Ärger mit dem Nachbarn: Dachterrasse - rechtliche Frage

Diskutiere Ärger mit dem Nachbarn: Dachterrasse - rechtliche Frage im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Wir leben in einer Reihenhaussiedlung. Alle Häuser haben im Dach ursprünglich kleine Dachhäuschen. Einige Anwohner haben in den vergangenen Jahren...

  1. Drache

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    Wir leben in einer Reihenhaussiedlung. Alle Häuser haben im Dach ursprünglich kleine Dachhäuschen. Einige Anwohner haben in den vergangenen Jahren diese zu Größeren ausgebaut. Doch so etwas, wie unser direkter Nachbar, hat sich bislang niemand geleistet:

    Er hat ohne Abstand zu halten, einen Großteil der bestehenden Dachfläche entfernt und sowohl nach oben (Geschossausbau), als auch nach vorne (Terrasse) gebaut. Die Terrasse ist mit massiven Betonsteinen umwehrt. Hierzu hat er diese mit auf unsere gemeinsame Brandmauer gesetzt. Teile der alten Mauer wurden entfernt. Die ursprünglich unter den Dachziegeln geschützt liegende gemeinsame Brandmauer, ist nun unsere "neue" Außenwand und ist der Witterung ausgesetzt! Diese Wand wurde durch ihn weder isoliert, noch fachgerecht abgedichtet...
    Zusätzlich ist es durch mangelhafte Bauausführung in unserem Dachstuhl zu einem Feuchtigkeitsschaden gekommen (Regenwasser dringt ein): Teile der Dachsparren sind komplett verrottet!
    Neben der entstandenen Wärmebrücke, haben wir also einen erheblichen Schaden erlitten.

    Das ganze wurde ohne Baugenehmigung und ohne meine Zustimmung durchgeführt!

    Jetzt meine Frage an Euch:
    Bin ich gezwungen die Wand von innen zu isolieren, oder müßte es mein Nachbar tun?
    Wie sieht es mit dem Schaden im Dachstuhl aus?
    Durfte der Nachbar ohne Zustimmung (von mir) Teile der gemeinsamen Wand entfernen, bzw. hierauf bauen?

    Vielen Dank, für Eure Antworten!
     
  2. #2 Baufuchs, 09.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zunächst mal

    ist der Umbau/Ausbau genehmigungspflichtig.
    Bauamt hilft weiter.

    Wie lange besteht dieser Umbau schon?
     
  3. Drache

    Drache

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    Der Ausbau ist genehmigungspflichtig und wurde vor etwa 11 Jahren durchgeführt.

    Damals wußte ich nicht, daß dieser ohne Genehmigung errichtet wurde. Ich hatte angenommen, daß alles seine Ordnung hat.
    Bis zur Entdeckung des Schadens, hatte ich mich mit dieser Materie nicht beschäftigt. Doch mittlerweile sind mir einige Sachen aufgefallen, die nicht sein dürften: wie die Wärmebrücke, welche für das kalte Zimmer verantwortlich ist.
     
  4. #4 buddelchen333, 09.12.2008
    buddelchen333

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    mir fallen sofort zwei Dinge ein ....

    Verjährung?

    Schadenursache ist der nicht fachgerechte und zudem nichtgenehmigte Umbau, Recht auf Rückbau plus Schadenersatz?
     
  5. salleD

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    @buddelchen
    Also Verjährung glaub ich eher nicht, aber vor Gericht und auf hoher See...
    öffentlich rechtlich verjährt da meiner Meinung nach nix, das kann aber in den Bundesländern verschieden geregelt sein.

    Wenn er denn dann jetzt einen Bauantrag stellt und dieser genehmigt wird, muss er sicherlich den Brandschutz nachweisen und ob dieser gewährleistet ist.
    Bezüglich der Aussenwanddämmung fällt dann EPS wohl aus. Aber das wissen die Fachleute hier besser, aber ein mineralischer Dämmstoff wirds wohl sein dürfen.

