Energieausweis f. Neubau

Diskutiere Energieausweis f. Neubau im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Ihr, wir sind inzwischen in unseren ehemaligen Rohbau eingezogen  und fühlen uns auch recht wohl darin. Allerdings ärgern wir uns noch...

  1. #1 BauHERRIN, 10.12.2008
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    Hallo Ihr,

    wir sind inzwischen in unseren ehemaligen Rohbau eingezogen  und fühlen uns auch recht wohl darin. Allerdings ärgern wir uns noch immer mit diversen Handwerkern und unserem GÜ herum, weil halt doch noch nicht alles erledigt & über die Bühne ist, und dann sind da noch diverse Reklamationen in verschiedenen Verhandlungsstadien, aber das kennt Ihr ja sicher alles selbst.

    Was mich momentan beschäftigt, ist die Frage nach dem Energieausweis für unser Haus. Vor Baubeginn, als wir noch naiv, unerfahren & voller Illusionen waren, haben wir unseren GÜ gefragt, ob wir von Ihm auch einen Energiepass bekommen. Er antwortete ja, den bekämen wir von ihm zum Haus.

    Als ich ihn neulich darauf ansprach, wollte er von nichts mehr wissen, aber da ich unser Gespräch von damals mitprotokolliert hatte und ihn passagenweise wörtlich zitieren konnte, musste er einlenken. Er meinte, die Angaben müssten neu berechnet werden, da das komplette Doppelhaus ja schon vor 5 Jahren geplant & die andere Haushälfte damals auch gebaut wurde, und seit dem hätte sich einiges verändert, auch die Ausführung unseres Hauses, und deshalb könne es eine Weile dauern. Den Ausweis bekäme ich direkt vom Architekten.

    Also wendete ich mich an den Architekten, mehrmals per E-Mail, auch telefonisch, hinterließ Nachrichten, bat um Rückruf – nichts. Also machte ich das Ganze schriftlich – und bekam auch prompt Antwort von ihm: Den Energieausweis müsse er komplett neu berechnen (ja, klar…..), da sich seit der Planung sowohl die Gesetze/Berechnungsgrundlagen (? EnEV? habe den genauen Wortlaut gerade nicht parat) als auch die Ausführung geändert hätte. Hier führte er an, dass wir im Gegensatz zur anderen Haushälfte eine Fußbodenheizung & einen Kaminzug hätten, was wir jedoch von Anfang an mit geplant & auch „mitgekauft“ hatten. Die Mehrkosten für die Neuberechnung aufgrund der Gesetzesänderung würde unser GÜ tragen, die Mehrkosten aufgrund der Ausführungsänderung (unsere FBH & Kaminzug) würde er uns zu einem Preis von 300.- plus Märchensteuer anbieten.

    Mal ganz abgesehen davon, dass ich mich schon wieder ver…….schaukelt & abgezockt fühle (ja, ich weiß, 300.- Euro netto ist beim Hausbau ein relativ kleiner Betrag, aber diese ständige Abzocke & teilweise auch Betrügerei scheint irgendwie kein Ende nehmen zu wollen), würde mich interessieren, wie es generell aussieht mit einem Energiepass für Neubauten: Ich habe gelesen, dass er Pflicht ist für Neubauten seit 2002 – aber wessen Pflicht? Darf mir ein Bauunternehmer eine Neubauplanung plus Bau ohne einen solchen Pass verkaufen und muss ich mich darum kümmern, so ein Teil zu bekommen, oder ist es seine Pflicht als „Verkäufer“, mir so einen Ausweis zum Haus mitzuliefern?

    Bin gespannt auf Eure Antworten!

    Alex
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2008
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    Ob Ihr ein Recht habt, weiß ich nicht. Aber ich würde mal in die Bauantragsunterlagen schauen. Da müsste entweder der Architekt oder der TWP einen Wisch dabei haben, in dem bescheinigt wird, dass der EnEV-Nachweis aufgestellt und berücksichtigt wurde.
    Wenn es den aber ja nun nicht so gibt, wie das Haus von Euch geplant wurde, dürfte da einer mit einem Bein im Owi-Verfahren stecken, weil er ja gegenüber dem Amt nen falschen Bescheid abgegeben hat.

