BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind im Januar 2007 in unser Haus mit viel Eigeleistung eingezogen, wie das so ist ist noch lange nicht alles fertig. Den...

  1. #1 Ela4444, 08.01.2009
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    Hallo zusammen,

    wir sind im Januar 2007 in unser Haus mit viel Eigeleistung eingezogen, wie das so ist ist noch lange nicht alles fertig. Den Fragebogen der BG Bau haben wir damals brav ausgefuellt mit den Daten welche Firmen welche Gewerke gemacht haben und die Rechnungen dafuer beigelegt. Eigenleistungen haben wir natuerlich mit Eigenleistung auch angegeben.

    Nun bekamen wir ein freches Schreiben, das unser Fall noch nicht geklaert waere und der Kontrolle bedarf. Ganze zwei Tage spaeter bekamen wir schon Post von dem Mitarbeiter der schon im Anschreiben angekuendigt hatte, das er folgende Unterlagen einsehen moechte und wir diese fuer ihn bereithalten sollen>

    \ Bauantragsunterlagen
    \ Baubeschreibung
    \ Herstellungskosten & Baukosten nach m3 umbauten Raum

    Auch die Baurechnungen und Handerkerrechnugen die wir eingeschickt haben, moechte er nochmal sehen.

    Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, das ich diesen Termin absagen soll und den nicht ins Haus lassen muss, da der genausowenig Rechte hat wie ein GEZ Mitarbeiter.
    Zu dem hätten wir alle Pflichtangaben mit den Firmen und Gewerken schon gemacht.

    Wie kann ich mich jetzt verhalten, denn viele Threads hier im Forum sind schon sehr alt und manchmal für mich etwas unverständlich.

    Freue mich ueber Eure HIlfe und bedanke mich im Voraus

    Viele Gruesse
    Ela4444
     
  2. #2 lordbauer, 08.01.2009
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    Hallo,

    ins Haus lassen würde ich den auch nicht. Externen Termin vereinbaren und dort die Unterlagen durchgehen. So wird ich das machen.

    Gruss

    LordBauer
     
  3. #3 Ela4444, 08.01.2009
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    Aber wie sieht die rechtliche Lage aus? Können die dann einfach einen Betrag schätzen und mir die Rechnung zuschicken? Habe soviel schlechtes gelesen das ich Angst bekomme :-(
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.01.2009
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    Ich würde ihm höflich, aber deutlich mitteilen, Sie seien Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen.
    Wenn die BG Ihre Unterlagen verschlampt habe, müssten Sie die Zeit für die erneute Prüfung der BG in Rechnung stellen (via unbezahltem Urlaub und Verdienstausfallbescheinigung)
    Weiterhin bitten Sie, diese Vereinbarung VOR Terminabsprache schriftlich zu bestätigen.

    Und dann einen Termin irgendwo (Eltern, Nachbarn, RA :D) vereinbaren, aber nicht bei Ihnen.

    So - nu kann die Steife wieder ma so richtig loswackeln. :motz
     
  5. #5 Ela4444, 08.01.2009
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    Ja danke, ich meine auch die Unterlagen als Einwurf EInschreiben verschickt zu haben. An so ein Schreiben dachte ich auch schon, den Besuchsgrund zu erfragen, da ich ja meiner Pflicht bereits nach gekommen bin und die Auskünfte und die Rechnungen der Firmen eingeschickt habe.

    Habe morgen noch ein Telefonat mit unserem Anwalt, mal sehen welchen Tip der mir gibt, freue mich aber über weitere Tips.

    :irre
     
  6. #6 kalauer71, 08.01.2009
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    Die Frage mag ja naiv sein, aber welchen Vorteil hat man denn daraus, die BG nicht ins Haus zu lassen. Was könnte der denn dort sehen, das dessen Position stärkt? Bzw. wie kann eine mögliche (nachteilige) Argumentation der BG aussehen, mit der man Ärger bekommen kann?

    Wenn ich BG wäre, dann würde ich bei so einem Vorgehen doch Lunte riechen und sagen: der hat was zu verbergen, jetzt nutze ich alle Möglichkeiten aus und wenn ich auf Verdacht versuche Geld einzutreiben und das zur Not gerichtlich klären lasse. Wenn ich aber das Gefühl hatte der Hauherr will die Bedenken offen und ehrlich zersteuen, dann würde ich nur weitermachen, wenn sich wirklich massive Ungereimtheiten zeigen.
     
  7. #7 Herr Berger, 08.01.2009
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    ... nicht doof

    Hallo Elavier,

    wenn Ihr nichts böses, also dunkelgraues gemacht habt ... lasst den Menschen von der BG rein. Er wird Euch dann sicherlich fragen, welche Arbeiten Ihr selbst gemacht habt (hat er natürlich in seinen Unterlagen schon stehen) und wie Ihr das im Detail so gemacht habt. Fällt Euch dazu nicht so sehr viel Vernünftiges ein - solltet Ihr ihn lieber am Zaun warten lassen - die Leute von der BG sind nicht doof.

    Ihm geht es darum die Plausibilität der Angaben zu prüfen, dazu hat er auch das Recht bzw. die Pflicht. Hat er begründeten Anlass an den Angaben zu zweifeln kommt es zu (s)einer Schätzung - das wird bitter!

