Gebühren Baugenehmigung?

Diskutiere Gebühren Baugenehmigung? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben jetzt überraschend schnell unsere Baugenehmigung bekommen (gibt keinen Bebauungsplan, daher volles Verfahren, nur eine Bauvoranfrage war...

  1. #1 capslock, 07.01.2009
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    Wir haben jetzt überraschend schnell unsere Baugenehmigung bekommen (gibt keinen Bebauungsplan, daher volles Verfahren, nur eine Bauvoranfrage war schon über den Verkäufer der Grundstücke vorab gelaufen).

    Mit der Genehmigung kam ein Gebührenbescheid ohne weitere Erläuterungen zur Berechnung. Es handelt sich um ca. 0,85% der tatsächlichen Baukosten.

    Leider habe ich die Gebührenordnung für BaWü nicht ergoogeln können. Paßt die Größenordnung?

    Danke
     
  2. Baumal

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    natürlich nicht.

    das bauamt hat dich auserkoren, um mal jemanden
    richtig über den tisch zu ziehen....:D
     
  3. Baumal

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  4. #4 capslock, 07.01.2009
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    Danke für den Link. Demnach macht es jedes Dorf, wie es will, und Spitzensätze sind 0,8%. Werde mal bei meinem freundlichen Bauordnungsamt anrufen.
     
  5. #5 capslock, 07.01.2009
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    Habe jetzt Gebührensatzung und Aufschlüsselung.

    Die Baukosten wurden nach umbautem Raum ca. 25 T€ höher als die vorliegenden Angebote / Werkverträge angesetzt.

    Die Baugenehmigung selbst kostet 0,6%, dazu kommen aber schon mal vorab 0,15% für Bauüberwachung/-abnahme und 55€ für die entwässerungsrechtliche Genehmigung.


    Teuer, aber wohl leider rechtens.
     
  6. #6 capslock, 09.01.2009
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    Doch noch eine Nachfrage: gibt es einen Aufschlag auf die Baupreise nach DIN, den das Bauamt anerkannterweise ansetzen darf?

    Bei uns sieht es so aus:
    - Baukosten laut umbauten Kubikmetern 220 T€ laut Bauantrag
    - Baukosten laut Gebührenbescheid 295 T€.

    Laut Angeboten ist es eher um 270 T€, aber das weiß das Bauamt ja nicht.
     
  7. Baumal

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    vielleicht wurden die baukosten im bauantrag
    unverschämt nieder angesetzt? :think
     
  8. #8 Thomas B, 09.01.2009
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    ahömmmm....habe ich auch immer sehr gerne gemacht um meine Bh vor allzu hohen Gebühren zu bewahren. Ist man da allerdings zu dreist, setzt die Behörde die Baukosten nach eigenem Ermessen fest. Man braucht da ein wenig "ein Händchen": So wenig, daß es noch glaubwürdig ist.

    Thomas
     
  9. Seev

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    Welche Kosten sind denn in der Gebührenberechnung des Amtes zugrundezulegen?
    Gibt es da z.B. einen Bezug zu den anrechenbaren Kosten nach HOAI? Oder tatsächlich die kpl. Baukosten incl. allem Schnickschnack (HT ...) ?

    Danke und Gruß
    Seev
     
  10. #10 capslock, 09.01.2009
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    Also, die im Antrag berechneten Baukosten sind nach DIN, genaueres müßte ich später nachgucken.
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Die Gemeinden legen einen Schlüssel fest, nach dem die Kosten geschätzt werden.
    Die Selbstangabe der Kosten wird genommen, wenns plausibel im Rahmen liegt.
    IdR: Rohbaukosten, Schätzung über Kubatur, Typ, Grundpreis, Baukostenindex.

    Das ist eine politisch festgesetzte Gebühr.
     
  12. Seev

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    Also ohne allg. Rechtsgrundlage?
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wieso, die Gemeinden sind dazu berechtigt. Noch mehr sie müssen.
     
  14. #14 LiBa Hannover, 14.01.2009
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    planen und bauen fängt an, wo andere aufhören
    Es gibt für alle Städte und Gemeinden den BINDENDEN Baupreisindex, festgestellt durch das Bundesamt für Statistik...........der Entwurfsverfasser berechnet nach DIN und setzt dann den Index ein
     
  15. Baumal

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    die gebühren werden nach rohbauwerten (welche regional sehr unterschiedlich
    sein können) /m³ umbauten raum von amts wegen ermittelt.

    das hat mit dem baupreisindex nun mal (fast) nix tun.

    du wirst in münchen nun mal höhere bauantragsgebühren für
    die selbe hütte löhnen müssen, als vergleichsweise in wanne-eickel.
    baupreisindex hin oder her...
     
  16. #16 Fragenmonster, 15.01.2009
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    mal eine ganz dumme Frage: was versteht man unter "rohbauwerte"? :o
     
  17. Baumal

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  18. #18 Fragenmonster, 15.01.2009
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  19. Baumal

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