Welche Nachforderungen der Bank sind möglich?

Diskutiere Welche Nachforderungen der Bank sind möglich? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ist es möglich, daß wenn sich die allg. Wirtschaftslage weiter deutlich verschlechtert (z.B. der Wert von Immobilien noch weiter...

  1. Seev

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    Hallo,

    ist es möglich, daß wenn sich die allg. Wirtschaftslage weiter deutlich verschlechtert (z.B. der Wert von Immobilien noch weiter einbricht oder falls meine Bank zur Meinung käme, daß mein Arbeitsplatz jetzt nicht mehr sicher sei, ...), meine Bank bei laufendem Darlehensvertrag weitere Sicherheiten nachfordern könnte? Kann sie das auch ohne den Vertrag zu kündigen? Was sind diesbez. übliche Vetragsbedingungen?

    Es sei dabei vorausgesetzt, daß ich nicht unregelmässig meinen Verbindlichkeiten nachkomme.

    Ist zwar für mich nur eine hypothetische Überlegung, aber ich mache sie lieber heute, als evtl. zu sorglos in ein paar Wochen / Monaten abschliessen und dann auf die Schn ... zu fallen.

    Danke und Gruß
    Seev
     
  2. Txchen

    Txchen

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    Das würde ich einfach mal den Vertragspartner (=Bank) fragen, die gibt mit Sicherheit eine Auskunft. Und wenn die auch noch schriftlich ist, kann sie später nicht etwas anderes behaupten.

    Als Vorabinfo könnte man auch mal hier auf Seite 73 schauen (suche: "Besicherung"), wobei es natürlich noch viele andere gute Bücher, Zeitschriften, Suchmaschinen ... gibt (will ja keine Schleichwerbung machen).

    http://books.google.de/books?id=8C9PbMRQ1lcC&printsec=frontcover&dq=Handbuch+zum+Deutschen+und+europ%C3%A4ischen+Bankrecht+Von+Peter+Derleder,+Kai-Oliver+Knops,+Heinz+G.+Bamberger (dauert etwas länger)
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Ich würde mal in den Darlehenvertrag schauen. Da ist das Thema Sicherheiten aufgeführt. Auskunft gibt Dir sicherlich auch Deine Bank.
    Oft/meist finden sich dort so Klauseln, die sinngemäß eine Verstärkung der Sicherheiten ermöglichen sofern die vorhandenen Sicherheiten nicht mehr werthaltig sind.

    Du kannst ja auch Sicherheiten zurückfordern sobald das Darlehen auch nur teilweise getilgt ist und somit der Bank mehr Sicherheiten vorliegen als erforderlich. Das geht auch umgekehrt, sprich wenn die Restschuld höher sein sollte als die vorhandenen Sicherheiten. Ob die Bank von dieser Möglichkeit Gebrauch macht? Tja, wer weiß das heute schon,

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Alfred Witzgall, 10.12.2008
    Alfred Witzgall

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    Rief der Sohnemann zuhause an: " Papa, was kosten eigentlich eine Motorhaube, zwei Kotflügel und ein Austauschmotor für unser Auto ?"
    Papa: " Wieso...............,hast du es etwa zu Schrott gefahren ".
    Sohn: "Nö nöööö, wollt nur mal fragen.

    Frage: Welches Gefühl hat jetzt der Vater ?

    Praxis:
    Selbst würde ich nicht nachfragen, wenn ich bisher zurecht komme.

    Sollte sich meine wirtschaftliche Situation verändert haben, wäre ich nach den meisten Kreditbedingungen verpflichtet dies anzuzeigen. Das steht auch in den Verträgen.
     
  5. Txchen

    Txchen

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    Moin Herr Witzgall,

    Ihr Beispiel mit meiner Empfehlung (den möglichen zukünftigen Vertragspartner zu fragen) zu vergleichen finde ich daneben. Die beiden Themen haben nichts mit einander zu tun, da kann ich auch Äpfel und Legosteine vergleichen.

