Nachträge für Positionen und Mengen

Diskutiere Nachträge für Positionen und Mengen im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Sehr überrascht hat mich eine Rechnung des BU mit zusätzlichen Mengen und zusätzlichen Positionen. Das Angebot des BU wurde aufgrund eines...

  1. #1 Dagwyna, 25.12.2008
    Dagwyna

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    Sehr überrascht hat mich eine Rechnung des BU mit zusätzlichen Mengen und zusätzlichen Positionen.
    Das Angebot des BU wurde aufgrund eines Leistungsverzeichnisses des Architekten mit detaillierten Mengen zu Einheitspreisen abgegeben, entsprechend der Auftrag erteilt.

    Die Unterschiede der Mengen zwischen Angebot und Rechnung sind dramatisch. Der BU beharrt beim Gespräch auf seiner Abrechnung. Wer ist für die Unterscheide verantwortlich? Wie können derartige gravierende Differenzen erfahrungsgemäß im weiteren Bau verhindert werden?

    Besonders irritiert mich eine weitere Abschlagsrechnung über dieselben Positionen, diesmal aber mit erhöhten Mengen. Ist es branchenüblich eine einmal erteilte Rechnung ohne Ankündigung durch eine weitere Rechnung mit erhöhten Mengen und weiteren nicht angebotenen Nachtragspositionen zu ersetzen?

    Aus dem Angebot
    1000 m3 Baugrubenaushub, Aushub seitlich lagern 1,96€/m3 = 1960,00 €
    1000 m3 Abfuhr und Entsorgung Baugrubenaushub 12,37€/m3 = 12.370,00€
    1000 m3 Verfüllen Arbeitsraum mit Aushub 5,92 €m3 = 592€
    50m3 Filterkies liefern und einbauen 26,04€m3 = 1302,00€
    Summe 16.224,00 €

    Aus der Rechnung
    2.921,685 m3 Baugrubenaushub, Aushub seitlich lagern 1,96€/qm = 5726,50
    2.228,768 m3 Abfuhr und Entsorgung Baugrubenaushub 12,37€/qm = 27.569,86
    701,685 m3 Verfüllen Arbeitsraum mit Aushub 5,92 €m3 = 4153,98€
    79,833 m3 Filterkies liefern und einbauen 26,04€m3 = 2078,85
    Summe 39529,19 €

    Differenzen sind das 1,44 -fache, Mehrpreis 23.305,19 €

    Weiterhin wurden in der Rechnung zusätzliche Positionen aufgenommen, die im Angebot nicht enthalten waren.
    Wegen der Besonderheiten der Baubranche brauche ich hier den Rat der Experten. Offensichtlich geht es in der Baubranche zu wie im Wilden Westen: Mengen und Positionen sind nicht verbindlich, alles kann nachgefordert werden. Angebote sind offensichtlich nicht verbindlich.
    Wie kann ich das künftig auf meinem Bau verhindern?

    Der Architekt hat die Rechnungen immer nur auf rechnerische Richtigkeit geprüft.
    Ist der Architekt nicht zur Prüfung der Richtigkeit der Positionen und der Mengen verpflichtet?
    Wieso können in „Nachträgen“ Positionen eingefordert werden, die nicht im Angebot enthalten sind?

    Bei diesen vielen Fragen und den bisher recht herzhaften Antworten ist mir schon klar, warum es so wenige Frauen im Baugewerbe gibt.

    Danke für Tipps im voraus
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    waren die Positionen "sowieso" erforderlich? DAnn sind diese vom Archi voll nicht berücksichtigt worden? Da hätte es einen Nachtrag geben müssen und die hätten ja dann als "Sowieso-Kosten" gezahlt werden müssen.

    Handelt es sich um unvorhersehbares ebenso Nachtrag...

    Handelt es sich um Goodies? also eine "Verbesserung" wer hat die beauftragt?

    Eigentlich muss der nicht nur das "rechnerische" prüfen, welche Beauftragung gab es gegenüber dem Archi?
     
  3. #3 Olaf (†), 25.12.2008
    Olaf (†)

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    Wer...

    hat denn die Mengen ermittelt? Und zur Rechnung gehört ein Aufmaß, mit dem sich die Mengen nachvollziehen lassen. Ansonsten wäre die Rechnung nicht prüfbar.
     
