Haftpflichtversicherung für Planer und Architekten-Was ist abgedeckt?

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  1. Mexx

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    Mir liegt eine Bestätigung einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren in der Eigenschaft als Architekt und Bautechniker gegen die Folgen der gesetzlichen HAftpflicht, von meiner Baufirma vor.
    Diese hatte sowohl die Bauaufsicht, als auch die Werkplanung inne.
    Bei meinem EFH besteht nun ein großer Baumurx durch den GÜ im Keller. Ein Landgericht hat bereits in einer Vorverhandlung Bauüberwachungsfehler festgestellt und protokolliert.
    Es bestehen auch Konstruktions- bzw. Planungsfehler.
    Greift diese bestehende Haftpflichtversicherung?
     
  2. #2 DerSuchende, 18.12.2008
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    Sagt dir das Gericht, in letzter Instanz, beim letzten Prozessssss
    oder
    deine Verträge. Die man nicht .......

    MfG
    PS: Was ist das für eine GÜ, baufirma, architekten, bauingenieuren, bauüberwacher usw. Konstellation?:eek:
     
  3. #3 Shai Hulud, 18.12.2008
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    Hast du denn keinen Rechtsanwalt, der dir das erklären kann? :confused:
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenns nicht DEIN Architekt/BauIng war, wird das wenig Bedeutung haben. Dein Vertragspartner ist der GÜ, nicht sein Subunternehmer Bauleiter.

    MfG
     
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