    Wen, wenn nicht den zukünftigen Vertragspartner, sollte der Fragesteller denn fragen ?

    Und in Zeiten von Kreditverkäufen, willkürlichen Zwangsversteigerungen usw. - ob berechtigt oder nicht - versteht jede Bank solche Fragen und Anliegen.

    Gruß,
    Txchen
     
  6. #6 Alfred Witzgall, 11.12.2008
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    Moing Txchen,

    ich suche händeringend nach so einem realen Fall. Sie kennen gleich mehrere. Welch ein Glücksfall. Bitte doch um Schilderung und Infos an mich.

    Zukünftige Vertragspartner würd ich auch mal fragen.
    Derzeitige so lange nicht, wie ich keine Probleme habe und (wie er voraussetzt) keine Unregelmäßigkeiten in der Rückzahlung. Das sage ich nur aus meiner praktischen Erfahrung, kann jeder natürlich anders handhaben.

    Einem Handwerker wurde kürzlich die Kreditlinie gekündigt, als er seiner Bank in einem ganz alltäglichen Gespräch mitteilte, dass er in 3 Jahren aufhören werde. Die Linie war bei 10000 Euro, Tagessaldo um 2.750 Euro im Soll. Begründung der Kündigung. Keine. Steht irgendwo in den Bedingungen das die Bank das kann, wenn sie glaubt, annimmt, vermutet........

    Vergleichen kann man meine Beispiele nur über das Gefühl. Geht auch mit Lego

    3 jähriger baut mit Pastiksteinchen.
    Frage an die Mutter: Mama..........wieviel Legosteine kann man essen?
    Wetten, von 100 Müttern machen sich 105 ein bischen Sorgen ?
     
  7. #7 nursoeiner, 11.12.2008
    Zuletzt bearbeitet: 11.12.2008
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    Guten Morgen,

    ich möchte mich Alfred anschliessen und würde mich ebenfalls sehr (sehr, sehr, sehr,sehr...) freuen wenn jemand mal "Fälle" liefert in denen ungerechtfertigte Zwansversteigerungen vorgenommen wurden.....

    Den Medien ist augescheinlich nicht klar was da für eine (unsinnige und juristisch unbegründete) Unsicherheit geschaffen wurde.

    Sollte keiner solche Fälle liefern können bin ich dafür das jeder der diese "Problematik" weiterhin als Problem darstellt 50€ in die Forenkasse sollte (gern auch mehr...).

    Alternativ zur Zahlung in die Foenkasse kann auch eine Verbannung in den "ich-bin-Lehrer-oder-Ingenieur-und-bringe-mit-meinem-Halbwissen-alle-Menschen-zur-Verzweiflung"-Schandturm vorgenommen werden.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Du hast "Bankmenschen" und Finanzbeamte vergessen. :D

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 nursoeiner, 11.12.2008
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    Bankmenschen gerne dann wenn ich mich selbst ausklammern darf :-)....Finanzbeamte und Beamte grundsätzlich sind richtigerweise auch dazuzunehmen.

    Aber Ingenieure und Lehrer bleiben unangefochten an der Spitze. Das bezaubernde ist das man beim direkten Konfrontieren dieser Zielgruppe mit den zielgruppenspezifischen Eigenarten meist zunächst vom anwesenden Ehepartner stark befürwortendes Kopfnicken erhält und kurz darauf der ertappte "Klugscheisser" eingesteht das es schon von früh an eine Schwäche in seiner Persönlichkeit war. Klappt immer wieder :-)

    Und bei Ingenieuren verstehe ich das Verhalten durchaus noch aus einem anderen Aspekt heraus....ich denke das den meisten Ingenieuren klar war das sie an der Uni aufgrund der Oberwasser Hosen, weissen Socken und grauen Kunstlederaktenköfferchen (gern auch von Informatikern kopiert) von allen anderen Fakultäten belächelt wurden..und sowas führt zu verstärkten "Rechthabeeigenschaften" :-)
     
