Kniestockhöhe und Baurichtmaße?

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  1. Tommi

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    Hallo,

    in unserem genehmigten Eingabeplan hat unser Archi einen Kniestock von 70 cm eingezeichnet (= ROK DG-Boden bis Oberkante Mauerwerk aus 36,5 cm Porotonziegel). Darauf liegt die Fusspfette auf.

    Derzeit haben wir LPh 5 beauftragt: Wäre es - Stichwort Baurichtmaße und Steinhöhe - nicht einfacher den Kniestock 75 cm (oder von mir aus 75 + 2 cm Mörtelausgleichsschicht = 77 cm) hoch zu planen?
    Eine First- oder Traufhöhenbeschränkung würden wir deswegen nicht verletzen.

    Oder ist's egal: der Maurer wird's schon "richten" = schneiden?

    Gruss

    Tommi
     
  2. #2 NBasque, 10.01.2004
    NBasque

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    Vielleicht

    wäre es einfacher zu mauern; aber es könnte genausogut daran liegen, daß ihr Dachgeschoß kein Vollgeschoß sein darf.

    Es gibt viele gute Gründe die vorgegebene Höhenlage einzuhalten.

    Üblicherweise wird der obere Abschluß der traufseitigen Kniestockwand sowieso durch einen Ringanker ausgebildet.
     
  3. Tommi

    Tommi

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    @NBasque:
    Einschränkungen des Bebauungsplanes o.ä. sind mir keine bekannt.

    Wenn der Ringanker mit einer WU-Schale (a la Thalhammer mit innenliegender Dämmung) ausgebildet werden soll, wären 77 cm m.E. ein Höhenmaß, das ohne Schneiden erreicht werden kann.

    Vielleicht kann sich ja J.T. mal melden?

    Josef Thalhammer, bitte kommen ...

    Danke.
     
  4. Tommi

    Tommi

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    @J.T. bitte kommen :-)

    Hallo Hr. Thalhammer,

    darf ich Sie um die Beantwortung meiner Frage bitten, falls Sie etwas Zeit finden ...

    Danke.

    Gruss

    Tommi
     
  5. TAMKAT

    TAMKAT

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    Natürlich wären 75 cm einfacher zu mauern.
    Ich würde mal beim Architekten nachfragen, ob es gründe gibt, die da gegen sprechen den kniestock auf 75 cm zu erhöhen.
    5 cm mehr ist nicht viel, aber diese 5 cm verändern z.B. die Dachneigung, wenn nur die Trempel erhöht.
    Also einfach mal nachfragen, vieleicht gibt es gute gründe für die 70 cm.

    TAMKAT
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Herr Basque

    hat schon recht ... zählen tut erst mal die Baugenehmigung und fall´s es hinsichtlich Abstandsfläche/Vollgeschoss egal ist dann bei Normalmauerwerk 75cm und bei Planziegelmauerwerk 77cm "denn" das freut den Maurer.

    MfG
     
Thema: Kniestockhöhe und Baurichtmaße?
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