    Vielleicht sollte man die Herren einfach mal sehr höflich :D darauf hinweisen.
    Also ich mein ja nur. Das ist ja keine Erpressung, das ist nur ein Denken darüber, was denn wäre, wenn tatsächlich ohne Nachweis beantragt worden wäre :D

    MfG
     
  3. #3 BauHERRIN, 10.12.2008
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    …das mit den Bauantragsunterlagen ist auch so eine Sache…. Ich habe trotz mehrmaligem Nachfragen bisher keine Baugenehmigung erhalten. Die wurde zusammen mit der für die andere Haushälfte vor gut 5 Jahren erteilt und ist angeblich im Original bei dem Bauunternehmer verschollen, der die andere Haushälfte damals gebaut hat – der ist inzwischen pleite. Man hat mir aber eine von der Gemeinde beglaubigte Kopie zugesagt – bekommen habe ich sie noch nicht. Außerdem haben wir die Ausführung des Balkons ändern lassen, dafür wurde ein Nachtrag zum Bauantrag gestellt. Von diesem Antrag haben wir eine Kopie erhalten, aber nicht die Genehmigung. Der GÜ sagte: Die bekommen Sie vom Architekten, der hat die Genehmigung. Der Architekt schrieb mir: Ich habe Ihre Baugenehmigung nicht. Die habe ich nach Durchsicht zurück an den GÜ geschickt….

    Zu Deinem Post: Wer ist der TWP? Was ist ein Owi-Verfahren (Ordungswidrigkeit?)

    Und habe ich Dich richtig verstanden, dass die vor dem Bau unseres Hauses einen EnEV-Nachweis hätten aufstellen müssen? Der Archi behauptet, wir hätten während der Ausführungsphase die Änderungen haben wollen (Kamin, FBH). Das haben wir beim GÜ jedoch schon vor Vertragsabschluss festgelegt, und zumindest der Kamin steht schon im Vertrag drin – der hätte doch dann in diesem EnEV-Nachweis mit drinsein müssen?

    Ich bin in diesem Thema leider (noch) nicht so drin, daher die vielen Fragen…

    Alex
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2008
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    TWP = Tragwerksplaner
    Owi = Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Du schreibst GÜ. Dann hättet Ihr doch für den Änderungsantrag als Bauherren drinstehen müssen. Und das Amt hätte EUCH die Genehmigung zusenden müssen.

    Irgendwie riechts schon wieder so merkwürden. So nach Besch.....

    Ihr seid (nehme ich mal an) Grundstückseigentümer. Dann ab zur Gemeinde und die Unterlagen SELBER einsehen.
    Denn IHR haftet für ein dem öffentlichen Baurecht entsprechendes Haus, nicht der GÜ!!
    Und dann laßt die Sachen von EUREM Architeten (sucht Euch einen) gegenprüfen!

    Und auch DAS den Herren sehr deutlich mitteilen.

    Und wenn Ihr von Radiatorheizung auf FBH umgestellt habt, können doch die ganzen Maße nicht mehr gepasst haben - eine FBH braucht mehr Höhe!!! Also ändern sich die Bezugshöhen und und und.
    Gibts im B-Plan eine Bezugshöhe für den Fußboden EG???

    Manchmal neige ich zu Gewaltphantasien, wenn ich sowas lese.
     
  5. #5 BauHERRIN, 10.12.2008
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    Im ursprünglichen Bauantrag stand damals der Nachbar aus der anderen Haushälfte - vonwegen "Bauherrengemeinschaft GÜ und Herr Nachbar". Bei der Änderung sagte der GÜ, er könne uns nicht als Bauherren eintragen lassen, weil das dann keine Änderung mehr sei, sondern ein komplett neuer Antrag erstellt werden müsse. Daher lief die Änderung auf "Bauherr: GÜ", obwohl uns das Grundstück gehört & bereits vor Baubeginn gehörte.

    Liegen die Unterlagen auf der Gemeinde? Das ist nur ein Katzensprung von uns, dann sollten wir da schnellstens mal hingehen.....

    "Gibts im B-Plan eine Bezugshöhe für den Fußboden EG???" B-Plan? Meinst Du die Ausführungspläne? - Da musste etwas umgeplant werden wg. der FBH, aber damit hatten wir nichts zu tun, hatten ja den GÜ.... :o Naiv, kurzsichtig, unerfahren - ich weiß.....
     
  6. #6 Hendrik42, 10.12.2008
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    Ich würde auch erstmal zur Gemeinde/Baubehörde gehen und mir Kopien von allen Unterladen zu dem Haus ziehen lassen. Kostet vielleicht Kopierkosten und vielleicht lässt man noch was für die Kaffeekasse da. Dann hast Du erstmal alles und bist auf niemanden angewiesen. Erzähl aber keine lange Geschichte.

    Dann würde ich mal die Maße Deines fertigen Hauses mit denen in den Plänen vergleichen. Hoffentlich hast Du immernoch die Mindesthöhe im EG (in HH sind das 2,50m) und nicht weniger wegen FBH. Wobei das inzwischen hier auch geändert worden ist, glaube ich.