  10. #10 baufibemu, 11.12.2008
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    Willkürliche Zwangsversteigerungen, alles Blödsinn. Es gibt nicht einen nachgewiesenen Fall dafür. Zumindest nicht, ohne kriminellen Hintergrund.
    Kreditverkauf gibt es und wird es auch weiterhin geben. Für den Kunden hat es keine Folgen.
    Und wenn der neue Gläubiger keine Anschlussfinanzierung anbietet, dann sucht man sich eben eine neue Bank. Das kann einem bei einer normalen Bank auch passieren.
    Gerade dieses Jahr haben sich schon einige Banken aus dem Geschäft mit privaten Baufinanzierungen zurückgezogen. Aktuellstes Beispiel, die WestImmo zum 01.01.09.

    Wenn das Darlehen notleidend wird, wird eben vollstreckt. Ob nun vom alten Gläubiger, oder vom Neuen, ist da doch wohl egal. Was kümmert es den Wurm, welcher Fisch in frisst.

    Zum Thema Berufsgruppen: Ich weiß nicht, was Ihr für Probleme mit manchen Berufsgruppen habt. Das höre ich bei meinen Kollegen immer und immer wieder. Bäh, Lehrer oder Ing., oder Finanzbeamte sind furchtbare Kunden. Was für ein Unsinn!
    Der einzige Unterschied ist doch, dass diese Kunden mehr hinterfragen, als andere.
    Mir persönlich sind solche Kunden lieber, als solche die alles Abnicken und ich nicht wirklich weiß, ob alles verstanden wurde. Dann dauern die Termine eben länger, als andere. Na und?
    Außerdem geben diese Kunden meist konkrete Vorgaben, was sie wünschen und was nicht.

    Wenn Ihr mit Kunden, die sich selbst belesen, nicht zurechtkommt, dann schickt sie eben zu mir. Ich hab nix dagegen.

    Bezgl. der eigentlichen Fragestellung:
    Die Bank hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich z.B. die wirtschaftliche Situation des Darlehensnehmers oder die Werthaltigkeit des Objektes wesentlich verschlechtert, so dass die Gefahr besteht, dass der DN das Darlehen nicht mehr zurückzahlen kann. Die Einschätzung, ob ein Arbeitsplatz sicher ist oder nicht, gehört aber meines Erachtens nicht dazu. Aber ich bin kein Fachanwalt.

    Beste Grüße
     
  11. #11 baufibemu, 11.12.2008
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    PS: Noch ein Nachtrag zu Berufsgruppen. Da habe ich schon eher Probleme mit Bankmenschen.
     
  12. #12 Alfred Witzgall, 11.12.2008
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    Gerade die Ing´s und Päd´s, welche hier im Forum aktiv sind, sind ja alle bereit hinzuzulernen.
    kratz, schmeichel, schleim....................:mega_lol::mega_lol:

    Piep, ich hab sie alle lieb.:winken

    Baufinanzierungsberater, welche das Fach nicht gelernt haben:yikes, haben auch schon davon provitiert.
    Ebenso wie minderbemittelte Hausmeister:biggthumpup:
     
  13. R.B.

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    Dann kommt hier ja noch richtig Weihnachtsstimmung auf. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 nursoeiner, 11.12.2008
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    ohje.....es sollte keinesfalls so klingen das ich was gegen diese Berufsgruppen habe :-)

    Komme im Gegenteil sogar ganz ausgezeichnet mit denen klar....(keine Ironie).

    Aber sehr speziell sind die schon...und das wissen die auch :-)
     
  15. #15 Alfred Witzgall, 11.12.2008
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  16. Seev

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    Also nach manchen Beiträgen frage ich mich natürlich, ob ich mich hier nochmal zurückmelden soll, wenn ich das ... zu Berufsgruppen hier so ansehe.

    Aber vielleicht soviel zur Klarstellung seitens des Fragestellers: Ich habe nichts von willkürlicher Zwangsvollstreckung geschrieben, auch keine anderen Flusen wie Kreditverkauf o.ä. angeschnitten. Auch kann und will ich den Vertragspartner nicht fragen, v.a. weil es den noch nicht gibt, s.o.. (... wie hieß es doch bei der Bundeswehr?)

