Hausverkauf

Diskutiere Hausverkauf im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Es geht um einen Hausverkauf. Käufer ist gefunden, er regelt nun die Finanzierung. Wie geht das Ganze nun weiter, braucht die Bank...

  1. #1 Claudia K, 13.12.2008
    Claudia K

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    Hallo

    Es geht um einen Hausverkauf.
    Käufer ist gefunden, er regelt nun die Finanzierung.

    Wie geht das Ganze nun weiter,
    braucht die Bank des Käufers vom Verkäufer eine Unterschrift wegen Grundschuldeintrag?

    Dann Termin beim Notar, Zahlung des Betrages und wann Schlüsselübergabe, Umschreibung usw.
    Schlüsselübergabe nach Zahlung und dann Umschreibung?

    Kann da etwas schief laufen mit der Bezahlung / Umschreibung?

    Hat jemand Erfahrung damit?

    Grüße
    C.
     
  2. #2 engelchen, 13.12.2008
    engelchen

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    Wenn ich mich recht erinnere lief das bei mir etwas anders!

    Kredit bei der Bank geregelt, dann zum Notar! Mit Kaufvertrag zur Bank, damit die die Grundschuld eintragen lassen können! Kredit wird ausgezahlt und an der Verkäufer weitergeleitet! Bis wann die Zahlung für's Haus fällig wird und wann die Übergabe ist, wird im Kaufvertrag festgelegt!
     
  3. #3 Claudia K, 13.12.2008
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    Danke für die Antwort.
    Dann hat der Verkäufer eigentlich nichts mit der Bank des Käufers zu tun.
    Die brauchen nur vorab Unterlagen damit sie wissen für was sie das Geld auszahlen sollen?
     
  4. Seev

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    Wenn Du einen Käufer hast (nehme mal an es ist kein Makler mit drin?), dann solltest Du Dir baldigst einen Notar suchen und ihm die Gegebenheiten schildern und ihm die erforderlichen Daten zukommen lassen und einen gemeinsamen Termin vereinbaren (so schnell als möglich durchführen, dann kann Dir icht mehr so viel passieren :) ). Evtl. läßt er Dir auf Wunsch vorab einen Entwurf für den Kaufvertrag zukommen, wenns ihm nicht zuviel Aufwand macht und noch Zeit ist.

    Daß das alles sicher und korrekt abläuft, dafür sorgt üblicherweise der Notar, das ist sein Job und den kannst Du dazu auch alles fragen. Spätestens im Termin klärt er dann alle nochmal über die Details auf.

    Die Termine der Übergabe (Besitzübergang) und der des Eigentumsübergangs (Grundbucheintragung = Auflassung) (nachdem jeder seine Pflichten erfüllt hat, v.a. der Käufer den vollen Preis bezahlt hat) kann dann dauern und so gelegt werden, daß die Bank mit Auszahlen nachkommt, je nach Bank kann das gut 4 Wochen dauern, teils aber auch viel weniger.

    Was Du gleich direkt vom Käufer anfordern solltest ist eine schriftliche Finanzierungsbestätigung seiner Bank, in der die bescheinigt, daß er das Geld des Kaufpreises grundsätzlich vollständig zusammenbekommen wird. Ohne die würde ich nicht zum Notar gehen, aber dem ist das egal ob die vorgelegt wird. Deshalb selbst darauf achten. Falls ein Makler mit drin ist, soll dieser sie beschaffen.
    Ferner würde ich je nach Terminsituation dem Käufer vorschlagen, die Besitzübergabe (mit Übernahme aller Nutzungen und Lasten = laufende Kosten ...) bald zu machen, v.a. wenn es sich mit der Bezahlung noch etwas hinziehen sollte. Evtl. auch einen Teilbetrag bei Übergabe bezahlen lassen, wäre empfehlenswert.
     
