Wir sind mit Architekt unzufrieden - was ist gerechtfertigt?

Diskutiere Wir sind mit Architekt unzufrieden - was ist gerechtfertigt? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben mit unserem Architekten einen Vertrag basierend auf der HOAI (Zone III, Halbsatz, Festpreis) über alle LPs. Genervt sind wir...

  1. #1 FirstHouse, 21.12.2008
    FirstHouse

    FirstHouse

    Dabei seit:
    03.10.2007
    Beiträge:
    792
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SW Entwickler
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo,

    wir haben mit unserem Architekten einen Vertrag basierend auf der HOAI (Zone III, Halbsatz, Festpreis) über alle LPs.
    Genervt sind wir schon lange, doch momentan hats einen Level erreicht, der zu viel ist.
    Hier die Fakten:
    - Ausschreibungen: Heizungsausschreibung hat nicht stattgefunden. Rohbau ist 40% teurer.
    - Bauüberwachung: Maße der Sanitärausführung wurden vom Bauleiter nicht geprüft. Er gab den Plan mit den genauen Maßen an den Sanitärbetrieb und wußte, daß die Spülkästen schon einen Tag davor gesetzt wurden. Er hat die Maße nicht geprüft - das war ich nach 3 Tagen. Natürlich waren die Spülkästen falsch gesetzt. Die Korrektur des einen wurde hingepfuscht, auch das hab ich Tage später bemerkt.
    - Baukostencontrolling: Die Antworten der LVs liegen seit Monaten beim A-Büro. Erst jetzt - auf meine Anfrage - habe ich eine aktualisierte Kostenschätzung bekommen -> 20% höhere Baukosten.
    - Projektmanagement: eher Aktionismus als Planung. Bsp1: Treffen an einem Montag "Die Elektroleitungen im Rohbau fürs EG müssen bis Freitag erledigt sein, weil dann die Decke über EG kommt, daher brauchen wir jetzt einen Eli bzw. müssen einen basieren auf den Ausschreibungen contracten" - Wir wollten Samstags einen gebuchten Urlaub antreten. Hat nochmal geklappt. Wir haben die Planung fürs EG hingekriegt - Mittwoch . Erst durch mich kam raus, dass die Decke über OG während unseres Urlaubs gegossen wird und wir daher nochmals kurzfristig einen Termin mit dem Eli brauchten, wg. Durchsprache der Elektroplanung für OG - 1. Tag nach der ersten Eli-Runde.
    Bsp2. Anruf BL am Donnerstag: " Bitte am Wochenende die Sanitärmaturen aussuchen". 10 Tage davor auf meine Frage hin hieß es noch, wird erst in 4 Wochen sein.
    Bsp3. Baufortschrittsplan stimmt nicht mehr (die Fenster kommen 3 Monate später als geplant rein). Aktualisierung gabs bis jetzt nicht.

    Wir sehen also die im Vertrag vereinbarten Leistung als tlw. nicht erbracht an. Allerdings haben wir ja erst den Rohbau (Dach, Sanitär und Elektrorohinstallation). Wie sieht ein sinnvolles Vorgehen aus?

    FH
     
  2. #2 DerSuchende, 21.12.2008
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Ich würde es "einmal" mit der Planungszelle versuchen.
    Ist allerdings eine Frage der Moral
    um
    Den gordischen Knoten zu lösen

    MfG
    PS:Ansonsten: Sachverstand einkaufen
     
  3. #3 HolzhausWolli, 21.12.2008
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Immer wieder unglaublich dieses Rätselraten ! :o


    @ Firsthouse: Weiß denn Dein Archi wie unzufrieden Ihr seid? Wie geht er mit Euren Reklamationen um?
     
  4. #4 FirstHouse, 21.12.2008
    FirstHouse

    FirstHouse

    Dabei seit:
    03.10.2007
    Beiträge:
    792
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SW Entwickler
    Ort:
    Stuttgart
    @HolzhausWolli: Der Architekt hat nach der Grobplanung alles dem bei ihm angestelten Bauleiter übertragen. Über einige Probleme hab ich mit dem A schon gesprochen, doch das war immer nur punktuell - bei akuten Dingen. Er sagte dann, er wird nochmals mit dem BL reden bzw. sich darum kümmern.
    Natürlich müsste ich auch dem BL mal ins Gewissen reden, doch 2 Punkte machen mir das schwer:
    - er ist arbeitsmäßig überlastet
    - seine zurückhaltende Art.
    Den Vertrag haben wir dennoch mit dem Architekten, daher ist er derjenige, der für die Leistungserbringung geradestehen muß.

    FH
     
  5. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Ich würde mir hier schnellstens eine RA-Beratung bei einem im Bau- und Architektenrecht erfahrenen RA leisten. Umfassende Info zur besseren eigenen Lagebeurteilung kann nicht schaden. Danach kann man die Optionen überlegen.

