Nachträge für Positionen und Mengen

Diskutiere Nachträge für Positionen und Mengen im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Überraschende Mehrmengen Der Unternehmer hat sich an die Regelungen der VOB/B §2 gehalten. 2. Die Vergütung wird nach den vertraglichen...

  1. #21 Baufuchs, 28.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Überraschende Mehrmengen

    Der Unternehmer hat sich an die Regelungen der VOB/B §2 gehalten.

    Er hat auch keine zusätzlichen, im Vertrag nicht gefordeten Leistungen ausgeführt, die er hätte vorher anzeigen sollen/müssen.

    Lediglich über den Einheitspreis kann nun noch verhandelt werden, da sich die Mengen um mehr als 10% erhöht haben.

    Und dazu:
     
  2. #22 Shai Hulud, 28.12.2008
    Shai Hulud

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    Hallo Dagwyna,

    solche Überraschungen kannst du nur vermeiden, wenn du überall deine Nase reinsteckst. Sei anstrengend im Interesse deines Bauvorhabens und deiner Finanzierung. Motiviere den Architekten, Massen genauer zu ermitteln. Laß dir zu deinen Ideen oder seinen Vorschlägen auch Alternativen aufzeigen mit geschätzten Kostendifferenzen. Bitte um Kopien der Ausschreibungsunterlagen, Angebote, Pläne und Ergebnisse von Berechnungen, z.B. per Email. Rechne auch mal was nach. Rede vor Auftragsvergabe mit den Auftragsnehmern über die Beträge. Frag deinen Architekten während der Ausführung häufiger mal nach dem Stand. Sei täglich auf deiner Baustelle und mach Fotos. Nimm an jedem Baustellenbesuch deines Architekten teil. Usw...

    Und: Suche Fehler vor allem bei dir. :konfusius
     
  3. #23 HolzhausWolli, 28.12.2008
    HolzhausWolli

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    So schön formuliert habe ich das noch nie gelesen.....:respekt


    Beim Fehlverhältnis 1:3 (2.921,685 m3 statt 1000m3) ist das wirklich das erste was du machen solltest. Ne....besser ganz von vorne....als allererstes würde ich bei dem Archi nun erstmmal die Wohlfläche nachprüfen!

    Klar ist es nicht einfach bei schwierigem Hanggelände eine Massengenauigkeit hinzubekommen, aber mal eben 200% daneben zu liegen ist für mich Ausdruck von Oberflächlichkeit oder Inkompetenz. Such dir aus was zutrifft...akzeptabel ist keins davon.

    Leider ist da nix mehr zu machen, außer wirklich mit dem BU über den Einheitspreis nachzuverhandeln, da sich ja die Abrechnungsmengen erheblich erhöht haben. Wenn der von vornherein zu niedrig war wäre er doch der erste gewesen der bei einer derartigen unbeauftragten Massenerhöhung (ergo Defiziterhöhung) laut "Stopp-Kann ich nicht!" gerufen hätte. Also ich würde ihm nicht glauben und Dein Archi sollte sich nun mal einsetzen...das wird er wohl können!
     
  4. #24 fmw6502, 28.12.2008
    fmw6502

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    kann Shai nur zustimmen

    Wir möchten auch immer ein Grundverständnis. Eine grobe Abschätzung zur Plausibilisierung läßt sich leicht ermitteln und wenn man im Forum sucht, bekommt man auch Faustformel von Volumen fester Boden zu lockeren Boden bzw. Gewicht.
    Damit hat man ein besseres Gefühl, wenn man die geschätzten oder abgerechneten Massen liest bzw. bezahlen soll. Geht bei anderen Dingen wie Maurerwerk etc. genauso gut.
    Um Mißverständnisse zu vermeiden, ich vertraue meinen Planern sehr, bin aber vom Beruf her auch gewöhnt andauernd Aufwände abzuschätzen und zu plausibisieren. Scheint also möglicherweise eine Ingenieurskrankheit zu sein, nachrechnen zu wollen. :winken

    Gruß
    Frank Martin​
     
  5. #25 Baufuchs, 28.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Dagwyna

    auch mal was nachrechnen ist ein guter Tipp.

    Dann aber richtig, und nicht so wie im Eingangsbeitrag:

    Nach Adam Riese sind das nicht 592.- € , sondern 5.920.- €.

    Damit ist die Angebotssumme 21.552.- € (nicht 16.224.-€) und die Differenz zwischen Angebot und Abrechnung nicht 23.305.- €, sondern 17.977.- €.

