Wärmedämmwert 2.7 erlaubt?

Diskutiere Wärmedämmwert 2.7 erlaubt? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Die Tabelle ist zwar so betitelt, dass sie die Gültigkeit für Änderungen und Gebäude mit niedrigem Volumen nahe legt. Aber wenn man weiterliest...

  1. #21 Tanguero, 14.01.2009
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    Die Tabelle ist zwar so betitelt, dass sie die Gültigkeit für Änderungen und Gebäude mit niedrigem Volumen nahe legt.
    Aber wenn man weiterliest steht da:

    2. Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
    Soweit bei beheizten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert
    werden, dass
    a) das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,
    ...

    Also Gültigkeit auch für Neubauten, denn das Fenster wurde ja erstmalig eingebaut!
    Da der Rahmen aber als Bautüre diente und in der Mitte mit Holz gefüllt war, wurde im Zweifelsfall das Holz durch das Glas ersetzt.

    Jetzt steht da allerdings noch weiter:
    3. Außentüren
    Bei der Erneuerung von Außentüren dürfen nur Außentüren eingebaut werden, deren Türfläche Wärmedurchgangskoeffizienten
    von 2,9 W/m²⋅ K nicht überschreitet. Nr. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

    Ist Nr. 2 Satz 2 nicht die Referenz auf die Tabelle für Fenstertüren?
     
  2. #22 Tanguero, 14.01.2009
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    Und der EnEv-Nachweis ist fast ein Jahr älter als die Haustüre. Das Haus stand da noch gar nicht. Dort wurde für alle Fenster und Türen mit Ug=1,3 gerechnet wie im Werkvertrag vereinbart.
    Und der erreichnete Wert liegt verdammt knapp unter dem Maximalwert...
     
  3. #23 Tanguero, 14.01.2009
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    Oder gilt das für einen erstmaligen Einbau in Gebäude mit geringem Volumen?
    Mist, wahrscheinlich ist das so.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2009
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    Dann such ier mal nach EnEV-Nachweisen und deren "Richtigkeit".
    :yikes

    Ach ja - wieso baut man eigentlich ein Haus mit einem Standard, der schon vor 10 Jahren nicht toll war?
     
  5. #25 Tanguero, 14.01.2009
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    Unser Architekt erzählte uns anfangs: "Ein KW 60 Haus schaffen wir auf jeden Fall." Das haben wir leider nicht schriftlich. Den Energiepass fand ich fast zufällig in den übergebenen Unterlagen.

    Jetzt ist die solare Ausrichtung des Hauses ziemlich ungünstig, d.h. von dort kaum Energiegewinn. Und es ist ein Doppelhaus. (Wobei das andere Haus sei 20 Jahren steht.) Wir haben auch keinerlei regenerative Energien vorgesehen, sondern erst mal nur eine Gastherme, später vielleicht Erdwärme. Allerdings ist die Fußbodenheizung mit 10cm Abstand gewickelt - auch im Keller, im Moment reicht 38 Kesseltemperatur.

    Dafür ist die Lage des Hauses echt geil inklusive Domblick. :)
     
  6. #26 Olaf (†), 14.01.2009
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    Ne...

    Fenstertür ist eine Balkontür und keine Haustür mit Glas - mal so am Rande. Und die Haustürverglasung ist auch keine "Sonder~", das wäre z.B. Schallschutz im FENSTER.
    Die 2,7 spukten mir halt so im Kopfe rum, man erfindet ja auch das Rad nicht jeden Tag neu. Und besser drunter als drüber :-)
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ich habe es weiter oben schon erwähnt. Man lese mal zu welchem Anhang die Tabelle gehört.

    Nichtsdestotrotz ist so eine Türe nicht der Hit.
    Aber bei Brandschutz, Einbruchschutz gibt es nicht alles zu erschwinglichen Preisen.
    Daher ist so ne lalala Bestellung nicht zielführend.

    Also man kann dem Lieferanten die Tabelle vorsetzen - manche lassen sich dadurch ja erschrecken, wie schon zu bemerken, aber es kann den auch kalt lassen.:28:


    Die gestellten Fragen zur Tür sind noch nicht so stimmig dargelegt:

    Was ist der Gesamt U-Wert?
    Was ist das für ein Wert?

    Wer hat die Tür mit welchen Eigenschaften bestellt?

    Wer hat das zu regeln?

    Was ist überhaupt lieferbar?
     
