Rechtliche Schritte gegen Neubau?

Diskutiere Rechtliche Schritte gegen Neubau? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich hätte ein paar Fragen zu der Problematik, die ein Neubau mit sich bringen kann, der neben das eigene Gebäude gesetzt wird und somit den...

  1. #1 Ketzhun, 05.01.2009
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    Hallo, ich hätte ein paar Fragen zu der Problematik, die ein Neubau mit sich bringen kann, der neben das eigene Gebäude gesetzt wird und somit den Garten, bzw. die Zimmer beschattet.
    Es gibt da ja theoretisch mehrere Möglichkeiten, gegenanzugehen. Einmal die baurechtliche Seite (zusammen mit dem Bauamt um z.B. Werte wie den Mindestabstand zu dem eigenen Grundstück/zu anderen Gebäuden zu prüfen) und vielleicht auch die zivilrechtliche Seite (Wertminderung des eigenen Gebäudes durch Schattenwurf). Ist das korrekt?
    Hat jemand noch andere Ansatzpunkte, bzw. schon Erfahrungen gesammelt?
    Was mir z.B. aufgefallen war, war die ziemlich unfaire Richtlinie, dass ein Neubau in der Höhe sich zwar an die Gebäude in der Umgebung integrieren muss (gleiche Höhe) aber nur in der so genannten Geschosshöhe. Staffelgeschosse (also Geschosse mit ein wenig schmaleren Ausmaßen) fallen jedoch nicht darunter. D.h. wenn die Gebäude in der Umgebung 2-geschossig sind, darf ein Neubau 2 Geschosse und dazu 2 Staffelgeschosse aufweisen. Diese nehmen dann möglicherweise den Gebäuden die Sonne und mindern so eigentlich auch den Wert dieser Wohnungen. Kann diese jemand diese Information bestätigen?
    Wo steht so etwas geschrieben?

    Danke und Gruß
    k.
     
  2. Homer

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    Na dann:
    auf eine gute Nachbarschaft
    :biggthumpup:
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 05.01.2009
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    Für die Bebauung von Grundstücken ...

    ... gibt es Regeln, die auch dem Nachbarschutz dienen.

    Wenn diese (örtlich unterschiedlichen) Regeln eingehalten werden gibt es keinen Grund (und keine Möglichkeit) dagegen vorzugehen :konfusius .
     
  4. #4 lordbauer, 05.01.2009
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    Hallo,

    Gibts einen Bebauungsplan?
    Hast Du Dir den gesichtet?

    Nach welchen Verfahren wurde die Baugenehmigung für den Neubau eingeholt (Kenntnisgabeverfahren, Genehmigungsverfahren)?

    Bebauungsplan rechtskräftig?

    Gruß
     
  5. #5 Ketzhun, 05.01.2009
    Ketzhun

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    Wo kann man denn diese örtlich unterschiedlichen Regeln einsehen (vielleicht auch im Netz?)

    Soweit ich weiss, wurde ein Bauantrag beim Bauamt eingereicht, der, wenn sich keiner dagegen ausspricht, auch genehmigt werden würde (von den Mindestabständen wurde alles eingehalten). Es gibt halt noch mehrere Bäume, die dem Neubau weichen müssten (Ansatz?) und halt das Kriterium mit dem Schattenwurf, da das Gebäude dann höher wäre als alle umliegenden.
    Sonstige Vorgaben (von der Stadt) für das Gelände gibt es m. W. nicht, d.h. der Bauherr kann sich dort "austoben"
    Was unterscheidet denn ein Kenntnisgabeverfahren von dem anderen?
     
  6. #6 wasweissich, 05.01.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    noch gut , das die bäume , die man jetzt retten will , damit der nachbar in die röhre gugt , keinen schatten werfen..........:mega_lol::mauer

    und wenn es keine besonderen bäume sind , ist der nachbar mit einer ausgleichpflanzung auch aus dem schneider..........:bounce::bounce:

    j.p.
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 05.01.2009
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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  8. #8 lordbauer, 05.01.2009
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    Bin ja kein Jurist, aber ich glaube das wird nix.

