neue Energiegesetze zum 1.1.9: Ver- oder Entschärfung der Vorgaben?

Diskutiere neue Energiegesetze zum 1.1.9: Ver- oder Entschärfung der Vorgaben? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wie ich gehört habe soll es ab 1.1. durch Bundesgesetz Pflicht werden, mind. 15% des (Heiz-?)Energiebedarfes durch regenerative...

  1. Seev

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    Hallo zusammen,

    wie ich gehört habe soll es ab 1.1. durch Bundesgesetz Pflicht werden, mind. 15% des (Heiz-?)Energiebedarfes durch regenerative Energien zu decken.
    Ferner gilt m.W. für BaWü bereits in 2008 eine Verordnung, die mind. 20% regenerativ verlangt.
    Soweit meine grobe Orientierung.

    1. ist diese so richtig?
    2. bedeutet das für BaWü ab Bauantrag nach dem 1.1.2009 also eine "Entschärfung" der Lage auf 15%?
    3. was ändert sich für einen Neubau diesbezüglich sonst noch gravierendes?

    Danke und Gruß
    Seev
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 22.12.2008
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    Vielleicht erst mal hier http://www.enev-online.de/eewaermeg/index.htm lesen.

    Da steht auch die Antwort zu 2. drin: Durchführung ist Ländersache.

    Zu 3. - Vorerst nix - die EnEV 2009 mit ihren verschärften Forderungen allgemein wird nach heutigem Kenntnisstand frühestens im Herbst kommen.
     
  3. Seev

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    Hallo Volker,

    vielen Dank erstmal.
    Dort heißt es:
    § 19 Übergangsvorschrift
    (1)
    § 3 Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf die Errichtung von Gebäuden, wenn für das Vorhaben vor dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet ist.


    Wenn es nach §3 (2) Ländersache ist, die Anwendung für i.d.S. "bereits errichtete" Gebäude zu regeln, dann betrifft dies ja "Altfälle" (Bauanträge von 2008), aber ändert nichts dran, daß sich für spätere Bauanträge die Sätze in BaWü zum positiven ändern, wenn Bundesrecht das Landesrecht schlägt, d.h. bei Solar der Pflichtanteil sich von 20 auf 15 % reduziert.

    Hintergrund: ich kenne jemanden in BaWü, der es sich gerade überlegt, ob es besser ist seinen fertigen Bauantrag noch dieses Jahr oder erst im neuen Jahr abzugeben, um sich hier keine unnötig engen Fesseln anzulegen. Sein A. weiß gerade nicht, ob dies so zutrifft.

    Gruß Seev
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 22.12.2008
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    Hallo Seev ...

    ... das Ganze ist - wie üblich - noch viel komplizierter :motz bzw. einfacher :28:.

    Nach § 7 (2.) wird als "Ersatzmaßnahme" anerkannt, wenn die Mindestanforderungen der jeweils geltenden EnEV um 15 % unterschritten werden (Anlage - VI. (1.)).
    Das dürfte doch bei der EnEV 2007 kein Problem sein :shades .

    Davon abgesehen: Wie der Wärmeenergiebedarf im Winter zu 15 % aus solarer Strahlungsenergie halbwegs wirtschaftlich gedeckt werden soll, ist mir zur Zeit noch schleierhaft.

    Ich halte mich erstmal an § 7 (2.) :konfusius .
     
  5. #5 alex2008, 22.12.2008
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    hast Du dir das "Wärmegesetz" in BW auch mal durchgelesen?
    Da werden irgendwelche Prozentwerte in den Raum geschmissen und damit hat es sich.

    Wärmepumpe mit JAZ von 3.5 und besser oder Solaranlage mit 0.04m² Kollektorfläche je m² Wohnfläche oder Holz/Pellet oder alternativ mehr Dämmung und und und.
     
  6. #6 alex2008, 22.12.2008
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    Genau dass frage ich mich auch. Vor allem wenn man mal ein Haus mit Solaranlage mit einem ohne Solaranlage vergleicht. Dank Solaranlage kann man ja bei der Dämmung des Hauses ja etwas einsparen.
     
  7. Seev

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    o.k., verstehe, alles nicht so lustig - wie üblich (?)

    Wärmeenergiebedarf im Winter: ist das irgendwo definiert? Zählen dazu auch passive Gewinne?

    Nochmal zum Grundsatz: hat mit dem Bundesgesetz das BW-Gesetz ausgedient?

    Danke und Gruss
    Seev
     
  8. #8 Baufuchs, 22.12.2008
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    @Volker

    Die 15% sollten Dir doch keine Probleme machen, denn:

     
  9. #9 VolkerKugel (†), 22.12.2008
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    @Baufuchs: :mega_lol:
     
  10. Seev

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    Ich würde schon von letzterem ausgehen. Aber wenn das selbst Architekten nicht wissen ... :konfusius

    Na, danke fürs Gespräch. :) Gibts hier vielleicht noch Juristen im Forum, die uns hier mal aufklären könnten?
    In der Schule hab ich mal gelernt: Bundesrecht schlägt Landesrecht. Aber ob das heute noch so ist ??? :konfusius Es ist alles nicht mehr wie früher.

    Gruß
    Seev
     
  11. #11 Achim Kaiser, 22.12.2008
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    Geh einfach mal davon aus, das das ganze Geeiere noch nicht entgüldig festgelegt ist.

