baurecht/insolvenzrecht

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  1. werner

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    :confused: aufgelöste firma macht im rechtsstreit weiter.
    eine bank teilt einer firma i.l. mit :"wir erteilen ihnen hiermit namens und in vollmacht unserer mandantin die ermächtigung,trotz der zu gunsten unserer mandantin bestehenden abtretung die forderung gegenüber herrn x in dem rechtsstreit,unter beantragung der verurteilung des klägers und widerbeklagten an unsere mandantin geltend zu machen."
    ein jahr später teilt die bank mit:
    "namens und in vollmacht unserer mandantschaft verzichten wir hiermit auf die bestehende globalzession,die seitens der gmbhi.l.erklärt worden ist insoweit,als vermeintliche forderungen gegenüber dem bauherren betroffen sind".
    frage:ist damit die widerklage des geschäftsführers und liquidators unbegründet und hinfällig(des grundes beraubt)?
    wer muss die kosten der widerklage/klage tragen?
    kann der liquitator die widerklage neu aufnehmen?
     
  2. Eric

    Eric

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    Was sagt denn Ihr Anwalt? Hat er keine Ahnung?

    Fragestellung ist so viel zu verworren. Wer ist Kläger, wer ist Widerkläger? Hat die Firma i.L. das Verfahren nach Anmeldung der Insolvenz wieder aufgenommen? Ist die Firma aufgelöst ( im HR gelöscht ) oder nur i.L.???
     
  3. werner

    werner

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    danke für die schnelle antwort
    ich bin der kläger
    der geschäftsführer/liquidator ist der widerkläger
    die widerklage wurde nach der insolvenz eingereicht
    die klage wurde vor der insolvenz eingereicht(überzahlung/mängel)
    die firma ist aufgelöst aber noch nicht gelöscht
    der insolvenzantrag ist mangels masse abgelehnt
    kann der geschäftsführer persöhnlich haftbar gemacht werden?
     
  4. Eric

    Eric

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    Es geht offenbar um eine GmbH.

    Die GmbH i.L. ( wie jede andere juristische Person ) besteht solange fort, wie sie noch eine werthaltige Forderung hat. Folglich wird der Prozeß zur Klärung der Frage, ob Ihre bzw. die Forderung der GmbH i.L. besteht, fortgeführt.

    Die der Widerklage zugrundliegende Forderung ( offenbar Werklohn oder Restkaufpreis ) war vermutlich ursprünglich zur Sicherheit an die Bank abgetreten. Deshalb mußte die GmbH i.L. zunächst auf Zahlung an die Bank klagen. Die Bank hat dann auf die Abtretung verzichtet, Damit wurde die GmbH i.L. wieder Forderungsinhaberin und hat die Klage demzufolge auf Zahlung an sich selbst umgestellt.

    Warum soll der Liquidator ( vermutlich der frühere Geschäftsführer der GmbH ) persönlich haften?
     
  5. werner

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    der geschäftsführer ist von der staatsanwaltschaft wegen konkursvergehen angeklagt.die gmbh i.l. ist vermögenslos.in der baustandsermittlung wurde eine überzahlung festgestellt,die ich einklage. vermögen besitzt nur der geschäftsführer.
    ist die umstellung der widerklage möglich ,da es sich um den gleichen klagegegenstand handelt?
     
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