RCD (FI) - das unendliche Thema

Diskutiere RCD (FI) - das unendliche Thema im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Weil es immer wieder hochkommt, hier mal die zwei wichtigsten Vorschriften zum Thema RCD (FI). DIN 18015, Teil 2 schreibt unter Punkt 4.5.1 vor,...

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Weil es immer wieder hochkommt, hier mal die zwei wichtigsten Vorschriften zum Thema RCD (FI).
    DIN 18015, Teil 2 schreibt unter Punkt 4.5.1 vor, dass das Abschalten eines RCD(FI) nicht zum Ausfall ALLER Stromkreise führen darf.
    ++++
    VDE 0100-410 schreibt spätestens ab 01.02.2009 eine Absicherung ALLER Steckdosen über einen (oder mehrere) RCD vor, die von Laien benutzt werden könnten. Laien sind alle Nicht-Elektriker (laienhaft gesagt).
    Die VDE 0100-410 ist bereits in Kraft, hat aber eine Übergangsfrist bis zum genannten Datum.
    Ob für Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb gehen, die Pflicht zur Sicherung schon besteht oder nicht, ist streitig.
    Aber die 2 Monate schaffen wir auch noch und dann ists eh klar.
    ++++
    MfG
     
  2. Julius

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    Danke.

    Kleine Ergänzung:
    Diese generell FI-Pflicht gilt nur für Steckdosen bis 20A.
    Aber auch für z.B. 32A-CEE ist meistens aus anderen Gründen (Nutzbarkeit für im Freien betriebene Geräte, obwohl sich die Steckdose in einem Raum befindet) sowieso jetzt schon der FI-Schutz vorgeschrieben.
    Und sie gilt auch für jegliche Nachrüstung von Steckdosen in bereits bestehenden Anlagen. Auch bei TN-C-System!!!

    Zulässig sind jeweils nur Fehlerstromschutzschalter des Typs A mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30mA.
     
  3. fuchsi

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    und noch eine kurze Anmerkung

    aus der neuen VDE 0100-701:2008-10

     
  4. #4 Leuchte, 27.02.2009
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    Moin moin,
    wenn während einer Übergangsfrist einer neuen Vorschrift noch der alte Stand verbaut wird ist das zwar ok jedoch - geht man von einem auftretenden Fehler auf - wird vor Gericht immer die aktuelle Norm herangezogen, in diesem Fall die Übergangsnorm.(Hat sich ja aber nun erledigt weil die Frist vorbei ist.

    Alle Kreise über einen FI laufen zu lassen ist nicht zulässig !! Der FI - der in manchen Gegenden in der Vergangenheit als Hauptschalter benutzt wurde - darf als solcher nicht mehr eingesetzt werden damit die Selektivität gewährleistet ist.

    Desweiteren ist die Aussage falsch, dass es sich um den Typ A handeln muss. Der FI wird gewählt nach der Beschaffenheit der Anlage (hauptsächlich geht es doch um Gleichfehlerströme damit der Kern nicht in Sättigung geht und um die Selektivität)
    Wichtig ist nur, dass man keinen vom Typ AC verbaut (nur für Wechselfehlerströme), der ist nämlich in Deutschland verboten. Hierauf sollte man gucken wenn man Anlagen aus der EU verbaut die nicht aus Deutschland kommen. In Frankreich sind die nämlich zB erlaubt!

    Fest zugeordnete Verbraucher brauchen auch nicht zwingend einen, wir bauen jedoch überall einen hin.

    PS: Ich bin neu hier und weiss natürlich nicht ob es bundeslanspezifisch weiter im Süden nicht vielleicht anders gemacht werden muss. Bei meinen aufgeführten Punkten bin ich mir jedoch sicher das sie überall in DE gelten.
     
  5. #5 Julius, 27.02.2009
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2009
    Julius

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    Das mit dem Typ A (pulsstromsensitiv) war vielleicht wirklich mißverständlich ausgedrückt.
    Denn gemeint war damit - wie Du ja auch ausgeführt hast, daß in Deutschland keine des Typs AC (nur wechselstromsensitiv) mehr (neu) eingesetzt werden dürfen.
    Daß stattdessen auch der Typ B (allstromsensitiv) möglich ist, weiß ein Fachmann natürlich (bzw. hoffentlich). Da B-FI aber drei- bis vierstellige Preise haben und eigentlich nur für Spezialanwendungen benutzt werden (z.B. große Frequenzumrichter für Kranantriebe etc.), hielt ich dies nicht für besonders erwähnenswert.
    Und es gibt sie nicht im Baumarkt... :mega_lol:

    Wenn wir aber schon beim Ausräumen von Mißverständlichkeiten sind, können Deine weiteren Sätze aber auch nicht ganz so stehenbleiben:
    Es ist selbstverständlich zulässig und sogar sehr wünschenswert, alle Endstromkreise mit FI zu schützen. Es muß dann nur eben MEHR als EINER eingesetzt werden.
    Das ändert zwar nichts an der Selektivität (der Begriff wurde von Dir hier in falschem Zusammenhang benutzt), sondern erhöht die Verfügbarkeit der Anlage.
    Dies ist jedoch keine VDE-Forderung, sondern aus der DIN 18015.
    Man kann daher (in Absprache mit dem Auftraggeber) auch davon abweichen, weil es nicht direkt sicherheitsrelevant ist.

