Unser Haus. Pläne und Schnitte.

Diskutiere Unser Haus. Pläne und Schnitte. im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, da ich Euch ja jetzt mit meinen Fragen ganz schon genervt habe stelle ich mal unseren Entwurf zur Diskussion....

  1. #1 lordbauer, 08.12.2008
    lordbauer

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    Hallo,

    da ich Euch ja jetzt mit meinen Fragen ganz schon genervt habe stelle ich mal unseren Entwurf zur Diskussion.

    http://de.fotoalbum.eu/lordbauer/a192836

    Gruss

    LordBauer

    PS: Der Porsche existiert leider nicht.:biggthumpup:
     
  2. #2 black928er, 13.12.2008
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    black928er Gast

    Ich gehe davon aus dass hier jemand geplant hat der sich auskennt? So siehts zumindest aus. Scheint mir alles am rechten Platz und ganz in Ordnung. Ist ein schlichter Grundriss, der gefällt. Müsste ich mir allerdings mal in Ruhe ansehen.

    Was mich allerdings immer wieder wundert, ist die Planqualität die da von Architekten raus gegeben wird. So eine Plangrafik würde ich meinem Kollegen, der die Einreichplanungen für mich im Büro macht um die Ohren hauen.
     
  3. Seev

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    Wieso? Die Bäume und Büsche sind doch stark, besonders in den Ansichten.
    :(
     
  4. #4 meinHaus500, 14.12.2008
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    Ich finde, dass der Treppenbereich etwas beengt wirkt. Warum die Mauern und Türen nochmal in diesem Bereich?
     
  5. #5 C. Schwarze, 14.12.2008
    C. Schwarze

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    Werden eigentlich keine Häuser mehr gebaut, wo man mit beiden Händen jeweils am Griff der Wäschewanne, ohne mit den Handaußenseiten an der Treppenwand anzuschruppen, eine einfache gerade Treppe hoch- und runtergehen kann....

    was soll von euch werden, wenn ihr älter werdet?
     
  6. #6 Thomas B, 14.12.2008
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2008
    Thomas B

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    ..ist m.E. noch nötig: Ich habe immer ein Problem damit wenn Fenster-/ Türöffnungen immer so knapp am Ortgang sitzen, daß kaum noch "Fleisch" bleibt. Das mag statisch schon irgendwie machbar sein, sieht aber fragil aus. Daher (meine Meinung!): Fenster an den Giebeln etwas weiter vom Ortgang weg setzen.

    Im OG meine ich, daß das Bett in der Nische bei Kind 2 (über Treppenhaus) eher schwer zu erreichen sein wird und zum anderen das Treppenhaus unnötig beengt wird: Wand gerade durch, Bett "ins" Zimmer, Podest größer am besten noch mit DFF versehen (gibt Licht!), dann wird's besser.

    Ansonsten: Grundriß klar und einfach.

    Was paßt denn nicht an der Qualität???? Ist doch alles drin, was man braucht! Der arme Kollege, dem Du das um die Ohren haust...der wird sich aber wundern....und ich auch!

    Gruß

    Thomas
     
  7. #7 lordbauer, 14.12.2008
    lordbauer

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    Hallo,

    das beengte Treppenhaus resultiert aus meinem persönlichen Wusch ein abgeschlossenes Treppenhaus zu haben. Dadurch die Türen und Wände. Besser haben wir es nicht hinbekommen.
    Wir hatten die Wand erst durchgängig (OG, Treppenhaus) jedoch waren wir der Meinung, dass der Platz wenn man ihn zum Treppenhaus dazu gibt nur vergeudet ist. ==> Ich weiß, dass wir da einen Staubsauger unterbringen können! Werde es aber auch noch einmal diskutieren.

    Zeichnungen sind aus Autocad/Baucad. Denke das ist Standard. Pläne sind ja auch "nur" für den Bauantrag gewesen.

    @Thomas B

    Fenster schaue ich mir an. Dachflächenfenster mag ich persönlich nicht und möchte diese so weit möglich vermeiden. Werde es aber mit dem Architekten klären. Licht kommt eigentlich über ein 3,50m langes Fenster welches über EG und OG geht.

    Gruss

    LordBauer
     
  8. #8 meinHaus500, 14.12.2008
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    Wenn ihr ein Treppenhaus wolltet, dann müsstet ihr das ganze etwas großzügiger planen. Zudem leiden diese Miniflure sehr darunter. Dort wäre noch nicht einmal Platz um ein kleines Tischlämpchen für zumindest etwas Beleuchtung aufzustellen. So sind sie nur ein düsteres Loch ohne Wert.

