Umbau bzw. Renovierung wie finanzieren???

Diskutiere Umbau bzw. Renovierung wie finanzieren??? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo bin neu hier und brauche eure Hilfe! Wir bekommen das Haus meiner Schwiegereltern überschrieben und möchten das Erdgeschoss renovieren bzw....

  1. #1 theblasiest, 22.12.2008
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    Hallo bin neu hier und brauche eure Hilfe!
    Wir bekommen das Haus meiner Schwiegereltern überschrieben und möchten das Erdgeschoss renovieren bzw. umbauen. Schwiegereltern ziehen nach oben, dort ist schon alles fertig. Folgendes soll gemacht werden, Fussböden, Wände, Decken, neue Küche, neues Bad, neue Türen und ein paar neue Möbel. Kosten ca. 60-70000 Euro.
    Nun meine Frage, finanziert die Bank diese Maßnahmen über einen ganz normalen Baukredit, zu den aktuellen Zinsen? Muss alles genau nachgewiesen werden mittels Rechnungen?
    Werden nur bestimmte Maßnahmen finanziert? Danke für eure Hilfe!!!
     
  2. R.B.

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    Die Bank wird wohl zuerst fragen, bestehen auf dem Haus Grundschuldeintragungen?
    Danach kommt dann die Frage, gibt es eine Wertermittlung?

    Grundsätzlich kann man fast alles finanzieren, entsprechende Bonität vorausgesetzt.

    Du solltest die Verwendung schon etwas genauer definieren, dann Unterlagen zusammenstellen und mit der Bank die Details besprechen. Renovierungskredite sind nichts besonderes, neue Möbel gehören aber üblicherweise nicht dazu. Das wäre eine andere Sache.

    Ob man später hartnäckig nach einem Verwendungsnachweis fragt, hängt von den Sicherheiten ab. Üblicherweise wäre die Verwendung nachzuweisen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 theblasiest, 22.12.2008
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    Grundschuld 30000 Euro
    Wert ca. 150000 Gutachten aus 2007, Erbpachtgrundstück.
    Eine befreundete Innenarchitektin erstellt einen Plan.
     
  4. R.B.

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    Dann sollte das doch kein Problem sein. Evtl. könnte die Bank meckern weil sie nachrangig gehen muss, aber auch das sollte kein unlösbares Problem darstellen.

    Lass Dir eine Aufstellung machen mit welchen Kosten für welche Arbeit zu rechnen ist. Dann die Hausunterlagen (Grundbuchauszug nicht vergessen) dazu und ab geht´s zur Bank.

    Alles andere ist Verhandlungssache und man merkt an den Reaktionen schnell wohin der Zug fährt.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 theblasiest, 22.12.2008
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    was meinst du mit "nachrangig" ??
     
  6. R.B.

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    Kurz gesagt, wenn bereits eine Grundschuld eingetragen ist, dann wird eine 2. Grundschuld nachrangig eingetragen. Im Falle einer Verwertung wird nach dieser Rangfolge vorgegangen. Wer an erster Stelle steht wird zuerst bedient, wer an 2. Stelle steht wird als Zweiter bedient, und wer am Ende steht kriegt das was noch übrig ist.
    Deine Bank stünde somit am Ende der Liste.

    Wer am Ende steht trägt das höchste Risiko und lässt sich dies in Form von Zinsaufschlägen bezahlen, oder weigert sich einen Kredit zu geben.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 theblasiest, 22.12.2008
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    Ok, danke für deine Hilfe!
    Werde im neuen Jahr mal den ein oder anderen Bankbesuch einplanen....
     
  8. R.B.

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    Ach ja, es wäre auch denkbar, daß derjenige der bisher an erster Rangstelle steht im Rang zurücktritt. Das könnte man vereinbaren und notariell eintragen lassen.
    Vielleicht handelt es sich auch um eine "alte" Eintragung die nicht mehr benötigt und somit gelöscht werden könnte.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Alfred Witzgall, 22.12.2008
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  10. Helmut

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    was bedeutet abtreten?

    ich habe auch noch eine Grundschuld eingetragen, aber nichts mehr beliehen.
    Könnte ich löschen lassen.
    Was bedeutet in diesem Fall Abtreten?

    mfg Helmut
     
  11. R.B.

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    Da hast Du auch wieder Recht. :winken

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Alfred Witzgall, 23.12.2008
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    löschen lassen.....können: ja
    Frage: wozu ?

    Abtreten bedeutet, die Rechte aus der Grundschuld können überlassen (abgetreten) werden. Bei Bedarf und näherer Erklärung zum Notar. Auch in Mittelfranken kostet die Auskunft nix.:biggthumpup:
     
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