    Die Kosten für Dämmung und Dachsanierung hat m.E. der Nachbar (= Zustandsstörer, BGB § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
    (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.)

    zu tragen. Die Schadensursache mag ja elf Jahre alt sein, da aber erst jetzt Schäden sichtbar werden, liegt das in der 30 jährigen Frist.

    Ansonsten dürfte das Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Landes noch was hergeben.

    UND VOR ALLEM: OHNE MEINEN ANWALT (am besten einen für öffentliches Baurecht) SACH ICH NIX.

    Ich wünsche gutes Gelingen
    :fleen
     
  6. Drache

    Drache

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    Vielen Dank schon mal. So habe ich es mir auch vorgestellt. Aber was ist EPS der Aussenwanddämmung?

    Die Kosten meinte ich auch, habe der Nachbar zu tragen und doch nicht ich. Ich bin doch der Geschädigte, oder?

    Ich bin der Meinung, hätte er nicht das Dach aufgerissen, wäre mein Schaden nicht entstanden. So wehrt er sich mit der Äußerung, ich hätte jahrelangen Sanierungsstau.

    Ich wohne in dem Haus schon fast 50 Jahre und hatte nie etwas am Dach in der Region.Da ich sehr bemüht bin keine Wasserschäden zu haben, lasse ich gerade das Dach überprüfen und reparieren, wenn nötig. Er ist jetzt erst 11 Jahre zugezogen, hat innen das Haus saniert, doch das Dach, welches über 60 Jahre alt ist nicht erneuert. Dafür das Dach aufgerissen und eben diese Dachterrasse mit Dachaufbau gefertigt, damit er diese neue Wohnung vermieten kann. Was wohl Sinn macht, in punkto Mieter. Doch hat er mich bei diesem Vorhaben vergessen oder übersehen. Mein Dach ist übrigens erst 20 Jahre alt.

    Wer kann mich noch trösten, daß ich wohl Erfolg haben könnte in Schadensbeseitigung und Wärmedämmung. Bin jetzt erst mal am Verzweifeln.
     
  7. #7 ManfredH, 09.12.2008
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Expandiertes Polystyrol, beliebter Dämmstoff für Aussenwände, der Volksmund nennts auch Styropor.
     
  8. Drache

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    Ja gut, kann mir aber nicht vorstellen, daß Styropor an der Außenwand für länger etwas bringen könnte. Müßte ja dann so nach ca. 5-10 Jahren erneut an den Nachbarn herantreten. Könnte mir vorstellen, dieses verrottet doch ziemlich schnell. Und was ist hinter diesem Styropor, wenn nicht ordentlich gearbeitet wird? Doch bestimmt Schwitzwasser im Sommer und im Winter???? Ist die Süd-West-Seite. Mit viel Sonne und auch mit viel Regenschauer.
     
  9. Drache

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    Wäre da nicht Betumen (Dachpappe) besser?
     
  10. #10 candIng, 24.12.2008
    candIng

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    Drache... der Name passt! Was ein Glück sind wir keine Nachbarn! :bounce:
     
  11. Jackie

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    Also, bevorst Du zum Rechtanwalt gehst, der kostet nämlich schnell ein Schweinegeld, geh erst mal zum örtlichen Bauamt, nimm den ursprünglichen Bauplan mit und mach von der Sache ein paar aussagekräftige Bilder und besprich dies mit dem Sachbearbeiter und wenn der nicht so recht zieht, mit dem Chef der Bauverwaltung (nicht er Bauaufsicht, das sind zwei paar Stiefel).
    Wenn die Brandsicherheit gefährdet ist, muss der eingreifen, ansonsten kann man den Herrschaften so im Hintergrund auch mit der vernachlässigten Überwachung von Schwarzbauten winken, Beamte sind ansonsten recht träge und wollen sich in Nachbarssachen nicht recht einlassen
     
  12. #12 LiBa Hannover, 14.01.2009
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    der tip von jackie ist goldrichtig, die bauverwaltung ist da genau der richtige ansprechpartner.........und wenn die dann endlich aktiv geworden sind, schalte dienen rechtsanwalt und einen bausachverständigen ein...........
     
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