KFW-60 nicht erfüllt?

Diskutiere KFW-60 nicht erfüllt? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! ich weiß nicht ob ich hier richtig bin?? Ich hoffe doch :) So, wir sind gerade ein KFW-60 Haus über einen Architekten am bauen. Der...

  1. #1 moses1980, 15.12.2008
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    Hallo!

    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin?? Ich hoffe doch :)
    So, wir sind gerade ein KFW-60 Haus über einen Architekten am bauen.

    Der Bau geht auch gut voran mit ein paar Eigenleistungen, etc....
    Aber nun zum Problem:

    Vor einem halben Jahr haben wir für das KFW Darlehen die Anträge bei der Bank unterzeichnet und die "KFW-Bestätigung" vom Architekten mit ab gegeben.
    Nun ist mir aufgefallen (fangen jetzt mit Trockbau an) dass die Sparren in den Dachschrägen 180mm stark sind und nicht wie in der "Bestätigung" vom Arch. 200mm stark sind. Zudem muss ich sagen, dass ich per Zufall diese Bestätigung von der Bank erhalten habe, weil diese nur eine Ausfertigung bräuchte, und so der Arch. nicht wusste, dass ich die zweite hatte und er mir laut plan auch keine geben wollte - egal!
    Dann hatte ich unserem Bauleiter auf die Sparren angesprochen und der meinte nur dass wir KFW-60 so oder so nicht erfüllen!

    Hääää? :yikes -

    Er sagte dass wir keine Solaranlage auf dem Dach hätten.
    1. Davon dass wir Solar bräuchten, war nie die Rede. Ich habe mal gefragt, ob ich eine Solaranlage nachträglich installieren könnte??? Und das war´s.
    2. in unserem Bauvertrag steht (Zitat):" Ausbau des gesamten Wohnhauses (Wärmedämmmaßnahmen) zu einem kfw-60-Haus, reine bauliche und wärmetechnische Maßnahmen".
    3. Und die Be- und Entlüftung ist noch mit eingeplant.

    Meine Frage ist: Wie verhalte ich mich? Was tue ich? Wer hat das Recht auf seiner Seite?
    Mir geht es ja nicht nur um die Energie Einsparung, sondern auch um den Kredit bei der KFW.
    Wenn ich dies nicht erfülle, dann habe ich ein Problem, oder?

    Ich hoffe hier sind einige, die mir zur Seite stehen und Helfen können??

    Gruß, moses
     
  2. #2 Shai Hulud, 15.12.2008
    Shai Hulud

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    Das müssen wir erstmal sortieren. Ich gehe mal davon aus, daß das Grundstück euch gehört. Dem Rest der Schilderung (Bauleiter, Bauvertrag) entnehme ich, daß Ihr mit einem GU oder GÜ baut. Richtig so?

    Bitte mal hier lesen: Wer baut mit wem.
     
  3. #3 moses1980, 16.12.2008
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    Ja, das Grundstück gehört uns!
    Und der Vertrag beinhaltet, das unser Archtiekt (im Vetrag als "Betreuer" bezeichnet) das Haus schlüsselfertig baut. Durch ihm werden die Bauunternehmen beauftragt. Und der Bauleiter wird auch vom Architekten gestellt.

    Und was ist der Architekt jetzt? Baubetreuer oder GÜ?
     
  4. #4 Shai Hulud, 16.12.2008
    Shai Hulud

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    Euer Architekt ist also ein GÜ und damit euer wirtschaftlicher Gegner.

    Es wird es darauf ankommen, ob auch wie bestellt geliefert wird. Ist die Eigenschaft "KfW60" für das fertige Haus wirklich vertraglich zugesichert? Die Formulierung bezüglich der Dämmung "kfw-60-Haus, reine bauliche und wärmetechnische Maßnahmen" läßt Böses ahnen, als ob hier nur eine Dämmung verkauft werden soll und die Haustechnik bei Kfw60 nicht mitmacht. Die Bemerkung des Bauleiters wegen der nicht vorhandenen Solaranlage würde dazu passen.

    Der GÜ hat aber auch gegenüber der Bank eine KFW-Bestätigung abgegeben. Mir ist nicht klar, inwieweit das zusätzlich zum Bauvertrag eine Zusicherung von Eigenschaften des fertigen Hauses darstellt.

