Abrechnung Heizung/Warmwasser

Diskutiere Abrechnung Heizung/Warmwasser im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ein gutes Neues wünsche ich noch allgemein. Wir stehen vor folgender, wahrscheinlich simpler Frage - aber vorher erstmal die...

  1. #1 Ichinav, 05.01.2009
    Ichinav

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    Hallo zusammen,

    ein gutes Neues wünsche ich noch allgemein.

    Wir stehen vor folgender, wahrscheinlich simpler Frage - aber vorher erstmal die Fakts:
    - wir sind eine selbstverwaltete Hauseigentümergemeinschaft (3 Parteien).
    - wir haben ein neu bezogenen Altbau mit neuer Heizungsanlage - somit keine Abrechnung.
    - wir haben eine Pelletsanlage von Viessman und thermische Sonnenkollektoren
    - jeder hat einen Wärmemengenzähler für die Heizung und ein Warmwassermengenzähler in m³

    Frage:
    1) Wie verrechnen wir unsere anfallenden Kosten für die Pelletsheizungsanlage am Besten und gerechtesten auf die Heizung und das Warmwasser?
    2) Was lesen wir beim Wärmemengenzähler ab - m³ oder kWh. Beim Warmwasserzähler ist nur m³ möglich.
    3) Wie werden die kosten auf die unterschiedlichen großen Parteien EG / OG und Maisonet-DG umgelegt?
    4) Nach welchen Verornungen müssen wir uns richten - Heizkostenverordnung usw.?

    Bin für jede Hilfe sehr Dankbar :winken

    Gruß Ichinav
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Das muss doch der Verwalter an Hand der Teilungserklärung machen.

    MfG
     
  3. R.B.

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    Die Frage wäre, wie rechtssicher muss die Abrechnung sein?
    Dabei auch berücksichtigen, daß sich die Lebenssituation ändern kann. Auch ehemalige Freunde können sich schnell vor Gericht treffen, und dann gilt.....

    Vorschlag: Entweder die Heizkostenverordnung als "Vorlage" verwenden, oder rein über den Verbrauch abrechnen.

    Etwas schwieriger wird´s mit den solaren Erträgen wenn diese noch detailliert erfasst werden sollen. Dann stellt sich auch die Frage der "verwertbaren" Erträge. Deswegen würde ich diese unberücksichtigt lassen. Sie kommen ja durch die Reduzierung der Heizkosten allen zugute und wären somit durch die (dadurch geringeren) Kosten berücksichtigt.

    Ich würde mal folgende Überlegung machen.

    WMZ ablesen in kWh
    WW basierend auf der Temperatur und Menge in kWh umrechnen

    Dann die Gesamtkosten entsprechend umlegen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Ichinav, 05.01.2009
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    Danke ralf,
    wir hätten gerne eine rechtsichere Abrechnung, da sich die Zeiten wie gesagt immer ändern können...

    Die solaren Erträge gehen direkt in den Wärmespeicher und müssen daher nicht erfasst werden.

    Dein Vorschlag mit alles in kWh abzurechnen finde ich prima, aber wie ist nochmals die Formel hierzu?

    Gibt es irgenwelche Überlegungen oder Verordnungen zur verbrauchs und fächenmäßigen Aufteilung bei den Heizkosten wenn wir in kWh abrechnen - Stichwort Wärmeklau usw.

    Gruß
    Ichinav
     
  5. OldBo

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  6. R.B.

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    Bruno hat den richtigen link aus seinem Hut gezaubert. Danke. :konfusius
    Das spart mir viel Tipparbeit.

    Achtung: Diese Formeln setzen voraus, daß der WW Verbrauch korrekt ermittelt wurde. Deswegen darauf achten, wo die Zähler eingebaut sind und ob bzw. wo eine Zirkulation angeschlossen ist.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Julius

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    Da gibt es SEHR VIELE Fallstricke!

    So ist z.B. eine Abrechnung rein nach Verbrauch unzulässig.

    Wer hat denn die Anlage konzipiert?
    Da solare Erträge vorhanden sind, sollten eigentlich weitere Wärmemengenmesser eingebaut sein/werden! Nämlich zumindest für die Ladung des WW-Speichers durch den Kessel, evtl. auch durch die Kollektoren.

