Leistungsverzeichnis: Vergütung Mauerwerksöffnungen

Diskutiere Leistungsverzeichnis: Vergütung Mauerwerksöffnungen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin neu bei im Forum und zur Zeit damit beschäftigt, ein Leistungsverzeichnis zu erstellen für unser Einfamilienhaus....

  1. Tuett

    Tuett

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu bei im Forum und zur Zeit damit beschäftigt,
    ein Leistungsverzeichnis zu erstellen für unser Einfamilienhaus.

    Nun meine Frage, die ich nicht lösen kann, da ich so viele
    wiedersprüchliche Aussagen aus dem Netz erhalte.

    Laut VOB 2006 C / Din 18330 werden Öffnungen übermessen die kleiner als 2,5qm sind.
    z.I.: Ich werde alle Mauern in qm aussschreiben(11,5/17,5/30).

    Nun ein Beispiel:
    Meine Türen sind 0,88m * (2,01+0,16)m = 1,90qm -> <2,5qm
    Also werden alle Türen übermessen. Muss ich jetzt noch eine zusätzliche Position aufführen mit (Öffnungen herstellen mit Überdeckung 11,5, Fertigsturz..., Ausführung: als Türöffnung)

    Meiner Meinung nach bezahle ich, wenn ich die Position nochmals aufführe die Leistung doppelt und die Leistung / Betonsturz und Mehraufwand sollten durch das übermessen abgegolten sein oder?

    Unser Architekt hat die zusätzliche Position in meiner Vorlage aufgeführt. Wird hier nur der zus. benötigte Sturz abgerechnet?

    Wie verhält sich das Ganze bei einer Öffnung Deckenhoch also ohne Überdeckung die <2,5qm ist? Dafür gibt es auch eine sep. Position, die lautet "Öffnungen herst. ohne Überdeckung, 17,5; Ausführung: als Fensteröffnung)

    Wie hoch ist denn der Aufwand für eine Öffnung die Deckenhoch ist?(Laibungen und was noch). Sollte man solch eine Öffnung (<2,5qm) durchmessen sollte die Position mehr als bezahlt sein.

    Generell würde ich gerne wissen, ob ich laut VOB alle Öffnungen (>2,5qm & <2,5qm) in den gesonderten Positionen angeben soll?
    ..oder werden in den Positionen nur die Flächen angegeben die nicht abzugsfähig sind (>2,5qm)?

    Es wäre nett, wenn mir jemand erklären kann was die VOB sagt,meint und wie ich verfahren sollte?


    Gruß und danke im Vorraus
    Thomas
     
  2. #2 DerSuchende, 28.12.2008
    DerSuchende

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    Zu deiner Hauptfrage gibt es die VOB in "Bildern" .
    Aber.
    Es wäre besser für Dich, im Ganzen gesehen, dass das
    von Fachleuten aufgestellt, beschrieben und die Rechnungen überprüft würden.

    Es gibt nicht nur Öffnungen, die anders bezahlt werden.
    Eine Leistung/Arbeit wird kalkuliert aber "wo, weshalb und wie" beantwortet jeder für sich.

    MfG
     
  3. #3 wasweissich, 28.12.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eigentlich wäre das die aufgabe für den da
    das auch
    und der sollte das netz dafür nicht brauchen.....
    und wieder fällt mir
    ein


    j.p.

    btw. wenn du die taste Alt Gr drückst und die 2"² taste (obere reihe , dritte von links, zwischen 1! und 3§³) bekommst du hinter dem m eine schöne ² so das entsteht .[klugscheissmodus aus]
     
  4. Tuett

    Tuett

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    Danke für Eure Antworten aber!

    Hallo,

    danke für eure Antworten.
    Diese helfen mir aber nur geringfügig weiter.
    Geholfen hat mir beispielsweise m² einzugeben. -> Danke

    Meiner Meinung nach ist die Frage gar nicht so schwer.
    Wird eine übermessene Öffnung mit Überdeckung nochmals zusätzlich vergütet?

    Gruß
    Thomas
     
  5. #5 Baufuchs, 28.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Antwort

    Mal hier lesen

    Das Anlegen von Öffnungen < 2,5m² ist durch das Übermessen vergütet.
    Das Überdecken solcher Öffnungen durch z.B. einen Sturz ist jedoch gesondert zu vergüten.

