Immobilienmakler Grundstückskauf

Diskutiere Immobilienmakler Grundstückskauf im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir sind vor ca. 1 Jahr mit einem Landwirt aus unserem Ort in Kontakt getreten, da dieser ein Grundstück verkaufen wollte. Wir waren...

  1. Hakli

    Hakli

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    Hallo,

    wir sind vor ca. 1 Jahr mit einem Landwirt aus unserem Ort in Kontakt getreten, da dieser ein Grundstück verkaufen wollte.

    Wir waren uns damals bereits mit ihm einig, dass wir sobald wir noch ein wenig mehr Eigenkapital und das passende Haus gefunden haben, wir großes Interesse an dem Grundstück haben, haben ihm aber keine Zusage gemacht.

    Jetzt wo wir alles soweit zusammen haben, haben wir mit ihm gesprochen und er will es uns verkaufen.

    Der Haken ist, dass er damals bevor wir mit ihm gesprochen haben, einen Vertrag bei einem Immo-Makler unterschrieben hat. Jetzt teilte uns der Landwirt mit, dass wir die Makler-Gebühren lt. Immo-Makler trotzdem zahlen müssten, weil er den Vertrag auf dieses Grundstück hat.

    Kann dies sein ? Wir haben nie mit dem Makler Kontakt gehabt, auch der Landwirt hat nie unseren Namen dort erwähnt.
    Wieso sollen wir jetzt für eine Leistung zahlen, die wir nie hatten? Wir haben doch alles auf privater Ebene gemacht.
    Wir wissen noch nicht mal, wer der Makler ist.

    Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen.

    LG

    P.s.: Der Makler hat auch weder uns noch dem Landwirt Unterlagen zur Vefügung gestellt. Den Grundstücksauszug haben wir direkt beim Kreisbauamt beantragt.
     
  2. Dingo

    Dingo

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    Meine Laienmeinung:Der Landwirt hat den IMMO-Makler mit dem Verkauf seines Grundstücks beauftragt und der Immo-Verwalter bekommt dafür den Betrag xy % der Verkaufssumme als seinen Lohn. Dafür muß sich der Landwirt ja im besten Fall auch um nichts mehr kümmern. Im Vertrag von Landwirt und Immo-Makler müßte doch ggf. so eine Klausel drinstehen, dass ein Privat-Verkauf Landwirt-Person xy damit ausgeschlossen wird, etc. sondern dass alles exclusiv über den Makler abzuwickeln ist. Darauf hätte er euch bei eurem 1. Gespräch auch schon hinweisen können. Ich denke Maklergebühr ist fällig.
     
  3. #3 MoRüBe, 15.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Der Makler hätte dann einen Anspruch...

    ... wenn er das Grundstück als bisher nicht bekannt nachweist. ist hier nicht der Fall. Er hätte dann einen Anspruch, wenn er den Kaufvertrag vermitteln würde, ist hier auch nicht der Fall. Was sein kann: ihr verkäufer hat einen Alleinauftrag an den Makler vergeben, der dem Makler einen "Schadenersatz" zusagt, wenn er das Grundstück selbst verkauft. Dieses beschränkt sich dann auf seine Kosten und seinen Aufwand, aber niemals in Höhe der Courtage. mithin: es ist das Problem des Verkäufers.
     
  4. salleD

    salleD

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    Das stimmt

    aber ist der Verkäufer auch bereit zu verkaufen, wenn er den geplanten Ertrag nicht hat ?
    Einen Rechtsanspruch gegen den Käufer hat der Makler sicher nicht, wenn ein KV zw. Landwirt und Frager zu Stande kommt.
    Aber ob der Landwirt da mitspielt ? So wie ich die Jungs kenne mit Sicherheit nicht.

    Gruß
    salleD
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.12.2008
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    Rübe hat zwar Recht, aber hier wird das evtl. nicht helfen.
    Denn der Bauer (wer die kennt, weiss, wie die ticken) wird nicht aus eigener Tasche den Makler bezahlen.
    Also gibts drei Möglichkeiten:
    a) Sie zahlen den Makler
    b) Sie zahlen mehr an den Bauern
    c) Sie kaufen ein anderes Grundstück, weil der Bauer Ihnen DAS nicht mehr gibt.

