Schornsteinfeger

Diskutiere Schornsteinfeger im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, darf ein Schornsteinfeger bei einen Neubau vorschreiben, dass ein Dachausstiegsfenster und ein Tritt auf dem Dach hergestellt werden...

  1. thburg

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    Hallo,

    darf ein Schornsteinfeger bei einen Neubau vorschreiben, dass ein Dachausstiegsfenster und ein Tritt auf dem Dach hergestellt werden müssen.

    Bei unserer Neubauplanung wurde kein Dachausstiegsfenster und Tritt eingeplant.

    Jetzt wird gerade das Dach hergestellt und der Schornsteinfeger war da. Er sagt das muss da hin, weil er nicht mehr Anleitert.

    Hat er die Macht und Befugnisse das zu bestimmen?

    Gruß
    Thomas
     
  2. BJ67

    BJ67

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    Jo, sonst macht er dir den Schornstein dicht.

    Sei froh, dass er jetzt in der Phase kommt und nicht, wenn das Dach komplett fertig ist.

    Du kannst ihn aber mal anrufen und fragen, ob er nicht von einer Revisionsklappe am Fuß des Schornsteins mit einer Haspel kehren kann.

    Bei Öl oder Gasheizung sollte das möglich sein. Bei anderen Brennstoffen wird aber wohl bevorzugt von oben gekehrt.
     
  3. damy

    damy

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    Wie soll er denn ohne Fenster auf das Dach kommen und wo soll er sich ohne Trittstufe hinstellen ?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Moment mal. Die Schornis können auch von innen kehren, wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind.
    1) Schornsteinlänge nicht über Xm
    2) weitere Reinigungsöffnung im Schornstein so, dass der Schornstein nach oben und unten gekehrt werden kann.
    3) Hauseigentümer lebt mit Schweinerei im Haus

    Aber manche Götter in Schwarz müssen halt ihre Macht beweisen - meist vor allem sich selbst.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Was ist hier mit "Schornstein" gemeint? :(

    Ein Abgasrohr, LAS, gemauerter Schornstein,.......

    In manchen Fällen muss er einfach auf´s Dach, und dafür muss der Hausbesitzer entsprechende Vorkehrungen treffen. Das hat auch nichts mit der Leiter zu tun, denn auch dann wären Trittstufen über das Dach bis hin zum Schornstein vorzusehen.

    Man kann über den Sinn dieser Stufen streiten, aber ich habe lieber ein paar Trittstufen auf dem Dach als einen Schorni der vom Dach stürzt und in meinem Garten liegt.
    Hier geht es um Unfallverhütung, und nur wenn definitiv ausgeschlossen werden kann, daß der Schorni auf´s Dach muss, würde ich auf solche Sicherungsmaßnahmen verzichten.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Uwe!

    Uwe!

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    Wir haben uns für diese Version entschieden. Leiterhakena nd er Dachrinne, die ein seitliches verrutschen verhindern und dann Stufen bis zum Kamin. War kein Thema. Würde auch fast behaupten, dass der Schorni das akzeptieren muss, aber ist ja manchml eine besoderes Sorte Mensch.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Ist auch eine korrekte Ausführung.
    Beim Fragesteller vermute ich, daß nichts vorhanden ist, und dann will der Schorni natürlich die für ihn bequemere Variante mit Dachausstieg. Heute haben die keine Leiter mehr dabei, höchstens noch so eine Mini-Haushaltsleiter mit 3-5 Stufen....was eben noch in den Kofferraum des Autos passt. :D

    Je nach Dachgröße stellt sich die Frage, was unter´m Strich günstiger ist. Viele Trittstufen oder ein Dachausstieg und 1 Trittstufe.

    Bei mir habe ich ein Dachfenster in der Nähe und von da kann er auf einen großen Gitterrost der bis zum Schornstein geht. Außer mir war noch niemand da oben, auch nicht der Schorni.

    Gruß
    Ralf
     
  8. Uwe!

    Uwe!

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    Also die Leiter stellen wir immer bei, da reichen nämlich keine 3-5 Sprossen. Und bei uns war isch schon mit dem Schorni zusammen oben. Kommt einmal im Jahr zum kehren.
     
  9. #9 Stromfresser, 10.12.2008
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    Und hat den Vorteil, dass er nicht den Dreck mit durchs Haus schleppt. Manche sind da echt rücksichtslos, die Hausfrau wirds schon wieder saubermachen.
     
  10. thburg

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    ind em Gesetz :

    Gesetz
    über das Schornsteinfegerwesen
    (Schornsteinfegergesetz – SchfG)

    steht:

    I. Teil
    Allgemeine Vorschriften
    § 1
    Kehr- und Überprüfungspflicht
    (1) Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen
    sind verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen
    Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen.



    Welche Voraussetzungen muss eine Anlage erfüllen, damit sie kehr- und überprüfungspflichtig ist?

    Gruß
    Thomas
     
  11. #11 Stromfresser, 10.12.2008
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    DAS sagt Ihnen der Schornsteinfeger Ihres Vertrauens... :biggthumpup:
     
  12. #12 HolzhausWolli, 10.12.2008
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    Baustatus: Längst fertig
    Isch abe gar keine Schornstein!