    Damit keine Missverständnisse aufkommen:

    Der ggf. wegen Mengenüberschreitung zu vereinbarende neue Einheitspreis bezieht sich nicht auf die Gesamtmenge lt. Abrechnung, sondern nur auf die Menge, welche die Angebotsmenge + Zuschlag 10% überschreitet.

    Legt man bei der Unternehmerkalkulation einen 10%igen Baustellengemeinkostenzuschlag zugrunde (was ich der Höhe nach bei Erdarbeiten bezweifle) ergäbe sich ein Minderbetrag von ca. 1.800.- €. Allerdings wäre davon dann noch der Betrag für eine Einheitspreiserhöhung für die Positionen abzuziehen, bei denen die Mengen um mehr als 10% unterschritten wurden. (Verfüllen Arbeitsraum)
     
  6. #26 wasweissich, 28.12.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    warum soll der tiefbauer die geprüften aufmaße gafälscht haben ?
    ist doch nicht seine schuld , wenn der architekt vorher nicht richtig rechnet .(wobei 1:3 schon ein hammer ist )
    oder könnte es sein , dass die genaue menge zum zeitpunkt der ausschreibung garnicht exakt zu ermitteln war bzw sich das aushubvolumen danach verändert hat (Änderungen durch vorgaben der baugenehmigung oder was da so alles zu beginn der bauphase passiert....?)

    j.p.

    seine fehler und versäumnisse so lange drehen und wenden , bis er sie dem tiefbauer in die schuhe schieben kann ??:mauer
     
  7. #27 alex2008, 28.12.2008
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    Hmmm

    Das ganze ist wirklich mehr als seltsam.

    Mit Was wurde da eigentlich gerechnet?
    Mit den notwendigen Massen oder mit den tatsächlichen Massen?

    Rechnen mit tatsächlichen Massen in einem Näherungsverfahren welches zu große Massen ergibt als ein genaues Rechenverfahren könen gegenüber der notwendigen Masse in einem genauen Rechenverfahren schon solche Differenzen bringen.

    Hanggrundstück und die Böschungen flacher ausgehoben als notwendig gibt eben mehr Masse.
    Dieser ginge dann eigentlich auf Kappe des Unternehmers.

    Dieser Sachverhalt wäre mal zu überprüfen. Bei ungleichmäßigen Geländeverläufen ist das hinzuziehen eines Vermessungsbüros immer ratsam.
     
  8. #28 HolzhausWolli, 28.12.2008
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    @j.p.: Es ging um die Unterstützung des Archis bei der Nachverhandlung eines anderen EINHEITSPREISES ! Sonst nix....also keinen Grund sich den Schädel einzuschlagen...richtig lesen bitte :winken
     
  9. #29 Baufuchs, 28.12.2008
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    Baufuchs Gast

    @Alex2008

    Also darf man wohl davon ausgehen, dass der BU den Aushub per Aufmaß/rechnerischem Nachweis korrekt abgerechnet hat.
     
  10. #30 alex2008, 28.12.2008
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    nicht unbedingt. Da wurde etwas mit im Prinzip korrekten Rechengängen vorgerechnet. Deswegen muß es noch lange nicht richtig sein, da kann trotzdem ein Mehraushub durch zuviel ausbaggern enthalten sein.
     
  11. #31 Baufuchs, 28.12.2008
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    Zur

    Überprüfung gehört auch die Prüfung der zur Abrechnung eingesetzen Daten wie z.B. Böschungswinkel/Aushubtiefen etc.
     
  12. #32 Achim Kaiser, 28.12.2008
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    Was kann der Unternehmer dafür wenn die Massenvorgaben der Ausschreibung nicht zum Bauvorhaben passt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #33 wasweissich, 28.12.2008
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    wasweissich Gast

    die zahl 1000 ist einfach nur eine einheitspreismenge , und der architekt hätte den/die AG darauf hiweisen müssen dass mit dem faktor 2 bis 3 ein schuh draus wird.............er hat sich die mengenermitlung gespart , schätzen hätte er aber bestimmt gekonnt , und erzählen hätte auch nicht weh getan....

    j.p.
     