    In der Ost-Ansicht ist das Fenster im Schlafzimmer bodentief (jedenfalls fast) und das Badezimmerfenster nicht. Harmonischer sähe es aus, wenn dieses die gleiche Größe hätte.

    Wäre es nicht praktischer vom Kellerflur aus ins Bad zu gehen? Dann wäre es leichter das auch mal zwischendurch zu nutzen. Wie groß soll die Duschtasse dort werden? Sie wirkt auf mich sehr klein.

    Im Essbereich im EG könntet ihr auch die anderen bodentiefen Fenster öffnen lassen, ist einfach praktischer.
     
  9. #9 Landbub, 14.12.2008
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    Für was braucht man em EG eigentlich 2 (kleine) Tische? Der runde hat m.E. nur den Zweck, den Erker zu füllen.
     
  10. #10 lordbauer, 14.12.2008
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    @Landbub

    Wir besitzen gar nicht so viele Tische :mega_lol:. Glaube mir meine bessere Hälfte wird jedem cm² der ihr zur Verfügung steht mir irgend etwas füllen, vermutlich Pflanzen. Aber das ist ein anderes Thema.

    @meinHaus500
    Keller Bad/WC ist mit Absicht nur aus dem Zimmer zugänglich. Zuerst wollten wir es auch aus dem Flur zugänglich machen aber:

    1. Gäste sollen mir nicht unbedingt halb nackt über den Weg laufen, wenn ich gerade in meinem Hobbyraum Tischtennis spiele, bzw. diesen verlasse.
    2. Wir planen ein Aupair früher oder später zu holen. Und der oder die soll ein für sich abgetrennten Bereich zur Verfügung haben ==> also direkter Weg ins Bad.

    Größe der Duschtasse steht noch nicht fest. Über die größe des Bads mach ich mir aber nochmal Gedanken. Danke für den Tipp :winken.

    Flur: Ich habe bisher in einigen Häusern wohnen dürfen mit großen und kleinen Fluren bzw. Treppenhäusern. Für mich sind Flure reine Verkehrsflächen die so klein wie möglich zu halten sind. Alles andere ist verschenkter Platz. Dies ist wohl gemerkt meine persönliche Meinung. Der Wert des Flurs ist der, dass man damit in andere Räume kommt.

    Beim Treppenhaus gebe ich Dir recht. Aber ein vergrößern in der Breite macht wenig Sinn und in der Länge verschiebt es die Räume sehr ungleich.
    Wir fanden das Treppenhaus auch zu klein (EG) und haben deshalb beschlossen, es nicht ganz vom Rest des Hauses abzutrennen. So sind zum Beispiel Gaderobe/WC im EG direkt vom Treppenhaus aus zugänglich.

    BadFenster:
    Ich gebe Dir Recht im Bezug auf den Blick von außen. Jedoch finde ich persönlich lange Fenster im Bad nicht sonderlich gut (innen). Und mir ist der "innere" Wert wichtiger als der "äußere". Aus diesem Grund die Fenster.

    Die genannten Punkte haben wir bewusst so entschieden. Trotzdem vielen Dank für Deine Kritik.

    Gruss

    LordBauer
     
  11. #11 lordbauer, 14.12.2008
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    @Thomas B

    Habe mal mit dem Architekten und meiner besseren Hälfte über das Treppenhaus im OG diskutiert. Zu Beginn war der Kniestock wesentlich höher. Da war für das Bett noch mehr Platz. Doch leider haben wir einen sehr restriktiven Bebauungsplan und der Kniestock musste runter, damit es kein Vollgeschoss wird.

    Vermutlich werden wir die Wand wieder durchziehen und einen neuen Abstellplatz für den Staubsauger haben:).

    Gruss LordBauer
     
  12. Seev

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    Hallo LordBauer,

    Warum restriktiv? Wieviele Vollgeschosse sind denn zu gelassen? Und ist Dein UG auch eins?

    Wie hoch ist denn jetzt aktuell der Kniestock und die Dachneigung?