    Nun weicht der GÜ mit der Ausführung von seiner eigenen Berechnung ab, da wird es interessant. Die Sparren dämmen ja nicht mit, aber bei einer Zwischensparrendämmung würden dir dadurch eventuell 20mm Dämmstärke fehlen. Genauso ist die Wärmeleitgruppe des verwendeten Dämmaterials wichtig. Der Trockenbau ist ja noch relativ einfach zu überprüfen, aber was ist z.B. mit Dämmung unter der Bodenplatte oder unter dem Estrich? Bewehrung der Bodenplatte? Keller (Abdichtung)? Ich hoffe, du hast reichlich Beweise in Form von Fotos, Mustern, Lieferscheinen oder Etiketten gesammelt und warst täglich auf deiner Baustelle. :shades

    Das kann dir dein Rechtsanwalt sagen, am besten einen Fachanwalt Baurecht. Oder gegebenfalls der Richter. Wenn du dieses Faß wirklich aufmachen möchtest, stell dich schon mal auf einen langen Rechtstreit ein. Ein eigener Bauüberwacher wäre dringend erforderlich. Mit Zahlungen wäre ich erstmal vorsichtig. Auf keinen Fall vor Überprüfung durch Sachverständige eine Abnahme durchführen oder zu 100% bezahlen.

    Außerdem lies bitte mal die Geschichte des HilflosBauherren. Ich will die vielen Links garnicht alle hier einstellen, aber auf jeden Fall solltest du die hier mit erwischen:
    Warum sind soviele EnEV falsch berechnet?
    Warum sind so viele ENEV falsch berechnet? TEIL 2
    And the winner is...oder anders "Vielen Dank"

    Viel Erfolg.
     
  5. #5 Baufuchs, 16.12.2008
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    @Shai Hulud

    Wieso ist der Architekt nun zwingend GÜ?

    Durchaus möglich, dass der Architekt als Baubetreuer nach §34c GewO auftritt.

    @Moses1980
    An wen werden die Rechnungen für die Bauleistungen bezahlt?
    An den Architekten oder an die ausführenden Firmen?

    Was ist das für eine "Kfw-60 Architektenbestätigung" für die Bank?
    Im Formular der Kfw, welches die Bank zusammen mit dem Antrag einreichen muß, sind solche Details wie "Sparrenstärke" etc. gar nicht gefragt.

    Lassen Sie sich den EnEv-Nachweis zu Ihrem Haus vom Architekten aushändigen.
    Prüfen Sie -bzw. lassen Sie prüfen- ob die Leistungen, die der Architekt nun ausführen lässt, den dort gemachten Angaben entsprechen.

    Lesen Sie mal Ihre Baubeschreibung zum Vertrag und prüfen Sie, wer was auszuführen hat.
    (Unternehmerleistungen/Eigenleistungen)

    @Shaihulud
    Nun muss ich los in die Waffenkammer. Muss schließlich heute wieder gegen meine wirtschaftlichen Feinde ins Feld ziehen:D
     
  6. #6 Hendrik42, 16.12.2008
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    Hast Du die EnEV Berechnung vorliegen? Stimmen die Werte dort (Wärmeleitgruppe WLG, Dicke des Materials usw.) mit dem verbauten Material überein?

    Hast Du die Statik vorliegen? Stimmen die Werte dort mit dem EnEV Ausweis und dem, was verbaut wurde, überein?

    Wenn es Dein Wille war, ein KfW60 Haus zu bauen, Du den Vertrag so verstanden und gemeint hast, wenn es keine Hinweise vom Architekten gab, dass das nur "KFW60 mit Einschränkung" oder "Haustechnik beauftragen Sie ja selber, da müssen Sie auf KfW60 achten" ist, dann hast Du möglicherweise Chancen. Aber das muss ein Fachanwalt vor Ort mit allen Unterlagen beurteilen.

    Auf der anderen Seite sind "sowieso Kosten" durch den Auftraggeber zu tragen, wenn also eine Solarthermische Anlage "sowieso" für das Erreichen von KFW60 notwendig wäre, dann kommst Du um die Kosten dafür nicht herum.

