Wieder zum Thema Risse im Trockenbau

Diskutiere Wieder zum Thema Risse im Trockenbau im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Wir haben ein Haus mit XXX gebaut. Seit November 2008 wohnen wir jetzt schon darin. Im Oktober 2008 hatten wir mit den Innenausbaumaßnahmen...

  1. #1 Ronald Oppitz, 12.01.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.01.2009
    Ronald Oppitz

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    Wir haben ein Haus mit XXX gebaut. Seit November 2008 wohnen wir jetzt schon darin. Im Oktober 2008 hatten wir mit den Innenausbaumaßnahmen begonnen. Trockenbauwände haben wir nur im Dachgeschoss. Diese sind von einer Firma im Auftrag von XXX durchgeführt worden. Da wir die Optik von Tapete (v.a. Rauhfaser) nicht mehr sehen konnten und natürlich auch Zeit sparen wollten, haben wir uns im Malergroßhandel beraten lasen, wie wir Trockenbauwände und den ansonsten vorhandenen Gipsputz schneller behandeln können. Daraufhin haben wir Tiefgrund, Putzgrund von Prosol (für die aufgerauhte Optik) und Profifarbe genommen. Da der Putzgrund schon weiß eingefärbt war, haben wir wirklich nur einen Weißanstrich benötigt. Allerdings war der Eimer auch nochmals teurer als bei Alpinaweiß aus dem Baumarkt. Aber das war es mir wert, wenn ich dafür die Decken nur einmal streichen musste. Jetzt zum Problem. Im Dachgeschoss, wo Trockenbau angewendet wurde treten nicht, wie sonst im Forum oft diskutiert wurde, Risse an den Stoßfugen zw. Wand/Decke auf, sondern mitten in der Fläche. z.B. Längsriss mitten in der Decke zw. 2 Platten oder Querriss in der Wand zw. 2 Platten.
    Wenn man die beiden Seiten des Risses untersucht, fällt auf,dass die Rigipsplatten dort leicht wippen. Gerade bei der Decke ist ja ein Lattengerüst unter den Platten. Sind dort die Abstände zu groß gewählt? Der Trockenbauer meint, dass das übliche Risse beim Trockenbau im Neubau wären. Seht ihr das genauso? Gibt es DIN-Normen, auf die ich mich berufen kann. Ich habe bislang nur etwas zu Rissen in den Ecken gefunden, womit ich mich ja abfinden würde. Da wir die Malerarbeiten in Eigenleistung machen, wird sicher auch der Spruch kommen, dass die Malerarbeiten nach evtl. Ausbesserungen wieder selbst gemacht werden müssen. Da ich das Wippen der Platten ja nicht selbst verschuldet habe, würde ich auch ungern die Malerarbeiten erneut ausführen. Hat man dort einen Rechtsanspruch auch auf die Folgearbeiten, falls die Risse schon als Mängel anerkannt werden? Wir dachten ja, dass wir mit den Malerarbeiten fertig sind. Ich habe keine Lust, die gerissenen Decken/Wände erneut zu streichen. Wie sähe denn eigentlich eine Reparatur aus. Die Wippbewegungen halten sich in Grenzen (ca. 1 mm). Würde es reichen, wenn man die Rigipsplatten schräg anschneidet und in der Fläche erneut verspachtelt oder muss die Unterkonstruktion verändert werden? Vielen Dank für Eure Meinungen
     
  2. #2 Gast943916, 12.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    das ist schwer zu beantworten, aber ich vermute, dass es sich hier zum einen um Kreuzfugen handelt (absolut nicht fachgerecht und stellt einen Mangel dar) und zu anderen sind die Plattenstösse evtl. nicht hinterlegt (siehe oben).
    Die einzige Möglichkeit den Schaden zu beheben ist die Decke ganz oder teilweise zu demontieren und die Stösse hinterlegen.
    Der Schadensverursacher ist für die Beseitigung des Schadens und deren Folgen (Malerarbeiten) haftbar.
    Gipser
     
  3. Peeder

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    :mauer


    Gipser:28:

    Aber bevor wir nun die Trockenbauer erschießen, und einen Abruch starten, den Mangel sofort anzeigen.
    Da ich davon ausgehe, das eine Abnahme stattgefunden hat, wird der Mangel sicherlich nicht so einfach anerkannt. Wie äussert sich der Trockenbauer dazu, abgesehen von seinen dummen Geschwätz .

    federt die Decke bei druck von unten ? Oder wie ist das zu verstehen.

    Vermutungen sind so aus der Ferne schlecht anzustellen, es können viele Ursachen in Frage kommen, die berüchtigten Kreuzfugen ( siehe Gipser ) Achsabstände, falscher Spachtel,ungenügende Schraubabstände, Unterkonstruktion.

    Frage, Risse in Wände und Decken ?
    Breite der Risse ? Wie verlaufen die Risse ?

