Grundstückskauf und Hausbau Separat und trotzdem 2x Grunderwerbsteuer zahlen?

Diskutiere Grundstückskauf und Hausbau Separat und trotzdem 2x Grunderwerbsteuer zahlen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich ahbe vor in einer Woche ein Grundstück zu erwerben, um später ein Haus darauf erichten zu lassen. Da ich dienstlich für eine...

  1. #1 Bart0815, 18.12.2008
    Bart0815

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    Hallo Leute,
    ich ahbe vor in einer Woche ein Grundstück zu erwerben, um später ein Haus darauf erichten zu lassen. Da ich dienstlich für eine gewisse Zeit (ca. 2-3 Jahre) im Süden Deutschland tätig binmacht es derzeit noch keinen Sinn das haus jetzt schon bauen zu lassen. Da das Grundstück und die Möglichekeit geld sehr günstig von den Banken sehr interessant sind, haben wir uns dazu entschieden, schon jetzt dieses Grundstück von Privat zu erwerben ohne jegliche Baubindungszeit.
    Nun habe ich einen Freund der Bauleiter bei einem Bauträger ist mit dem ich ein Haus schon geplant habe, wie es auszusehen hat und wir hätten gleich nach der Beurkundung die Möglichkeit den Bauantrag zu stellen.
    Nun hat er in seiner Firma eine ähnliche Situation gehabt un das Finanzamt möchte für ein später auf das Grundstück gebautes Haus Grunderwerbsteuer haben.
    Würde so etwas bei mir auch nafallen , wenn ich nach 2 Jahren nachdem ich das Grundstück kaufe? Gleichzeitig die Frage , würde das zu frühe einreichen(gleich nach Beurkundung) des Bauantrages dazu führen das es so aussehen kann das es jederzeit gbaut werden kann und das Finanzamt dann nur wartet bis ich wirklich baue und dann die Grunderwerbsteuer haben will.

    Nur wie will das Finanzamt eine Grunderwerbssteuer ausrechnen wenn ich den Bau selber mit meinem Freund leite, und somit nur Einzelgewerke in Auftrag gegeben werden.

    Was wist ihr darüber und könnt mir dazu sagen. Oder soll ich so lange wie möglich mit dem Bauantrag warten?

    Gruss
    Bart0815
     
  2. #2 MoRüBe, 18.12.2008
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    MoRüBe Gast

    Die Grunderwerbsteuer fällt dann auf den...

    ... gesamten Betrag (also Grundstück + haus) an, wenn es sich um ein verbundenes eschäft handelt. Also Grundstück mit Baubindung, oder Grundstück vom BT, oder Grundstück mit einer vom GU/GÜ verbundenen Firma. Das ist hier alles nicht der Fall. Folgedessen fällt die Steuer nur auf das Grundstück an, es sei denn, der befreundete Bauleiter hätte über die Firma irgendwas mit dem Verkäufer zu tun...
     
  3. #3 Bart0815, 18.12.2008
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    ist auch nicht der Fall, danke dir für deine Info.
    Somit muss ich mir keine sorgen machen. ich habe eben zusätzlich noch mit dem Finanzministerium unseres landes gesprochen , mit dem Sachbearbeiter der für Grunderwerbssteuer zuständig ist.
    Der sagt auch das das komplett frei ist und nur dann fällig wäre wenn 2 Vertrage zum gleichen zeitpunkt "stehen und fallen" so drückte er sich aus und es sagt genau das gleich wie du.

    Vielen vielen Dank
    hatte schon Panik etwas falsches zu machen. Also Monatg wird beurkundet.

    Gruss
    Bart0815
     
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