    Ansonsten bleibt nur eine grobe Aufteilung. Entweder nach Energiegehalt (siehe Ralf) oder mittels der Standardformel aus der Verordnung. Nur stimmt die eben noch weniger als sonst, sobald solare Erträge einfließen...

    Wie sind denn der/die Speicher angeordnet? Nur für WW (unwahrscheinlich bei Pellets) oder kombiniert oder getrennt?
     
  8. OldBo

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    Moin Ralf,

    Du weißt doch, dass Du (fast) alles auf meinen neu gestalteten Seiten findest :winken

    Gruß

    Bruno
     
  9. #9 Achim Kaiser, 05.01.2009
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    Der solare Ertrag beibt unberücksichtig !
    Der geht nur durch die Kostensenkung durch Nichtverbrauch in die Abrechnung ein.
    Es werden KOSTEN abgerechnet und zwar die nachweisbar entstanden Verbrauchskosten.
    Steht alles in der Heizkostenverordnung !

    Das Problem bei dem ganzen Gesumse ist dass es eine einzige Verhältnisabrechnung mit zig Abhängigkeiten ist.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. R.B.

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    Wobei die Betonung auf "finden" liegt, denn mit der neuen Struktur kommt man gut zurecht.

    Du stehst unter ständiger Kontrolle.....ich schaue fast täglich rein. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Ichinav, 05.01.2009
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    Die Anlage wurde leider von unserem insolventen Bauträer konzipiert und daher stehen wir ein bischen alleine da :motz

    Es ist ein Kombispeicher für beides.

    Ich denke mit der groben Aufteilung können wir leben!

    Vielen Dank für Eure prima Anmerkungen und Tipps :respekt
     
  12. #12 Ichinav, 05.01.2009
    Ichinav

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    super Seite :respekt

    Auch dir vielen Dank

    Gruß
    Ichinav
     
  13. Julius

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    Das Problem tritt dann auf, wenn der Warmwasserverbrauch nicht in etwa proportional zum Raumheizungsverbrauch der jeweiligen Wohneinheit ist. Denn dann kommt durch diese Art der Abrechnung der solare Ertrag dem in höherem Maße zugute, der weniger heizt (weil er z.B. die kleinere Wohnung hat). .

    Aber ab Ende 2013 darf sowieso nicht mehr derart gemurkst werden.
    Dann müßt auch ihr den von mir erwähnten zusätzlichen Wärmezähler nachrüsten!
    Daher würde ich es gleich jetzt zu Beginn tun, damit Ihr nicht später das (dann eingespielte) Berechnungsverfahren wieder ändern müßt...
     
  14. #14 moep3fx, 06.01.2009
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    Lasst euch von einem ortsansässigen Heizkostenabrechungsunternehmen beraten, wie die Abrechnung zu erstellen ist. Kost viellleicht 200 €, dafür habt ihr 'ne gescheite Grundlage.

    Gruß,
    moep3fx
     
  15. Julius

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    Was soll das bringen?

    Die können auch nur sagen: Entweder vorläufig mit Warmwassererwärmungs-Energieanteil nach Formel (und dann den zusätzlichen Wärmezähler spätestens 2013 einbauen).
    Oder gleich nachrüsten und von Anfang an richtig abrechnen.
    Der Rest sind läppische Dreisätze, dazu brauch man keine Gelddruck-Firma...
     
  16. #16 moep3fx, 06.01.2009
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    stimmt!

    stimmt für uns beide wahrscheinlich auch, nicht aber für den TE, der gerne Rechtssicherheit gegenüber seinen Miteigentümern haben will und sich mit der Materie nicht so gut auskennt.

    was kommt wohl besser bei der nächsten Versammlung:
    "Hey Leute, wir machen das jetzt so, das hab ich aus nem Forum erfahren..."
    oder
    "Ich hab beim HK-Abr.-Dienst nachgefragt, die sagen das muss so und so..."

    ich will ja auch gar nicht erreichen, dass die Abrechnungserstellung fremdvergeben wird...
     
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