Meine Rechte bei baulichen Mängeln

Diskutiere Meine Rechte bei baulichen Mängeln im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, nach einer Wärmedämmung meines Hauses (Altbau) wurde dies mit Silikat-Silikonharzputz verputzt. Dieser Putz verfärbte sich kurz...

  1. #1 isiskatze, 09.01.2009
    isiskatze

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    Hallo zusammen,
    nach einer Wärmedämmung meines Hauses (Altbau) wurde dies mit Silikat-Silikonharzputz verputzt. Dieser Putz verfärbte sich kurz nach dem auftragen, angeblich eine chemische Reaktion auf die Grundierung bzw die Armierung? "Schuld" ist nach bisherigem Stand der Hersteller des Putzes, der dies auch bestätigt und den nötigen Neuanstrich bezahlen will.
    Nun meine Fragen:
    -darf ich zu meiner Sicherheit Geld einbehalten und wieviel? (Habe den letzten Teil der Rechnung noch nicht bezahlt, 30% des Gesamtbetrages)
    -kann ich dem Handwerksbetrieb Fristen setzen um die Baumängel zu beseitigen?
    -bei den Dämmarbeiten wurde einiges beschädigt, wie erreiche ich dass der Handwerksbetrieb diese Schäden zeitnah beseitigt?
    -gelten Emails eigentlich rechtlich als anerkannter Schriftverkehr?
    -ist das Rechnungsdatum (2008) ausschlaggebend für rechtliche Konsequenzen?
    Das sind viele Fragen die mir unklar sind, in sachlichen Gesprächen mit dem Handwerksbetrieb konnte ich bisher wenig erreichen.
    Bevor ich zum Rechtsanwalt gehe, habe ich die Hoffnung dass mir hier vielleicht jemand die ein oder andere Frage beantworten kann.
    Vielen Dank schonmal dafür!
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Der Reihe nach

    Ich hoffe das hilft?
     
  3. #3 isiskatze, 09.01.2009
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort Robby!!!:respekt
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    Wieso RA?
    Es ist etwas passiert, die Beteiligten bemühen sich - was will der Mensch mehr???

    Noch nie selber einen Fehler gemacht?

    MfG
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    Er war einsam, aber schneller :smoke
     
  6. #6 isiskatze, 09.01.2009
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    Auch Ihnen Hr. Dühlmeyer herzlichen Dank für die Antworten!
    RA ist auch nicht in meinem Interesse, da haben Sie sicher recht!
    Der ausführende Handwerksbetrieb zeigt sich jedoch nicht sonderlich kooperativ und ich kenne meine Rechte nicht genau, man macht schnell Fehler aus Unwissenheit.
    Das bei dem Wetter GAR NIX geht ist mir bekannt, muss wohl warten bis zum Frühjahr.
    Hätte trotzdem noch eine Frage zu den Mangelbeseitigungskosten: Um die Verfärbungen zu beseitigen muss eine isoliernde Grundierung sowie eine, dem hochwertigen Putz entsprechende Farbe aufgetragen werden. Die Fläche der Hauswand beträgt 280m2, wie hoch soll ich den Betrag ansetzen?
    Habe die Arbeiten noch nicht abgenommen da der Mangel bereits kurz nach dem verputzen auftrat!
    Bisher erfolgten alle Absprachen, Reklamationen mündlich oder per Email.
    Werde jetzt einen richtigen Brief verfassen und diesen auf dem Postweg versenden.
    Danke nochmal für die Hilfe!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    Brief alleine reicht nicht. Mal hier lesen.
    Kosten kann man so nicht sagen. Steht noch ein Gerüst, ist eines notwendig?
    Schutzmaßnahmen, Baustelleneinrichtung wie/wo möglich?