    Gruß, Hendrik
     
  7. #7 BauHERRIN, 10.12.2008
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    Ja, Hendrik,

    so werden wir es erst mal machen. Wie hoch die Mindesthöhe in Hessen ist, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass unsere gesamten Raumhöhen je nach Geschoss zwischen 2,50 und 2,60 m liegen, klingt also erst mal nicht Besorgnis erregend.

    Seltsam ist die Geschichte (...wie so Vieles an unserem Bau...) allemal, zumal der Architekt mir diese Woche schreibt, dass er den Wärmeschutznachweis neu berechnen muss und ich vorhin ja hier im Forum erfahren habe, dass das eigentlich vor Baubeginn hätte passieren sollen (...wenn ich das richtig verstanden habe). Und mir steht doch auch bestimmt eine Kopie vom Wärmeschutznachweis zu, oder?

    Alex
    der die ganze Bausache inzwischen Oberkante Unterlippe steht.....
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 10.12.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nun mal gaaanz langsam ...

    ... mit der Hessischen Bauordnung kenn´ ich mich ein bisschen aus ;) .

    Wenn Ihr eingezogen seid, muss es eine Fertigstellungsmeldung ans Bauamt gegeben haben.
    Mit der Fertigstellung ist dem Bauherrn eine Bescheinigung (siehe Anhang) zu übergeben, mit dem die einzelnen Fachplaner (Bauleiter, Statiker, Brand-, Wärme- und Schallschützer) bestätigen, dass das Bauvorhaben gemäß den genehmigten Plänen errichtet wurde.

    Dazu gehört auch der Energieausweis, den Ihr nicht extra zu bezahlen habt!

    Nächster Weg: ab zum Bauamt und beim zuständigen Sachbearbeiter die Situation schildern.
    Da werden Sie geholfen! Wie komme ich jetzt auf diesen Satz :confused:
     
  9. #9 BauHERRIN, 11.12.2008
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    Vielen Dank, Volker. Das ist eine klare Aussage.....

    Eine Bescheinigung gemäß Deiner Anlage haben wir - auf mehrmalige Nachfrage unseres damaligen SV - erhalten, aber keinen Energieausweis.

    Also steht uns auch dann ein (kostenloser) Energieausweis zu, wenn dieser nicht ausdrücklich in den Verträgen mit dem GÜ erwähnt wurde?
     
  10. #10 BauHERRIN, 11.12.2008
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    Nachtrag: Sollten wir zum Bauamt auf der Gemeinde gehen, oder zum Bauamt auf dem Landratsamt????
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2008
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    Beide müssten was haben, LRA müsste die Genehmigung haben (höherwertig, falls Änderungen usw. eingetragen wurden)
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 11.12.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Weder noch ...

    ... sondern zum GÜ. Und einen verlangen, der der tatsächlichen Ausführung entspricht.
    Beim Landratsamt liegt ja wahrscheinlich noch der "alte" von vor 5 Jahren.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2008
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    Ja Volker. Zum GÜ. Aber mit dem Umweg über LRA. Und mit den Unterlagen von da (die falsch sein werden) unter Androhung einer Owi-Anzeige die RICHTIGEN Unterlagen und die Unkosten einfordern.

    Freiwillig gibt der kostenlos nicht mal gebrauchtes Klopapier ab.

    MfG
     
  14. #14 BauHERRIN, 11.12.2008
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    So langsam weiß ich gar nichts mehr…. :o Habe beim LRA angerufen & erfahren, dass der Bauantrag für unser Haus von 2004 ist & dass Bauanträge eine Gültigkeit von 3 Jahren haben. Der GÜ hat also 2004 einen Bauantrag für ein Doppelhaus gestellt und die 2. Hälfte erst 2008 gebaut... Gelten würden die Bestimmungen vom Tag der Genehmigung, also von 2004. Der Archi hat bescheinigt, dass die Wärmeschutz-Berechnung eingehalten wurde – allerdings wohl die von 2004, die auf unser Haus aufgrund einiger Ausführungsänderungen gar nicht zutrifft, denn eine neue gibt es (noch) nicht.

    Die zuständige Sachbearbeiterin meinte außerdem, es gäbe keine Pflicht für einen Energieausweis beim Neubau – das sei Privatrecht (?), und wenn wir einen haben wollten, müssten wir uns an eine dafür berechtigte Stelle wenden…. Ist die nun falsch informiert, oder verstehe ich hier was nicht richtig? :confused:
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2008
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    Dann wirds ja ganz spannend. Er hätte also entweder 2007 mit dem Bau beginnen oder eine Verlängerung beantragen müssen (was geht) Davon hätte die Dame ja aber was finden müssen.
    Hat er weder noch - besitzt Ihr formal einen Schwarzbau. Ist sicher zu heilen, aber erstmal.....