    Wenn möglich mal ein Bild einstellen.

    Peeder
     
  4. #4 Ronald Oppitz, 12.01.2009
    Ronald Oppitz

    Ronald Oppitz

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    Hi , das ging ja extrem schnell mit den ersten Antworten. Da ich neu hier bin, habe ich das gar nicht erwartet.
    Zu Peeder: Ich will den Trockenbauer ja nicht gleich erschießen. Ich suche bloß einen Ratschlag zur Argumentation, da ich mich nicht mit Trockenbau-DIN-Normen auskenne. Und wenn mir einer "vom Fach" sagt, dass das normale Risse bei Bausetzungen sind, muss ich das ohne Hintergrundwissen erstmal so hinnehmen. Zu den Federbewegungen: die sind nur bei leichtem Druck von unten (bei der Decke) direkt rechts/links von dem Riss bzw. bei den Wänden ober-u. unterhalb der Risse nachweisbar. Einen Riss hatte ich direkt nach dem Verspachteln bereits angemerkt. Dieser wurde dann zähneknirschend erneut ausgeschnitten (schräg an beiden Seiten der Platten) und mit Superhaftspachtel verspachtelt. Doch diese Stelle reißt auch jetzt schon wieder. Es scheint also ein tieferliegendes Problem zu sein. Ein Bild werde ich im Laufe der Woche mal einstellen.
     
  5. #5 Gast943916, 12.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wäre manchmal gar nicht so schlecht....
    sind es nicht...
    ich tippe auf Kreuzfuge
    Gipser
     
  6. Peeder

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    muss zwangsläufig nicht sein, z.B. Akustik-Lochplatten, immer Kreuzfuge !:biggthumpup:

    dann wäre der Trockenbau-Markt leergefegt [​IMG]

    Bilder vor dem Streichen, dann könnte man schon tiefer sehen.

    Fabrikat ?

    Peeder
     
  7. #7 Gast943916, 12.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    schon klar, hat er aber nicht (alter Meckerer):mega_lol:
    Wunschdenken.....


    Gipser
     
  8. #8 Meister_Hans, 12.01.2009
    Zuletzt bearbeitet: 12.01.2009
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    Und da keine Papier-Fugendeckstreifen mit eingespachtelt??? Hätte ich spätestens dann gemacht...

    Wenn ich das richtig sehe reißen hier also die Stöße der Platten untereinander... Welche Platten (bzw. welche Kantenausführung) wurden denn verwendet? Und mit welchem Fugenfüller wurde das Ganze verspachtelt??? Wenn ich mich noch recht entsinne gab Knauf mal die Parole aus, Halbrunde abgeflachte Kanten (HRAK) ohne Bewehrungsstreifen zu verspachteln, gefaste Hand- und Maschinenstöße oder Halbrunde Kanten (HRK) mit Bewehrungsstreifen... Natürlich unter Verwendung des Systemeigenen Fugenfüllers (Uniflott...) Stimmt das noch (oder überhaupt) so???

    Wobei ich auch schon von nem Systemberater der Fa. Knauf den Tipp erhielt, die Fugendeckstreifen im Neubau grundsätzlich zu verwenden, da die Platten durch die Feuchteschwankungen beim Trocknen immer noch "schwinden" können und es so Risse an den Stößen geben könnte...
     
  9. #9 Gast943916, 13.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    lang, lang ist´s her......
    mittlerweile wird wieder "empfohlen" mit Glasfaserband oder Deckstreifen zu spachteln, Schnittkanten staubfrei machen und evtl. mit Tiefengrund vorbehandeln, klar nur mit Uniflott.....


    Gipser
     
  10. Peeder

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    nicht die Platten, die Verspachtelungen !!
    Die trockenen Spachtelmassen nehmen Feuchtigkeit auf ( quellen ) , und beim wieder trocken schrumpft die Fuge, Risse sind die Folge.

    Daher auch die " Geschiche " Tiefengrund. Leider keines der Gebrüder Grimm´s Märchen.

    Peeder
     
  11. #11 Ronald Oppitz, 13.01.2009
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    So hier ein paar Fotos der Risse. Ich hoffe, dass die auf den Fotos bei dem Licht heute Früh auch zu sehen sind. Bilder vor den Malerarbeiten muss ich erst raussuchen.
    Das erste ist ein Längsriss in der Wand, bei der an Der Rückseite die Ständerprofile für eine weitere Wand enden, die 90° zu dieser Wand steht.
    DAs zweite Bild ist ein Deckenriss, der in Verlängerung der DAchschräge durch das ganze Zimmer verläuft.
     
  12. Peeder

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    die werden sicherlich interessanter sein.

