Sicherheitsfrage zum Sicherheitseinbehalt

Diskutiere Sicherheitsfrage zum Sicherheitseinbehalt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten tag, eine (hoffentlich) einfache Frage. Der Archi beruft sich in der Ausschreibung auf VOB Teil A, B und C. Ohne z. B. auf die...

  1. #1 alfred37, 06.12.2008
    alfred37

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    Guten tag,

    eine (hoffentlich) einfache Frage.

    Der Archi beruft sich in der Ausschreibung auf VOB Teil A, B und C.

    Ohne z. B. auf die Zahlungen und den Sicherheitseinbehalt "speziell" einzugehen.

    Also im Vertrag nichts von der Höhe.

    Liege ich richtig, dass der Sicherheitseinbehalt dann automatisch 5% beträgt?

    vielen Dank,

    alfred
     
  2. #2 Baufuchs, 07.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    § 17 VOB lesen. Dort steht unter (1):

    "Wenn Sicherheitsleistung vereinbart ist ......"

    D.h. Sicherheitsleistungen gibt es gem. VOB/B nicht automatisch, sondern Sicherheitsleistung muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 07.12.2008
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    ... weiß er nicht so genau was er tut. Teil A hat hier sicherlich überhaupt nix verloren.
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Deshalb: Ist das eine öffentliche Ausschreibung?

    Mit Eröffnungstermin usw.?
    Wenn nicht hau Ihm das um die Ohren.
     
  5. #5 alfred37, 09.12.2008
    alfred37

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    keine Vetragsbedingungen dabei.

    Archi sagt telefonisch. dies wird in der vertragsverhandlungen ausgehandelt. ich solle bei der Kalkulation von 3% ausgehen.

    Sitzt man bei Angebotsabgabe eigentlich automatisch im Boot, ohne die Vertragsbedingungen gelesen zu haben?

    es geht schliesslich um ein "kleines" Sümmchen.

    Bauvorhaben Deutesches Rotes Kreuz


    danke, alfred
     
  6. #6 DerSuchende, 09.12.2008
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    :yikes
    mach das besser als Spende. Dann ist auch kein Einbehalt und die Größe von G ohne V gesichert .:biggthumpup:

    MfG
    PS: Lass Dich auf so einen Schieeetttt nicht ein.
     
  7. PeMu

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    VOB/A angeführt. Vertragsverhandlungen?:yikes Ausschreibung wird damit nichtig.
    Wenn einer nach der Vergabe aufbegehrt, dann gilt: neues Spiel neues Glück.:28:

    Die Vertragsbedingungen sind elementar und werden mit Abgabe des Angebots anerkannt. Da der Ausschreibende Betreuer nicht so weiss, was er da treibt kannst du nach nicht passenden Vertragsverhandlungen ja das Veto einlegen und die Nicht-Einhaltung der VOB/A mitteilen.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 09.12.2008
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    Ansonsten kannste ihm ja auch VOB / A § 14 Sicherheitsleistung um die Ohren hauen ...

    /Zitat
    Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel voraussichtlich nicht eintreten und der Auftragnehmer hinreichend bekannt ist und genügende Gewähr für die vertragsgemäße Leistung und die Beseitigung etwa auftretender Mängel bietet .

    ..... ...... .....

    /Zitat Ende

    Kurzform der Archi hat da nicht unbedingt den Durchblickerpeil ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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