    MfG
     
  8. #8 schwarzmeier, 09.01.2009
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    Womit wurde nun Dein Haus verputzt ? Einen Silikat-Silikonharzputz gibt es meines Wissens nicht ,---oder es ist ganz etwas Neues . Entweder ist essilikatputz oder es ist Silikonharzputz . Das ist so wie wenn Du vo einem Auto-Hubschrauber sprichst . Silikat u.Silikon ist nicht dasselbe . Deshalb müssen diese Angaben schon genau sein . wenn das Silikonharzputz sein sollte , sind solche Verfärbungen schwer erklärlich ,bei Silikatputz ist das im getönten Zustand allerdings erklärbar , wenn mehr Infos rüberwachsen würden .:Welcher Farbton, welches Wetter während der Putzarbeiten , welche Mindesttemperatur ,welche Luftfeuchtigkeit ?? wer ist der Hersteller ? Wieso hat er sich bereiterklärt , den Extranstrich zu bezahlen ?:think
     
  9. #9 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @Schwarzmeier,
    alles unwichtig,
    wahrscheinlich weil er Mist verkauft hat und dies (seltsamerweise) auch einsieht
    Gipser
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    Wer lesen kann, ist.....
    Die Ursache und die Art der Behebung ist doch also gar kein Thema.
     
  11. #11 isiskatze, 09.01.2009
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    Wie Ihr schon bemerkt habt, habe ich wenig Ahnung:think, deshalb bin ich ja auch hier, um mir Expertenrat einzuholen!
    Im Angebot steht "Silikat-Silikonharzputz", was habe ich geschrieben??? Sorry!
    Ein Aussendienstmitarbeiter der Herstellerfirma (H....) war schon hier und hat sich den Salat angesehen, auch er vermutet ein Fehler bei der Putzherstellung und sichert zu alle Kosten zu übernehmen!
    Frostschaden ist es keiner, der Putz wurde bei Temp. über 10Grad aufgetragen.
    Angeblich ist so ein Fall noch nie aufgetreten und eine chemische Reaktion auf den Untergrund, die Laboruntersuchungen laufen.
    Würde ja gerne ein Foto einstellen, klappt aber irgendwie nicht...
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    Max Grösse beachten. Oder bei Magix o.ä. (bitte nicht imageshack) hosten und nen link setzen
     
  13. Robby

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    Ist eigentlich auch unerheblich.

    Mangel (schriftlich?) anerkannt.

    Instandsetzung zugesagt. Die Art der Instandsetzung und die Maßnahmen obliegen dem Mangelverursacher (muss wohl auch den aRdT entsprechen).

    Solange nach der Instandsetzung kein Minderwert durch die Maßnahmen verbleibt ist doch alles bestens! !
     
  14. #14 isiskatze, 09.01.2009
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    Versuche es nochmal, bin aber kein Computer Profi.
    Zu den Fragen zum Gerüst und Baustelleneinrichtung...
    es ist alles abgebaut, muss von vorne angefangen werden.
    Danke für den link!!!
    Hätte gedacht ein Brief per Einschreiben wäre sicher, wen soll ich als Boten nehmen?
    Wie kompliziert...Gerichtsvollzieher ist ja auch nicht besser als RA!? Oder...
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Als Bote reicht ein vertrauenswürdiger Freund oder Nachbar.
    Dieser kann, sollte der Unternehmer Nichterhalt behaupten, bezeugen, genau diesen Brief an genau dem Tag zu genau der Stunde eingeworfen zu haben.
    Ab dem (so bewiesenen) Einwurf ist es Sache des Empfängers, den Brief auch zu lesen zu bekommen.
    Wenn also Oma, Opa, Tante, Onkel, ...(z.B. bei Urlaubsbriefkastenleerung) den dann verschlampt, ist das sein und nicht mehr Ihr Problem.

    MfG
     
  16. #16 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    kann mich jetzt täuschen....
    sollte der Bote nicht den Inhalt des Schreibens kennen? Hatte mal mit einer Kündigung ein ähnliches Problem...
    Gipser
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - natürlich. Lies mal Pkt. 4 aus dem Link aus #7. Da stehts GANZ detlich drin.
     
  18. #18 isiskatze, 09.01.2009
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    Vielen Dank erstmal für die Mühe!
    Werde den Brief über einen Boten übermitteln lassen.
    Habe 2500,-€ (x2) als Mängelbeseitigungskosten angegeben!?
    Hoffe das ist weder utopisch noch lächerlich...
    Foto klappt nicht, versuche es weiter.
     
  19. #19 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

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    sorry, hätte den Link erst lesen sollen....
     
  20. #20 Herr Nilsson, 16.01.2009
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