    Man kann KFW60 mit und ohne Solarthermie erreichen. Mit Solarthermie ist es meist einfacher, deswegen wird das gerne gemacht.
    Steht denn die Solarthermie im EnEV Ausweis? Oder in den KfW Unterlagen? Vielleicht ist sie auch bei Deinem Haus nicht nötig.

    Gruß, Hendrik
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Wer hat was, wo, wie beauftragt?

    Ich kann das Zitat so oft lesen wie ich will, einmal sagt mein Bauch "da steht nicht explizit daß es ein KfW60-Haus wird" und einmal "man kann unterstellen, daß es ein KfW60-Haus wird".

    Da jedoch der Architekt anscheinend eine Bestätigung abgegeben hat, würde ich mal nach den zugehörigen Berechnungen fragen. Diese dann mit dem IST-Zustand des Gebäudes abgleichen. Für einen Laien eine nicht ganz einfache Aufgabe, als externen Sachverstand hinzuholen.

    WICHTIG ! Dokumentieren, dokumentieren und nochmals dokumentieren. Wer schreibt der bleibt.

    Die 20mm fehlende Sparrendämmung brechnen Dir noch nicht das Genick. Wenn sich diese "Optimierungen" aber durch den ganzen Bau durchziehen, wäre es gut möglich, daß am Ende was ganz anderes herauskommt als ursprünglich geplant und bestellt.
    Dabei geht es nicht nur um die Dämmung des Gebäudes, sondern auch die Haustechnik hat einen erheblichen Einfluß.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 16.12.2008
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    Leute, Leute, Leute.
    Was unterschreibt ihr nur für Verträge :cry.

    Das wird wieder ein "lustiger" Fall für die Anwälte.
    Die KfW-Formulierung im Vertrag ist mMn so dehnbar wie ein Pizzateig.
    Wenn der Baubetreuer allerdings die EnEV-Berechnung NACHWEISLICH an die KfW gesandt hat, könnte das des Hasen Tod sein.
    Aber halt KÖNNTE.

    Als allerallererste Maßnahme sofort jemanden nehmen, der Ihren Bau fachlich beurteilen kann und auf Abweichungen zwischen Vertrag, EnEV und Realität prüft.
    Wer weiss, was da noch alles umgeplant wurde.
    Und dann zum Anwalt.

    MfG
     
  9. #9 Baufuchs, 16.12.2008
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    Baufuchs Gast

    @shaihuld

    Habe endlich die passende Abbildung eines Architekten gefunden.

    Guckst Du
     
  10. #10 Thomas B, 16.12.2008
    Thomas B

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    ...sieht eher wie ein Lehrer für Deutsch und Geschichte aus.....

    Gruß

    Thomas

    PS: beim Architekten wäre Heiligenschein dekonstruktivistisch schief und außerdem um mind. 1000 Lux heller....
     
  11. #11 moses1980, 16.12.2008
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    Hallo!

    @Baufuchs: Wir zahlen Abschläge an den Architekten. Die Baufirmen werden dann vom Arch. bezahlt.

    So wie ich das hier lese, sind sich alle einig! Ich muss zum Anwalt.
    Als ich den Antrag für die KFW bei der Bank unterzeichnet habe, habe ich vom Architekten eine "Bestätigung zum Kreditantrag 144/145" und "Wärmeschutzanforderungen nach den Vorgaben der ENEV 2002" abgegeben. Insgesamt ein ganz schön dicker Katalog von 41 Seiten - mit allen Details halt.


    Ich bin damals davon aus gegangen dass ich ein KFW-60 Haus bekomme - was ich auch angefragt habe.
    Aber mir war nie bewusst, dass ich zwingend eine Solaranlage brauche. Gutgläubig habe ich angenommen, dass die Be-und Entlüftung zu der Wärmedämmung reichen würde.
    Der Bauleiter meinte nur: "Wärmedämmtechnisch habe ich ein KFW-60 Haus, nur anlagentechnisch erreiche ich das nicht".

    Was sind das nur für Aussagen?
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Das mit der Solaranlage ist Unsinn, und "wärmedämmtechnisch ein KfW60 Haus, nur anlagentechnisch nicht" ist wie.....ein bischen schwanger.

    Ob das haus KfW60 erreicht hängt von mehreren Faktoren ab. Deswegen wäre der oben bereits angefragte Nachweis interessant (besser gesagt der Inhalt des Nachweis)....und dann heisst es KfW60 oder Nicht KfW60....und nicht "ein bischen KfW-60".