    Auch kann und darf man durchaus weiterhin einen FI als Hauptschalter benutzen - wenn es ein selektiver ist und danach noch unverzögerte FI folgen. Dies verbessert die Sicherheit nochmals, insbesondere in TT-Systemen.
    Leider sind auch selektive FI noch vergleichsweise teuer.

    Ob es zulässig ist, NICHT alle Endstromkreise über FI zu schützen (z.B. die erwähnten fest angeschlossenen Warmwasserbereiter auszunehmen), steht auch noch auf einem ganz anderen Blatt!
    Das ist nämlich vor allem von der Netzform abhängig (in TT-Bereichen sind ohne FI die Abschaltbedingungen zumeist nicht zu erfüllen), es gibt aber auch VNB, die FI in TN-Bereichen für alle Endstromkreise vorschreiben.

    Insofern ist das nicht abhängig vom Bundesland, sondern von Region, VNB und Netzform. Soll ja auch lokale TT in TN-Bereichen geben...

    Vergessen:
    Willkommen im Forum der bösen Fachleute mit den schlechten Umgangsformen...! :winken
     
  6. R.B.

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    So lange er keine Grundrisse einstellt, wird er das garnicht bemerken. :D

    Auch von mir ein herzliches Willkommen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Hunsbuckel, 27.02.2009
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    "...eine Absicherung ALLER Steckdosen über einen (oder mehrere) RCD vor, die von Laien benutzt werden könnten..."

    Da ich in früheren Zeiten - vorm Studium - 'mal die Facharbeiterbriefe "Eektroanlageninstallateur" & "Energieanlagenelektroniker" gemacht hatte ... brauche ich dann in meinem Neubau wohl gar keinen ;-)
     
  8. Julius

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    Naja, den/die FI für Bad, Feuchträume und Außenbereiche brauchst Du in jedem Fall.
    Wenn nicht schon durch die Netzform eine technische Notwendigkeit des FI-Einsatzes für alle Endstromkreise gegeben ist.

    Was die übrigen Steckdosen angeht:
    Solange Du nie mehr aus dem Haus gehst und auch keine anderen Personen hineinläßt, könnte man dieser Auslegung vielleicht folgen... :shades

    Diesen Passus hat der (ihn einfügende) nationale Normungsausschuß selten dämlich formuliert. Das ist inzwischen auch (an)erkannt und soll demnächst präzisiert werden.
    Bis dahin lautet die halbwegs anerkannte Interpretation jedoch, daß darunter nur Steckdosen in elektrischen Betriebsräumen oder in ganz besonderen anderen Ausnahmefällen fallen (mit ständig verfügbarem Fachpersonal).

    Aber ich warte immer noch auf die Begründung, warum man überhaupt auf FI-Schutz verzichten sollte???
    Aber offenbar ist der Deutsche so behämmert.
    Der Sicherheitsgurt im Auto wird ja auch erst angenommen, seit die Mißachtung teuer kommt... :mauer
     
  9. #9 Hunsbuckel, 27.02.2009
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    "Diesen Passus hat der (ihn einfügende) nationale Normungsausschuß selten dämlich formuliert" ... stimmt!
     
  10. #10 Leuchte, 28.02.2009
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    Ich muss da noch mal einen einwerfen. Hier in Hamburg ist der FI als Hauptschalter wirklich verboten und bei der letzten Baustelle in Schleswig Holstein wurde ich auch extra darauf hingewiesen.
    Weiterhin habe ich mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt als ich sagte nicht alle Kreise über einen FI (sondern mindestens 2!) Ich habe es manchmal mit den Formulierungen.

    Im übrigen stimme ich der Aussage zu, warum überhaupt auf einen FI irgendwo verzichten. Ich kann bei gut geschützen Anlagen sowieso besser schlafen :)

    PS: Ich habe auch nicht vor hier Grundrisse einzustellen !!! :)
     
  11. #11 Leuchte, 28.02.2009
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    Ach ja, und danke für die Willkommensgrüße !
     
  12. #12 Dieter70, 28.02.2009
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    Wer oder was verbietet den Einsatz eines Haupt FI in HH bzw. SH? Was soll dagegen sprechen?
    Das ein solcher aufgrund seiner hohen Beschaffungskosten(da nur in selektiver/kurzzeitverzögerter ausführung zulässig) wohl eher selten bis garnicht zum Einsatz kommt sei ja mal dahingestellt.
     
  13. fuchsi

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    Warum einen selektive Haupt-FI ?
    Ihr in DE habt doch sowieso den SLS um eine Anlage spannungsfrei zu schalten?
     
  14. Julius

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    Z.B. als Zusatzschutz im TT.
     
