Keller nicht dicht - was tun?

Diskutiere Keller nicht dicht - was tun? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; @Xiuscha Ist DAS das Abdichtungsdetail??????

  1. Robby

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    @Xiuscha Ist DAS das Abdichtungsdetail??????
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2008
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    @Robby - doch, ist von Bedeutung. Die Fragestellerin empört sich, dass der Architekt keine Briefe an die Firmen schreibt. Das wäre aber nur sein Job bei LP 9!!!

    @ Fragestellerin:
    Ist der Statiker im Vertrag nur genannt als ...Statik durch Herrn/Frau XYZ... oder gehörte die Statik mit zu den Leistungen des Architekten und es ist nur der Sub benannt???
    Da gehts doch schon los. Die haben also geahnt, dass da was stinkt, aber keine Bedenken angemeldet.
    Ich will den Kollegen hier nicht reinwaschen, dazu hab ich viel zu wenig Fakten. Aber eine alleinige Schuld des Architekten sehe ich hier auch noch nicht, wenn die Firmen SO oder gar noch dünner reagiert haben.
    Und nochmal - auch der Statiker gehört für mich in den Kreis der Verdächtigen, wenn er kein Sub des A. war!!!
    Denn der wird die Iso-Körbe als Minimum gerechnet haben. Und da hätte ereigentlich schreien müssen - nach dem Dichtungskonzept!!!

    MfG
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2008
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    Und wieso macht eigentlich eine Firma Ausführungsdetails, wenn doch der Architekt mit allen LP beauftragt ist??
    Das gibts eigentlich nur im Metallbau.
     
  4. Robby

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    Von mir aus müsste der gar nicht "schreiben" sondern würde als erster mit im Boot sitzen :D

    PS: @Ralf und die von dir genannten dürfen alle mit einsteigen :)
     
  5. #45 xiuscha, 29.12.2008
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    In der Statik steht:

    "Der Keller wird als "Weiße Wanne" ausgebildet, ebenso die Seitenwand der Kelleraußentreppe. Die WU-Richtlinie und die weiteren maßgebenden Vorschriften sind zu beachten."

    Zur Rissbreitenbegrenzung wird hier vorgegeben:

    "nach DIN 1045-1, 11.2 Anforderungsklasse E
    zulässige Rissbreite 0,15 mm"

    Wobei ich nicht beurteieln kann, worauuf genau sich die Rissbreitenbegrenzung bezieht. Es geht in diesem Abschnitt jedenfalls nur um den Keller.

    @Ralf Dühlmeyer:
    Der Statiker ist im Arch.-Vertrag nur benannt, nicht Subunternehmer. Es gab einen gesonderten Vertrag mit dem Statiker (mündlich), der Architekt selbst war mit allen 9 LP beauftragt.
     
  6. #46 xiuscha, 29.12.2008
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    @Ralf Dühlmeyer:
    Bilder gibt es zwar nicht aus der Bauzeit, aber wir haben sehr viel gefilmt, was wir z. B. in den anderen Angelegenheiten schon verwendet haben. Es ist somit "Filmmaterial" aus der Bauzeit sicher auch von den fraglichen Bauteilen vorhanden, aber kaum hier einstellbar...
     
  7. #47 xiuscha, 29.12.2008
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    @Robby:
    Die Zeichnung ist das, was der Architekt der Firma Y (vgl. mein Beitrag Nr. 31) zusammen mit der Mängelbeseitigungs-Aufforderung zugeschickt hat.
    Könnten evtl. Ausführungspläne genaueren Aufschluss geben? Ich habe allerdings jetzt nur den für die Elektro-Arbeiten präsent, die anderen müsste ich morgen heraussuchen...
     
  8. Robby

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    Suchen!
     
  9. Rinke

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    Ich bewege mich jetzt einmal auf dein Niveau:

    Laber keinen geistigen Dünnschiß.
     
  10. Rinke

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    Er hat alle Leistungsphasen gehabt, mein Gutster!

    Im übrigen kann man hier im Internet nicht in ein paar Zeilen eine Schuldverteilung festlegen und wie das vor Gericht ausgeht, weiß hier niemand.

    Eines steht allerdings fest: Die Bauherrin hat einen Architekten mit allen Leistungsphasen beauftragt, also erwartet sie zu Recht eine rundum einwandfreie Leistung. PUNKT

    Und da ist der Architekt der erste Ansprechpartner, der da mal die Hosen runterlassen muß - ob dir als Architekt gefällt, oder nicht is egal.

    Wer dann im weiteren hätte Bedenken anmelden können, oder müssen, ob Statiker und ausführende Firmen über Grundwasser informiert waren, oder nicht, ob sich das nachweisen läßt, steht auf einem ganz anderen Blatt!