  4. #4 Gast943916, 25.12.2008
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    Normalerweise steht im LV: Abrechnung nach Aufmass,
    Mengen können nach oben sowie nach unten differieren, aber im LV nicht aufgeführte Positionen sollten VOR Ausführung als Nachtrag angeboten und erst nach Beauftragung ausgeführt werden
     
  5. #5 MoRüBe, 25.12.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, nach lesen der bisherigen Beiträge...

    ... der Fragestellerin, kommt wohl alles ausm internet, weils da billich ist...:D.
    Btw: wie ermittelt man exakt ,768 m³??:eek:

    Man sollte mal das genaue Angebot kennen, nicht nur Bruchstücke, dann kann man schon mehr sagen...
     
  6. #6 Bob Barker, 25.12.2008
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    fast 3000m3 Aushub :eek: Darf ich fragen, was ihr baut ...

    das ist ja ein Loch von über 30x30 Meter bei ca. 3m Tiefe!
     
  7. #7 wasweissich, 25.12.2008
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    wasweissich Gast

    wenn man als AG viel schlauer ist als alle anderen , aber zu bräsig ein angebot zu lesen..............
    man sollte sich dann nicht wundern .......:mega_lol:

    und wer lesen kann , kommt sogar im wilden westen zurecht (es sei denn , man meint viel schlauer als alle anderen zu sein)...

    j.p.
     
  8. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was sagt denn Dein Archi zu dieser wundersamen enormen Massenmehrung???
     
  9. #9 HolzhausWolli, 25.12.2008
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    Diese 3 x 1000 und 1 x 50 Kubikmeter kommen mir eher vor als seien sie mal ganz grob übern Daumen geraten worden. Ich schätze andere Positionen in der Ausschreibung wurden ebenfalls so oberflächig beschrieben und werden die Grundlage für weitere Überraschungen sein.

    Du ärgesrst Dich über eine Massenfalscheinschätzung. Wer hat die denn zu vertreten? Den mußte mal fragen was er sich dabei gedacht hat....sollte dies in seinen Aufgabenbereich fallen.

    Dennoch würee ich auf einen Massennachweis beim BU bestehehen...so oder so.
     
  10. cris12

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    Selbst wenn der AN Mehrmengen gelten machen will wird der Preis bei mehr als 10 % Abweichung neu verhandelt.
     
  11. #11 Gast943916, 25.12.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ...bei Pauschalverträgen, nicht bei Abrechnung nach Aufmass
    Gipser
     
  12. #12 MoRüBe, 25.12.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.12.2008
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    MoRüBe Gast

    wo...

    ... steht das??

    aber gipser war schneller...
     
  13. #13 Meizter, 25.12.2008
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    Nunja EHP und Pauschal eben. Beim VOB Pauschalvertrag wäre die Kalkulation genauer gemacht worden. So hat man halt nur Einheitspreise und ob im Angebot nun 1 m³ oder 1000m³ steht spielt keine Rolle denn du hast ja Einheitspreise. Deswegen ergeben sich auch so derbe Differenzen im Angebotsbereich verschiedener BU. Der eine lässt 10 POS. raus die aber ausgeführt werden müsse damit er seine Leistung erbringen kann und schwupp haben wir mehr Preis und ich bin genauso Teuer wenn nicht sogar teurer wie der BU der es haargenau Kalk. hat.
     
  14. #14 Meizter, 25.12.2008
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    Richtig
     
  15. #15 Shai Hulud, 25.12.2008
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    Hallo Dagwyna,

    womit bist du denn jetzt unzufrieden? Baisert deiner Meinung nach das Angebot auf einer zu niedrigen Massenermittlung oder sind in der Rechnung zu hohe Massen angesetzt worden?
     
  16. #16 MoRüBe, 25.12.2008
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    MoRüBe Gast

    ich darf zitieren...

    Die Fragestellerin ist doch das Kalkulationsgenie, wie Sie schon mehrfach hier kundgetan hat. Volumina sollte man da auch berechnen können...:Brille

    nebenbei @ Bob: es sind 5.150 m³, ein kleines Fußballfeld 1m tief ausgekoffert:eek:
     
  17. #17 Manfred Abt, 25.12.2008
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    vor Antwort von Dagwyna auf Shais Beitrag 15 sind m.E. keinerlei weitere Beiträge erforderlich.
     
