Regenwasserfalleitung / öffentlicher Abwasserkanal

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  1. caesar

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    Hallo zusammen !

    die auf den Bildern zu sehenden Instandsetzungsmaßnahmen an den Abwasserleitungen für ein Regenfallrohr, wurden durch eine Fachfirma ausgeführt.
    Der Hohlraum wurde mit Beton C12/15 bis zum Absatz der HT Reduzierung 100/75 verfüllt, und danach eine Asphaltschicht aufgebracht.
    Die Abwasserleitungen liegen unterhalb einer öffentlichen Straße.
    Der asphaltierte Bereich könnte überfahren werden, da kein Bürgersteig vorhanden ist.

    Sind diese Arbeiten fachgerecht und dauerhaft ausgeführt ?

    Danke
    Dieter
     
  2. #2 alex2008, 17.12.2008
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    die obere Reduzierung dürfte vermutlich kaum genügend weit in die Muffe eingeschoben sein.

    Auf dem Bild nicht klar zu erkennen aber am Fallrohr wurde wohl mit der Flex etwas abgeschruppt. Ob dass dann so passt mit der Dichtung in der Reduktion?
    Auf jeden Fall gibt es für solche Materialübergänge entsprechende Übergangsstücke.

    Die Kunststoffrohre hat man hoffentlich komplett einbetoniert. Nur hat dann wohl nicht mehr sonderlich viel bit. Belag draufgepasst.

    Wichtig wäre dann auf jeden Fall, dass man den bit. Belag ordentlich eingebaut hat. Also am alten Belag Ränder nachschneiden und ordentliche Fugenanschlüsse.

    Vermutlich wurde es nicht gemacht. Rumgemurkse dieser Art ist leider schon fast Standard.
     
  3. #3 Stromfresser, 17.12.2008
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    Das graue Zeug im Aussenbereich? Das dürfte der erste bessere Frost zerlegen. Wer macht denn sowas?

    Aber ich hab da keine Ahnung von...:winken
     
  4. #4 wasweissich, 17.12.2008
    wasweissich

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    m-u-r-k-s

    hatte ich gesagt...............
    j.p.

    aber , in der not , frisst der teufel fliegen , und die fachfirma verbaut kg2000/kg/ht.........
    und dabei gibt es so schöne passstücke zu kaufen .
     
  5. #5 Manfred Abt, 18.12.2008
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    5 verschiedene Werkstoffe auf einen halben Meter muss man erstmal hinbekommen.
    Ist mehr der Kategorie Murks zuzuordnen. Zweifel hab auch ich, ob die HT-Reduzierung ausreichend tief in der Muffes steckt. Das könnte ja Schäden am Keller hervorrufen.

    Folgende Aussage nur sofern Dichtheit gewährleistet ist:
    Als Selbstbastellösung würde man sicher sagen, na ja, schaun wir mal ob es hält, notfalls mach ich es halt neu, kostet ja fast nichts. Von Fachfirma kann man sicher besseres erwarten.​
     
  6. caesar

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    Danke für die Antworten,
    zur Ergänzung:
    die Rohre wurden bis zum Absatz der HT Reduzierung einbetoniert, d.h. nach dem Betonieren war noch ein Stück (100mm) der HT Reduzierung zu sehen, darauf wurde dann aspahltiert.

    Zur Ergänzung noch ein Bild der "fertigen Baustelle".

    als Hintergrundwissen:

    Die Asphaltdecke war rund um das Regenfallrohr eingesackt, die Gemeinde beauftragte, ohne mein Wissen, eine im Ort mit Kanalbauarbeiten beschäftigte Firma.

    Um die KG2000 Bögen zu verlegen, wurde das Fundament im Bereich der Bögen um ca. 5-10 cm weggestemmt, das Haus ist in diesem Bereich nicht unterkellert. Das Standrohr wurde gekürzt und blank geschliffen, damit es überhaupt in die Reduzierung passte.

    Die Gemeinde schickte uns die Rechnung in Höhe von 512,65 €
    (76,68 € Verwaltungskosten).

    Eine schriftliche Anfrage bei der Gemeinde, in der mehrere Punkte bemängelt wurden, ergab in Bezug auf die Bemängelung der nicht sachgerechten Ausführung folgende Antwort:


    "Des weiteren möchten wir uns von Ihrer Behauptung distanzieren, die Firma ***
    hätte die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt. Wir geben zu bedenken,
    dass diese Firma durch Ausschreibungen belegbar, als preisgünstigste Fachfirma, bereits in mehreren Gemeindestraßen Neuverlegungen von Kanal- und Wasserleitungen sowie Straßenbau durchgeführt hat"


    Ich habe Bedenken, dass die ausgeführte Reparatur nicht lange hält, und möchte nicht ab jetzt jährlich 512 € bezahlen, weil die ausführende Firma nicht fachgerecht gearbeitet hat.

    Gruß

    Dieter
     
  7. Dingo

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    :Baumurks wird nicht dadurch weniger-:Baumurks je mehr davon in einer Gemeinde bereits im Umlauf ist.:mauer
    :respekt für diese "Fachfirma"

    Mängel wurden hier schon dargestellt.
    Ablehnung der Zahlung mit Hinweis auf Mängel + Fotos + fachgerechte Nachbesserung verlangen.
     
