.U. günstiger weg (kenne die Größenordnung des BV nicht) Malbei Archifee den HOAI-Rechner bemühen. Zudem ist die Haftungsfrage eindeutig geklärt.
     
  5. wabe

    wabe

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    Ich halte das Angebot nicht zwangsläufig für unseriös, allerdings sollte man evtl. analog der HOAI genau definieren, was man dafür bekommt.
    Ich würde allerdings den Auftrag nur erteilen, wenn das Unternehmen auch schon ein vernünftiges Angebot für den Schlüsselfertigbau gemacht hat und ich auch sonst einen guten Eindruck von dem Unternehmen gewonnen habe (Referenzen, Besichtigungen usw.)
     
  6. #6 Baufuchs, 11.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    hier:
    ist schon deshalb unzulässig, weil dann die Zahlung vom Handeln Dritter abhängig ist.

    Aber:
    Grundsätzlich schuldet der Planer eine genehmigungsfähige Planung.
    Wird die Genehmigung (im ersten Anlauf) nicht erteilt, hat der Planer nachzubessern.
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    es ist jain wie MoRüBe schon anklingen ließ.

    Denn was fängt der Auftraggeber damit an.

    Alleine den ganzen Weg der Baugenehmigung vor sich.
    Dann wird das schnell zu teuer und frustierend.

    Wennn dann Planung bis Baugenehmigung erteilen. -> Wenn die erteilt ist oder endgültig abgelehnt wird, ist der Job zu Ende. Wie Archi-Beauftragung LP1-4.
     
  8. mls

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    4500 - enev-nw = rd. 4000 für gp = lph 4 .. das wird ein ziemlich grosses haus
    wenn die 4000 für lph 1-4 sein sollen, wird´s ein ziemlich kleines haus

    verträge mit baugrundler, twp etc. werden separat abgeschlossen.

    die länge e. vertrages sagt nicht unbedingt viel über die absichten der vertragsparteien aus.
    das kann egal sein - oder auch nicht. ich halte allerdings einen 2-seiter für sinniger
    als einen 8-seitigen standardvertrag .. und früher konnte man verträge noch per
    handschlag machen.
     
  9. #9 Thomas B, 11.12.2008
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    ...und weißt Du was.... das geht heute auch noch!

    Thomas
     
  10. #10 Torsten Stodenb, 11.12.2008
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    "und früher konnte man verträge noch per
    handschlag machen.
    ...und weißt Du was.... das geht heute auch noch!"

    Ja, aber nur mit Partnern, die man kennt. Eventuell. Schön wär's!
     
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