    Allerdings mal den Schorni für ne Beratung (weil irgendwann mal Edelstahl-Kamindurchführung bei einer Massivholzwand erforderlich) geholt, als er eh im Neubaugebiet unterwegs war. Als er keinen Schornstein sah, haben wir 3 Tage später eine Rechnung über 19,- + Mwst bekommen.

    Ich fand es schon affig, habe aber trotzdem geschmunzelt und bezahlt :biggthumpup:
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Da sollte in der KüO (Kehr und Überprüfungsordnung) für Dein Bundesland stehen, und weil´s so wichtig ist, gleich unter §1.

    Was die Sache mit den Trittstufen betrifft, da müsste man bei Google mal nach "Verkehrswegen auf Dächern" suchen. Die Architekten hier im Forum kennen da vermutlich weitere Details. Ich habe jetzt keine Ahnung ob hier die LBO greift, oder ob es noch eine andere Verordnung gibt die herangezogen werden müsste.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Volker E, 10.12.2008
    Volker E

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    Zitat:
    I. Teil
    Allgemeine Vorschriften
    § 1
    Kehr- und Überprüfungspflicht
    (1) Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen
    sind verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen
    Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen.

    Welche Voraussetzungen muss eine Anlage erfüllen, damit sie kehr- und überprüfungspflichtig ist?

    Nach längerer Abwesenheit in diesem Forum will ich mich auch mal wieder zu Wort melden. Ich denke aber, ich muß noch daran arbeiten, wie richtig zitiert wird. Zu der Frage jedoch folgende Anmerkung.

    In der Kommentierung zu § 1 Schornsteinfegergesetz wird ausgeführt:

    " Aus dem Rechtsgedanken des § 618 Abs. 1 BGB folgt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, für den ordnungsgemäßen Zustand der Zugangswege zu den kehr- bzw. überprüfungspflichtigen Anlagen zu sorgen."

    im Folgenden dann weiter:

    " Daneben besteht auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht........ Für die speziellen Zugangswege - Laufbohlen auf dem Dach - gelten die Sorgfaltspflichten dagegen in aller Regel nur für den Eigentümer."

    Nach Ausführungen zur Haftung des Eigentümers bzw. Mithaftung des Schornsteinfegers geht es dann in der Kommentierung weiter

    " Unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens ist es daher dem Bezirksschornsteinfegermeister bzw. dessen Verrichtungsgehilfen im Einzelfall durchaus anzuraten, eine Kehrung oder Überprüfung dann zu verweigern, wenn es zu gefährlich ist. Dies dürfte etwa bei Dächern ab einer gewissen Höhe und Gradneigung immer dann der Fall sein, wenn entsprechende Begehungsvorrichtungen fehlen.Kann die Kehrung oder Überprüfung aber vom Dachboden oder vom Keller aus durchgeführt werden, entfallen derartige Gefährdungsgesichtspunkte"

    In § 618 Abs. 1 BGB ist geregelt:
    "Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten oder zu unterhalten,........, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet."

    Zusammenfassend kann man daher nur feststellen, daß im Gesetz eine konkrete Maßnahme nicht gefordert wird. Welche Vorausetzungen eine Anlage erfüllen muß wird daher immer von den Bedingungen vor Ort im jeweiligen Einzelfall abhängen.


    Gruß
    Volker E
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ich habe die Diskussion auch jedes Jahr.

    Warum müssen die bei LAS eigentlich aufs Dach? Mir ein Rätsel.
     
  16. #16 Volker E, 10.12.2008
    Volker E

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    Ralf hat völlig Recht. Welche Anlagen gereinigt und überprüft werden müssen und wie oft das zu erfolgen hat ist in der KÜÖ geregelt, zumindest hier in Rheinland Pfalz, dort allerdings in § 2. § 1 enthält lediglich eine Begriffsdefinition hinsichtlich der unterschiedlichen Feuerstätten, Schornsteine pp. Wie das in den anderen Bundesländern geregelt, ist kann ich nicht beurteilen, da ich die nicht kenne, ich gehe aber davon aus, dass das dort auch so ist.

    Dank Hilfestellung meines Sohnes scheint das jetzt mit dem Zitieren zu klappen. Ich hatte in meinem ersten Beitrag ja angedeutet, daß ich damit noch Probleme hatte. Deshalb zur Klarstellung. Meine Ausführungen zuvor betrafen tatsächlich nicht direkt das "versuchte" Zitat, sondern die frührere Sache mit den Trittstufen.

    Gruß
    Volker E
     
  17. #17 Bauwahn, 11.12.2008
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    Müssen sie nicht. Ich habe meinen Schorni vor Einbau des LAS gefragt, was sein muss, und da war klar:
    LAS: Muss nicht über Firsthöhe gehen, braucht keine Begehbarkeit auf dem Dach, nur ne Revisionsöffnung über der Therme. Kontrolle alle 2 evtl. sogar nur alle 3 Jahre (da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher ohne meinen Mitschrieb).

    Scheint aber immer wieder Knaben (und Mädchen?) zu geben, die völlig andere Interpretationen bevorzugen.
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Deswegen hatte ich auch geschrieben:

    Bei einem LAS kann er das problemlos vom Dachboden aus erledigen, je nach Rohrführung auch vom Keller aus. Steht das LAS aber beispielsweise in einem gemauerten Schornstein, dann sieht die Sache anders aus. Dann ist nicht das LAS das Problem, sondern der gemauerte Schornstein, und um den zu begutachten muss er auf´s Dach.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Schornsteinfeger
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