  8. #28 Tanguero, 15.01.2009
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    @PeMu

    Zum Gesamt Ug-Wert kann ich leider nichts sagen, da die Info auf der Türe nicht drauf steht.
    Ich habe aber gestern beim Bauleiter die WK-x Zertifikate aller Fenster und Türen angefordert. Der Wert ist - wie wir inzwischen herausgefunden haben - bzgl. EnEv unerheblich solange die Gesamtbilanz des Hauses im Energieausweis stimmt.

    Zur Bestellung gibt es erst mal den Werkvertrag in dem alle Scheiben im Haus mit Ug=1,1 auszuführen sind. Die Haustüre zusätzlich mit Sicherheitsglas das WK3 genügt, nur halt glasklar.
    So weit war es im Preis drin.
    Nun wollten wir Satinierung. Im Nachtragsangebot steht nur Sicherheitsdoppelglas in Satinierung mit klarem Rand. Dafür haben wir 600 Euro Aufpreis gezahlt.

    Jetzt ist es wohl eine eher juristische Frage ob wir damit rechnen mussten, dass uns durch das Nachtragsangebot ein Glas mit schlechterer Dämmung eingebaut wird.
    Ich hätte ja auch 900€ Aufpreis bezahlt, wenn es eine Beratung mit mehreren Alternativen bzgl. Dämmwert gegeben hätte.

    Ich habe den Verdacht, dass ein Fenster mit der schlechteren Wärmedämmung trotz satinierung günstiger ist, als das klare mit guter Dämmung. An die Preise komme ich aber nicht ran.

    Der Bauleiter hat da natürlich auch nicht aufgepasst. Und ich bin immer erst nach dem Schaden klüger, da es unser erstes (und wohl letztes) Haus ist.

    Lieferbar ist natürlich besser isolierendes Glas. Semco Safe mit Ug=1,1. Es wird sicherlich auch satiniert zu bestelllen sein. Ich vermute es ist eher ein Preisproblem.
    Um das zu bestätigen würde ich Semcoglas ja selbst fragen, wenn die auf Mails reagieren würden...
    Der Fensterbauer ist auch nicht erreichbar.
     
  9. #29 Tanguero, 15.01.2009
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    An alle die sich die Zeit nehmen mich in diesem Thread zu unterstützen und sich vielleicht wundern warum ich so kleinlich bin:

    Unser Bauträger hat uns vor dem Einzug mit Rechnungen zu Bauabschnitten bombardiert, die noch nicht fertig waren und dann mit Mahnverfahren und negativem Schufaeintrag etc. gedroht.
    Das volle Programm halt um möglichst schnell die gesamte Summe des Werkvertrags zu bekommen. Das war zeimlich unschön und hörte aber schlagartig auf.
    Wir vermuten, er hat seinen Anwalt gefragt.

    Aber inzwischen ist er mir zu freundlich und gar nicht mehr auf eine schnelle Abnahme und Restmängelbeseitigung bedacht. Wir wohnen jetzt ein halbes Jahr in dem Haus. Es ist beurkundet, dass es nicht endgültig abgenommen ist.

    Also vermuten wir dass noch Leichen im Keller sind. Wir können uns keinen Reim auf das Verhalten des Bauträgers machen und werden leicht paranoid. So suchen wir noch Baumängel die wir vielleicht übersehen haben bevor wir das restliche Geld überweisen.
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dann zieht einen Sachverständigen hinzu und geht die Hütte durch.

    Dann auch umgehend Beseitigung der Mängel anmahnen.


    --------------

    Ich nehms zurück, denn das ist wohl gar kein Bauträger .. oder doch.
    Werkvertrag, bauleiter unser Architekt -> nix Bauträger, andere Vertragskonstellation.
    Es ist wichtig da richtig zu informieren, sonst geht es falsch los. Von daher bringt das rumwursteln als Baulaie nix. Der GU/GÜ (nehm ich mal an) spielt wohl die Karte und auf Zeit.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2009
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  12. #32 Tanguero, 16.01.2009
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    Ja es handelt sich um einen kleinen Generalübernehmer der im Jahr drei bis fünf Projekte durchzieht. Die erste Version des Werkvertrags war voller Fehler und juristisch nicht haltbarer Klauseln. Wir haben das dann mit Hilfe eines Anwalts und eines Notars überarbeitet. Insbes. die Verteilung der Zahlungsraten und die Regelung zur Abnahme. Zur Abnahme sollte es einen Termin einen Monat vor Einzug geben an dem eine Mängelliste erstellt wird. Die hat dann bis zum Einzug abgearbeitet zu sein.
    Dies hat der GÜ vollkommen ignoriert und von einer Abnahme durch Einzug gesprochen. (drei Monate nach dem garantierten Fertigstellungsdatum)
    Inzwischen gab es natürlich doch noch einen solchen Termin (ca. vor vier Monaten) an dem auch unsere Sachverständige vom Verband Privater Bauherren teil nahm.