    Baurechtlich ist das so. Ob das bei der EnEV auch so ist, müsste ich nachsehen (oder einer unser EnEV-Aufsteller sagen ;))

    Da soll die Gutste sich mal fortbilden lassen. Die EnEV ist KEIN Privtrecht, sondern Bundesrecht, das einzuhalten ist! Ende Aus.
    Und sie hätte EIGENTLICH zu prüfen, ob bei den Antragsunterlagen ein Nachweis dabei ist oder jemand erklärt hat, diesen richtig aufgestellt zu haben!!!
    ******
    Wenn das mit der Genehmigung aus 2004 wirklich stimmt, weiß ich auch, warum die sich so zieren mit den Unterlagen.
    Hängt sie höher
     
  16. #16 BauHERRIN, 11.12.2008
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    …hm….. verstehe ich das falsch, oder sind EnEV & Energieausweis nicht 2 verschiedene Dinge? Die Wärmeschutzberechnung will der Architekt wohl noch aufstellen, Kosten hierfür aufgrund geäderter Gesetzeslage trägt angeblich großzügigerweise der GÜ, den Energiepass sollen wir zahlen.

    Baugenehmigung aus 2004: Was machen wir denn da? Was kann uns passieren? Vielleicht hat der GÜ den Baubeginn ja auf Dezember 2007 rückdatiert? Offiziell begonnen hat er am 15.01.08.
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 11.12.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Oh je, Oh je ...

    ... wird ja immer doller :shades .

    Also: Maßgebend für die Art des EnEV-Nachweises ist das Datum des Bauantrags.
    Hier ist demnach "zuständig" die EnEV von 2002 - und da gab´s noch keinen Energieausweis.

    Aber: Aufgrund der nach dem 01.10.07 (inkrafttreten der aktuellen EnEV) ausgeführten Änderungen muss ein Wärmeschutznachweis nach den Regeln der EnEV 2007 geführt werden und dabei ist der Energieausweis nur ein "Abfallprodukt" (ein Knopfdruck und 4 Seiten aus dem Farbdrucker). Mehrkosten großzügig gerechnet 10 €.

    Bleibt noch die Frage, ob der Architekt überhaupt nachweisberechtigt für Wärmeschutz ist (von den ca. 10.500 hessischen Architekten sind´s gerade mal so um die 350!).
    Feststellen kannst Du das über diesen Link: http://www.portal-akh.de/nwb/index.php?ind=1

    Du baust/lässt bauen in Hessen. Neugierig gefragt: in welchem Landkreis?

    Ach so: wg. Baubeginn würde ich die Füße still halten. Manche Formalien muss man auch nicht übertreiben ;)
     
  18. #18 BauHERRIN, 12.12.2008
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    ... und wann ist dieser Wärmeschutznachweis zu führen? Nach Einzug, so wie in unserem Fall? Wie lange hat der Archi denn jetzt noch Zeit, um uns diesen Wärmeschutznachweis zuzusenden? :confused:

    Wir haben im Hochtaunuskreis gebaut (wohnen ja schon drin :) ) - ja, schön isses hier :e_smiley_brille02: , aber der Architekt kommt aus dem Rheingau, deshalb konnte ich ihn über Deinen Link auch nicht finden.

    Hoffe jetzt inständig, dass die Dame vom LRA keinen Hype macht, denn die fragte mich, wann wir angefangen haben zu bauen, und danach sagte sie, dass die BG von 2004 sein :yikes
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 12.12.2008
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    Also ...

    Der Rheingau zeichnet sich durch zahlreiche Sehenswürdigkeiten aus. Politisch gehört er zum Rheingau-Taunus-Kreis im Bundesland Hessen.
    ... muss er in der hessischen Liste eingetragen sein, sonst darf er nicht (bzw. muss es von einem Eingetragenen prüfen lassen) :deal .

    Der Wärmeschutznachweis muss der tatsächlichen Ausführung entsprechen (so wie auf dem Blatt "Bescheinigungen" vom Aufsteller ja auch durch Unterschrift bestätigt :cool: ).
     
  20. #20 BauHERRIN, 12.12.2008
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    ... habe mal nach PLZ & Ort vorm Archi geguckt - der gehört zu Rheinland-Pfalz, nicht zu Hessen.

    Wärmeschutz muss der tatsächlichen Ausführung entsprechen - also ist die HBO-Bescheinigung, die wir von ihm bekommen haben, fragwürdig..... :deal
     
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