Einbehalt bei Bauabnahme

Diskutiere Einbehalt bei Bauabnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben im Januar die Bauanahme unseres Hauses. Nun sagte mir ein Bekannter, dass man im Falle von Restarbeiten und Mängel im...

  1. KlausD

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    Wir haben im Januar die Bauanahme unseres Hauses.

    Nun sagte mir ein Bekannter, dass man im Falle von Restarbeiten und Mängel im Abnahmeprotokoll den Betrag, den man aufgrund dessen einbehalten will, festhalten muss, sonst erlischt das Recht auf Einbehalt.

    Nach BGB hat man ja sowieso das Recht Geld einzubehalten, wenn noch Mängel oder Restarbeiten zu erledigen sind. Das muss doch nicht extra aufgeführt werden im Abnahmeprotokoll bzw. vereinbart werden bei Abnahme, oder?

    MfG
    KlausD
     
  2. #2 MoRüBe, 19.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Doch...

    ... oder sollte das etwa klammheimlich gemacht werden???
     
  3. KlausD

    KlausD

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    Nein so war das nicht gemeint. Nur grundsätzlich. Ist das wirklich Bestandteil eines Abnahmeprotokolls?
    Gibt es Muster-Abnahmeprotokolle irgendwo im Netz?
     
  4. #4 Baufuchs, 19.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wichtig ist,

    dass Sie sich Ihre Rechte hinsichtlich der bei der Abnahme festgestellten Mängel vorbehalten.
    Dazu müssen alle Mängel im Protokoll festgehalten werden. Auch die, von denen der BU bei Abnahme behauptet, dass es keine sind.

    Welche Auswirkungen die Festellung von Mängel hat ergibt sich

    1.) aus dem Vertrag, wenn es um Fälligkeit von Zahlungen geht
    2.) aus dem Vertrag bzw. BGB bzw. aus der VOB wenn es darum geht, Einbehalte für spätere Mängelbeseitigung vorzunehmen.

    I.d.R. können Sie Beträge bis zum 2-fachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungkosten einbehalten. dazu bedarf es keiner schriftlichen Vereinbarung im Abnahmeprotokoll. Sollte der BU jedoch mit der Festschreibung von Beträgen im Protokoll einverstanden sein, erleichert ds die Angelegenheit.
     
  5. KlausD

    KlausD

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    Also wir haben schonmal Geld einbahalten zwischendurch weil diverse Dinge einfach mangelhaft waren. Das wurde ja auch nicht schriftlich vereinbart sondern einfach einbehalten und der Baufirma mitgeteilt.

    Lt. BGB kann man sogar das 3-fache einbehalten. Gut, soviel war das nie bei uns, aber vielleicht bei Abnahme, damit die Firma auch wiederkommt. :shades
     
  6. KlausD

    KlausD

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    Also ist das nun Tatsache?
    (Voraussetzung natürlich, man hält alle Mängel schriftl. fest und behält sich alle Ansprüche vor)
     
  7. #7 Gast943916, 20.12.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Lt. BGB kann man sogar das 3-fache einbehalten.
    bis 31.12.2008, danach. lt. FoSig, ab 01.01.2009 nur noch das 2fache
    Gipser
     
  8. #8 Hendrik42, 20.12.2008
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    Ich würde auch eher das 3fach einbehalten, muss man aber im Verhältnis sehen (Kosten, wohnt der Handwerker weit weg, Mondstand, Auftragslage, ...).

    Selbst dann ist bei manchen Mängeln fraglich, ob Du die Handwerker je wiedersiehst. Die nächste Baustelle ist irgendwie immer wichtiger als die letzte.
     
Thema: Einbehalt bei Bauabnahme
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