    Nun, sechs Monate nach Einzug sind die meisten behebbaren Mängel behoben.
    Ein richtiger Brocken ist aber noch der Innen und Außenputz. Der Putzer war ein Spezi und Landsmann von unserem GÜ. Daher wurde der Putzer sofort voll bezahlt.
    Obwohl der Bauleiter damals schon die Mangelhaftigkeit festgestellt hat. (uns arglistig verschweigen. Erst als der Maler/Tapezierer kam, hat uns dieser darauf hingewiesen.)
    Der Außenputz ist an allen Kanten ungleichmäßig, wellig und in den Farbflächen wolkig.
    Im Abnahmeprotokoll ist der Putz auch als stark mangelhaft beschrieben. Es bestand Einvernehmen, dass ein Ausgleichanstrich notwendig wäre mit dem man auch die Kanten in den eingerückten Flächen korrigieren könnte.

    Nun sollen wir den Ausgleichsanstrich selbst bezahlen, da er angeblich erst notwendig wurde, da wir farbige und weiße Flächen getauscht haben und sich der farbige Flächenanteil damit erhöht hat. Vor einem Jahr hat uns der Bauleiter Kostenneutralität des Tauschs (mündlich) versichert; aber er ging auch davon aus, dass ein Ausgleichsanstrich nicht notwendig sein würde.

    Wir haben noch 9000€ der letzen Rate behalten und ich werde die Rechnung für den Anstrich davon abziehen.

    Bleibt der Innenputz. Alle Handwerker haben und bescheinigt, dass sie so etwas selten gesehen haben. Jedenfalls nicht in einem Neubau. Der Elektriker hatte an manchen Stellen Schwierigkeiten die Steckdosen zu setzen weil der Putz viel zu dick war. Oben ist der Putz aber dünner und die Ecken sind sowieso an vielen Stellen kurvig gezogen. Die Türen ließen sich teilweise nicht einbauen. Es gibt Stellen wo der Rahmen einen Zentimeter von der Wand absteht. Das muß noch kaschiert werden. Selbst die Küche musste hinten gesägt werden um einigermaßen mit der Wand abzuschließen.
    Unsere Gutachterin die leider nicht gerichtlich vereidigt ist, hat uns gesagt, dass es nicht übertrieben wäre die 9000€ dafür einzubehalten.

    Wenn der Ausgleichsanstrich steht, würde ich versuchen, 5000€ einzubehalten.
    Der GÜ hat mehrfach gesagt, dass er für so einen Putz überhaupt nicht bezahlt hätte und er plante den Putzer in seinem eigenen Neubau einzusetzen und dann nicht zu bezahlen um die Kosten rein zu holen. Den Plan hat er sofort aufgegeben als der Putzer bei ihm eine Etage versaut hatte.

    Angeboten hat uns der GÜ für den Innenputzmangel übrigens 500€ und wenn wir in zehn Jahren noch mal tapezieren schickt er jemanden der dann die Wände nachschleift. :irre

    Ach ja, da hätten wir auch noch zwei Fenster mit Kratzern. Laut Abnahmeprotokoll sollen die noch getauscht werden. Aber der GÜ hat vermutlich keine Versicherung dafür abgeschlossen obwohl er laut Werkvertrag müsste.
    Im Gäste WC schimmelt die Wand am Fenster trotz Antischimmelputz wegen einer Kältebrücke. Thermoaufnahmen werde ich jetzt sofort veranlassen.
    Die beiden Rückstauventile im Keller - die auf den Druck unserer Sachverständigen nachträglich eingebaut wurden - sind eigentlich nicht fäkalgeeignet. Die motorisierte Version würde jeweils 1500€ kosten. Wir hoffen, das funktioniert aber auch mit der günstigen Ausführung und werden es wohl nur bemängeln falls es vor Gericht geht.
    Zwei Wasserhähne sind durch einen Planungsfehler mit einer Abmauerung ca. 7 cm zu kurz. Längere wären eine teure Sonderanfertigung, die wir bezahlen sollen obwohl der Mangel im Protokoll vermerkt ist.

    Die Einweisung in die Heizung und die Elektrodokumentation stehen auch noch aus.