  18. #18 wasweissich, 25.12.2008
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  19. #19 DerSuchende, 26.12.2008
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    Ein Lehrender, mit vielen Titeln, hatte folgende Grundeinstellung: Frauen haben auf dem Bau nichts, in leitenden Positionen, zu suchen!!:mauer
    Meine Aussage darauf: Dann gäbe es nicht viel zu verdienen!:mega_lol:

    Zum Rest, mach es wie ein galabauer vorschlägt:
    http://www.wolf-braune.de/pdfs/Wenn-es-mal-wieder-laut-wird.pdf

    MfG
     
  20. #20 Dagwyna, 28.12.2008
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    Zu den Details

    @Robby, @ Shai Hulud
    Der Architekt hat die Volumen fehlerhaft berechnet.
    Einige der Nachträge sind nachvollziehbar, da erst nach Auftragserteilung beauftragt, z.B. Straßensperrung. Andere Nachträge tauchen in der Rechnung auf und werden kommentiert vom BU: „Notwendigkeit hat sich nachträglich herausgestellt.“
    Alle Massen sind in umfangreichen Anhängen auf dem Papier detailliert vorgerechnet und vom Architekten abgehakt.
    Die Rechnungen sind als Rechnungen offensichtlich auf dem Papier korrekt.

    Meine Fragen zielen aber nach den überraschenden Mehrbeträgen.
    Der Architekt hat die Erdvolumen offensichtlich erheblich unterschätzt, 2.921,685 m3 statt 1000m3, usw. Der BU hat die Mehrvolumen nicht angezeigt, obwohl er ein genaues Verzeichnis seiner Lastwagen mit Transportvolumen erstellt hat. Haben die beiden keine Verpflichtung, Mehrvolumen anzuzeigen? Jetzt wird argumentiert, die Volumen hätten sowieso abtransportiert werden müssen.

    @Bob Barker
    Wir haben die Baugrube auf der ersten Terrasse eines Hangs ausgegraben und den Hang straßenseitig abgetragen, um dorthin eine Garage zu setzen.

    @Julius
    Der Architekt sagt, er hätte das Volumen des Erdaushubs ab Hang nicht genau abschätzen können, aber der Erdabtrag sei sowieso erforderlich gewesen.

    @cris12
    Der BU sagt, er hätte bei dem Aushub nichts verdient, wie seine Nachkalkulation erweisen hätte. Einen Preisnachlaß könne er allenfalls auf den Tagespreis des Baustahls geben, der bislang aufgrund der Tagesangebote eines Stahlhändlers abgerechnet sei, aber nicht zu seinen Einkaufspreisen.

    @Meizter
    Keiner der Bauunternehmer war zu einem Pauschalpreisvertrag bereit, wegen der Hangbebauung.

    @MuRüBe
    Genau, aber leider habe ich dem Architekten hier mein Vertrauen geschenkt und die Arbeit delegiert. Für das Angebote einholen und die Preisvergleiche haben ich beim Archi viel Geld gelassen, deshalb rege ich mich doch auf.

    Ab sofort vergleiche ich die Angebote selbst. Die Gewerke des Innenausbaus durchschaue ich einigermaßen. Von der Rohbau-Kalkulation habe ich keine Ahnung.

    @Der Suchende
    Mediation ist auf dem Bau m.E. unpassend. Mediation paßt nur, wenn die Beteiligten sanften Gemüts sind.
    Wir müssen mit dem BU doch den Rohbau hinstellen. Wenn wir jetzt zu hart sind oder vor Gericht ziehen, wird das mit dem Rohbau nichts.
    Also haben wir erst einmal „unter Vorbehalt“ gezahlt und uns damit alle Türen offen gehalten. Streiten können wir uns nach dem Richtfest immer noch.

    Deshalb stehen meine Anfragen doch hier im Forum.
    Vielleicht hat der Eine oder andere doch eine brauchbare Idee,
    - auf wen ich die Mehrkosten abwälzen kann,
    - wie in vergleichbaren Fällen vorgegangen wird
    - wie Mehrpreise beim Einheitspreisvertrag vermieden werden können

    Danke im voraus.
     
Thema: Nachträge für Positionen und Mengen
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  1. die vergütung wurde nach einheitspreisen und tatsächlich ausgefürter leistung bestimmt. es ergab sich eine erhöhung der ausgeführten mengen um 7%. gilt der vertragliche einheitsüreis noch?

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