BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Praktikant vom Amt Schwarzarbeit wäre, wenn dem Bauherren die notwendige Fähigkeit oder Zeit zur Eigenleistung durch die BG nicht zugetraut...

  1. #41 Herr Berger, 09.01.2009
    Herr Berger

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    Nö. Stimmt nicht. Unabhängig ob und wie hoch die Vergütung der nichtgewerblichen Bauhelfer ist werden Beiträge durch die BG anhand der geleisteten Stunden erhoben.
    Schwarzarbeit ist es, wenn die gesetzlichen Abgaben auf die Vergütung von Leistungen nicht abgeführt werden. ... hat mir so jedenfalls der Praktikant vom Amt erklärt :28:.


    mfg Herr Berger
     
  2. LSBau

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    Nur nicht ins Haus lassen.
    Sie schauen Rechnungen an, das Haus an und sprechen mit euch und gehen wieder.

    Nach paar Wochen kommt dann ein Brief indem Sie anzweifeln das bestimmte Arbeiten in bestimmter Zeit ausgeführt wurden bzw. zweifeln die Eigenleistungen an etc...... und die Schätzung $$$ folgt gleich hintendran.

    Habe ich selbst so erlebt !

    Macht ein Einschreiben in dem ihr darauf hin weist das ihr eurer Auskunftspflicht nachgekommen seid uns Schluß, alles was dann kommt direkt zum Anwalt.

    BG = Blut$auger
     
  3. Julius

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    Kann mich dem hier mehrfach gegebenen Rat nur anschließen:
    KEINESFALLS ins Haus lassen.
    Dazu haben die auch kein Recht!!!

    Wenn Unterlagen bereits vorgelegt wurden (und das schreibst Du ja), dann um dementsprechenden Beitragsbescheid bitten (ggf. mit Summe Null, wenn keine beitragspflichtigen Helfer genutzt wurden).
    Sollte die BG Einwände haben, so möge sie Euch diese schriftlich mitteilen.
    Falls Bescheid mit von Euren (wahrheitsgemäßen) Angaben abweichender Festsetzung kommt, Rechtsrat einholen und Widerspruch einlegen (lassen)!

    Merke:
    Nicht "nett" zu denen sein!!!
    Zu nette Leute werden von der BG gerne über die Maßen "gemolken".

    Die gehen offenbar den Weg des geringsten Widerstands. Regel:
    "Wer uns reinläßt, der zahlt auch nach..."
     
  4. Eric

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    http://www.schwarzenfeld.de/files/rathaus/30.unfallversicherung.pdf

    Fehlende Plausibilität führt auch meines Erachtens zur Unvollständigkeit und die dann zur Schätzung. Dann ist vor Gericht zu klären, ob die Angaben hinreichend plausibel sind oder nicht.

    Der Richter prüft den ganzen Tag Schriftsätze auf Plausibilität. Ist der klägerische Vortrag nicht plausibel, weist er die Klage ab. Hier gilt halt die umgekehrte Schlußfogerung wegen der Auskunftspflicht des Bauherren. Da wird die Auskunft auf Vollständigkeit und Richtigkeit beurteilt.

    Ich gehe davon aus, daß der Prüfer dem Bauherren mit dem Hausbesuch Gelegenheit geben will, die eingereichten Unterlagen, die er nach Aktenlage für unvollständig oder nicht plausibel hält, nachzubessern, bevor er zur Schätzung übergeht. Verfahrensfehlerhaft wäre es, wenn er ohne diesen Schritt sofort schätzen würde. Ob er dazu einen Hausbesuch durchführen muß, steht auf einem anderen Blatt. Man könnte ja auch mal höflich nachfragen, zu welchen Punkten der Prüfer ergänzende Unterlagen benötigt. Denn der Prüfer hat vor Entscheidung in der Sache Aufklärungs- und Hinweispflichten; er muß Gelegenheit geben, fehlende Angaben nachzubesern und fehlende Unterlagen nachzureichen. Wäre es anders, hätte der Bauherr als Laie nur einen " Freischuß ", was ja wohl auch unbefriedigend wäre.