  5. Seev

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    Was noch ein Thema sein kann: Falls Du (als Eigentümer) selbst noch eine Finanzierung darauf laufen hast, ...
    dann solltest Du sofort Deine finanzierende Bank über den Verkauf und später über alle Termine informieren und sie um Bereitstellung eines Treuhandkontos zur Bezahlung des Kaufpreises bitten. Gebühren dafür musst dann Du bezahlen, ebenso wie die evtl. anfallende Vorfälligkeitsentschädigung (falls eine fällig wird) für Dein Darlehen. Auch über die finanzierende oder auszahlende Bank des Käufers sollest Du Deine Bank informieren, denn die beantragt dann eine Eintragung der weiteren Grundschuld vorab, bevor Deine Bank Deine Grundschuld ablöst und freigibt.

    Zudem solltest Du den Notar informieren, daß Deine Bank einen Treuhandauftrag bekommt, Konto und Anschrift mitteilen, dann bekommt die auch ein Exemplar des Kaufvertrages. Wenn der Käufer dann bezahlt hat, dann kann sie die Sicherheiten freigeben, damit das Eigentum umgeschrieben werden kann.
     
  6. #6 Claudia K, 13.12.2008
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    Einen Notartermin ist in diesem Jahr leider nicht mehr zu bekommen:(
    Aber jetzt weiss ich schon mal etwas mehr.
    Also Schlüsselübergabe erfolgt auch schon mal vor der vollen Kaufpreiszahlung?
     
  7. Seev

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    Die Schlüsselübergabe keinesfalls vor dem Notartermin machen, aber evtl. sofort anschliessend, wenn unterschrieben ist und die Finanzierungsbestätigung vorliegt.

    Wenn die Schrittfolge im Kaufvertrag sauber geregelt ist und der Käufer in der Zeit vor der Umschreibung nicht gerade das ganze Haus umbaut oder abreißt (und später nicht bezahlt und Du rückabwickeln musst), dann spräche nicht so viel dagegen, wenn es beiden nützen würde.

    Aber mit einer Teilzahlung des Kaufpreises zum selben Tag des Besitzübergangs wäre es dann schon besser, natürlich nicht in bar, sondern nur über die Konten (wie gesagt, falls Du noch Schulden darauf hast, kommst Du um ein Treuhandkonto eh nicht herum).

    Z.B. wird die Grundsteuer immer fürs ganze Jahr berechnet und bezahlt, aber die Neuveranlagung erfolgt meist erst wieder zum nächsten 1.1. nach Besitzübergang (= Übergang von Nutzen und Lasten; das wird üblicherweise so vereinbart).
    D.h. Du mußt die Grundsteuer zunächst noch fürs ganze Jahr 2009 an die Stadt bezahlen und vom Käufer dann den Anteil für seine Nutzungszeit ab Besitzübergang (nicht Eigentumsübergang) zurückfordern!
     
  8. Seev

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    Zum Kaufvertrag mußt Du nicht unbedingt zu einem Amtsnotar der Stadt gehen (die sind manchmal etwas unflexibel, v.a. im Dezember, und evtl. nicht nur mit Terminen :) ), evtl. bekommst Du bei einem freien Notar irgendwo eher noch einen Termin. Wo bist Du denn zuhause? Stuttgart?
     
  9. #9 Claudia K, 13.12.2008
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    Ich selber habe keine Grundschuld eingetragen.
    Das Treuhandkonto kann man sich dann sparen?

    Jo, Stuttgart:)
     
  10. Seev

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    ja, dann kannst Du Dein Girokonto dafür angeben, egal ob Teilzahlung vorab oder alles auf einmal. Den Termin und den Zahlungseingang mußt Du eh selbst kontrollieren (empfohlen) und ggf. gemäß Kaufvertrag reagieren, wenn nicht rechtzeitig gezahlt würde.

    Natürlich ist jetzt schon der 13. und nicht der 3., aber versuchs doch mal wegen Termin z.B. in der Königstrasse 1A (oder B?) (s. Telefonbuch), dort gibt es freie Notare, die sowas machen. Wir waren mal bei Hr. S.... und sehr zufrieden.
     
  11. #11 Claudia K, 13.12.2008
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    Danke mal für den Tipp.:)
     
  12. Seev

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    Bitte bitte.