    Inzwischen bin ich wahrscheinlich im falschen Forumsbereich. Das werde ich vielleicht noch mal woanders hin pasten...
     
  13. #33 Wolfgang38, 16.01.2009
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    [:offtopic: sorry für Dich, tanguero:

    wenn ich das lese:

    Danke, lieber Gott, dass Du mir ein glückliches Händchen bei der Auswahl meiner Handwerker gegeben hast!

    :offtopic:

    Ich hatte gute und ausführliche Angebote und Auftragsbestätigungen, Aufträge wurden per Handschlag gegeben (und bezahlt) und ich konnte mich täglich von dem eingesetzten Material und Fleiss der Handwerker vor Ort überzeugen.
    Und ich wußte, wa ausgemacht wurde, wurde auch so gemacht. Auch wenn ich nicht da war.

    Ich freue mich seit einem Jahr täglich, im neuen Haus zu sein.

    Ich sags mal so:
    Für den "Jetzt keinen Ärger hab" Bonus Sch....ich doch 10.000 Euro an - was mich das jetzt vielleicht summa summarum mehr gekostet hat.
    "Vielleicht" deswegen, weil ich bei meinen Handwerken Mengenberechnungen und Leistungen erhalten habe, welche nicht berechnet wurden. Auch Tipps, welche Handwerker zu nehmen sind!!!:biggthumpup: (Ich glaubs nicht - dass es teuerer war)

    Passt jetzt nicht zum Thema, hätte ich schon in mehr Threads schreiben können, bringt Dich auch nicht weiter - aber musste mal wieder sein.

    Mein Verputzer ist auf eine Vermutung von mir "fleckiger Verputz" am Sonntag gekommen - hab ich nicht mitbekommen - Anruf Montag, "Ja, sie haben Recht", Vertreter kommt morgen mit mir auf die Baustelle, Dienstag Abend Anruf "Ja, Fehler von Herstellerfirma Putz", bezahlt zusätzlichen 2. Farbanstrich an 3 Seiten des Hauses.

    Meine Arbeit: Koordination mit Gerüst und Fensterbauer, Thats all:28:

    Was ich von Deinem GÜ nicht verstehe, dass er seinen Vertrag von Dir überarbeiten lässt und dann auch noch unterschreibt. So wie er sich jetzt verhält, hat ihn sein Vertrag nicht interessiert - und Euer Vertrag interessiert ihn noch viel weniger. Aber da müßtet Ihr doch im Vorteil sein - wenn ich einen Vertrag mache und gestalte, dann schreib ich doch rein, was ich will - vielleicht sogar was mir wichtig ist - und weiss das dann auch durchzusetzen.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2009
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    Lasst Euch da auf keine Kuhandel ein. Wenn Ihr 10 Ct für einen Mangel nehmt, ist das DIng um die Ecke. Da gibts dann nichts mehr für - egal wie schlimm das ist.

    MfG
     
  15. #35 Herr Nilsson, 16.01.2009
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    Hab ich gelacht:mega_lol:..............watt sind datt denn für Landsmänner?
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2009
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    Ist das wichtig?? Verdauungsendprodukt riecht in keiner Kultur nach Rosenwasser
     
  17. #37 Olaf (†), 22.01.2009
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    Nochmal hochgeholt und aufs Ursprungsthema zurück:

    Ich musste ein wenig stöbern und habe dabei folgendes gefunden:
    Im KfW-CO2 Sanierungsprogramm wird explizit ein UD von 2,0 gefordert, (Fenster 1,3)!:yikes

    Richtig ist aber auch, dass nach ENEV entweder gerechnet werden muss (Neubau) oder ein Höchstwert von 2,9 gilt.

    Um Begehrlichkeiten von Bauherren aber gleich mal die Grenzen aufzuzeigen:
    Woher soll der Fb wissen, wie Ihr finanziert - sowas muss von Euch vorgegeben werden. Richtmaß ist erst mal für ihn die ENEV
     
  18. #38 Tanguero, 03.02.2009
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    Nachtrag: Tür als Wärmebild

    Nachdem ich den Ball in den letzten Tagen flach gehalten habe, weil ich mit Lungenentzündung flach lag bin ich jetzt wieder dabei.
    Ich wollte noch nachliefern wie die Türe in der Thermografie aussieht.

    [​IMG]

    Wir werden das Glas wahrscheinlich im Verlauf des übernächsten Jahrzehnts auf unsere Kosten austauschen.
     
Thema: Wärmedämmwert 2.7 erlaubt?
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