    Ich wollte einfach nur wissen, was hier bisher üblich ist, um bei einem möglichen Vetragsabschluss ggf. entsprechende Klauseln besser einsortieren zu können. Konkret: Darf eine GS-Sicherheit nach Vertragsabschluss nochmal neu bewertet werden?

    Ausserdem bezog sich meine Frage auf eine mögliche Verschärfung der Wirtschaftskrise. Ich habe keine Angst davor, daß mein Darlehen unter normalen Umständen so schnell notleidend würde.
     
  17. #17 Hendrik42, 12.12.2008
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    Zurück zum Thema:

    wie oben geschrieben sind die üblichen Vertragsbedingungen in etwa so, dass die Bank ein außerordentliches Kündigungsrecht hat, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Darlehensnehmers oder die Werthaltigkeit des Objektes wesentlich verschlechtert, so dass die Gefahr besteht, dass der DN das Darlehen nicht mehr zurückzahlen kann.

    Zu wieviel %% vom Wert des Objekts willst Du denn das Darlehen aufnehmen? Eine Bank wird üblicherweise erst nervös, wenn sie glaubt ihr Geld nicht mehr zu bekommen. Bei einem 60% Darlehen kann der Wert Deines Hauses sehr stark fallen bis die Bank deswegen nervös wird.

    Wenn Du das Darlehen nicht bei Deiner Hausbank aufnimmst, dann merkt die auch nicht, wenn plötzlich kein Gehalt mehr kommt. Ob Du das trotzdem anzeigen musst, steht im Vertrag. Die Bank würde sich erst mit Dir beschäftigen, wenn die Zahlungen ausbleiben.

    Was passiert, wenn man Kunde bei einer klammen/nervösen Bank ist, dort auch sein Giro hat und dann die Gehaltszahlungen ausbleiben, weiss ich nicht. Dürfte sehr stark Einzelfallabhängig sein.

    Wenn es Dich interessiert, kann ich die relevanten Passagen aus meinem Vertrag mal zitieren, aber die sind in etwa wie oben, halbwegs unspezifisch und lassen der Bank viele Freiheiten. Das ist leider überall so.

    Ich bin ausnahmsweise mit Alfred einer Meinung und würde soetwas mit einem *bestehenden* Vertragspartner nicht diskutieren, wenn ich nicht eine Alternativfinanzierung unterschrieben in der Tasche hätte. Potentielle *zukünftige* Vertragspartner kann man natürlich mit solchen Fragen quälen. Aber trau keiner Aussage, die Du nicht schriftlich hast (zwei Unterschriften).

    Wenn Du davon ausgehst, dass es in Deinem Leben mal eine Durststrecke geben wird, dann würde ich es zur Prio 1 machen, sicherzustellen, dass der Darlehensgeber nie einen Grund hat, nervös zu werden. D.h. der Kredit ist im Zweifel aus den Rücklagen für die Ausbildung Deiner Kinder zu bedienen :-)

    Gruß, Hendrik

    PS. man kann das auch ausdrücken wie der Sachbearbeiter des Dienstleisters, der zur Verwaltung eines notleidenden Kredites (in den USA) von einer großen Deutschen Bank zwischengeschaltet wurde: "Hören Sie doch auf zu essen". Siehe Der Spiegel 47, 2008. Oder hier:
    http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=62127252&top=SPIEGEL
     
  18. #18 Alfred Witzgall, 12.12.2008
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    Die meisten Kreditverträge ähneln sich. In allen Verträgen, welche ich bis jetzt in meiner Praxis kennengelernt habe, gibt es diese "Gummiformulierungen", welche der Bank viel Möglichkeiten der Auslegung offenlassen.

    Grundlage hierfür ist u.a. das Kreditwesengesetz, welches der Bank vorschreibt, sich über die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers Kenntnis zu verschaffen.

