Carport und Grenzbebauung

Diskutiere Carport und Grenzbebauung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, kann mir jemand bei zwei Fragen weiterhelfen? 1. Carport: Wir müssen einen Abstand zwischen Carport und Straße von 3 Metern...

  1. #1 Bluecam, 06.01.2009
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    Hallo zusammen,

    kann mir jemand bei zwei Fragen weiterhelfen?

    1. Carport: Wir müssen einen Abstand zwischen Carport und Straße von 3 Metern einhalten. So weit, so gut...nur...ab wann wird dieser Abstand berechnet? Ab dem ersten Stützpfeiler oder zählt dazu auch, wenn ich am Stützpfeiler einen Rundbogen anbringe? Ist etwas schlecht zu beschreiben. Wenn ich den Stützpfeiler mit 3m. Abstand zur Straße setze und davor noch einen Rundbogen, dann hat das Ende des Rundbogens nur noch einen Abstand von 1m. zur Straße. Die ersten Stützpfeiler stehen aber in 3m. Abstand. Geht sowas?

    2. Grenzbebauung: Ab wann wird eine Grenzbebauung berechnet? Nur wenn ich etwas direkt auf die Grundstücksgrenze baue, oder zählt das auch, wenn zwischen Grenze und Bebauung (in diesem Fall ein Gartenhaus) ein Abstand von 1m. ist?

    Gruß
    Bluecam
     
  2. #2 HolzhausWolli, 06.01.2009
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  3. #3 Bluecam, 06.01.2009
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    Ja! Genau sowas meinte ich! :bounce:

    Ab wann werden denn die 3m. Abstand nun gemessen? Ab dem ersten Stützpfeiler oder ab dem Ende das überstehenden Daches?

    Gruß
    BC
     
  4. #4 HolzhausWolli, 06.01.2009
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    Kann ich nicht sagen. Jedoch frage ich mich warum nicht die äußerste Kontur eines Gebäudes als Bezugspunkt genommen werden sollte. Jedenfalls wäre das logisch. Dann wäre es der vordere Dachüberstand.
     
  5. #5 Bluecam, 06.01.2009
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    Naja, sooooo logisch finde ich das nicht. Schließlich steht das Carport auf den Stützpfeilern. Das überstehende Dach hängt ja sozusagen in der Luft....:biggthumpup:

    Hätte ich den Platz, würde ich aber wahrscheinlich auch ab dem Dach rechnen....:28:

    Gruß
    BC
     
  6. Dingo

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    Also wäre es dir auch recht, wenn dein Nachbar ein Walmdach-Carport baut mit den Stützpfosten auf der Grenze und einem 1,5 m Dachüberstand nach der Seite über die Grenze hinweg?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2009
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    Nein - ist es nicht.
    In Nds Grenzabstand 1h, unter bestimmten Bedingungen 1/2h. Definierte Bauwerke auch mit 0m oder 1m, dann aber mit max 3 m Höhe.
    LBO HH sieht glaub ich noch wieder anders aus.

    Als bebaute Fläche gilt die Projektionsfläche der überdeckten Fläche.
    Sonst könnte man ja das Haus an der Gartenfront auf Stützen stellen und auskragen lassen. Nicht preiswert, aber architektonisch und statisch bestimmt spannend.
    Leider nicht geeignet, nicht bebaubare Fläche zu überlsiten.
    :smoke
     
  8. #8 Bluecam, 06.01.2009
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    Das ist natürlich Quatsch! Ich überschreite ja keine Grenze zum Nachbarn....
     
  9. #9 HolzhausWolli, 06.01.2009
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    @ Ralf: Danke für den Hinweis. Es ist immer wieder erstaunlich daß es so viele unterschiedliche Bauvorschriften der einzelnen Länder gibt. Die Logik erschließt sich mir dabei nicht.
     
  10. Dingo

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    Also bewertest du Maßhaltungen für die Auflage "Abstand zur Strasse" anders als die Auflage "Abstand zum Nachbarn bei Grenzbebauung"? OK...

    Bei uns wurde bei der Planung stets die Projektionsfläche des Gebäudes angenommen.
     
Thema: Carport und Grenzbebauung
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