BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; schwächelst du etwa? Aber nein....aber vorhin waren es -17°. Ganz ehrlich: Das muß dann doch nicht sein. man kann alles übertreiben. Also...

  1. #21 Thomas B, 09.01.2009
    Thomas B

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    Aber nein....aber vorhin waren es -17°. Ganz ehrlich: Das muß dann doch nicht sein. man kann alles übertreiben. Also wirklich...

    Gruß

    Thomas

    PS: Bist am 16.01. auf der Bau in München???
     
  2. joegeh

    joegeh

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    So wie ich das sehe wurde er aber noch nicht nach dem Grund gefragt....

    aber ins Haus lassen wir den nicht:motz
     
  3. #23 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @Thomas B, nö, am 15.
     
  4. #24 Thomas B, 09.01.2009
    Thomas B

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    ...bei den Temperaturen vor der Haustür verhandeln....puuuh....das ist hart...

    Thomas
     
  5. #25 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    DAS habe ich doch nicht gesagt, siehe meinen 1. Beitrag oben,
    d.h. aber doch nicht, dass ich eine Führung mit ihm machen muss
    Gipser
     
  6. #26 Herr Berger, 09.01.2009
    Herr Berger

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    ... doch doof?

    Hallo Ralf (oder Don Quijote :p)
    ... oder er hat ein Amt.:shades

    ... das hält Dir der freundliche Herr bei Bedarf unter die Nase

    @ Thomas B
    auch ich habe schon mehr als ein Haus geplant und gebauleitet und auch mal eins gebaut ... der Prüfer der BG prüft auf Plausibilität.

    Wir wissen nicht was die Bauherren hier angegeben haben. Nicht plausibel ist z.B. 90% Eigenleistung und fünf Monate Bauzeit oder z.B. die Bauherren sind Chirurgen und haben selber gemauert ... oder ... oder.

    Der Schwiegerpappa, Bruder, Schwester etc. sind nicht beitragsfrei (oder er/sie ist mit Bauherr), beitragsfrei sind nur Bauherr und Ehepartner - das steht alles bei der BG Bau.

    Herr Berger

    stürmt die Windmühlen!!!
     
  7. ilis

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    Mal als Rateversuch:
    Bei Begehung nach Fertigstellung kann man sich zB die "Eigenleistungen" anschauen und bei speziellen Ausführungsdetails nachfragen. Wenn der Bauherr nur sich selbst als Bauhelfer angegeben hat, müsste er ja dann halbwegs sinnvolle Aussagen machen können.
    Auch starke Unterschiede in der Ausführungsqualität bei grundsätzlich gleichen Arbeiten wären ggfs nachfragewürdig (zb Fliesen im Bad tip-top, aber grottenschlecht gemacht im Gäste-WC).
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    Wenn das SO einfach wäre, hätte Peer keine Sorgen mehr, weil die Finanzämter bei vermuteter Steuerhinterziehung (=unrichtige Angaben) einfach schätzen, behaupten und fordern könnten. Die Steuerfahndung wär dann lange abgeschafft :D

    Nene - auch mit einem Amt ist man beweispflichtig.

    Oder zahlen Sie ein Knöllchen, in dem Sie beschuldigt werden, zu schnell gewesen zu sein, ohne dass es ein Foto oder anderen BEWEIS gibt.
    Ohoh - das würde teuer werden :bounce:

    Sorry. Sie behaupten dass, also sollten Sie es belegen können. :smoke
    Sowas hat ja nicht mal die Wackelsteife hier geschrieben

    Das kann er gar nicht. Nur weil Lieschen Müller zwei Tage für die Fliesen braucht, kann ich doch schneller sein.
    Das mag für einen Anfangsverdacht reichen. Aber nicht zum Geldeintreiben.

    Übrigens - nicht Don Quichotte. Eher Wilhelm Tell.
    Ich grüß den Hut der BG nicht, nur weil er auf der Stange hängt.

    Und wenn Sie Don Quichotte richtig gelesen hätten, wüssten Sie, dass der auch nicht der arme Tropf war, als der er oft dargestellt wird, sondern eine Beschreibung der Leiden der einfachen Menschen jener Zeit
     
  9. #29 Herr Berger, 09.01.2009
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    gerutschter Fuffi

    ... bei mir sind nicht so viele fremde Leute an meinem Haus vorbeigekommen und haben was mitgebaut - hätte mich auch gewundert, gewünscht hätte ich es mir natürlich.