    Denk daran, dass Dir dein neuer Nachbar eine Weile erhalten bleibt.
    Weiter baut der Nachbar (wahrscheinlich) so wie es der Bebauungsplan (so weit es einen gibt) ermöglicht und nicht um Dir eins auszuwischen.

    Auf welcher Seite (Himmelsrichtung) baut den Dein neuer Nachbar?

    Freunde Dich lieber mit Deinem Nachbarn an :28:
     
  9. #9 Baufuchs, 05.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat

    der Nachbar alle baurechtlichen Vorschriften die für sein Grundstück gelten eingehalten wird das nix.

    Schattenwurf ist dann hinzunehmen.

    Wem es nicht passt, dass in seiner Nachbarschaft ein mehrgeschossiges Gebäude errichtet wird, darf kein Grundsrück erwerben, bei dem der Bebauungsplan derartiges gestattet.

    Wurde der Bebauungsplan erst nachträglich entsprechend geändert, kann man im Anhörungsverfahren seine Bedenken geltend machen. Ist der B-Plan rechtskräftig geworden geht da nichts mehr.
     
  10. Julius

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    Ich hab so den Eindruck, das ist ein Hausbesitzer von der Sorte, die als letzter am Waldrand gebaut haben. Und nun dort auch auf ewig der Letzte bleiben mögen.
    Ich halte derartige Denkungsart hingegegen für das Letzte... :boxing
     
  11. Rene'

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    Hallo!

    Vielleicht könnte man bei einer Klage gegen die neuen Nachbarn bezüglich des "Schattenwurfes" noch den Tatbestand des "Luftwegatmens" hinzufügen um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen.

    Vielleicht sollte aber auch in Erwägung gezogen werden die Sonne oder den lieben Gott bezüglich des Schattenwurfes zu belangen. Schliesslich kann der Nachbar nix dafür das die Erde sich dreht.

    @Ketzhun: Geht's noch?! Solange der Nachbar sich an den Bebauungsplan hält (den Du vorher eingesehen und mit deinem Grundstückskauf akzeptiert hast!) hast Du erst mal nix zu mäkeln.
    Wenn es allerdings darum geht das Du mit Dir, deiner aktuellen Situation oder deinen Entscheidungen die Du in Vergangenheit getroffen hast unzufrieden bist solltest Du den Schuldigen dafür nicht in den Nachbarschaft suchen sondern im Badezimmerspiegel.


    Grüßle,
    Rene'
     
  12. bernix

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    na mal langsam René....
    -
    kaum einem werden wohl alle Möglichkeiten der Bebauung bekannt sein.....und wenn dann ein findiger Architekt alle Möglichkeiten ausreizt, dann kann man da schon sauer sein....
    -
    Wir haben so ein Beispiel im Nachbardorf: Direkt am Ortsrand, üblicherweise max zwei Vollgeschosse (vielleicht noch ein kleiner Kniestock im Dach) und Grundfläche kaum über 10x12m. Vor Jahren kam ein Gebäude mit mehrfacher Grundfläche zwei oder drei Vollgeschossen und drei (oder vier) Wohnebenen im Dach...!
    gruss
     
  13. #13 Gast943916, 05.01.2009
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    wie bei uns, es kommt nur darauf an WER baut......
     
  14. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Wir haben auch so eine schöne zickige (Fast)Nachbarin, die uns in der Bauphase ziemlich viel Nerven gekostet hat. Nun sprechen wir nicht mehr miteinander, alles ist gut und jeder ist glücklich! :28:
     
  15. #15 BauherrHilflos, 06.01.2009
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    Naja, das hier mit dem Schatten usw. verstehe ich zwar nicht ....