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Hendrik42, 16.12.2008
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    Allerdings, kein Mensch sagt, Solarthermie braucht es zwingend! Wird nur gerne gemacht...

    Kann Du den Nachweis mal reinstellen? Firmen und Namen schwärzen und so und dann als PDF. Dann können wir uns das mal genauer ansehen.

    Gruß, Hendrik
     
  14. Quelle

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    es es vermutlich gemeint, dass die transmissionswärmeverluste eingehalten werden. der primärenergienachweis wäre dann mit anlage zu führen.
     
  15. #15 Shai Hulud, 17.12.2008
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    Hallo Baufuchs,

    ich möchte hier keine Diskussion guter/böser Architekt/GÜ führen, dazu ist das Thema zu ernst. Laß uns das Faß bei anderer Gelegenheit aufmachen.

    Hallo Moses,
    du solltest außer zum Rechtsanwalt zu gehen noch wie der Baufuchs geschrieben hat den ENEV-Nachweis und die Ausführung vor Ort vom Fachmann überprüfen lassen. Schau bitte mal in deinen Vertrag, ob du für die Dauer der Bauzeit das Hausrecht an deinen GÜ abgetreten hast. Lesestoff hier oder hier.

    Hier noch ein Appell an alle mitlesenden Bauherren: Alle Verträge vor Unterzeichung bitte in Ruhe und bis zu Ende durchlesen. Immer an das Gute im Menschen glauben, aber nie darauf vertrauen. Verträge über 50k Euro immer vor Unterzeichung außerdem noch vom Rechtsanwalt prüfen lassen.
     
  16. #16 DerSuchende, 17.12.2008
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    Ja Shai,
    aber kennst Du einen RW der sich mit "sowad" absolut auskennt?

    Da es ja sowieso was NEUES geben soll, dann doch bitte auch DAS klar und eindeutig Bestimmen.

    MfG
     
  17. #17 moses1980, 17.12.2008
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    Guten Morgen, :winken

    ich versuch mal heute abend den Nachweis ins Netz zu stellen.
    Zudem steht nicht im Vetrag dass der GÜ das Hausrecht hat, nur dass er mich rechtzeitig in Kenntnis setzen soll, wann die Übergabe ist. Und das dann noch eine Begehung statt findet - das wars.

    Ich habe erstmal einen Termin bei Anwalt bekommen - mal schauen was der sagt ?
     
  18. #18 moses1980, 29.12.2008
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    Hallo,

    tut mir leid dass ich mich erst jetzt wieder melde, bin gerade mit Trockenbau beschäftigt.
    Und der Scanner ist auch kaputt :mauer Deshalb kann ich leider nicht den Nachweis einstellen.

    Und der Anwalt ist auch erst einmal krank.

    Wir haben erst einmal einen Termin bei unserem Architekten, mal sehen was da noch kommt?
    Aber für jeden weiteren Tipp - wäre ich euch sehr dankbar.

    moses
     
  19. SvenW

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    Im Grunde ist es einfach:
    Schreib dir auf was du alles mit dem Archi besprechen willst, sonst vergißt man über irgeneiner Diskusion die Hälfte.

    Frag ihn was er dir seiner Meinung nach im Bauvertrag zugesichert hat und mach ihn auf die möglichen Probleme aufmerksam. Die 20mm fehlende Sparrenstärke würde ich ansprechen, aber das er dir keinen exakten Plan rausrücken will läßt IMHO böses ahnen.

    Den Anwalt würde ich erst mal nicht erwähnen, verdirbt die Stimmung und bringt dir vorläufig keine Vorteile.

    Hast du keinen Kumpel mit Scanner? Wenn die Experten hier die Pläne durchgeschaut haben und meinen das das kein 60er Haus wird, bist du bei dem Gespräch schon schlauer. BTW: Wer baut heute ein Energiesparhaus ohne KWL?
    ansonsten such dir einen der Energieberater von der Bafa über die KFW Seiten und sprich mit ihm die PLäne durch. Wenn du exakte Pläne/Berechnungen hast dürfte das auch nicht teurer sein als der Anwalt und du hast was in der Hand.
     
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