    Wie schaffst Du das denn, daß dein OG kein VG wird?? Meiner "Schätzung" (kann Deine Pläne leider nicht zoomen) nach haut das nicht so ohne weiteres hin: LBO-BW: >75% der GF des DG < 2,30m (Höhe von OK FFB bis Schnittpunkt OK Dachhaut gemessen), wenn ichs richtig im Kopf hab. Oder täusch ich mich da?? (@Architekten)

    Gruss
    Seev
     
  13. #13 lordbauer, 15.12.2008
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    Hallo,

    also 1 Vollgeschoss ist erlaubt. Das OG ist laut Architekt kein Vollgeschoss. Berechnung ist irgendwo im Bauantrag. Vermesser hat es ebenfalls nachgerechnet. Kniestock sind 85cm, Dachneigung 35 Grad.Kellergeschoss ist glaube ich nur ein Vollgeschoss wenn es mehr als 1,40m über die Geländeoberfläche hinausragt. Das tut es wohl nicht.

    Gruss
     
  14. Seev

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    UG ist schon klar, das kriegt er sicher hin. Aber das DG??

    Wie gesagt hab ich Schwierigkeiten die Maße in Deinen Plänen zu erkennen. (Wie tief ist denn das Haus?)
    Aber bei 0,85 m Kniestockhöhe (innen! nehme ich mal an) hast Du die 2m-Linie nach 1,64m Abstand (dann auch innen) erreicht. Dort dürftest Du bereits aussen die 2,30 überschritten haben, o.k.? Nun kommts auf das Verhältnis der drunterliegenden Fläche zur Grundfläche an.

    Bitte klärt moch auf, wenn ich falsch liege. Danke.

    Weshalb hats denn unser Architekt nicht geschafft, daß das DG kein VG wird (bei praktisch gleichen Vorgaben wie 35°SD) ?? Unser Haus ist wohl schon viel zu tief dafür, das kann höchstens bei sehr schmalen Häusern funktionieren. Aber dafür liegt m.E. auch Deine 2m-Linie ganz schön weit draussen. ??
     
  15. #15 lordbauer, 15.12.2008
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    Hallo,

    also ich vertraue da mal meinem Architekten, daß er das richtig berechnet hat. Der Bauantrag liegt gerade bei der Gemeine. Aber ich glaube im Kenntisgabeverfahren wird das eh nicht mehr so genau geprüft.

    Berechnung VG aus Bauantrag (hab nicht alles abgetippt):
    Fläche EG = 99,92m²
    Erker EG = 6,00m² ==> Summe 105,92m²

    Fläche DG über 2,30m = 66,62m²
    Erker = 12,53m² ==> Summe 79,15

    75% von 105,92m² = 79,44m² ==>
    Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss 79,44m²>79,15m²

    Reicht das?
     
  16. #16 lordbauer, 15.12.2008
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    Das ganze für BW
     
  17. Seev

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    Vielen Dank für die detaillierten Angaben. Kanns aber nicht prüfen. Dazu müsste ich mir die Schnitte rausdrucken und es versuchen da reinzulegen. Wird wohl so passen, wenns die Profis sagen.

    Ja ich weiß wo Bietigheim liegt :D

    Wir dürften auch Kenntnisgabeverfahren machen, will ich aber nicht.
     
  18. #18 lordbauer, 15.12.2008
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    Warum nicht. Ist doch billiger oder?
     
  19. Seev

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    Ja, hat aber auch Nachteile oder Risiken. Alle Architekten, mit denen ich das besprochen habe, haben davon abgeraten. Ich weiß nicht mehr alles, nur soviel:

    Im normalen Baugenehmigungsverfahren können nach Genehmigung die Nachbarn nicht mehr kommen und Zoff machen wie im Kenntnisgabeverfahren. Das Amt prüft ja dort nicht explizit, sondern "glaubt" ja erstmal dem Antragsteller. Wenns später (bis 10 Jahre?) irgendwelche Zweifel gibt, dann wird dann eben geprüft. Und wenn sich der Planer je verhaut, evtl. rückgebaut!?

    Wenn irgendwas auftaucht, wo man eine Befreiung braucht, dann geht Kenntnisgabeverfahren auch nicht mehr.

    Vielleicht wissen die Architekten hier das noch etwas genauer.
     
  20. #20 Bauwahn, 16.12.2008
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    ... am Ende ... der S5.
    Vernünftige Einstellung.
    Genehmigt ist genehmigt. Und selbst, wenn das Dach nachher höher wäre als der Bebauungsplan erlaubt, solange es so gebaut ist wie genehmigt, ist alles in Butter.
    Anders mit Kenntnisgabe: Da hat der Bauherr zusammen mit seinem Archi die Verantwortung auf ewig.
    Die paar Kröten sollten es nicht ausmachen. Spannender sind da oftmals schon die 3 Monate, die eine Baugenehmigung halt benötigen darf (und meisten auch benötigt)
     
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