    Auch hier mal lesen
     
  6. lawyer

    lawyer

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    Nur mal als Überlegung:

    Es besteht KEINE Verpflichtung, die VOB zum Inhalt des Vertrages zu machen.

    Sie können für die Preisgestaltung vorgeben, daß nur hergestellte qm MW vergütet werden und nichts übermessen wird. :biggthumpup:

    MFG
     
  7. Tuett

    Tuett

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    Hallo und danke für die konstruktiven Beiträge,

    Die Variante nicht nach VOB auszuschreiben ist auch überlegenswert. Aber die VOB regelt ja für den BU sowie für BH die Abwicklung des Gesamtprojektes.

    ich sehe das eigentlich genauso wie der Baufuchs und denke das es nur fair ist, die Öffnungen so zu vergüten. Trotzdem habe ich von einem Bekannten das folgende Fallbeispiel bekommen.

    Problem:
    Nach ATV Abschnitt 5.2.1 werden Öffnungen bei der Abrechnung von Mauerwerk über 2,5 m2 Größe abgezogen. Das Herstellen von Öffnungen zählt nach ATV Abschnitt 4.2.7 und das Überdecken von Öffnungen zählt nach ATV Abschnitt 4.2.8 zu den Besonderen Leistungen. Nach ATV Abschnitt 5.1.7 werden Stürze, Überwölbungen und Entlastungsbögen immer gesondert gerechnet.

    Beispiel:
    Ein Auftraggeber hat auf der Grundlage der VOB 2006 Mauerarbeiten für Verblendmauerwerk vergeben. In seiner Leistungsbeschreibung hat er neben der Position für das Verblendmauerwerk auch Positionen für das Überdecken von Öffnungen unterschiedlicher Breite aufgeführt. Zusätzlich enthält das Leistungsverzeichnis eine Position für das Herstellen von Öffnungen über 2,5 m2. Als der Auftragnehmer erkennt, dass auch Öffnungen herzustellen sind, die bis zu 2,5 m2 groß sind, erstellt er ein Nachtragsangebot für das Herstellen dieser Öffnungen. Der Auftraggeber lehnt das Nachtragsangebot ab, weil er der Ansicht ist, dass das Herstellen dieser Öffnungen durch ihr Übermessen vergütet wird.

    Frage:
    Ist das Anlegen auch solcher Öffnungen als Besondere Leistung zu vergüten, die aufgrund ihrer Größe bei der Abrechnung des Mauerwerks übermessen werden?

    Antwort:
    Nach ATV Abschnitt 4.2.7 zählt das Herstellen von Aussparungen, also auch Öffnungen, zu den Besonderen Leistungen. In diesem Abschnitt ist keine Einschränkung bezüglich der Größe der Öffnungen gemacht, es liegt keine Differenzierung bezüglich abzuziehender und zu übermessender Öffnungen vor. Deshalb ist das Herstellen grundsätzlich jeder Öffnung nach ATV Abschnitt 4.2.7 zu vergüten.


    Evtl. schreibe ich die Mengen für Öffnungen (>2,5m²) und die übermessenen Öffnungen (<2,5m²) separat aus.
    So kann der BU selber entscheiden in wie weit er die Öffnungen (<2,5m²) zusätzlich vergütet bekommen möchte oder nicht. Das werde ich mal mit unserem Architekten abklären.

    Danke und
    Gruß
    Thomas
     
  8. #8 DerSuchende, 29.12.2008
    DerSuchende

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    Warum nimmst Du nicht "Steigende Meter" und schließt die Öffnungen in der Hauptposition „Klinkermauerwerk“ aus?
    Der Effekt für die Hauptposition (und weitere Berechnungen) ist doch größer!

    MfG
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2008
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    Das mag ein Anwalt oder ein Architekt ja hinkriegen.
    Aber jeder Laie fährt damit gegen die Wand, was nur zu Arbeit für die Anwälte führt. (wie ist die Position GEDACHT gewesen)

    Oder war der Beitrag eine ABM für Baurechtsanwälte ??? :D
     
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