Wärmedämmwert 2.7 erlaubt?

Diskutiere Wärmedämmwert 2.7 erlaubt? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben im letzten Jahr ein EFH mit einem Bauträger gebaut. Im Werkvertrag sind alle Gläser mit Ug=1.1 angegeben. (Fenster...

  1. #1 Tanguero, 13.01.2009
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    Hallo zusammen,

    wir haben im letzten Jahr ein EFH mit einem Bauträger gebaut.
    Im Werkvertrag sind alle Gläser mit Ug=1.1 angegeben. (Fenster mit Ug=1.3)
    Bei der Haustüre steht "Glastüre in WK3" (also Sicherheitsglas)
    Das eingebaute Glas der Haustüre hat jetzt aber Ug=2,7

    19.05.2008 RAL-RG-520-176 14219752/1 528/188 Semco Therm Ug=2,7

    Ich würde ja darauf pochen, dass auch dieses Glas in Ug=1.1
    ausgeführt wird, aber für einen Aufpreis von ca. 600 Euro
    haben wir die klare Scheibe des Werkvertrags in eine mit Satinierung
    und klarem Rand bestellt. Bzgl. des Wärmedämmwerts dieses
    nach Werkvertrag veränderten Glases wurde leider nichts vereinbart.

    Ist es nach den EnEV 2004 überhaupt erlaubt, in die Haustüre ein so
    schlecht gedämmtes Fenster einzubauen?


    Vielleicht kann ich auf dieser Schiene leichter argumentieren.

    Im Energieausweis ist nämlich nur mit Fenstern Ug=1.3 gerechnet und
    der Energieverbrauch ist ganz knapp in der Norm (102.8 m²*k/W
    mit Max erlaubt 104.2 m²*k/W)

    Danke im Voraus
    Joachim
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2009
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    Ich würd mal nach dem WK III Zertifikat fragen. :smoke

    WK 3

    Und dann prüfen, ob auch ALLE Rahmenbedingungen eingehalten wurden :mega_lol:
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2009
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  4. Rene'

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    Hallo!

    Hier die EnEv von 2004:


    http://www.enev-online.info/enev/enev_2004.pdf

    Siehe seite Seite 27, Tabelle 1, Zeile 2a

    Dort steht das aussenliegende Fenster ud Fenstertüren maximal 1.7 haben dürfen. Daran hat sich auch der Handwerker zu halten.

    Das selbe Problem hatten wir 2005 mit unserem Schreiner der 3.0 er Glas in unsere Haustüre eingebaut hat.
    Ein nettes Briefchen hat das Problem dann aber schnell gelöst und die Scheiben wurden gegen EnEv-Konforme Scheiben getauscht.

    Da muss nix vereinbart werden. Alle ausführenden Handwerker müssen sich bei einem Neubau an die aktuelle EnEv halten.
    So hat mir das damals der Archi erklärt als der Schreiner argumentierte "war nicht vereinbart".
    Und er hatte anscheinend Recht gehabt. ;)

    Gruß,
    Rene'
     
  5. #5 Olaf (†), 13.01.2009
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    Langsam...

    mit den jungen Pferden - der max. Wert für die Tür Ud liegt bei 2,7
     
  6. #6 Tanguero, 13.01.2009
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    Danke, das mit dem Zertifikat werde ich auch für die anderen Fenster probieren.
    Ich kann nämlich nicht entdecken, ob es sich wirklich um Sicherheitsglas handelt. Vielleicht wenn ich die Dicke messe? Zwischen den Fenstern im Wohnzimmer in WK I und denen in WK II kann ich jedenfalls keinen Unterschied entdecken.

    Die Kommunikation mit dem Fensterbauer ist "etwas schwierig" da es mit den Innentüren (einige in mehreren Versuchen eingebaut) und Fenstern (Kratzer und Beschädigungen im Glas) diverse Probleme gab. Bei einem Kellerfenster ist die Leitung vom eingebauten Alarmsensor tot, da der Fensterbauer nach eigener Aussage keine Ahnung hat wo die Leitungen verlaufen und wohl angebohrt hat.

    Die Firma Semco habe ich vor über einem Monat angeschrieben um zu erfahren um welches Glas es sich handelt. Aber die scheint nicht auf Anfragen von Privatpersonen zu antworten.
     
  7. PeMu

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    Mal ne Frage:

    Wo stehen in der EnEV die Werte für Bauteile bei Neubau?

    Die zitierten Werte gelten für geänderte Bestandsbauten. Die Tabelle 1 gehört doch zu Anlage 3 oder irre ich mich da?

