Baumängel,wie gehe ich richtig vor?

Diskutiere Baumängel,wie gehe ich richtig vor? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich und meine kleine Familie haben im April 08 angefangen ein Reihenmittelhaus zu bauen.Am Anfang war noch alles okay, und wir kamen mit dem...

  1. #1 spike1706, 07.01.2009
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    Ich und meine kleine Familie haben im April 08 angefangen ein Reihenmittelhaus zu bauen.Am Anfang war noch alles okay, und wir kamen mit dem Bauträger (Bauingenieur) sehr gut klar. Er hat uns immer auf dem laufenden gehalten und uns über jeden einzelnen Schritt informiert.Da ich und meine Frau Laien sind was handwerkliche Arbeiten angeht, haben wir dem BT (Bauträger) vertraut.Genau das war auch unser Fehler.....!Erst sehr spät haben wir gemerkt,daß nicht alles so planmäßig abläuft, wie es laufen sollte. Unser Haus sollte laut Bauvertrag Ende Oktober 08 fertig gestellt sein....naja Ihr seht ja mittlerweile haben wir Januar 09 und es ist immer noch nicht fertig....Da ich ein sehr ungutes gefühl hatte, beauftragten wir einen Bausachverständigen Anfang Dez.08 zu unserer Baustelle.....und ab genau hier fängt der eigentliche Horror an.Zum erschrecken erstellte er uns so einige Baumängel, die aufjedenfall behoben werden müssen : schiefe Wände und Decken (abwewichung von bis zu 3 cm), Regipsplatten statt Putzarbeiten,es fehlen sämtliche Fenster und Putzanschlüsse,Kreuzfugen im Treppenhaus sind nicht fachgerecht ausgebildet,graue statt grüne Gipskartonplatten im Bereich Dusche .
    Da wir eigentlich immer ein gutes Verhältnis zu dem BT hatten, haben wir Ihn bisher nur mündlich darüber informiert, und er nickte alles ab und wollte es beheben.
    Bis zum heutigen Tag, sind die oben genannten baumängel noch nicht behoben worden....er hat lediglich Regipsplatten im Badezimmer unter die Decke verlegt, da diese sehr schief war.Desweiteren hat ein Maler, der von Ihm beauftragt worden ist mir Spachtelarbeiten unter den anderen Decken begonnen , die auch optisch schief sind.Wir sind mit den Nerven schon am Ende...und wissen nicht,ob wir das mit dem Einzug bis Ende Januar schaffen....weil weiter hier wohnen bleiben können wir nicht,da der Vermieter schon einen Nachmieter hat.
    Ein weiters Problem sind die "Versorger".Wir haben die Anträge schon Anfang Dezember gestellt und haben nur noch auf den beginn der nötigen Verlegung gewartet...dieser ist bisher noch nicht geschehen, da vor Weihnachten alle schon Ferien hatten und jetzt aufgrund der Wiiterungsverhältnisse nicht die Strasse aufgemacht werden kann....

    Ich hoffe das ich ein Feedback bekommen könnte oder auch Meinungen der anderen hier auf der Seite, da wir das Gefühl haben nicht weiterzukommen und unser Glaube uns so langsam verlässt,daß alles noch gut wird.


    Vielen Dank schon mal im voraus dafür :)
     
  2. Robby

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    Scheinbar ist damals schon falsch vorgegangen worden. Da fehlte wahrscheinlich aus Gutgläubigkeit der Nachdruck.

    Da hilft nur ein Fachanwalt für Baurecht.
     
  3. #3 rudi1106, 08.01.2009
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    Schon wegen des Zeitdrucks halte ich auch die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts für sinnvoll. Daneben ist es wichtig, zunächst ausreichend Geld zurückzubehalten, um im Ernstfall die vorhandenen Mängel selbst beseitigen zu können.

    Ansonsten kann ich grundsätzlich nur dazu raten, Mängel schriftlich anzuzeigen und dabei Fristen zu setzen. Eine kurze Frist, in der der Unternehmer seine Verpflichtung zur Beseitigung anerkennen soll und eine weitere angemessene Frist, in der die Mängel zu beseitigen sind. Ebenso sollte schriftlich angezeigt werden, dass durch die Bauzeitverzögerung ein großer Schaden entstehen wird (durch Hotelkosten, Lagerkosten etc.).
     