  15. #15 Bulkens, 29.03.2009
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    Ein RCD als Hauptschalter?
    Sorry, aber hier bei uns in NRW / Kreis Kleve ist ein Hauptschalter ein handbetätigter Schalter der allpolig abschaltet wenn man ihn betätigt. Idealerweise ist dieser Hauptschalter mit einer Vorrichtung zum Sperren gegen Wiedereinschalten versehen.
    Ein Fehlerstromschutzschalter hingegen ist ein Element, welches dem Personenschutz dient und nicht als Schalter missbraucht werden soll, abgesehen von der regelmäßigen Funktionsprüfung.

    Kleine Anmerkung noch:
    In den benachbarten Niederlanden ist es sogar so, dass mindestens zwei RCD im Haushalt je Unterverteilung vorgeschrieben sind, ferner darf ein RCD maximal vier Stromkreise überwachen/absichern.

    So, und nun überschüttet mich mal mit bösen Worten :Brille

    LG,
    Andreas
     
  16. Blitz

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    Die Aussage ist nicht ganz korrekt.
    Bei Stromkreisen bis 32A Absicherung, gilt generell ein maximaler Fehlerstrom von 30mA.
     
  17. Julius

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    Woher beziehst Du diese Erkenntnis?

    Soweit mir bekannt, sieht es etwas anders aus:
    Die generelle 30mA-FI-Pflicht gilt leider nur für Steckdosen bis 20A!

    Für Steckdosen über 20A, aber unter 63A, greift die 30mA-Regelung nur, falls dafür aus anderen Gründen FI überhaupt vorgeschrieben sind (z.B. Anordnung in Feuchträumen, im Freien, auf Baustellen etc.).

    Für eine 32A-CEE in trockenem Innenraum und ohne Gefahr, daß diese für Betriebsmittel im Freien verwendet werden könnte, ist in D immer noch kein FI vorgeschrieben (vorbehaltlich weitergehender Anforderungen des örtlichen VNB).
    Sollte zur Einhaltung der Abschaltbedingungen (Netzform) trotzdem einer nötig sein, darf er auch einen höheren Bemessungsfehlerstrom besitzen.
     
  18. Peppie

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    da siht man mal wieder den schwachsinn unserer bürokraten. da schreiben die, dass der durchlauferhitzer von der fi pflicht auszunehmen sei, dabei fließt doch das wasser teilweise nur weniger milimeterbruchteile weit weg von 400 volt bei teilweise 40 ampere und mehr !

    außerdem sind die meißten dfh eigendlich alles andere als gescheit spritz, geschweigedenn strahlwassergeschützt...

    so was würde ich mir nie im leben ins bad hängen, und schon garnicht ohne fi...

    lg, anna
     
  19. #19 Dieter70, 31.05.2009
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    Bin mit meinem elektronischen DH im Berreich 3 meines Bades sehr zufrieden.

    Läuft allerdings wie der Rest der Wohnung(baujahr83/TT-System) nur über einen 63/0,5 FI.
     
  20. Julius

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    Falsch. Normen werden in D nicht von Bürokraten gemacht, sondern von Vertretern interessiert Kreise (Lobbyisten aller Art, vor allem der Hersteller).

    Das gilt aber schon nicht generell, sondern nur abhängig von Netzform und ggf. örtlichen VNB-Vorgaben. Auch die Leitungsführung kann dem Verzicht entgegenstehen.
    Abgesehen davon bedeutet eine Nicht-Pflicht ja kein Verbot.
    Einsetzen darf (und sollte) man ihn also auch dafür. Schlicht (mehrere) 30mA-FI für ALLE Stromkreise in Haushalten!!!

    Auch nicht ganz richtig:
    Zwar sind es nur 230V (gegen Erde - daß die Leiterspannung 400V beträgt, ist ja insoweit völlig unerheblich), aber in den heute vielfach üblichen Blankdraht-DLE liegen die spannungsführenden Heizdrähte sogar OHNE JEDE Umhüllung direkt im Wasser!!! Die Isolierung wird nur durch vor- und nachgeschaltete Wasserstrecken in Kunststoffrohrstücken erreicht.
    Der Betriebsstrom ist hingegen für die Gefahrbetrachtung nicht von Bedeutung.

    Wie kommst Du darauf?
    Seit Urzeiten müssen alle DLE für den Einsatz in diesen Bereichen mind. in Schutzart IPX5 (über der Wanne, Strahlwasserschutz) bzw. IPX4 (neben der Wanne, Spritzwasserschutz) ausgeführt sein. Und sie sind dies üblicherweise auch!

    Nicht unerhebliche Teile der deutschen Haushalte werden mit DLE versorgt. Daß diese einen besonderen Unfallschwerpunkt darstellen würden, ist mir nicht bekannt.

    Bei richtiger Auslegung (elektronisch gesteuerte Geräte ausreichender Leistung verwenden, auf kurze Rohrstrecken richtigen Qurschnitts zur Zapfstelle achten) bieten sie eine sehr komfortable und auch sparsame (damit preiswerte) Trinkwassererwärmung!

    So, nun Du wieder.
     
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