    doch könnte ich Pickel bekommen, wenn ich an das Grundstück hinter unserem denke:
    max Höhe Zaun/Hecke im Baugebiet: 2m
    das hintere Grundstück liegt ca. 50cm tiefer
    Macht zusammen 2,50m von max Zaun (unser Grundstück) bis Rasenhöhe (hinteres Grundstück)
    ....
    doch für das Grundstück lag eine Baugenehmigung vor, laut der der Keller zu ca. 1/3 auf dem Boden gucken durfte! Somit Terassenoberkante bei ca. 50cm unter max Zaunhöhe..
    ...
    zum Glück ging denen die Kohle vor Baubeginn aus. Ansonsten könnten die nun im Sommer locker auf der Terasse sitzen, und uns im Garten wie im Aquarium studieren. Und wir hätten keine Möglichkeit mehr, einen Sichtschutz anzubringen, weil ja der Zaun/Hecke max 2m sein dürfen.. :mauer
     
  16. #16 HolzhausWolli, 06.01.2009
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    Was ist denn damit?

    Leider geht aus deinen Ausführungen nicht hervor ob schon gebaut wurde oder Du den Schattenwurf erst noch erwartest, wenn denn die Nachbarbude mal steht.

    Läuft denn das Genehmigungsverfahren noch, so daß Du zumindest mal Akteneinsicht bekommen kannst und dann auch Einspruch einlegen kannst?

    Wenn das Haus allerdings schon steht, baurechtlich alles -selbst wenn grenzwertig-wasserdicht ist, dann hast du erst gepennt und jetzt Pech gehabt.

    Dann hast Du nur 2 Möglichkeiten:

    1. Dich weiter sinnentleert ärgern
    2. Dich damit abzufinden und mit den Nachbar anzufreunden

    Und mit der Wertminderung durch Schattenwurf, das halte ich für subjektiv und Euromäßig so gut wie nicht einstufbar. Du sagst Schattenwurf, Dein Nachbar formuliert in Sonnenschutz...und nu?
     
  17. Julius

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    Was soll die Sonnenschutz-Semantik?
    Schließlich besteht weder ein Anspruch auf ungestörte Besonnung noch auf Nicht-Verschlechterung der bestehenden Situation!
    Ich glaub immer noch, da schreibt ein "gerne allen etwas - Hauptsache mir das meiste"-Typ...
     
  18. Uli R.

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    naja, es liest sich natürlich grantig, aber mal folgendes Beispiel:

    Ich habe mal in einem Haus gewohnt in dem 8 Eigentumswohnungen waren, 3 Geschosse ausgebautes Dachgeschoss, also 3,5er praktisch. Das war auf dem Grundstück eines abgerissenen Altgebäudes errichtet. Rechts und links standen 1,5geschosser, EfH.
    Die waren auch nicht begeistert, als ihnen so ein Klotz daneben gesetzt wurde, ich finde das schon verständlich. Nur dran machen wird man nix können, wenn’s innerhalb der Vorschriften geplant und genehmigt wurde. Jetzt nur Rumzetern, um den Bau zu behindern oder zu verzögern bringt gar nix außer verlorenen Nerven und ggf. Geld ... also imho
     
  19. Pfriem

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    So ist es, bei uns wurde einfach der Bebauungsplan geändert, weil sich für die geplanten vier DHH keine Käufer fanden. Danach wurde noch einmal und noch einmal geändert, solange halt bis es dem Besitzer der Grundstücke recht war und maximal viel Geld verdient werden konnte. Wie sich die Nachbarn neben dem entstandenen großen MFH jetzt fühlen weis ich nicht, aber ich bin froh das die Sache weit genug weg ist.
    Jedem sollte klar sein, das ein Bebauungsplan keinen Schutz bietet, weil er ja geändert werden kann, muss nur der Richtige kommen.
     
  20. R.B.

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    Du kommst nicht zufällig aus Stutensee...:D

    Da kenne ich einen Fall wo es ähnlich abgelaufen ist. 4x DHH, dann wollte einer ein 3 Familienhaus auf einen DHH Anteil stellen....Bebauungsplan geändert, Nachbarn haben Terror gemacht, und heute steht ein 2 Familienhaus auf dem Platz. Alle Möglichkeiten ausgereizt, sieht ziemlich besch.... aus das Ganze.

    Gruß
    Ralf
     
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