  4. SvenW

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    Schick doch dem BT das Gutachten. Je nach Reaktion hilft vielleicht ein gemeinsamer Ortstermin von allen Beteiligten (du, BT und Sachverständiger). Weise den BT auch darauf hin, das dir durch den verzug zusätzliche Kosten entstehen (Miete).
    Ein Anwalt ist gut, wenn es nicht mehr geht, aber vorhersollte man versuchen das auf "normalem" Wege zu klären, denn das ganze Gemurkse mit Anwalt etc. kostet neben Geld auch Zeit. Und bei einem Ortstermin mit dem Sachverständigen wird es der BT schwer haben einen vom Bären zu erzählen. Sollte der Termin nichts bringen kann man immer noch den Anwalt einschalten den dann wird das Ganze so oder so eine lange und teure Aktion.
    Machbar ist vieles, aber mit der Fertigstellung Ende Januar wird es zumindestens knapp. BTW: Wieso habt ihr erst Anfang Dezember die Anschlüsse beim Versorger bestellt?
     
  5. #5 spike1706, 08.01.2009
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    Erstmal danke für euere Antworten.
    Also zu SvenW : der Bauträger hat uns damals geraten erst später die Versorger anzumelden und hatte uns und auch der nachbarin abgenommen, und wollte sich drum kümmern....naja jetzt haben wir gesehen, daß man sich zu sehr getäuscht hat in eine Person :-(
    Wir werden auch die restliche Summe für die Auszahlung ( vor und nach Abnahme), ca. 10 TSD Euro , nicht bezahlen.Die wollen wir uns für die nötigen Baumängelbeseitigung zur Seite halten.
    Heute habe ich auch die Baumängelanzeige, mit einer Frist von 14 Tagen an den BT rausgeschickt ( Einschreiben mit Rückschein ).Ich hatte mir nochmal zwei unterschiedliche Meinungen von einem Trockenbauer und Maurer geholt, die mir beide bestätigt haben, dieses binnen 1 Woche erledigt zu haben. naja bin mal gespannt auf die Reaktion des BT, nachdem er den Brief gelesen hat.
    Meinen Anwalt habe ich auch schon gefragt, der rätmir auch erstmal über die bauanzeige alles geltend zu machen und wenn dann nichts mehr geht....den Anwalt hinzuzuziehen.
    ich hoffe es endet alles gut...weil ich durch die ganzen Berichte im TV , jetzt schon wieder Bange hab, daß sich so ein Prozeß im schlimmsten Falle 1 bis 2 Jahre zieht....

    Kann der BT mir vorwerfen , daß die Versorger noch nicht drin sind...?! Er brauch Sie eigentlich nicht...ausser wenn er den Heizungsinstallateur beauftragt die Heizung hochzufahren...oder auch die Elektrik im haus zu prüfen.....Aber dies geschieht doch erst bei der Endabnahme....???
     
  6. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo spike1706,
    sicher das es ein BT ist? Wenn es einer ist, kann er Dich samt Gutachter/Sachverständigen bis zur Abnahme vom Grundstück verweisen.

    Grüße
    Klaus
     
  7. #7 Baufuchs, 09.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @KlausK

    Hat er aber nicht, der Sachverständige war schon Anfang Dez. im Bau. :)
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Der erwerber hat auch das Recht die erbrachten Leistungen während der Bauphase auf Grund der zu tätigenden Teilzahlungen zu prüfen :)

    Die müssen ja auch mit dem in Rechnung gestellten BAufortschritt übereinstimmen. Und dazu darf sich der Laie auch eines Fachmannes bedienen.
     
  9. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo Robby,
    sollen Teilzahlungen geleistet werden, stimme ich Dir zu. Habe ich wohl überlesen.:sleeping

    @Baufuchs: richtig, da gab es aber auch noch keine Unstimmigkeiten zwischen BT (?) und Bauherr...

    Grüße
    Klaus
     
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