    Im übrigen bitte ich dich darum, hier solche Ausprüche wie "dumm" etc. zu vermeiden, ich sag nur "schlechte Kinderstube" und so, mein Freund.
     
  11. Rinke

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    Aha, das heißt, der Statiker hat die Bauteildicken, die Betongüten und die Bewehrung ausgerechnet, was das normale ist, hatte aber keinen Auftrag, Fugenbänder, Durchdringungen etc. zu planen.

    Damit dürfte der Statiker wohl raus sein.
     
  12. Robby

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    Ein Guter RA wird den Archi alleine wegen der Versicherung ins Boot holen, wer ansonsten welches verschulden hat wird geklärt, weil dessen Versicherung mit Sicherheit den anderen den Streit verkündet :)
     
  13. Rinke

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    Is schon wieder Quatsch, was du schreibst! Mannomann!

    Das Wasser kommt aus den Fugen und den Anschlüßen, offensichtlich ist die Bewehrung also nicht schuld an der Undichtigkeit des Kellers. (Wie nicht anders zu erwarten).

    Architekten - herrjemineh!:mauer
     
  14. Rinke

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    Und genau so wird es sein!:)
     
  15. Robby

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    Falsch


    Das weiß hier KEINER und ist von hier nicht prüfbar! Ich würde nur in einem Abwasch alles klären :)

    Das hier hilft der Fragestellerin absolut nicht!
     
  16. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nur mal so

    Es sind Dreischichtwände als WW angesprochen.

    Also geht es um deren Tücken und Problemchen.

    -> Man kann den Kram für Ortbetonbauweise hier mal weglassen, direkt und gedanklich virtuell ... @ Rinke.
     
  17. Rinke

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    Sicher sind das "Problemchen".

    Nur, diese Problemchen müssen gelöst werden, sonst wrd aus kleinen Problemchen ein riesendickes Problem mit ziemlichem Kostenaufwand.

    Der Keller is nich mal so, mit Fingerschnippen dicht zu kriegen, da steht jetzt einiger Aufwand an: Verpressarbeiten, beispielsweise. Und die nicht nur einmal sondern 2-3 mal, bis wirklich dicht is. Alternativ kann man rundum auch ausschachten und aus der angeblich "weißen Wanne" eine schwarze machen. Geht auch, kost nur 2 VW Golf.

    Mithin hat die Fragestellerin ein kleines, dickes, ziemlich dickes Problemchen am Hals, was einiges an Geld kosten wird.

    Und selbst nach Verpressarbeiten ist immer noch nicht gesagt, daß der Keller wirklich dauerhaft dicht bleibt.

    Von daher kann man wirklich nur den juristischen Weg empfehlen. Wenn das Geld knapp ist, läutet man den juristischen Weg mal ein. Vielleicht ergibt sich je eine schnelle und für dir Fragestellerin kostengünstige Lösung?

    Man muß natürlich hoffen, oder herausfinden, ob der Archi eine Haftpflichtversicherung hat, sonst bleibt man nachher auf den Gerichtskosten sitzen.
     
  18. #58 xiuscha, 30.12.2008
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    Die Haftpflicht ist vorhanden, das ist schon bekannt. Die Deckungssumme ist zwar im Arch.-Vertrag mit 300.000 € angegeben, ob das wirklich stimmt, weiß ich allerdings nicht...
     
  19. #59 wasweissich, 30.12.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lieber herr techniker

    bevor du noch mehr unpassendes zeug schreibst , solltest du versuchen , das von anderen geschriebene nochmal zu lesen , und vor allen dingen zu verstehen ..........

    denkt j.p.
     
  20. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    das ist mir zuviel zu lesen drum hab ich mich auf den 1ten Beitrag konzentriert ... Fragen dazu:

    -3 Firmen waren bei dem Keller beteiligt ... wie geht das denn bitte um Erklärung ?

    -die Rede ist von Aussentreppe samt Podest das Wasser ist zuerst unten
    am Podest ausgetreten ?

    - der Kellerabgang ist nicht überdacht ? (jedenfalls hab ich das so rausgelesen)

    - die Kellertreppe wurde als Fertigteiltreppe nachträglich in den 3-seitigen Schacht
    gesetzt ?

    - die Kellertreppe ist nicht belegt z.b. Fliesen etc. ?

    - das Podest unten wurde wie entwässert ?

    - hat schon mal jemand drüber nachgedacht das sich Wasser unter
    der Treppe wegen des seitlich Treppenfugen sammeln kann ???

    - das mit dem Isokorb hab ich ned verstanden ... wo soll der sitzen ?
     
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