Rechtliche Schritte gegen Neubau?

Diskutiere Rechtliche Schritte gegen Neubau? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; >Läuft denn das Genehmigungsverfahren noch, so daß Du zumindest mal Akteneinsicht >bekommen kannst und dann auch Einspruch einlegen kannst? Ja,...

  1. #21 Ketzhun, 06.01.2009
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    >Läuft denn das Genehmigungsverfahren noch, so daß Du zumindest mal Akteneinsicht >bekommen kannst und dann auch Einspruch einlegen kannst?

    Ja, das läuft noch. Es geht auch nicht darum, das ganze Gebäude zu verhindern, sondern nur die Höhe z.B. oder entsprechend den Abstand zum eigenen Grundstück (wegen dieser merkwürdigen Staffelgeschoss-"Möglichkeiten" - Ein 1 m schmaleres Geschoss verdrängt jetzt nicht so viel Sonne weniger) zu beeinflussen. Wer hat denn Lust, in einer vorher sonnendurchfluteten und dann düsteren Bude zu sitzen, bzw. vorher freie Sicht zu geniessen oder dann auf eine Wand 4 Meter vom eigenen Grundstück entfernt zu schauen?
     
  2. #22 HolzhausWolli, 06.01.2009
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    Na dann erhebe doch mal Einspruch und schau was passiert. Möglicherweise ist der Einspruch ja tatsächlich gerechtfertigt. Dies läßt sich hier im Forum nicht so konkret beurteilen, wie es aber teilweise gemacht wurde, finde ich. Überlege aber auch mögliche Folgen, die daraus aus nachbarschaftlicher Sicht entstehen können. Spar dir den Einspruch aber bitte wenn Dein Nachbar kein recht bricht und du NUR deine Sonne behalten willst. Sonst wirds für dich peinlich, sehr peinlich sogar.

    Achtung....die können bestimmt bis auf 3 Meter an Deine Grenze ran......:shades
    Die angesprochene "freie Sicht" konntest Du aber wohl nicht auf ewig für Dich in Anspruch genommen haben, oder??? Dann hättest Du das Grundstück selbst kaufen müssen....so macht man das/muß man das machen wenn man die Zügel in der Hand, sowie Sonne und Aussicht erhalten will.
     
  3. R.B.

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    Warum hast Du Dir dann kein Grundstück gekauft bei dem die unverbaubare "Sicht" garantiert ist?
    Beim Kauf war Dir doch bekannt, daß noch Nachbarn kommen werden und was an Häusern gebaut werden darf.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Baumal

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    ich verstehe den ganzen zinnober hier nicht.

    @ Ketzhun, akteneinsicht hatten sie im rahmen einer
    nachbarschaftsanhörung (?).

    woher sonst die kenntnis über die geplante baumaßnahme
    auf dem nachbargrundstück?

    wenn dem so ist, dann verweigern sie nun ihre unterschrift
    und die damen und herren vom amt dürfen noch einmal
    4 wochen nachprüfen, ob alles rechtens ist.

    sollte das bauvorhaben seitens des amtes rechtens sein, so
    wird die genehmigung auch ohne ihre unterschrift erteilt...

    es gibt kein recht auf freie aussicht und nicht - verschattung
    des eigenen grundstücks. wäre dem nicht so, würde noch weit
    mehr geklagt werden, als jemals neu gebaut.

    ist die baumaßnahme nicht konform mit dem (vorhandenen B-Plan?)
    und die ämtler haben sehr gut geschlafen :sleeping (gehe ich mal nicht von aus),
    ist der einspruch berechtigt.
    dann bleibt der gang zum amt. die damen und herren werden von ihren steuergeldern
    finanziert. lassen sie sich die sachlage erläutern.

    immer noch zweifel?
    dann gehen sie zu ihrem damaligen planer. architekt, BT, GU, was weiß ich.
    er wird sich bestimmt 15 min. zeit nehmen, um zu beurteilen ob das geplante
    BV konform mit dem (vorhandenen B-Plan?) ist.

    wer sonst, als ihr damaliger planer, sollte den (vorhandenen B-Plan?)
    besser kennen??

    immer noch zweifel?
    dann bleibt noch die möglichkeit, geld in die hand zu nehmen und
    einen fachanwalt für baurecht aufzusuchen.

    vielleicht kommt er zum ergebnis, daß der rechtsgültige (vorhandene B-Plan?)
    in dieser art nicht rechtsgültig ist???

    ansonsten, ihr nickname scheint mir programm...
     