    Je nach Auslegung können demnach alle Umstände, welche eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage mit sich bringen, Forderungen seitens der Bank, z. B. zur Nachbesicherung begründen.

    So lange die Bank keine Informationen über eine "Verschlechterung" hat, braucht sie auch nicht handeln. Bekommt die Bank Kenntnis "z. B. von mir selbst" ist sie eigentlich eben auch nach dem KWG angehalten, zu handeln.

    Kein Angestellter, ob Sachbearbeiter oder Vorstand der Bank, kann sich über die Bestimmungen des KWG´s hinwegsetzen. Die Haftung dafür trägt Niemand.

    Es gibt auch Umstände, welche zur wesentlichen Verschlechterung eines Vermögenswertes beitragen. Geplante Autobahn, geplantes Kraftwerk, oder einfach eine Ghettobildung in einem Wohngebiet mit z. B. zunehmenden Strafttaten. Das ist ein weites Feld.
    Letztlich kommt es immer wieder darauf an, ob die aktuelle Schuld, mit den zur Besicherung überlassenen Werten noch abgedeckt werden kann.

    Dazu kann es, wie immer im Leben, verschiedene Ansichten geben. Es gilt halt dann, sollte der Fall eintreten, erfahren zu argumentieren.

    Solche Fälle waren ein hauptsächlicher Bestandteil meines selbständigen "Berater"Lebens. Provision gibt es für so etwas nicht, also nahm ich Stundenlohn (Honorar)

    Ein normaler Kunde muß schon gut gewappnet sein, um derartige Gespräche, bzw. Schriftwechsel zu führen. Dazu sind auch Wissen um interne Bankabläufe nicht von Nachteil.

    Die Banken werden sich daran gewöhnen müssen, dass in den nächsten Jahren Hunderttausende von Kunden derartige Verschlechterung ihrer Vermögensverhältnisse hinnehmen müssen. Deswegen bin ich auch der Meinung, dass die Zinsen wieder steigen werden. Man kann nicht jedem, der den Job los wird, gleich das Haus versteigern. Die Politik wäre gut aufgestellt, daran heute schon zu denken.:think

    Lernen könnten wir z. B. wieder bei den Franzosen, dort gibt es wesentlich umfangreichere Sicherheiten für den Kreditnehmer. z. B. darf die Bank in bestimmten persönlichen Notlagen überhaupt nicht vollstrecken.

    So, ich hoffe das war jetzt mal sachlich genug und möglicherweise auch interessant:winken
     
  19. Seev

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    Ja, das wars, Alfred. Vielen Dank, auch an Hendrik42.

    Ich habe bisher keine Sorge was meinen Beleihungsauslauf angeht, aber eher was die Bewertung der Immobilien in einiger Zeit betrifft. Und die Einkommenssituation ist auch nicht mehr so ohne weiteres als sicher zu bezeichnen, auch wenn man zu denen gehört, die dabei immer noch die relativ sicherste Ausgangsposition haben (hatten).

    Wenn das worst case-Szenario eintritt, das in unseren Firmen derzeit diskutiert wird, wäre ich sicher nicht der einzige, dem es so geht.

    Dennoch stehe ich langsam vor der Frage, ob ich gerade jetzt anfangen soll zu bauen oder es besser noch etwas aufschieben soll. Bauchmässig wäre mir mit "moderaten" Schulden wohler als mit moderatem Geldvermögen.
     
  20. #20 blueflying, 12.12.2008
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    @Alfred
    Mit den Franzosen hast Du sehr recht. Ich hatte auch versucht, mal eine Finanzierung aus F zu bekommen. Französische Kollegen haben mir ein paar Dinge erzählt, wie das so in F läuft. Hat mir gut gefallen. Im Elsass findet man sogar Leute in französischen Banken, die Deutsch sprechen. Die machen auch Finanzierungen in D, aber nur im näheren Umkreis. Berlin war denen zu weit weg... keine Chance für mich, leider.
     
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