Ausführungsplanung in M 1:100

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  1. xelax

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    Hallo zusammen,

    meine Baufirma bietet im Leistungsumfang die Ausführungsplanung in M 1:100. Ich habe gesehen, dass M 1:50 eher üblich wäre. Die Baufirma sagt, das reicht für sie so aus. :deal

    Ist das ok mit M 1:100 oder gibts dabei irgendwelche Risiken für mich als Bauherren. Soll ich irgendwelche Ausschnitte explizit im größeren Maßstab planen lassen?

    Gruß Alex
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ich sehe auf den 100steln keine Möglichkeit for Details, die es dazu noch separat geben muss. Das nennt sich Detailplanung
     
  3. #3 MoRüBe, 19.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wetten dass...

    ... es ein GU/GÜ/BT ist?:) Ansonsten käme kein anderer auf sone Idee...:D. Aber mal ernsthaft: 1:20 bei gewissen Details wäre auch nicht schlecht...
     
  4. xelax

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    Ja, es ist ein GÜ. Könnt ihr mir bitte kurz sagen, welche Details in M 1:100 etwa fehlen würden (bzw. nicht reinpassen können)?
     
  5. #5 MoRüBe, 19.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Alles...

    ... 1:100 ist ne Bauantragszeichnung aus der Maße hervorgehen, mehr nicht.
     
  6. #6 MoRüBe, 19.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

  7. #7 Baufuchs, 19.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wat

    will der der Bu von xelax da lesen. HRB Bauer haben offenbar eine eigene Sprache

    Vielleicht muss man ja auch nur den Schweden jedes 08/15 Detail aufzeichnen.:D
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Genau weil das kann doch keiner lesen :D
     
  9. #9 MoRüBe, 19.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Doofmajore...

    ...:mega_lol::p
     
  10. #10 planfix, 19.12.2008
    planfix

    planfix Gast

    Hey, der braucht keine Details. Der macht das so wie immer!:biggthumpup:
     
  11. xelax

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    Könnt ihr mir bitte ein paar Stichpunkte nennen, die auf 1:100 - Plänen fehlen würden?
     
  12. #12 Torsten Stodenb, 19.12.2008
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    Eine übliche massive Wand ist erheblich einfacher aufgebaut. Bei 1:100 muss nichts fehlen, aber die Details sind natürlich erheblich schlechter zu erkennen. Es ist dann wichtig, dass die Linien im Hinblick auf Unterscheidbarkeit sorgfältig gezeichnet sind, und dass die Beschriftungen vor allem lesbar und zuordbar sind. Allerdings ist klar, das das Missverhältnis zwischen den Strichen und den realen Maßen z.B. bei Folien mit kleiner werdendem Maßstab immer größer wird.

    Wenn dann die Handwerker für diesen GÜ immer die gleiche Konstruktion bauen, dann kennen sie die längst auswendig. 1:100 kann ausreichen, aber das hängt vom Einzelfall ab, den wir hier nicht beurteilen können.

    Unser Herstellerwerk z.B. wie auch alle anderen mir bekannten Schweden liefert ja auch 1:50 Detailzeichnungen (manchmal auch 1:20), obwohl die Monteure ihre Arbeit längst kennen. Ich halte es für ein Zeichen von Sorgfalt, immer solche ordentlichen Detailzeichnungen zu erstellen. Man ist auf der sicheren Seite, und das kostet doch nun wirklich nicht die Welt.
     
  13. #13 Thomas B, 20.12.2008
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    Was kann in 1:100 erschöpfend dargestellt werden? Außen- u. Innenmaße, sicher auch noch Fenster- u. Türmaße. Schön für den Rohbauer.

    Und dann kommen da noch so lustige Dinge wie Deckendurchbrüche, wandschlitze, Vormauerungen, Abmauerungen, usw. usf. Theoretisch ist dies natürlich auch auf einem 1:100 darstellbar. Ob es in der Realität noch aussagekräftig (=lesabr, verstehbar) wäre ist mehr als zweifelhaft.

    Was Ihr GÜ will ist doch klar: Genehmigungsplanung um ein paar Infos (Maße) ergänzen und Ihnen das als Werkplanung verkaufen.

    Wie gesagt: Das mag (oder auch nicht) für den Rohbau noch einigermaßen funktionieren. Spätestens bei der Detailplanung (Traufe, Ortgang, Fensteranschlüsse, Sockelausbildung, evtl. Dachgauben -sofern vorhanden-, besondere Deatils, wie Wintergarten, Treppe (Antritt, Austritt, Knickkante, Geländer), Fliesenspiegel in den Bädern/ WCs) haut das überhaupt nicht mehr hin. Da sind dann Maßstäbe von M1:50 (das ist der "normale Maßstab" für den Rohbauer) und M1:20 und M1:10 oder 1:5 gefragt. Mit 1:100 braucht man da nicht anzutreten.