  8. ISYBAU

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    5er mix taugt nix

    kupfer? - graues HTRohr(PP) - PVC - PP - Steinzeug

    Im Prinzip kann man die kreativität loben.

    Ernsthaft bemängelbar ist m.E, jedoch nur, dass ein für den Innenbereich vorgesehenes Rohrmaterial (graues HT-Rohr) verwendet wurde, das für eine "erdverlegung" mir den Einwirkungen:
    1) Frost
    2) mechanische Stösse
    3) ggf. Verkehr
    nicht geeignet und nicht zugelassen ist.

    Einfach die bauaufsichtliche Zulassung von einem HT-Rohr Lieferanten besorgen :) und die entsprechenden Passagen unterstreichen.

    Die restliche bunte Mischung ist zwar furchtbar krauslich, aber wenn die Formstücke dicht und fachgerecht zusammengefügt wurden, können sie nicht wirklich beanstandet werden. Trotzdem ist es Pfusch.
     
  9. #9 Manfred Abt, 18.12.2008
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    das waren schon 5, mit dem neuesten Bild komm ich sogar auf 6!
    Zinkblech?? - Stahl oder Guss - graues HTRohr(PP) - PVC - PP - Steinzeug
     
  10. #10 alex2008, 18.12.2008
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    das mit der preisgünstigsten Firma ist wohl eine Frechheit.

    Bei euch werden Aufträge wohl auch stets an den billigsten Anbieter vergeben. Dass ist in der VOB ausdrücklich nicht so vorgesehen!

    Das mit dem KG geht in Ordnung, die Reduktion mit HT und der Übergang auf Guss sind Murks.

    Ebenso Murks sind die Belagsarbeiten.
    Da ist wohl offensichtlich kein Nachschnitt erfolgt, und die Reste von vorigen Flicken hätten auch weggehört.
    Eigentlich hätte man von der Ecke vom Garagentor rechtwinklig zur vorhandenen Naht welche man unten im Bild sieht schneiden müssen, dann links an der Grabungsstelle von der Wand widerum rechtwinklig zur Naht und dann in der Naht.

    Wenn die Gemeinde behauptet die Arbeiten wären Fachgerecht durchgeführt worden, dann haben die keinen blassen Schimmer von der Materie.
     
  11. Julius

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    Ist denn das Gemeindegrund?
    Dann solltet Ihr mit dem Unterhalt der dort lliegenden Grundleitungen sowieso nichts zu tun haben. Das hat die Gemeinde zu tragen! Glauben leider nicht alle Gemeinden freiwillig, weil das früher anders geregelt war. Rechnung grundsätzlich zurückweisen. Ggf. fachkundigen Rechtsrat einholen.
     
  12. caesar

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    lt. Abwassersatzung der Gemeinde, sind die Kosten vom Grundstückseigentümer zu erstatten. Es handelt sich um eine Anschlussleitung die (Leitung von der Sammelleitung bis zur Grenze der zu entsorgenden Grundstücke), ist eigentlich auch unstrittig.

    Meine größten Bedenken habe ich betreffend der Haltbarkeit der Reparatur und den damit verbundenen "regelmäßigen" Kosten.

    Sind meine Bedenken begründet, dass die Reparatur nicht lange hält ?
     
  13. Julius

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    Baufachlich ist schon alles gesagt. Das HT-Rohr-Stück wird nicht lange halten. Alles andere ist zwar nicht schön, aber unproblematisch. Vielleicht abgesehen von den Schnitzereien am Fundament...

    Aber die rechtliche Würdigung solltest Du überprüfen lassen.
    Wie viele andere meinte auch unsere Gemeinde, daß Anschlußnehmer die Anschlußleitungen bis zum öffentlichen Sammelkanal instandzuhalten hätten.
    Aber das wurde schon vor einiger Zeit höchstrichterlich anders entschieden!
    Alles, was auf gemeindlichem Grund liegt, hat auch die Gemeinde auf eigene Kosten zu erhalten.
    Auch sämtliche Anschlußleitungen (eben jeweils bis zur Grenze des Privatgrundstücks)!!!
    Die anderslautende Satzung wäre daher unwirksam und zu ändern.

    Aber wenn Du zuviel Geld hast...

    Bei uns war z.B. eine ständig verstopft. Als ich die Kosten für das Spülen dicke hatte, hab ich die Kommune informiert. Daraufhin wurde der Abschnitt unter der Straße bis zum Sammler weitgehend neu gebaut (sogar mit zusätzlichem Kontrollschacht an der Stelle, wo ein Nachbar mit angebunden ist. Alles auf Kosten der Kommune. Jetzt flutscht wieder alles...
     
  14. #14 Manfred Abt, 19.12.2008
    Manfred Abt

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    Julius, hast du hierzu was genaueres vorliegen, ist mir in dieser Form neu, was aber nichts heißen muss.
     
  15. ISYBAU

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    Coburger Urteil

    Das sogenannte Coburger Urteil, auf das sich Julius stützt, hatte nicht lange Bestand.

    Insofern ist die Aussage von Julius (leider) nicht korrekt.

    Entscheidend ist die Entwässerungssatzung. Und diese unterscheiden sich eben.
    Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, aber es dürfte nach meinen Erkenntnissen ca. 50/50 stehen, mit der Zuständigkeit auf öffentlichem Grund.
     
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Regenwasserfalleitung / öffentlicher Abwasserkanal

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