    Gruß Seev
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Je öfter ich es lese, desto weniger versteh ich es.

    Sie haben einen Vertrag mit dem Architekten - dessen Angestellter "pfuscht".

    Wenns der Klempnergeselle wär, der die Rohre über Fensteröffnung nagelt und die Wasserhähne 20 cm überm Boden anbringt, würden Sie da auch fragen, was Sie tun sollen oder würden Sie erst den Gesellen auf seine Fehler hinweisen und wenn sich dann nix ändert, den Chef informieren?

    Ich nehme an letzteres.
    Wo ist der Unterschied im System zwischen BL und Klempnergesellen???
    Ich seh prinzipiell keinen. Beide sind Mitarbeiter einer Firma, mit der Sie einen Vertrag haben.
    So what?

    Wenn der Chef sich nicht rührt, muss man weitersehen.
    Aber ICH wäre dankbar, wenn man mir solches Fehlverhalten meines Mitarbeiters aufzeigen würde.
    Wenn keiner was sagt, woher soll ich dann wissen, was der falsch macht??

    MfG
     
  7. #7 FirstHouse, 22.12.2008
    FirstHouse

    FirstHouse

    Dabei seit:
    03.10.2007
    Beiträge:
    792
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SW Entwickler
    Ort:
    Stuttgart
    @Ralf, ich habe mich schon mehrfach beim A über bestimmte Punkte, die mir nicht passen ausgelassen. Da gings auch um die Handlungsweise des BL (z.B. dass die Auswertung der Fensterausschreibung ewig dauert). Doch der A sagte immer, dies und jenes werde sich ändern bzw. da käme ein neuer Mitarbeiter, der dann den BL entlastet usw. . Unsere Erfahrung sieht so aus, dass der A an seinem BL auf Teufel-komm-raus festhält.

    FH
     
  8. stefan

    stefan

    Dabei seit:
    02.11.2002
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Wendelstein
    @FirstHouse Schreib doch mal dem Archi einen Brief, aber ohne Rechtsanwalt. Dann zeigst Du, dass es Dir ernst ist mit Deinen Reklamationen und hast, falls sich nichts bessert, etwas in der Hand - so mit Datum usw. Und schicke den Brief nicht mit der Post sondern überbringe ihn persönlich und besprich ihn mit dem Archi und vereinbare dabei konkret, was "ab morgen" besser und anders wird.

    Und drohe nicht mit Weiterungen, das kannst Du jeden Tag tun. Aber Drohungen ohne Konsequenzen verpuffen.
     
  9. #9 DerSuchende, 27.12.2008
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Aber leider
    Hat die größte Altersklasse der Bauwilligen,
    vor Schilderung #1 usw., am meisten ANGST !
    und
    DESWEGEN entscheiden sie sich für die Anderen.

    MfG
    PS: jedes jahr, "zu weihnachten und neujahr" besonders, dassssß gleiche (in der weitläufigen f. u. Bk.) und so langsam gehen mir die argumente aus. woran liegt das in D ?
     
Thema: Wir sind mit Architekt unzufrieden - was ist gerechtfertigt?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. unzufrieden mit architekt

    ,
  2. unzufrieden mit architekten massnahem

    ,
  3. mit architekt nicht zufrieden

    ,
  4. bauüberwachung unzufrieden ,
  5. Mit dem Architekten unzufrieden,
  6. unzufrieden mit statiker,
  7. unzufrieden mit architektenleistung,
  8. unzufrieden mit bauleiter
Die Seite wird geladen...

Wir sind mit Architekt unzufrieden - was ist gerechtfertigt? - Ähnliche Themen

  1. Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart

    Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart: Hallo zusammen Wir suchen für einen kleineren Innenausbau in Böblingen einen Architekten im der Ecke Süd Stuttgart/Böblingen. Wenn hier jemand...
  2. Kosten Architekt Ausschreibung

    Kosten Architekt Ausschreibung: Liebes Forum, wir haben mit unserem Architekten unseren Hof saniert. Es gab dabei einigen Baupfusch, der aber halbwegs glimpflich abgewickelt...
  3. Architekt in 2 Stunden Entfernung für Sanierung?

    Architekt in 2 Stunden Entfernung für Sanierung?: Liebe Forums-Gemeinde, wir möchten gerne ein Einfamilienhaus sanieren/modernisieren lassen (insb. Grundriss ändern, energetische Verbesserung,...
  4. Bleibt mehr vom Brutto als Architekt über die Architektenkammer?

    Bleibt mehr vom Brutto als Architekt über die Architektenkammer?: Hallo, ich weiß ehrlich nicht gesagt, ob meine Frage hier reingehört. Ich überlege zur Zeit ob ich mich über das Versorgungswerk der...
  5. Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt

    Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt: Hallo zusammen, wir bauen ein EFH mit einem freien Architekten. Dieser ist für LP1-LP8 beauftragt. Wir haben nun festgestellt, dass laut...