    Fazit: Es wird mal wieder gespart.

    Gruß

    Thomas
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 20.12.2008
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    Sagen wir mal so ...

    ... wenn´s ein GÜ ist (der auch sämtliche Planungsleistungen übernommen hat), dann schuldet er eine Ausführungsplanung mindestens im Maßstab 1:50.
    Diese Leistung macht immerhin 25 % des gesamten Planungs- und Bauleitungshonorars aus!
    Und das heißt, er würde hier für etwas bezahlt, was er gar nicht liefert.
    Oder hat er einen entsprechenden Abschlag angeboten?
     
  15. #15 Thomas B, 20.12.2008
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    Da liegt wohl der hase im Pffer...

    ...oder...

    Der Baufirma (ich neme mal an es ist der Rohbauer gemeint!) mag ja der Plan 1:100 genügen. Zur Erstellung des hauses insgesamt reicht es sicher nicht.

    Ob in einem 1:100 Plan natürlich alle die Dinge wie fensterhöhen/ Sturzhöhen usw. erschöpfend dargestellt werden können, ob die Treppe ausreichend geplant werden kann, mag den Rohbauer vielleicht nicht so brennend interessieren. Da wird dann eben eine Treppe eines "Markenherstellers" genommen und eine passende Öffnung in der betondecke vorgesehen. Ob dann überhaupt eine solche Treppe ausgeführt werden wird....tja...wer weiß....theoretisch reinpassen wird dann aber eine solche....

    Letztendlich müßte der Fragesteller die Frage beantworten, was er denn vertraglich vereinbart hat (GÜ, der alles macht...auch die Pläne. Oder hat er einen Rohbauer beauftragt ihm doch bitte sien haus zu bauen und zwar möglichst preiswert und die Pläne für sein gewerk müssen auch dabei sein.....)

    Thomas
     
  16. #16 Achim Kaiser, 20.12.2008
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    Ich glaube ihr denkt da in den falschen Bahnen ....

    Warum sollte ein *Schlüsselfertig*-Anbieter daran Interesse haben Details darzustellen ?
    Der liefert genau das was er *zwingend* braucht und das ist die Genehmigungsplanung 1:100.
    Alles andere sind *interne* Details die er nicht offen zu legen braucht, denn daraus könnte man ja eine Leistungspflicht ableiten, die nicht vertraglich festgezurrt ist.

    Analogie zum Auto ... da gibts auch keine *Details* wie groß nun ein Zahnrädchen im Getriebe ist ... es hat 5 Gänge oder ist ne Automatik ... fertig ist der Fisch.

    Die Leistung die bei einem Architekten oder Planer üblich ist und als Honorarvoraussetzung gegeben sein muss interessierte andere nicht wirklich, denn sie haben keinen Vertrag nach Honorarordnung sondern sie haben ein zu erstellendes Produkt verkauft.
    Wie sie das Produkt zusammenpfriemeln ist ihre Sache ... solange nichts anderes vereinbart wurde und das ist dann ne Frage der Vertragsgestaltung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. PeMu

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    Wenn es dem Bauherrn reicht ein Haus zu bekommen.
    Beim Auto besteht die Möglichkeit anzufassen, probieren usw.
    Nun gibt es auch Autokäufer, die bestellen vom Prospekt weg das neueste Modell.
    So wird das mit den 100tel.
    Massivbau? Die Chance, dass da was VOR-geplantes kommt, ist gering.

    Anspruchsloser Bauherr ist gefragt.
     
  18. #18 alex2008, 20.12.2008
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    Detailpläne?

    Auf so etwas warte ich was das Gewerk Hausanschlüsse, Grundstücksentwässerung, Drainage, Stellplätze etc. angeht schon lange.
    Die Ausschreibung dann vielleicht auch noch etwas präziser.

    Aber Nein Warum auch? Die Tiefbauer und Galabauer bekommen dass ja schon irgendwie hin.
     
  19. PeMu

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    So nahm die Sache Ihren unaufhaltsamen Verlauf.

    Jeder hat mehrere Versuche ...
     
  20. #20 Canzler, 21.12.2008
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    Ich glaub nicht das das man ein auto ohne Detail Pläne bauen kann :think

    1:50 für ein haus sollte für einen GU Minimum sein.
     
Thema: Ausführungsplanung in M 1:100
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