  5. MiBa

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    Bei diesem Thema sollten wir uns alle zurückhalten sonst werden wir hier noch wegen Beratungshaftung angeschwärzt

    Ketzhun ich schlage folgendes vor: Nehme dir einen Anwalt, verklage viel viel Geld, und freue dich jetzt schon darauf nie mehr in deinem Leben einen Fehler zu machen, denn auf sowas wartet man dann um es einen zurückzuzahlen.
    Wenn ich viel Geld ausgebe um mir meinen Traum zu bauen halte ich mich an die Vorschriften aber bestimmt nicht an die Wünsche der Nachbarn, weil der bezahlt es nicht!
     
  6. Pfriem

    Pfriem

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    Nö, war mir aber klar das so etwas überall in Deutschland funktioniert.
    Ein Trick bestand darin, noch ein Stück von einem anderen riesigen Nachbargrundstück dazu zu nehmen. Wegen dem nun größeren Grundstück (4DHH + neues Stück) konnte auch noch größer gebaut werden, natürlich mit Staffelgeschoss.
    Das Stück Garten das dazu genommen wurde, wird (so ein Zufall) aber immer noch nur vom vorherigen Besitzer genutzt. Rein formal natürlich in Ordnung, aber auf die Art und Weise kann ein Freund dem andern helfen einem Dritten die Aussicht auf niemals vorgesehene Weise zu versauen, wenn das Bauamt mitspielt.
     
  7. #27 Baufuchs, 07.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stammtischparole

    Die Größe des Grundstücks hat Auswirkungen auf die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl.

    Auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse hat dies keinerlei Auswirkungen.
    Ebenso nicht auf Baugrenzen/Baulinien.

    "Ein Stück Garten dazunehmen" ist so einfach auch nicht.
    Da bedarf es schon der realen Teilung und Zusammmenlegung der Grundstücke zu einem Flurstück.
     
  8. #28 HolzhausWolli, 07.01.2009
    HolzhausWolli

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    Stimmt genau!

    Wenn allerdings keine First- oder Traufhöhenbeschränkungen bestehen und sich diese lediglich über eine max. Drempelhöhe und Dachneigung definieren, dann kann da schon mal auf ganz legale und B-Plan-konforme Weise ein Klotz herauskommen, der so keinesfalls gewollt war.
     
  9. Rinke

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    Tja, man trifft das aber häufig an!

    Da sind irgendwelche Leute, kaufen sich für ein Schweinepreis ein Reihenhaus mit 100 qm Wohnfläche und 150 m² Grundstück, alles arschknapp, alles schweineteuer, alles so halb an der Grenze zum Kippen... und wenn dann ein Nachbar kommt mit Verschattungsmaßnahmen....huihuihui...

    Das bringt das eh schon randvoll gefüllte Faß zum Überlaufen!:mega_lol::mauer
     
  10. jman

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    Irgendwie kann ich das Thema Verschattung nicht ganz nachvollziehen. ich habe auch einen 2 Geschosser gebaut mit einem Keller der 80cm aus dem Boden guckt. Dafür sind jedoch auch einige Kiefern gewichen, die auf meinem Grundstück standen. Mein Nachbar ist so Happy weil sein gesamtes Grundstück jetzt viel Heller ist und nicht mehr so viel Nadeln auf seinem Grundstück anfallen.

    Ansonsten kann ich nur sagen, das du dich damit abfinden solltest, denn etwas mehr Verschattung ist angenehmer als stetiger Dauerfrost (Nachbarschaftsanfeindungen) :konfusius
     
  11. Pfriem

    Pfriem

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    Tja, darum hat man das Grundstück vergrößert und ich zweifle nicht daran das die Flurstücke geändert wurden. Aber real vor Ort muss sich da gar nichts ändern, niemand kann jemanden daran hindern sein gerade gekauftes und ordnungsgemäss eingetragenes Stück Land dem alten Besitzer kostenlos zur weiteren Nutzung zu überlassen.

    Darum wurde der Bauplan ja geändert, um statt 4DHH ein MFH bauen zu können. Auf den im ursprünglichen Bebauungsplan eingetragenen Baugrenzen/linien wäre das natürlich nicht gegangen. Und weil der Klotz für die zusammengelegten DH Grundstücke immer noch zu groß war, wurde des Grundstück wie oben beschrieben "erweitert". So kommt dann auch die Sache mit Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl hin. Ob die Anzahl der Geschosse geändert wurde weis ich nicht, glaube ich aber nicht, wozu sonst das Staffelgeschoss. Der Keller kommt so weit wie möglich aus dem Boden, dann zwei Vollgeschosse und noch ein Staffelgeschoss obendrauf fertig ist der Klotz.
    Ich habe auch noch was läuten hören, das bei der Anzahl der Stellplätze bzw. deren Platzierung sehr originell vorgegangen wurde, aber da weis ich nicht genau Bescheid. Das werden dann evtl. wirklich Stammtischparolen.

    PS:
    Wenn du das alles nicht glauben willst, schick mir eine PM und du kannst gerne vorbeikommen wenn du einmal in der Nähe bist.
     
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