    Kooperation scheint mir in vielen Fällen besser als Konfrontation. Vielleicht auch Besuch mit der Akte im Büro des Prüfers, wenn dessen Büro eh am Wohnort ist. Dann muß der Prüfer selbst Farbe bekennen. Fehlende Unterlagen/Angaben sind dann gegebenenfalls nachzureichen.

    Aber, es ist halt nicht jedermanns Sache, in die Höhle des Löwen zu gehen oder die Löwen zu sich einzuladen. Wenn aber alles in Ordnung ist ???
     
  5. Lukas

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    Hi Eric!

    Aus Deiner pdf
    Bin ich zu blöd oder wo bleibt da die Gefälligkeitsausrede?

    Gruß Lukas
     
  6. #46 Herr Berger, 10.01.2009
    Herr Berger

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    Gute Frage

    ... Ausreden gibt es nur für Kinder ... auf den ersten Teil Deiner Frage möchte ich nicht antworten:shades

    mfg Herr Berger
     
  7. Julius

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    Nein, Ausreden (nämlich die des Gefälligkeits-Gummiparagraphen) benutzt die BAU-BG z.B. auch sehr gerne für Eltern, Schwiegereltern und Geschwister des Bauherrn.
    Zumindest, wenn es darum geht, leisten zu sollen!
    Weniger, wenn es sich um reine Beitragserhebung handelt...

    Honi soit qui mal y pense. :Baumurks


    Daher immer vorher schriftlich deren Versicherunggschutz bestätigen lassen!!!
     
  8. #48 Wackelsteife, 11.01.2009
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    @ Julius

    Das Thema wurde hier schon so oft erörtert und Du schreibst immer noch den gleichen Unsinn. Einen "Persilschein" für einen Arbeitsunfall gibt es nicht! Nicht für Arbeitnehmer und nicht für Bauhelfer.

    Schreib doch an Deinen Bundestagsabgeordneten. Die BG setzt schließlich nur bestehendes Recht und Rechtsprechung um, insofern muss sich nicht die BG sondern die Rechtslage ändern.
     
  9. Julius

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    Offenbar setzt die Bau-BG die Rechtslage aber nicht korrekt und einheitlich um!

    Sonst könnte es ja nicht die dokumentierten Fälle geben, wo sie erst Beiträge erhoben hat und dann - als ein Arbeitsunfall mit teuren Rentenfolgen passierte - nicht zahlte sondern dies unter dem Vorwand der "nicht versicherten Gefälligkeitsleistung aufgrund besonderer familiärer Verpflichtung" ablehnte (und vor Gericht auch noch Recht bekam!!!).
    Zwar wurden dann die Beiträge erstattet, aber der nachträgliche Abschluß einer privaten Versicherung war natürlich nicht mehr möglich.

    Daher bleibe ich dabei:
    Wenn die Bau-BG auf Anfrage die Versicherung für diese nahen Verwandten nicht bestätigt, sollte man sie als nicht pflichtversichert betrachten und stattdessen ne private Versicherung dafür abschließen.
    Der Bau-BG stehen dann natürlich insoweit auch keine Beiträge zu!

    So, jetzt Du wieder!
     
  10. Julius

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    vergessen:

    Aber wenn Du schon da bist, erkläre uns doch mal bitte, was überhaupt der Zweck solch eines Ortstermins (nach Fertigstellung) sein kann.
    Vielleicht kannst Du auch noch bestätigen, daß es dafür (Betretung einer bewohnten Wohnung) keinen Rechtsanspruch der Bau-BG gibt.
    Danke!
     
  11. #51 Ela4444, 12.01.2009
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    Hallo zusammen,

    ich habe vorhin mit unserem Anwalt telefoniert, der genauso verwundert war, da wir ja auch die Pflichtbogen ausgefüllt hatten und damit alles für die Kooperation getan haben. Lt den Grundlagen auf die sich die BG beruft (haben hier mal was rausgesucht)

    Z.B. 7. Gesetzbuch
    (5) Bauherren sind verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind. Dazu gehören

    1. die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
    2. die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

    Dieses habe ich getan und die BG hat KEIN Recht nach Fertigstellung ins Haus zu dürfen.