    Der Deckenriss ist schwer in die eine Grösse einzuordnen, bei solchen Fotos immer einen
    grössenvergleich mit aufs Foto, z.B. einen Zolli .
    Bei grösseren Rissen kann man auch einen Finger reinstecken :biggthumpup:(kl.Scherz )

    Ein komplett durchgehender Riss, egal wie gross, ist auf jedenfall ein Mangel.

    Frage zur Wand, einfach beplankt oder doppelt je Seite ?


    Peeder
     
  13. #13 Meister_Hans, 13.01.2009
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    @Peeder, @Gipser: Danke für die Nachhilfe! ;) Man lernt halt doch nie aus...

    Mittlerweile ist der Trockenbau für mich eigentlich kein Thema mehr weil ich mich beruflich hauptsächlich im Bereich Stahlbetonbau austobe...
     
  14. Peeder

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    Wir wollen doch nicht den Lehrmeister spielen, aber du bist in der Zwickmühle :mega_lol:

    Nürnberg-Ansbach-Crailsheim :biggthumpup:

    Peeder
     
  15. #15 Gast943916, 13.01.2009
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    Gast943916 Gast

    jaaaa, lieber Hans... und wir sind GNADENLOS

    Gipser
     
  16. #16 Ronald Oppitz, 13.01.2009
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    Hallo Peeder,
    Die gerissene Wand ist einfach beplankt. Die doppelte Beplankung wurde nur im BAdbereich mit Feuchtraumplatten angewendet. Leider konnte mir noch niemand wirklich Links zur entsprechenden DIN geben. Mit Meinungen lässt sich solch ein Reparaturaufwand nicht begründen. Und einen Gutachter wollte ich zumindest jetzt noch nicht einschalten, solange eine Einigung im Guten möglich erscheint. Ich brauche nur eine Argumentationshilfe entsprechend geltender Normen, was üblich ist (sind Risse an bestimmten Stellen generell üblich oder darf gar nix reißen?) und was bei Mängeln wie repariert werden muss. Wenn der Mangel per Ferndiagnose so schnell klar ist, wie hier im Forum, scheint mein Trockenbauer ja keine Ahnung zu haben. Dann nutzt es ja nix, wenn ich etwas bemängele und er nur spachtelt. Wenn ich allerdings irgend eine rechtsgültige Norm vorlegen kann, hilft das bei der Argumentation enorm. Schließlich will ich als LAie niemanden, der es gelernt haben sollte, mit Ausführungsvorschriften gängeln.
     
  17. Robby

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    Das wäre

    jedoch schon ein Gutachten, und geht sogar schon darüber hinaus, dafür ist ds Forum aber nicht da. Gutchten = Ist - Soll Zustand beschreiben, Abweichungen (Mängel) beschreiben und bewerten und Instandsetzung planen?
     
  18. #18 Ronald Oppitz, 13.01.2009
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    Da kann ich nur Danke sagen.
    Genau die Hilfe , die ich brauchte. Ich Kann in der heutigen Zeit nur immer weider sagen: Leute redet miteinander. Wenn jeder gleich zum Gutachter oder Rechtsanwalt rennen würde, hätten wir amerikanische Verhältnisse- und da sieht man ja, wo das endet. Ich wollte auch kein Gutachten übers Forum erschleichen, sondern nur nach geltenden Normen fragen. Es muss doch auch ohne Gutachten als LAie einen Zugriff auf Normen geben, um bestimmte Tätigkeiten der "Profis" auch nachvollziehen zu können. Ich versuche gern im Guten eine Klärung zu erreichen und lege nicht bei jedem Mangel sofort einen Rechtstreit/Gutachten vor.
     
  19. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Neee eben die Normen sind nicht kostenlos und kosten halt ein Schweinegeld.Dazu reicht auch das lesen nicht sondern auch das verstehen und anwenden. Hier ist doch wie im Anhydritbeitrag haarklein aufgeführt worden was falsch ist. Mangel dem Erscheinungsbild entsprechend beschreiben, MAngel rügen und Nachbesserung fordern.
     
  20. #20 Gast943916, 13.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    das habe ich

    an anderer Stelle schon mal geschrieben:

    bei einfach beplankten Wänden müssen die Querstösse im Bereich zwischen OFF bis 150 cm über OFF zwingend hinterlegt werden.
    Das lässt sich ableiten aus der DIN 4103, Teil 1 Abschnitt 4.3.2. "Weicher Stoß" und Abschnitt 5.3 "Widerstand der Trennwand gegenüber weichem Stoß"
    Bei einseitig zweilagig beplankten Wänden müssen die Querstösse mindestens 40 cm versetzt werden.
    Bei beiden Beplankungsarten gilt generell: keine Kreuzfugen, ausser bei Spezialplatten.

    Außerdem sind die Längsfugen auf der gegenüberliegenden Seite versetzt anzuordnen
    .

    Gipser
     
Thema: Wieder zum Thema Risse im Trockenbau
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