Vorkaufsrecht bei Grundstücken

Diskutiere Vorkaufsrecht bei Grundstücken im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; ....erst mal Frohe Weihnachten... Ich zitiere: ...beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch in bestimmten Fällen...

  1. #1 driver55, 24.12.2008
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    ....erst mal Frohe Weihnachten...

    Ich zitiere:
    ...beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer nur dann als Eigentümer in das Grundbuchamt eintragen, wenn die Geimeinde ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrecht nachgewiesen hat.

    Im vorliegenden Fall hat die Stadt X dem Grundbuchamt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen des Vorkaufsrecht bescheinigt. Für die Ausstellung des Negativzeugnisses erhebt die Stadt X gemäss Ihrer Verwaltungsgebührensatzung eine Genehmigungsbebühr beim Käufer des Grundstücks.

    Muss ich die Gebühren wirklich bezahlen? Verwaltungsgebührensatzung hin oder her, ich habe Niemanden beauftragt etwas für mich zu tun.

    Ich sehe das eher als ABM. Ich kann doch nicht alles in trockenen Tüchern haben, Planung, Hausvertrag, Finanzierung etc. u. dann heisst es, die Gemeinde kauft das Grundstück und ich schaue in die Röhre.:frust
    Erst bewegen sie sich nicht und dann wollen sie für jeden Handgriff Geld, wie der Notar auch!
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das Leben ist teuer.
    Die von Dir genannte Verwaltungsgebühr ist nicht unüblich. Aber über wieviele Millionen reden wir hier? Die Verwaltungsgebührensätze der Gemeinden sind doch eher moderat.

    Sorry, aber diese Einstellung ist doch Unsinn im Quadrat. Warum hast Du nicht ein Grundstück gekauft bei dem die Gemeinde kein Vorkaufsrecht hat?

    Also, Augen zu und durch. Bis die Hütte steht kommen noch ganz andere Brocken auf Dich zu.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 24.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Es gibt eigentlich keine Grundstücke OHNE Vorkaufsrecht der Kommune.
    Denn die hat im Interesse öffentlicher Planungen zu prüfen, ob dort etwas geant ist.
    a) um Sperrkäufe zu verhindern und b) um sich selbst vor hohen Entschädigungen zu bewahren.

    Also gilt - Zahlemann & Löhne
     
  4. #4 Achim Kaiser, 24.12.2008
    Achim Kaiser

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    Wie du das siehst ist ziemlich Schnuppe.

    Fakt ist ohne diese Bescheinigung kommst du nicht ins Grundbuch und die Auflassung erfolgt nicht - Ende der Ansage.

    Also auch wenn du leise (oder etwas lauter) fluchst ... zahl oder streit rum bis an den St. Nimmerleinstag.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. Rene'

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    Hat bei uns 18€ gekostet....

    Sollen wir sammeln? ;)


    Frohes Fest!

    Gruß,
    Rene'
     
  6. R.B.

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    Es sei denn die Gemeinde ist der Verkäufer....oder sehe ich das falsch?

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 24.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    :konfusius
    So kenn ich das. Deswegen sagte ich "eigentlich", denn welche Gemeinde hat heute noch Land zu verkaufen. Die haben das Tafelsilber doch längst auf den Kopp gehauen.

    MfG
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Unser sind noch dabei. :biggthumpup:

    Viele Grüße
    Ralf
     
  9. #9 driver55, 24.12.2008
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    Ist ja gut...

    Danke für die schnellen Antworten....

    ...aber nur, weil das halt so ist und wohl schon immer so war, muss es ja nicht unbedingt rechtens sein. Klar, solange keiner reklamiert wird gezahlt bzw. kassiert.
    Und wie der Name schon sagt, Verwaltungsgebühr. Was anderes als Verwalten, Vorschriften erlassen etc. kann man in D ohnehin nicht - habe ich den Eindruck.

    @Rene: Ja bitte, ich gebe die Konto-Nr. per PN durch:D
    @Achim Kaiser: Das ist natürlich ein Argument.;). Aber, man kann sogar innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird einem sogar angeboten.:D
    @R.B. Dein Kommentar demnach auch. Siehe Kommentar von Ralf Dühlmeyer

    Das Beste finde ich aber immer "Zahlung ist sofort fällig". Was ist den sofort für ein Zeitraum? 1 Tag, 3 Tage, 5 Tage oder muss ich SOFORT den PC hochfahren und online überweisen.:shades
    Solche Bescheide werden frühestens nach 10 Tagen bezahlt!