    Ich soll ein Anschreiben aufsetzen und den Grund des Besuches erfragen und diesen Termin erstmal ablehnen. Zusätzlich soll ich drauf hinweisen, das ich meinen Pflichten anhand der bereits getätigen Auskünfte schon nachgekommen bin.

    Viele Gruesse

    PS. Dieser BG ist mir ungeheuerlich, nach all dem was man hier und sonst im Internet gelesen hat, bin ich auch der Ansicht, das man die nicht reinlassen soll. Denn die sind zuständig für das Versichern während der Bauphase und nicht das Besichtigen danach.

    Alleine das die in mein Haus wollen, obwohl die es gar nicht dürfen, macht mir die Sache schon unangenehm!!
     
  12. SvenW

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    Ich habe festgestellt, das man überall mit einem freundlichen Ton weiter kommt als mit blanker Konfrontation. Wieso soll er nicht das Haus sehen, wenn es nichts zu verbergen gibt? Und es ist logisch, das man einen Termin so legt das er einem paßt, aber dazu muß der Mensch von der BG auch wissen das es einem nicht paßt.

    Ich würde nachfragen warum hier nachgefaßt wird, damit man sich vorbereiten kann, und gleichzeitig um eine Terminverschiebung bitten. Keinen eigenen Termin vorschlagen, denn so muß der gute Herr erst mal anrufen/schreiben und kommt nicht um eine Erläuterung seiner Probleme herrum.

    Anwalt etc ist nett nur sollte man sich den Ärger und die Kosten sparen bis zu dem Punkt wo feststeht das man ohne ihn nicht weiter kommt. Mit dem Anwalt drohen kann man immer, das ist kostenfrei.:D
     
  13. Julius

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    Leute, ist das denn so schwer zu begreifen???

    Die Bau-BG-Außendienstler sollen Geld reinholen, Geld reinholen und nochmals Geld reinholen!

    Also wird der bei einem Käffchen sich nett unterhalten, interessiert das Haus ansehen und beiläufig auch über selbst durchgeführte Arbeiten, Fachkenntnisse etc. reden.

    Hinterher kommt dann ein Bescheid mit heftigen Nachforderungen. Mit der Begründung, daß der ausgeführte Umfang und Standard ja durch den Bauherren selbst gar nicht in der angegebenen Zeit hat erfolgt sein können. Also werden einem noch reichlich verschwiegene Helferstunden unterstellt. Und dann müßte man gegen diesen Bescheid Einspruch erheben und ggf. klagen.

    Die Erfahrung zeigt, daß die Bau-BG hier gerne den Weg des geringsten Widerstands geht.
    Motto: Wer uns reinläßt (trotz nicht gegebener Verpflichtung), der wird auch willig mehr bzw. nachzahlen.
    Wer hingegen seine Rechte kennt und sich schon das nicht gefallen läßt, bei dem ist wohl weniger zu holen.

    Jetzt kann sich jeder selbst entscheiden, wie "nett" (oder dumm) er gegenüber dieser Organisation sein will.

    Sollte nicht schon stutzig machen, daß - obwohl alle Angaben pflichtgemäß durch den Bauherren erfolgt sind - kein konkreter Grund für eine Nachprüfung im Anschreiben genannt wurde...?

    Mein Fazit:
    Ela hat völlig richtig gehandelt!
     
  14. #54 Ela4444, 12.01.2009
    Ela4444

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    Vom Anwalt habe ich nichts in mein Schreiben an die BG geschrieben, ganz im Gegenteil, habe nur mitgeteilt das ich die Auskünfte bereits getätigt habe und nach dem Grund des Besuches gefragt.
     
  15. SvenW

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    Jo und sie können dir so oder so das Leben schwer machen. Erst mal freundlich sein, damit der gute Herr nicht gleich auf stur schaltet und falls er uneinsichtig bleibt kann man immer noch mit dem Anwalt kommen!

