Gutachter des Hausbauunternehmen

Diskutiere Gutachter des Hausbauunternehmen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Mangel oder kein Mangel, das ist hier die Frage Solte es bei der Hausabnahme Meinungsverschiedenheiten geben, ob nun ein Mangel vorliegt oder...

  1. #1 DerSuchende, 23.12.2008
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    Mangel oder kein Mangel, das ist hier die Frage

    Solte es bei der Hausabnahme Meinungsverschiedenheiten geben, ob nun ein Mangel vorliegt oder nicht, dürfte er es so machen:

    Das Hausbauunternehmen kann einen Gutachter beauftragen.
    Stellt dieser keinen Mangel fest, erteilt er eine Fertigstellungsbescheinigung und der Bauherr muss unverzüglich zahlen.

    Gilt diese "angebliche" Rechtsgrundlage ? (u. wo finde ich sie?)

    MfG
     
  2. Robby

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  3. #3 Kosmonaut, 23.12.2008
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    Gutachter hin oder her.
    Wenn es hart auf hart geht, haben diese Gutachten zumindest vor Gericht keine Relevanz.

    Am besten einen eigenen Sachverständigen einschalten, der die Bauabnahme begleitet bzw. die "Mängel" beurteilen kann oder wenn es gar nicht anders geht ein: Selbständiges Beweisverfahren einleiten.
    Letzteres lohnt sich aber nur wenn arge Mängel vorliegen.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Völliger Unfug!

    eine Fertigstellungsbescheinigung eines öbuv SV gilt sogar als stärkster Beweis nämlich als Urkundsbeweis!

    Mit einem bereits vorliegendem fundierten Privatgutachten hat sich der durch das Gericht beauftragte SV unaufgefordert auseinanderzusetzen!

    Die Kostenschätzung zur Instandsetzung durch einen öbuv SV darf im Klageverfahren direkt der Klagesumme zugeschlagen werden.
     
  5. #5 Kosmonaut, 23.12.2008
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    Hm, ok, dann wurde ich von der Verbraucherzentrale offenbar falsch beraten.

    Frage: Darf nur ein öbuv Sachverständiger eine Fertigstellungsbescheinigung ausstellen?
     
  6. Robby

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    Ach das wichtigste vergessen!

    Wer formuliert im selbständigen Beweisverfahren die Beweisfragen und was ist die Grundlage ohne eigenes Gutachten? Die falsche Fragestellung führt zum falschen Ergebnis!

    Wenn lediglich der AG einen Mangel befürchtet und nicht weiß ob dieser wirklich einer ist? Direkt ohne irgendwelche Fachkenntnis ein gerichtliches Verfahren mit den entsprechenden Kosten anstreben? Ein eigenes Privatgutachten gibt hierüber Sicherheit ob und welcher Mangel vorliegt! Wichtig dabei ist das nicht ein "Wald und Wiesen SV" einen Mangel herbeibetet der nachher keinen Bestand hat!

    Aus der Praxis kann ich übrigens sagen das in vielen Beauftragungsfällen der AN nach einem Gespräch das Problem eingesehen hat wenn man nur "Richtig" mit ihm redet und damit meine ich weder drohen noch sonstwas...

    Ich bin kein Freund von "Verschworener SV Tätigkeit" was ich im Termin klar erkenne wird klipp und klar angesprochen damit jeder weiß wo er dran ist....
     
  7. Robby

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    http://dejure.org/gesetze/BGB/641a.html

    obwohl es schwer sein wird einen SV für komplizierte und umfängliche Dinge zu finden )Beispiel Abnahme EFH) der eine Fertigstellungsbescheinigung ausstellt.

    Für Teilgewerke und bei gezielter Fragestellung schon möglich.

    Dies ist bei BT Verträgen eigentlich eine Standard - Klausel das ein öbuv SV bei Streitigkeiten schlichtet!

    Ebenso bietet das Verfahren des "Schiedsens" die Möglichkeit einem greichtlichen Verfahrens Vorzubeugen. In dem Fall verständigen sich die Parteien auf den SV unterschreiben einen "Schiedsgutachtervertrag" und das "Urteil" das vom SV vor Ort gefällt wird hat bis auf geringste Ausnahmen wie "Geistige Umnachtung oder "gröbste Fehlfeststellungen" oder "absolute Unfähigkeit" Bestand und ist auch gerichtlich idR NICHT MEHR angreifbar!

    Viele wissen viel zu wenig über die Tätigkeiten eines SV
     
  8. #8 Kosmonaut, 23.12.2008
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    Danke Robby.

    Das heisst der "Suchende" sollte darauf achten, dass er:

    - entweder gemeinsam mit dem Hausbauunternehmen einen SV auswählt
    - oder darauf achtet, dass das Hausbauunternehmen einen öbuv SV beauftragt.
     
  9. Robby

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    Es gibt auch gute "Freie" sogar auf dem Niveau eines FH Dozenten mit Lehrauftrag in dem Fachbereich.

    Oder sogenannte "Verbandsgeprüfte" die in einem 3 - 5 Tageskurs ohne Vorkenntnisse "SV für Schäden an Gebäuden UND Wertermittlung von Immobilien" werden können ;) ob das Sachverstand bedeutet?

    Da ist alles drin... nur wissen viele nicht das sich jeder SV oder Gutachter nennen darf
     
  10. #10 Kosmonaut, 23.12.2008
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    Oje, jetzt verunsichere uns Bauherren nicht gleich wieder ;)

    Heisst das lieber auf "Nummer Sicher" gehen und in jedem Fall einen öbuv SV suchen?
     