  14. #34 HolzhausWolli, 28.12.2008
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    O-Ton Archi zum Bauherrn: " Ich hab mal 1000 angesetzt..... könnte aber auch das Doppelte oder Dreifache sein :sleeping
    Aber sagen Sie später nicht, daß wir darüber nicht gesprochen hätten!:mega_lol:

    Bei der Vorstellung, daß es sich hier um den Aushub zum Rohbau handelt wird mir schummerig, wenn ich raten sollte was dem noch für Lapsusse passieren, bis er am Dach angekommen ist.:o Bleibt nur zu hoffen daß die Fehlmengen keine Nachfinanzierung erforderlich machen.

    Ne, der Archi war einfach zu faul (oder nicht beauftragt) sich um eine korrekte Massenermittlung im Interesse seines Bauherren zu kümmern. Dem würde ich wie gesagt nun sehr genau auf die Finger schauen..... mir wäre sowas peinlich, wenn ich Archi wäre.
     
  15. #35 DerSuchende, 29.12.2008
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    h, Oh, oh so würde ich das nicht machen.
    Selber und Zahlen = geld ist erst ma weg und schaun wa "erst" ma weiter => mit dem (super dupa) rw holen wir uns das schon ..., (der sieht ja alles wenn es fertig ist) = "hintertür mit einseitiger absicht" = Davon halten die auch beim "BGH" gar nichts!

    Grundsatz bei jedem Vertrag = PASST Alles und so soll es auch bleiben, jetzt u. alle Zeit, außer es steht im Vertrag!
    Oder, besser EIN ENDE mit SCHRECKEN als ......
    Ansonsten zahlen Alle drauf. (= NIX WARTEN!)
    Jetzt und sofort mit allen an einem Tisch, Auge in Auge(von mir aus auch mit J.N. o. Jango) und Butter bei de Fische!
    (oder darf es noch ein bischen mehr werden/sein, und bezahlst du das aus der Portokasse)

    Ach ja,
    Verträge können geändert werden.
    z.B.: Aus Einheitspreis- wird Pauschalpreisvertrag.
    die mengen berechnet dann meist der unternehmer (der das viele geld kriegt). ist allerdings die frage der fragen: heute schon genau wissen und schreiben, wie es am ende aussehen soll.

    MfG
     
  16. #36 Manfred Abt, 29.12.2008
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    Analog zur Einschätzung von HolzhausWolli, alex2008 und Baufuchs ist auch meine Einschätzung, dass der Architekt im Zuge der Leistungsphase "Vorbereitung der Vergabe" seinen (nach)lässigen Umgang mit dem Geld der Bauherrin nachgewiesen hat. Vorraussetzung ist natürlich eine ordnungsgemäße Beauftragung der Architektenleistung.

    Zur Info: Korrekter Rechnungsweg läuft wie folgt:
    1. Örtliche Aufmaße, in der Regel gemeinsam durch Architekt und Unternehmer, Dokumentation auf vom Unternehmer und vom Architekt gegengezeichneten Aufmaßblättern. Dort stehen dann die Maße der Baugrube drin.
    2. Mengenermittlung, d.h. Ermittlung der tatsächlich angefallenen Mengen mittels mathematischer Formeln unter Berücksichtigung der im Vertrag vereinbarten Regelungen zur Abrechnung. Eingansdaten sind die Zahlen aus dem örtlichen Aufmaß. Ist vom Architekten im Detail zu prüfen.
    3. Rechnung: ggf. Zusammenführen der Mengen aus verschiedenen Mengenermittlungen der jeweiligen Positionen und multiplikation mit dem vereinbarten Einheitspreis

    An Stelle der Bauherrin würde ich wie von holzhauswolli und Shai empfohlen spätestens jetzt dem Architekten genauestens auf die Finger schauen. Ich würde von ihm wegen der bereits jetzt gegebenen Mehrkosten kontinuierliche Kostenkontrollen incl. Vorrausschätzung der vorraussichtlichen Endkosten des Haus erwarten. Achtung, dies ist aber keine normale HOAI-Grundleistung, wegen der Auslösung durch die (nach)lässige Mengenermittlung des Architekten würde ich aber eine kostenfreie Erbringung verlangen.

    Zur Prüfung, ob eine Einheitspreisänderung wg. 10 %-Überschreitung ratsam ist, ist viel Sachverstand erforderlich. Kommt selten wirklich was bei rum und der Schuss kann auch nach hinten losgehen.
     
Thema: Nachträge für Positionen und Mengen
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  1. die vergütung wurde nach einheitspreisen und tatsächlich ausgefürter leistung bestimmt. es ergab sich eine erhöhung der ausgeführten mengen um 7%. gilt der vertragliche einheitsüreis noch?

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