    Du kannst natürlich statt Giro- auch z.B. ein Tagesgeldkonto (ggf. neu einrichten lassen und) benutzen, dann hast Du gleich sofort die Verzinsung und riskierst keinen Zinsverlust und Zeitaufwand mit umbuchen, das ist ja inzwischen auch nicht immer so einfach, v.a. wenns noch an eine andere Bank gehen soll.
     
  13. #13 Claudia K, 13.12.2008
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    nochmal die Frage:
    Schlüsselübergabe kann nach Notartermin aber eventuell vor Zahlung des Kaufpreises erfolgen?
    Umschreibung klar erst nach Bestätigung der Zahlung.
     
  14. Quelle

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    na ja, alle schlüssel bekommt man sogar als mieter. das kann ja nicht so der akt sein.
     
  15. jens

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    Bei uns ist üblich, dass derjenige, der den Notar bezahlt (das ist, wenn es nicht anders vereinbart wurde, je nach Region verschieden), diesen auch bestellt. Setz Dich also mit dem Käufer zusammen und einigt Euch auf einen passenden Notar. Zu dem geht ihr hin und besprecht all das mit ihm. Ziel dieser Besprechung ist, dass Käufer und Verkäufer wissen, wer bis wann bei wem welche Dokumente usw. besorgen muss und was im Kaufvertrag stehen sollte. Eigentümer ist man erst nach Eintrag im Grundbuch, vorher sollte man auf keinen Fall am Objekt irgend etwas durch den Käufer vornehmen lassen.
     
  16. #16 Claudia K, 14.12.2008
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    die Notarwahl werde ich auch dem Käufer überlassen.
    denke mal daß man da nicht viel falsch machen kann, der Notar wird ja verpflichtet sein alles rechtens zu machen
     
  17. #17 engelchen, 14.12.2008
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    So sollte es sein!!

    Ich hatte damals n Markler dazwischen! Der hat alles für mich geregelt! Aber auch der war nur beim Notar und hat quasi einen vorgefertigten Kaufvertrag, auf die Gegebenheiten abgestimmt, abgeholt! Ich hatte dann 1 Woche Zeit, mir alles in Ruhe durchzulesen und ggf. Einwände oder Unklarheiten zu klären!

    Nach dem Kaufvertrag beim Notar läuft eigentlich alles automatisch! Der Verkäufer bekommt nachdem er alles andere (Grunderwerbsteuer, etc.) gezahlt hat eine Zahlungsaufforderung! Du musst dann den Geldeingang bestätigen und der Grundbucheintrag wird geändert!

    Auch wird im Kaufvertrag vereinbart, ob eine Schlüsselübergabe vor Kaufpreiszahlung erfolgt, jedoch mit dem Vermerk, dass durch den Käufer keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen!
    Ich habe auch beim Notar die Schlüssel bekommen!
     
  18. Seev

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    Wie ich oben schon geschrieben habe, würde ich das aus verschiedenen Gründen gerade nicht tun. Dies ist m.E. auch nicht üblich in BW und m.E: nicht sinnvoll. Kannst ja z.B. mal einen Makler anrufen und fragen.
    V.a. wenn Dir am zügigen Termin (d.h. v.a. am Nicht mehr Abspringen des Käufers!) was liegt. Bei den Immobiliengeschäften, die ich bisher pers. kenne, wars immer der Verkäufer (oder sein Makler), der den Notar beauftragt hat. Der Notar hat dann den Termin vorgeschlagen oder vorgegeben.

    Natürlich läuft beim Notar (meistens!) alles rechtens, aber dennoch ist es legitim, daß jeder so seine eigenen Vorstellungen reinbringen will. Das muß man halt bedenken. So ist es sinnvoll, seine Interessenspunkte als Verkäufer am Anfang in den Entwurf reinschreiben zu lassen, wie z.B. die Sache mit baulichen Veränderungen vor der Auflassung etc.

    Wer die Kaufvertragsgebühren zahlt, wird im KV vereinbart. Üblich ist m.W. käuferseitig. Deshalb würde ich z.B. darüber beim Notar mit dem Käufer nicht mehr diskutieren wollen. wer die Sache in die Hand nimmt, der führt! Das ist ein Geschäft.

    Klares JA.
     
  19. #19 Christina3, 16.12.2008
    Christina3

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