    Besser Ihr redet mit ihm von Mensch zu Mensch. Den Anwalt würde ich erst mal da lassen wo er hingehört - in seinen warmen Büro.

    Kleine pikante Anmerkung: Der BG-Mitarbeiter hat i.d.R. Befugnisse festgesetzte rechtskräftige Forderungen selbst zu pfänden (wie ein Gerichtsvollzieher zumindest hier in Sachsen)

    mfg Herr Berger

    P.S: habe auch fast alles selber gebaut - es gab keine Probleme mit der BG
     
  8. #8 Gast943916, 09.01.2009
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    Herr Berger hat nicht ganz Unrecht, wo die Besprechung stattfindet, ob zu Hause oder in der Bahnhofswirtschaft, ist doch letztendlich egal, eine Besichtigung des Hauses würde ich allerdings nicht zustimmen....
    Gipser
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    Quatsch. Wer immer Geld will, muss seine Forderung beweisen.
    Schätzen darf nur der Richter

    Wo soll das denn stehen???
    Und wenns stimmt, ein Grund mehr, sich in der Kneipe zu treffen. Soll er doch ie Theke pfänden :D
     
  10. drulli

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  11. #11 Shai Hulud, 09.01.2009
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    Wenn der Fragesteller weiblich gewesen wäre, hätte ich damals mein vorlautes Maul nicht halten können... :D
     
  12. #12 Thomas B, 09.01.2009
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    Mal eine Frage vom Laien...

    ....nun habe ich schon mehr als ein Haus gebaut (...o.k.,...geplant!). Während der Bauplhase kommen dann regelmäßig die Schreiben von der BG, in denen man angibt wer was macht (mit Firmenadressen usw.), Eigenleistungen müssen gemeldet werden. So far, so good.

    Was aber soll ein Hausbesichtigung nachdem das Haus bezogen ist bringen? Wie will nun geprüft werden wer was gemacht hat. Lediglich das Endergenis ist sichtbar.

    Kann mich mal Jemand aufklären ?????

    Thomas

    PS: Ich (bzw. meine BH) hatte noch NIE einen Besuch von der BG (hinterher).
     
  13. joegeh

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    Warum nicht? :wow
     
  14. #14 lordbauer, 09.01.2009
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    Warum nichts in Haus?

    Der Nutzen der BG-Bau ist meiner Meinung eher fraglich. Genauso wie deren Vorgehen. Denn wenn es hart auf hart kommt verweigern die die Zahlung und gehen vor Gericht. Es gibt so viele Fälle wo zum Beispiel der Schwiegervater tödlich verunglückte (war bei der BG-Bau versichert) und die sind gleich vor Gericht gezogen und haben auch noch gewonnen. Netterweise wurden die bezahlten Beiträge zurückerstattet.

    Nene siehe es als Art Protest, mir kommen die nicht ins Haus solange ich nicht muss.

    Gruss

    LordBauer
     
  15. #15 Thomas B, 09.01.2009
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    Nochmal nachgefragt (zur damit ICH es kapiere!):

    Was will die BG nach der Fertistellung im Haus????

    Während der Bauphase kann man Schwiegerpapa hantieren sehen. Und den Cousin beim Verlegen diverser Rohre. Und der Bruder deckt das dach usw. usf.

    Aber Hütte fertig. Und nu?

    Thomas
     
  16. #16 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

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    @joegeh
    weil ich mir nicht erklären kann was das für einen Sinn haben sollte, NACH bezug des Hauses
    Gipser
     
  17. #17 Thomas B, 09.01.2009
    Zuletzt bearbeitet: 09.01.2009
    Thomas B

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    Immerhin: Noch jemand der das nicht peilt. Das beruhigt mich zumindest insoweit, als ich jetzt mit meiner Unwissenheit nicht so ganz alleine bin. Schön.:winken

    Thomas

    PS: @Gipser: man ist das kalt. Da fahre ich nicht mal mit dem Rad.....
     
  18. joegeh

    joegeh

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    Das geht wohl uns allen so.
    Ich halte es trotzdem nicht für klug deshalb gleich auf Konfrontationskurs zu gehen.
    Ich würde anfragen was denn mit den bereits geschickten Unterlagen passiert sei und mich auch nach dem Grund des "Hausbesuches" erkundigen mit dem Hinweis darauf das ja evtl. Kosten entstehen wenn man wegen dem Ortstermin extra Urlaub nehmen muß.
    Gleich mit dem Anwalt drohen halte ich für weit überzogen. Obwohl das hier in Deutschland immer beliebter wird...

    Josef
     
  19. #19 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    schwächelst du etwa?
    Gipser
     
  20. #20 Gast943916, 09.01.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    mit Konfrontationkurs hat das doch nichts zu tun, wenn er plausibel erklären kann was die Besichtigung für einen Zweck hat ist das ok, das kann er aber wahrscheinlich nicht, denn es wohl kaum mehr feststellbar, wer welche Arbeiten ausgeführt hat.
    Hausbesuch ist ok um seine Fragen zu beantworten, aber Besichtigung?
    Gipser
     
Thema: BG will Hausbesichtigung
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