    O-Ton (ich kann ihn schon hören :D)
    Diese verfluchten Städter (auch wenn Sie gar keiner sind), watt billen dei sick denn inn? Grappen innen Kopp un dann nicht betoahlen wollen! Die kriegen nich mol datt schwatte unner mine Fingernaigel, diese Knauserköppe.

    MfG
     
  6. bernix

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    ..nicht ganz richtig ...
    bei einem qualifizierten Alleinauftrag bekommt der Makler auf jeden Fall seine Provisions vom Verkäufer in der vereinbarten Höhe. (Vorteil für den Makler ist dass er unbeschwert aktiv werden kann und die Immobilie vielleicht sehr viel schneller vermitteln kann...)-.
    Vertragspartner ist allerding der Verkäufer (der den Auftrag gibt).
    -
    Das mach hier so etwas den Eindruck, dass der Landwird seine Kosten weitergeben möchte...
    gruss
     
  7. #7 MoRüBe, 15.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wenn es dann ein...

    ... qualifizierter Alleinauftrag ist, der dem Verkäufer jedwede Verkaufsbemühungen untersagt, dann muß die Zahlungspflicht des Verkäufers individuell geregelt sein - wie im anderen Fall auch. ansonsten wäre dieses ein Verstoß gegen AGB-G. Und, das bezweifle ich, daß Bäuerlein sowas unterschrieben hat. Aber generell hat ralf recht: Dummheit gepaart mit Geldgier...:)
     
  8. Seev

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    Wie lange läuft denn der Maklervertrag? Unbefristet??
    Die die ich gesehen habe, waren alle auf 1 Jahr begrenzt. Diese Frist galt auch für den Fall, daß der Makler einen Interessenten nachweist, der dann wartet und sich innerhalb eines Jahres zum Kauf entschliesst, also evtl. über die Laufzeit des Vertrages hinaus (damit er die Maklerprovision NICHT spart).

    Es sollte alles im Vertrag stehen. Wenns schon 1 Jahr her ist und er den MV vorher schon hatte, sollte es da Möglichkeiten geben. (?)
     
  9. #9 Alfred Witzgall, 16.12.2008
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    die erste Sichtweise kenn ich jetzt

    wäre jetzt nur noch interessant, wie der Bauer und der Makler die Sache sehen. Nimmt jede Partei noch einen Juristen dazu, gibt es evtl. 6 oder mehr Ansichten. Der Richter hat dann möglicherweise die 7. und die nächste Instanz die 8.

    Was mich stutzig macht.:think

    1...... vor ca. 1 Jahr
    2...... verkaufen wollte
    3........großes Interesse
    4........keine Zusage

    Dazu wurde offensichtlich peinlichst darauf geachtet, den Makler nicht zu involvieren.
    Könnte Ihnen doch egal sein, was der Bauer mit dem Makler vereinbart.:think
    Also Lösung: Bauer kriegt den Preis, den er vereinbart hatte. Davon kann er den den Makler bezahlen. Wenn er nicht will, einfach lassen. Nachdem er 1 Jahr keinen anderen Interessenten hatte, wird es auch nicht so schnell verkauft sein. Außerdem hätte jeder andere Interessent das gleiche Problem.
    Bauernschläue hilft nur bei RTL

    Oder ist doch alles etwas anders ?
     
  10. bernix

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    ...wo steht das?
    -
    Interesse am Grundstück, aber nicht genug Geld und auch kein passendes Haus...also auch keine Zusage....ist dir das zu logisch?
    gruss
     
  11. #11 Alfred Witzgall, 16.12.2008
    Alfred Witzgall

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    ........einfach. Ich kenne den Fall.......:winken
     
  12. ecco

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    :respekt ... das sich der Makler hier auch noch meldet :mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    ecco
    (...sorry, dass musste jetzt sein ... )
     
  13. #13 Alfred Witzgall, 17.12.2008
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    ...vielleicht bin ich ja Landwirt/Bauer/Ökonom?:biggthumpup::winken
     
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