    Wer soll den (D)ein Haus sonst bauen, wenn keine Firmen (nachweislich) beauftragt wurden? Ein Haus ist auch kein in die Tasche gerutschter Fuffi (50 Euroschein) - das ist nun mal dann da und jeder kann es sehen.

    Ich gebe Dir recht, dass der eine schneller und besser fliest als der andere es schlecht kann - daher sollte er seine Arbeiten der BG plausibel darlegen.

    Man muss das Alles nicht machen und kann sich auch steif stellen - geht bestimmt auch.


    Herr Berger
     
  10. #30 Herr Berger, 09.01.2009
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    Ps

    PS: Don Tropf war gemeint
     
  11. sepp

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    noch nie geschätzt worden?
    na dann gib mal deine erklärung nicht ab und versäume die einspruchsfristen.
    dann wirste sehen, wie schnell aus einer schätzung, eine wirksame vollstreckung wird!
     
  12. #32 Ela4444, 09.01.2009
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    oh man das sind so viele verschiedene Aussagen, denke das ich denen ein Schreiben schicken werde das die Aufführung inkl. der Rechnungen der Firmen die mitgearbeitet haben bereits per Einschreiben zugesendet wurden und sie mir bitten den Besuch erläutern müssten.
    Mein Anwalt hatte nen Ausserhaustermin, warte noch seine Meinung dazu ab.

    Da man auch im Internet soviel schlechtes lesen kann, ist das für mich ein sehr zweifelhafter Verein ...

    Während der Bauphase war kein Mensch da und jetzt nach 1Jahr wollen die rein in unser Haus? Nein sicherlich habe ich ncihts zu verbergen, aber muss ich dem auch jeden Beleg der Wareneinkäufe zeigen wenn ich was in Eigenleistung gemacht habe? Viele Quittungen habe ich gar nicht mehr ...

    Zudem wäre mein Mann an diesem Termin auch auf einer Schulung und ich kann über vieles keine Auskunft geben ... das wäre ja dann zum Nachteil oder?

    Da man im Internt soviele schwammige AUssagen über diesen Verein hört, bekommt man echt ein mulmiges Gefühl ....
     
  13. #33 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

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    ??? so was hebt man auf...
    Termine kann man verschieben....
    sooooo schlecht sind die auch wieder nicht, keine Angst auch mit denen kann man reden
    Gipser
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    @sepp
    Äpfel und Pampelmusen

    Hier geht es um die Kontrolle abgegebener Erklärungen.

    Beim FiA als Betriebsprüfung. Und die müssen erstmal einen Fehler NACHWEISEN. Dann kann ggf. geschätzt werden, wenn nicht nachvollziehbar ist, wieviel da zu Buche hätte stehen müssen.
    Stell ir mal vor, Dein Betriebsprüfer (vom FiA) sagt - Also, Herr Architekt, da wären doch glatt 3 Aufträge (= Helfer) mehr drin (=dabei) gewesen. Ich schätze, damit hätten Sie 50.000 € mehr Umsatz (= Helferstunden) gehabt, bitte zahlen Sie ..... € nach.

    Darum geht es. Nicht um versäumte Erklärungen.
     
  15. #35 Ela4444, 09.01.2009
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    Aber ich hebe doch nicht jede Quittung über Schrauben oder Zementsäckchen auf ... über grosse Mengen haben wir Rechnunge na klar, aber nicht über den Kleinkram :(
     
  16. #36 Herr Berger, 09.01.2009
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    kleinere Quittungen

    Hallo Ela4444,

    ... Du schreibst von "Zementsäckchen" = Hardcore-Bauherr. Das ist gut.

    Wenn kleinere Quittungen fehlen ist das kein Problem - fehlen aber z.B. die Quittungen über die Badewanne, WC, Wachtisch, Armaturen, Duschwanne etc. und Ihr habt das Bad offiziell selbst gemacht gibt es Klärungsbedarf. Bekommt die BG keine klärenden / angeforderten Auskünfte und es gibt offensichtliche Unstimmigkeiten (wie zuvor beschrieben) handelt sie nach billigendem Ermessen (schönes Wort für Schätzung).

    Du hast zwei Möglichkeiten: a) Hosen runter b) Augen zu.