    Laß ihn kommen und sich erklären und so wie du es gemacht hast ist es genau richtig. Er merkt das er kein einfaches Opfer hat, aber du schlägst ihm nicht gleich die Tür vor der Nase zu.
     
  16. #56 Scaremaster, 12.01.2009
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    Danke Ela,

    wir haben auch das Schreiben bekommen, daß man eine Prüfung am Objekt
    durchführen möchte und man an dem Termin alle Unterlagen zur Hand haben
    soll. (Wochentags um 12Uhr mittags)
    Wir wohnen auch seit knapp 1 Jahr in unserem fertiggestellten Wohnhaus
    und sehen auch nicht den Zweck einer solchen Prüfung im Nachhinein.
    Die Bau-BG hätte während der Bauzeit gerne prüfen können.

    Wir haben auch wahrheitsgemäß die Fromulare ausgefüllt ohne eine Angabe von
    Helfern. Die wir auch nicht hatten! Wir haben mit Architekt gebaut und die meisten
    Gewerke von Firmen ausführen lassen, welche auch im BG-Formular angegeben wurden.

    Wie auch Ela haben wir zurückgeschrieben, daß wir keine Termine warnehmen werden
    und unserer Plicht nachgekommen sind, indem wir die BG-Formulare ausgefüllt und zurückgesandt haben.

    Mal sehen was passiert.

    Gruß
    Ingo
     
  17. Julius

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    Ja, bitte informiert uns hier über die jeweilige Reaktion!
    Danke.
     
  18. #58 Ela4444, 12.01.2009
    Ela4444

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    100% der gleiche Fall wie bei uns .... es bauen wohl im Moment nicht so viele, so das man sich die wieder her zieht, bei denen evtl. noch was zu holen ist was :mauer
     
  19. #59 RedTiger2407, 12.01.2009
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    Also bei mir war das gleiche.

    Und ich habe nach zwei Anrufen der BG Bau klar gemacht, das ein Termin in meinem Haus aus beruflicher Sicht nicht geht (natürlich gelogen) und habe gesagt sie sollten doch in meine Firma kommen und dort hab ich dann Zeit für Sie.

    So ist es dann auch gekommen.

    Habe beim ersten schreiben immer wieder ein paar Helferstunden eingetragen.

    Am Schluss kam heraus, das er meine Stunden wo ich geschrieben habe bißchen höher angesetzt hat und ich das dann annahm, da es in Wirklichkeit wohl das 10fache war.

    Rechnungen hat er von mir gar keine angeschaut, war ich völlig überrascht. Hätte einiges noch auf Firmen abwälzen können sonst.

    Naja am Anfang hatte ich echt muffe aber es ging eigentlich ganz ok aus.
     
  20. #60 kronwinkler, 12.01.2009
    kronwinkler

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    Hallo,
    BG Bau will auch zu mir nach Hause kommen.
    Ich will es natürlich nicht, nicht weil ich was zur Vergerben habe sondern
    dass ich meine Pflichten erfüllt habe. (ich gehe auch nicht privat zu denen ins Haus)
    jedoch sehe ich gerade einen Pragraf von BG Bau vor mir.

    § 29 unsere Satzung lautet:
    Prüfung der Veranlung und Entgeltnachweise
    Die Berufgenossenschaft kann nach Maßnahme des §166 SGB VII die Geschaftsbücher und sonstigen Unterlagen einsehen, um die Verandlung, die Entgeltnachweise und die Zuordnung der Arbeitsentgelte der Versicherten zu den Gefahrenklassen zu prüfen oder eine Schätzung vornehmen zu können.

    " Auf der vorderen Seite steht z.B. Wir verweisen auf die gesetzlich vorgegebene Aufbewahrungfrist von Handwerkerrechnungen. "
    viele Arbeiten wurden vor 2,5 Jahren gemacht.
    Ich wohne aber schon bereist mehr als zwei Jahren bereits im Objekt.

    ich werde morgen noch ein paar informationen von Freunden bekommen und danach
    an BG Bau auch einen Brief schreiben wie Scaremaster und Ela.
    mal schauen was rauskommt.
     
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