    Die andere Frage ist, ob hier nicht die nächste EnEV (2007) gilt.
     
  8. #8 Olaf (†), 13.01.2009
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    Haste...

    was auf dem Abstandshalter (zwischen den Scheiben) stehn? (erl., wer lesen kann ist klar im Vorteil)

    Im übrigen sollte die Glashalteleiste beim WK2 schmaler sein als bei den anderen
     
  9. #9 Olaf (†), 13.01.2009
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    Überschrift....

    Tabelle 1 lesen :winken
     
  10. #10 Tanguero, 13.01.2009
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    Als der Werkvertrag unterschieben wurde (April 2007) war noch EnEv 2004 in Kraft.
    Als das andere Glas bestellt wurde galt EnEv 2007

    In der Innenseite steht:
    19.05.2008 RAL-RG-520-176 14219752/1 528/188 Semco Therm Ug=2,7

    Ich meine auch dass der Wert aus Spalte 2a (Ug=1,7) gelten müsste oder höchstens der Wert aus Spalte 3a (Ug=2) falls es sich bei Sicherheitsglas um eine "Sonderverglasung" handelt.

    Warum ist es nur so kompliziert das zu ermitteln?
     
  11. #11 Olaf (†), 13.01.2009
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    Nein..

    es wird das Gesamtbauteil "Tür" betrachtet und nicht nur das Glas
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 13.01.2009
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    Nochmal zu PeMus Einwand ...

    ... wenn im Wärmeschutznachweis das Bauteil "Haustür" separat ausgewiesen wurde, ist das formal erstmal in Ordnung.

    Und zu Olafs Einwand: Wie groß ist denn der Rahmenanteil und welchen Uf-Wert hat der?
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Na ja Peeder, ich wollte nur mal einwerfen, dass die Tabelle zum Anhang 3 gehört:
    Anhang 3
    Anforderungen bei
    Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude (zu § 8 Abs. 1)
    und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen (§ 7)

    und nicht zu irgendwas davor.

    Ich kenne für die Mindestanforderungen Neubau bisher nur:
    "Der nichttransparente Teil der Ausfachungen von Fenstern und Türen, die mehr als 50 % der gesamten Ausfachungsfläche betragen, muss ebenfalls die Anforderungen der nachfolgenden Tabelle erfüllen (Mindestwäremschutz DIN 4108-2), aber mindestens R = 1,0 m²×K/W betragen. Fenster und Fenstertüren sind mindestens mit Doppelverglasung auszuführen."

    Mag sein, dass ich nicht up to date bin.
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 13.01.2009
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Peeder :confused:

    Ansonsten biste so uptodate wie ich.
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Damit wäre Tangueros dicke Frage beantwortet.
     
  16. #16 Tanguero, 14.01.2009
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    Danke für die hilfreichen Antworten!

    :28:

    Ich werde dann mal reklamieren...
     
  17. #17 Olaf (†), 14.01.2009
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    Vielleicht...

    stell ich mich ein bisschen däbsch an:
    Aber was willst Du reklamieren und warum?
     
  18. #18 Tanguero, 14.01.2009
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    @Olaf

    Wenn ich das jetzt nicht falsch verstanden habe, dann muß die gesamte Türe, wenn es sich um eine Sonderverglasung handelt Ug=2 erfüllen wie in Tabelle 1 dargestellt.
    Für geänderte Altbauten werden wohl kaum strengere Regeln wie für Neubauten gelten.

    Du hast etwas von Maximalwert für Tür Ud von 2,7 geschrieben, wobei ich nicht verstanden habe wo der Wert her kommt.
    Selbst wenn 2,7 erlaubt ist, dürfte der Rahmen den Wert nicht verschlechtern.
    Der Rahmen ist nur leicht größer als der einer Balkontüre.

    Ich habe nur zwischen das Glas geschaut und den Wert entdeckt weil ich die Kälte im Flur spüren konnte. Es wird echt kalt und es ist keine Zahlenreiterei von mir.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2009
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    Ud = Ug * Teilfläche + Uf * Teilfläche (Laienhaft)
     
  20. PeMu

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    Klartext:

    Die besagte Tabelle 1 wird bei dir (Neubau) nicht anzuwenden sein. Dein Nachweis ist auch nicht für kleine Hütten erfolgt.

    Es ist nur ein erfolgreicher EnEV-Nachweis und Doppelverglasung als Minimum gefordert.
    Der Rest ist zu vereinbaren.


    Aber man kann ja alles versuchen ...
     
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