    Wir reden hier von 97,80 DM.
     
  10. Rene'

    Rene'

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    Der Bescheid wird aber erst nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Also kann der Notar nix machen solange Du nicht gezahlt hast. Gilt im übrigen auch für die Grunderwerbssteuer.
    Also stellst Du Dir im Grunde selber ein Bein.


    Bedenke das wir in Deutschland leben wo alles möglich ist. Beim Sprit wird seid jahrzehnten auf die Mineralölsteuer zusätzlich noch die Mwst fällig. ;) Das heisst die Steuer wird besteuert.

    Sowas ärgert mich mehr hier in diesem Lande.

    Gruß,
    Rene'
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Ich dachte, auch Pforzheim wäre der Eurozone beigetreten. :mega_lol:

    Diese Verwaltungsgebühr ist rechtens. Du kannst aber alternativ die Zahlung verweigern, dagegen klagen, und irgendwann einmal.... vielleicht ein Haus bauen.

    Wenn Du mit den paar Euro schon Probleme hast, dann solltest Du die Sache noch einmal überdenken, denn wie oben schon geschrieben, da kommen noch ganz andere Brocken auf Dich zu.

    Gruß
    Ralf
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    sicher das es DM sind?
    Wir haben 2006 10€ für den Wisch bezahlt, obwohl das Grundstück von der Gemeinde gekauft wurde (ja Ralf, so etwas gibt es in NDS noch :) )

    Grüße und schöne Feiertage
    Klaus
     
  13. BJ67

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    Na schau mal in den Kaufvertrag. Da steht sicher etwas davon, das der Notar diverse Genehmigungen zum Vollzug des Vertrages einholen soll und sicher auch, das der Käufer die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt.

    Nicht ärgern und ein schönes Weihnachtsfest !
     
  14. #14 driver55, 25.12.2008
    driver55

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    Ich habe es (leider) gefunden.:D

    ...trägt der Käufer. Etwaige Löschungskosten gehen jedoch zu Lasten des Verkäufers. Welche Löschungskosten?

    Ebenso noch einen schönen zweiten Weihnachtstag.;)
     
  15. BJ67

    BJ67

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    Na vorher stand ja der Verkäufer als Eigentümer drin und ggf. seine Grundschulden. Beides muss ja raus, die Kosten diese Löschung trägt der Verkäufer.
     
  16. #16 driver55, 25.12.2008
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    Du bist schon längst im EURO eingetaucht, oder? Wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass es fast 100 DM (50 €) sind und keine 50 DM. Vor Jahren sicherlich 50 DM und jetzt eben 50 €. Mit welchem Recht? Das hat nichts mit Inflation zu tun.
    1975 hat der qm um die Ecke 6 DM gekostet, heute 300 €! Und wir zahlen immer alles brav...

    Geld:
    Vielleicht etwas OT, aber die Wirtschaftskrise (Automobilkrise) wundert mich nicht wirklich. Das Leben ist doch seit 2002 deutlich teurer geworden. Vor allem die Lebenmittel und sonstige Artikel die man täglich benötigt. Faktor 1,5 - 2! Da bleibt eben nicht mehr so viel Geld für den Rest und Sonstiges über.
    Der künftige Nachtbar kaufte sich alle 2 Jahre einen neuen Stern, jetzt fährt er schon seit 5 Jahren seine E-Klasse.
    Wer soll denn die ganzen Kisten noch bezahlen? Und wenn keine mehr verkauft werden, geht's D eben gaaaaanz schlecht. Ein Traditions-Autohaus (1931) schliesst in PF zum Jahresende, wieder 60 MA "auf der Strasse".
    Wie wollen wir aus dem "Strudel" wieder herauskommen?
    Der €, bzw. die Preise seit wir den € haben, sind für mich ganz klar mitverantwortlich für die jetzige Situation. Den Warenkorb können sich die Herren sonst wo "hinschmieren."
     
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