  11. Robby

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    Der "Suchende" weiß schon ganz gut bescheid ;)

    Die Entscheidung mag jeder für sich selber treffen. Ich war vor meiner öbuv auch nicht besser oder schlechter nur "unerfahrener"
     
  12. #12 Gast360547, 23.12.2008
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    nur mal so als anmerkung

    Moin,

    ist die Sache mit der Fertigstellungsbescheinigung nicht längst wieder vom tisch? Nach meinem Kenntnisstand hat die Bundesregierung im Rahmen einer Novelierung des Gesetzes zur Beschleunigung von Handwerkerzahlungen die Fertigstellungsbescheinigung wieder als Mittel zu Recht herausgenommen.

    Grüße

    stefan ibold
     
  13. Robby

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    war ab 1.1.2009 die Novelle oder?
     
  14. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    In der Praxis hat sich das Thema Freistellungsbescheinigung nicht bewährt. Es gab anfangs zwar ein paar öbuv Bestellungen, aber das Haftungsrisiko war zu groß.
    Im Prinzip stellt man dem BU einen Freibrief aus, ohne genau hinter die Kulisse schauen zu können.

    Was eher durchgeführt wird sind SV-Abnahmen für einzelne Themen, insbesondere beim Gemeinschaftseigentum, die vertraglich vereinbart werden.

    Ist auch sinnvoll, da man nicht mit der ganzen Horde Erwerber für alles durch den Bau laufen kann. Da sind zur Abnahme gleich mehrere Wochen einplanen. 2 h Kern-Abnahme 2 Wochen Diskussionen, Rückfragen, Nachtermine...
     
  15. #15 schwarzmeier, 23.12.2008
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    Anmerkung zur unantastbaren und ewigen Wahrheit der öbv.SV`s für alle Schäden an G ebäuden : Ich könnte hierzu abenteuerliches berichten, was von den IHK`s hier an öbv-SV`s auf das Handwerk losgelassen wird und welcher Unsinn mit dem Titel SACHVERSTÄNDIGEN-GUTACHTEN mit X-Seiten zu horrenden Gagen in Schriftform abgeliefert wird. Keinen Tag den betreffenden Handwerksberuf erlernt und praktiziert ,dann darüber als Sachverständiger zu werten ist doch ein AFFRONT . Allein ein Ing.o.Arch.-studium wird alls Sachkundenachweis für ausreichend bewertet . Das nur zum allgemeinen Gütewert der Bez. ÖBUV_SV , gilt dann , wenn DIESER nicht irgend einen schwerwiegenden "HUND reinhaut" bis zur Altersgrenze . D.h.,dass das "ö.b.u.v.-SV-wertsiegel" keine Garantie für die Güte ist.:think
     
  16. Robby

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    Ach ja? Ich lasse mal den Gegenschuß über die sogenannten "Verbandsgeprüften" Kollegen raus!

    Die (Ich nenne mal den ersten Buchstaben des "Vebandes" D****) bilden innerhalb 4 - Tage OHNE Vorkenntnisse zum SV für Schäden an Gebäuden UND Immobilienwertermittlung aus! Wenn du langeweile hast haust du direkt die Woche drauf den SV für KFZ Schäden und Bewertung hinterher!

    Und das OHNE Vorkenntnisse!

    Die alleinige Bezeichnung Dipl-Ing reicht NATÜRLICH NICHT aus! So ein Humbug! Das war vor Jahren mal anders da wurden das automatisch Obermeister usw.

    ich habe doch einiges im Gegengutachterlichen Bereich zu tuen und der Schwachsinn mancher "Freier" OHNE jemals auch nur mit der MAterie in Kontakt Gekommener ist Grausam.

    Natürlich gilt selbiges auch für Arbeiten öbuv Kollegen da hab ich auch schon schwer mit dem Kopf geschüttelt aber Umfang und Höhe der Grausamkeit ist bei den "Verbänden" zu finden!
     
  17. Robby

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    Noch eine kleine Anmerkung! Grundvorraussetzung in meinem Fachbereich Meister Und / oder Ing. 6 Jahre Erfahrung in dem Beruf in selbständiger Tätigkeit, verinnerlichung der geltenden Regelwerke, DIN Normen, und dazugehöriger aRdT

    Dazu einwandfreier Leumund, gute Darstellung in Wort und Schrift, persönliche Eignung, Juristische Kenntnisse 2 Jahre Prüfungsablauf mit einer Durchfall und Ablehnungsquote von 2006 /07 90 - 100%


    "Verbandsgeprüft" KEINE Vorkenntnisse 1400 Euro Zahlen 100 % Bestehen!
     
  18. #18 PeMu, 26.12.2008
    Zuletzt bearbeitet: 26.12.2008
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    Nachdenken kostet extra.
    Zurück zur eigentlichen Fragestellung, bzw. das letzte Thema Fertigstellungsbescheinigung.
     
  19. #19 Baufuchs, 26.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fertigstellungsbescheinigung

    entfällt ab 01.01.2009. (Im Forderungssicherungsgesetz wurde der § 641a gestrichen)
     
  20. #20 DerSuchende, 26.12.2008
    DerSuchende

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    und

    gilt dann diese Rechtslage ?

    Stellt dieser keinen Mangel fest muss der Bauherr unverzüglich zahlen.

    MfG
     
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