    Selbst die Rührer am Kochtopf wissen wohl noch nicht so ganz genau was da schlussendlich rauskommen wird .... geht immer mehr nach dem Motto :

    Woher soll ich wissen, was ich denke bevor ich gehört hab was ich sage.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 alex2008, 22.12.2008
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    Ja in der EnEV2007. Und es geht nicht nur um den Wärmebedarf im Winter sondern um den ganzen für Heizen und Warmwasser. Das ganze wird mit jeder Menge pauschalierter Vorgaben berechnet - hat also mit dem realen Objekt nur bedingt etwas zu tun.

    Kurz:

    Transmissionswärmeverluste
    + Lüftungsverluste (eine WRG zählt nicht!)
    - interne Gewinne
    - solare Gewinne
    = Jahresheizwärmebedarf
    Dazu dann der pauschale Wärmebedarf von 12.5KWh x 0.32Ve
    ergibt den kompletten Wärmebedarf auf den sich die jeweiligen Prozentwerte dann beziehen.
    Und dann kommt eben die Litanei bei welchen Maßnahmen dies ohne großen rechnerischen Nachweis erfüllt ist. Beispielsweise eben wie in BW mit 0.04m² Solaranlage je m² Wohnfläche.

    Nein, die Länder dürfen schärfere Vorgaben machen, ebenso die Komunen. Da können Solaranlagen oder bessere Dämmwerte durchaus vorgeschrieben werden. Der Bund definiert nur den Mindeststandard!
     
  13. Seev

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    und Fazit: besser Bauantrag abgeben in 2008 oder in 2009? wohl unklärbar ...?

    o.T.: Was bedeutet Beruf "GWI" ?

    Gruß Seev
     
  14. #14 alex2008, 23.12.2008
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    Kein Grund zur Eile

    denn zum einen ist noch nichts verabschiedet und wie Volker geschrieben hat gehts wohl auch noch ein bischen (Die Lobbyisten müssen noch arbeiten).

    Wir wollen im Frühjahr mit dem Bau anfangen, aber Grund zur Eile sehe ich wegen der EnEV etc. nicht.

    Wärmepumpe + Dämmung + WRG sollten gut reichen um die Kompensation hinzubekommen.
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Die üblichen Jahreswechsel-katastrophen-Unklarheiten.

    numal: Erdgas ist doch gasförmige Biomasse und Heizöl flüssige Biomasse
    Oder: zählen Dachziegel als solarer Wärmespeicher duck un wech


    Irgendwie nimmt mann das alles mit der Zeit nicht mehr so ernst.


    Leg auf KfW60 und schon wird das erfüllt - 15% drunter, alles halb so wild.

    GWI : Gas-Wasser-Installateur oder -Improvisierer wieder duck un wech
     
  16. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Seev,

    speicher einfach diese Datei ab und Du hast alle üblichen Abkürzungen :irre

    ein frohes Weihnachtsfest

    Bruno
     
  17. Seev

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    Das was das Thema betrifft (nicht die neue ENEV) ist bereits verabschiedet. Die Frage war nur nach Inhalt und Deutung bzw. noch nicht mal das, sondern war erst mal, in welcher Beziehung Verordnungen von Land und Bund übereinander wirken.

    Allen vielen Dank
    und schon mal an dieser Stelle frohe und gesegnete Weihnachtstage!

    Seev
     
  18. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Grundsätzlich klar, steht auch noch meistens drin.

    In der Praxis: da wird noch ein Sozialtäter gesucht, der das alles zeitnah aufdröselt und die Bundesbürger auf dem Laufenden hält.

    Also der Platz ist noch frei.
     
  19. #19 alex2008, 23.12.2008
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    der ganze Hokuspokus bezieht sich ja immer auf die EnEV als Basis. Da gilt nach wie vor die EnEV2007.

    Wie PeMu schon geschrieben hat: KfW60 und gut iss.

    Wobei man KfW 60 noch nicht einmal vollständig benötigt. Die Anforderungen zur Kompensation ohne Einsatz erneuerbarer Energien sind ja:
    Transmissionsverluste der Gebäudehülle H'T 70% vom nach EnEV zulässigen Wert.
    und Primärenergiebedarf ebenfalls 70% vom zulässigen Wert.

    Bei KfW60 ist H'T kein Problem, die 60KWh Primärenergiebedarf schon eher. Da heißt es dann solar, gute Wärmepumpe, Lüpftung mit WRG etc.

    Bei der Kompensation liegt der noch passende Primärenergiebedarf jedoch höher.

    Für unsere geplante Hütte sähe es dann so aus:
    U-Werte:
    Wand 0.23
    Dach 0.20
    Bodenplatte 0.33
    Fenster und Haustür 1.3

    Energiebezugsfläche 159m²
    Jahresheizwärmebedarf 55.3 KWh/(m²a)
    Primärenergiebedarf zulässig: 117,6KWh/(m²a) 0.7 x 117,6 = 82.33
    H'T nach EnEV zulässig 0.499W/(m²a) --> 0.7 x 0.499 = 0.349
    H'T ist: 0.349W/(m²a)

    Für die Primärenegie gilt dann:
    82,33/(55,29+12.5) = 1.214 als maximaler eP der Anlage und dass schafft auch eine Luft-WP
     
  20. Seev

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    O.k., vielen Dank. Und "Deine Hütte" ist damit kein KfW60?

    Gruß Seev
     
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