    Vorab: Ich bin kein Fan der BG und arbeite auch nicht dort. Die BG versichert am Bau Beteiligte und leistet an verunfallte Personen. Das macht sie wirklich und mancher ist froh darüber. Abgesehen davon setzt sie Arbeitsschutzstandards durch - was bei manchem Bau-Kamikaze sehr sinnvoll ist.
    Das Dilemma für die BG ist, dass die Zahl der Leistungsempfänger relativ konstant bleibt aber die Zahl der zahlenden "Mitglieder" stetig abnimmt - hier verhält sie sich wie andere Versicherungen auch -> willst Du später was, dann musst Du Dich gaaanz lang strecken.

    mfg Herr Berger
     
  17. Lukas

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    Hi, Herr Berger!

    Daß Du nicht bei der BG arbeitest glaube ich Dir sofort, weil selbst ein Praktikant bei der BG weniger Unfug darüber schreiben könnte.

    Die BG interessieren die Rechnungen der Fremdleistungen, da sie dann keine evtl. versicherungspflichtige Eigenleistung zu unterstellen hat. Die Einkäufe zur Eigenverbastelung sind absolut uninteressant.

    Gerade an der Leistung - eher der Nichtleistung - der BG erhitzen sich die Gemüter.

    Welchen Arbeitsschutz setzen die BG beim nachträglichen Besuch durch?
    Wie oft ist ne BG aufm Bau, um Arbeitsschutz durchzusetzen?:mega_lol:

    Den letzten Satz kann ich nicht kommentieren, weil er einfach nur unsinnig erscheint.

    Gruß Lukas
     
  18. #38 Wackelsteife, 09.01.2009
    Wackelsteife

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    Das Thema wurde an anderer Stelle mehr als ausreichend erörtert. Auch zu den rechtlichen Hintergründen ist in diesem Zusammenhang genug geschrieben worden.

    Die diesbezüglichen Meinungsäußerungen kann man unbeachtet lassen, da sie dem Bauherren vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen nicht helfen.

    Leider hat es der Gesetzgeber im UVMG versäumt, nach meinem Dafürhalten notwendige Änderungen im Bereich der Bauhelfervericherung durchzuführen, weshalb man (vorerst) mit dem Status quo leben muss.

    Ungeachtet dessen finde ich es schade, dass viele der Bauherren, die sich hier vor einer Prüfung haben beraten lassen, nach deren Durchführung kein Feedback geben...
     
  19. #39 Herr Berger, 09.01.2009
    Herr Berger

    Herr Berger

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    selbst ein Praktikant

    ... jetzt wird´s noch besser:

    die BG meldet sogar dem FA Unregelmäßigkeiten. Nett.

    Was Du Dir nicht erklären kannst muss ja nicht für jeden unversändlich sein.
    Deine Logik funktioniert nicht: Die gewerbliche Baufirma zahlt für jeden Angestellten einen Beitrag (Jahresgehalt * Hebesatz nach Gefahrtarif). Ein Einzelfummlich zahlt nicht an die BG weil er arbeitsrechtlich als selbständig gilt.

    Für Private Helfer (nicht Ehpartner) auf dem Bau werden für gewisse Arbeiten wie folgt Beiträge erhoben: geleistete Stunden * Pauschalsatz (Pauschalsatz ist glaube ich so ca. 1,50 € /h ... steht auf dem Formular zur Stundenerfassung der BG im Kleingedruckten).

    Der Bauherr und Ehepartner ist prinzipiell nicht über die BG versichert!

    Die BG ist schon stark darn interessiert genügend Helferstunden zu bekommen = genügend Beitrag. Weiter ist sie daran interessiert Schwarzarbeit zu unterbinden = kein Beitrag.

    Verstehe nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt?

    Über das Was und Wie der BG kann und will ich nicht befinden - es ist nicht mein Laden...
    Ich weiß jedenfalls von Leuten mit BU, die von der BG Leistung beziehen - was ist daran schlecht?

    mfg Herr Berger
     
  20. Lukas

    Lukas

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    Deine Schlußfolgerung kann ich nicht nachvollziehen.
    Schwarzarbeit wäre, wenn dem Bauherren die notwendige Fähigkeit oder Zeit zur Eigenleistung durch die BG nicht zugetraut würde, eben BG-beitragspflichtig.
    Das "Melden" hat in diesem Land Tradition. Das hat die BG nicht erfunden.

    Daß Bauherr/innninnen und LAG nicht versichert sind ist nur die halbe Wahrheit. Die BG hat da noch andere Schlupflöcher.

    Gruß Lukas
     
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