Architekt macht unvollständige Arbeit

Diskutiere Architekt macht unvollständige Arbeit im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wir haben einen Architekten mit der Zeichnung unseres Hauses beauftragt, was eh schon viel Ärger verursacht hatte, da wir mit dem Arbeitsablauf...

  1. #1 picotto, 13.01.2009
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    Wir haben einen Architekten mit der Zeichnung unseres Hauses beauftragt, was eh schon viel Ärger verursacht hatte, da wir mit dem Arbeitsablauf nicht zufrieden waren...

    Nun war die Baufirma vor Ort und hat sich die Pläne angeguckt, und Mängel festgestellt:

    - Die Zeichnungen sind nicht komplett, da die Maße nicht vollständig sind. Es fehlen z.B. komplett die Wände von der Dusche im Gäste-WC, die Mauern vom Gäste-WC und im HWR, die komplette horizontale Wand vom Wohnzimmer/Küche, Wandstärken usw.
    - Die Maße an der EG-Wand zum Norden stimmen nicht. Wie können auf der Wohnzimmerseite die Maße 56/54 sein, und auf der Küchenseite 56/56? Zusammen ergeben die Maße eine Gesamtbreite von 14,97m, eine Zeile darüber aber 14,99m, darüber wieder 14,98m, und ganz oben steht wieder 14,99m? Das selbe im EG an der Südwand: 14,99m, dann zusammengerechnet 14,99m, dann 14,98m, dann 15,00m? An der Außenwand links das gleiche: 12,64m, dann 12,63m, dann 12,63, dann 12,63m. Rechte Wand EG: 12,64m, 12,63m, 12,63m, 12,63m. Für das OG ist es genauso, eine Aufzählung spare ich mir hier...
    - Es liegen uns keine Zeichnungen im Maßstab 1:20 vor, durch die wir erkennen könnten, ob es mit dem Treppenaufstieg sowie der Tür zum Kinderzimmer 2 zu Höhenprobleme kommen könnte. Stattdessen dieser Wischiwaschi-Satz rechts.

    Die ca. Angaben bzgl. der Fenstermaße fand der Herr der Baufirma auch nicht so prickelnd.

    Ich hab den Architekten erstmal aufgefordert, die Punkte zu bereinigen. Bezahlt haben wir ihn schon komplett.

    Wie sollen wir uns verhalten, wenn er die Korrekturen nicht vornehmen will? Wie seht ihr die Kritikpunkte? Schade, dass uns das als Laie nicht selber aufgefallen ist...

    http://img178.imageshack.us/my.php?image=58575189ml4.jpg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist doch keine 1/50 - oder???
    Das sieht aus wie eine 1/100 aus der Baugenehmigung.
    Welchen Auftrag hatte der Architekt GENAU

    Und das mit den 54 und 56 cm mag schon passen, wenn es vielleicht mit Mauermaßen zusammen hängt
     
  3. hdueb

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    was für eine planung wurde denn beauftragt? So sieht unsere Ausführungsplanung nicht aus...
     
  4. hdueb

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    ah, profi kümmert sich schon :-)
     
  5. #5 Pascal82, 13.01.2009
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    hallo,

    ein plan sollte eigentlich schon stimmen!!
    der archi hat sich den bestimmt teuer bezahlen lassen! oder???

    auf der anderen seite kann man sagen 1cm ist kein baumaß:mega_lol:

    also fröhliches schaffen
     
  6. #6 picotto, 13.01.2009
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    Das ist 1:100 aus dem Bauantrag, genau, mehr haben wir aber auch nicht an Zeichnungen bekommen.

    Er wollte folgende Arbeiten machen:

    Bauantrag inklusiv einer Statik und einer Wärmeschutzberechnung

    Gezahlt haben wir dafür 3000.- EUR.
     
  7. #7 Pascal82, 13.01.2009
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    ein trost ist uns geblieben,
    es wird verputzt und glattgerieben:mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    nun aber wieder ernst,
    was sagt den dein archi dazu?
    soll er halt den plan nochmal überarbeiten.
    vielleicht ist nur bei der bemaßung irgendwo der hund reingekommen.
     
  8. #8 picotto, 13.01.2009
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    Ich warte noch auf Antwort, möchte nur schon mal wissen, ob ich im Recht bin, wenn ich hier Nachbesserungen verlange.
     
  9. #9 berny2008, 13.01.2009
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    Habt Ihr Ihn auch für die Werksplanung / Ausführungsplanung beauftragt??
     
  10. #10 picotto, 13.01.2009
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    Nein.

    Wir hatten es uns so vorgestellt, einfach ausgedrückt, dass wir nun die Unterlagen der Baufirma übergeben, die können damit das Haus bauen.
     
  11. #11 Thomas B, 13.01.2009
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    Wieso sollte er???

    Wenn nicht mehr beauftragt war, dann kann man natürlich auch nicht mehr verlangen. Also.....verlangen kann man natürlich schon mehr, muß das dann aber auch bezahlen.

    Ob die Treppe paßt, ob die Möbel reinpassen...wer weiß?! Ist eben der Bauantrag (in den m.E. Mobiliar reingehört...grafisch ist es eher dürftig).

    Logisch., warum sollte auch?? Nicht beauftragt, nicht geliefert.

    Wie sollten die Maße denn sein, damit es prickelt...?

    Gruß

    Thomas
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2009
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    N E I N
    Ausführung hat nach AUSFÜHRUNGSPLANUNG zu erfolgen, diese ist gesondert zu beauftragen und zu bezahlen!!

    Es sagt aber viel über den Rohbauer, wenn er an dem Maßen, aber nicht an der fehlenden Ausführungplanung rummeckert
    Wer nach 1/100 baut, frisst auch Kürbis mit Senf
     
  13. #13 Thomas B, 13.01.2009
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    Und daran sieht man mal wieder, daß man an einer eingesparten Planung nicht immer sparen sollte.

    Thomas
     
  14. hdueb

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    "Verzichtet der Auftraggeber auf eine Ausführungsplanung und lässt er ungeprüft die Baugenehmigungsplanung als Vorlage für die Bauausführung zu, so trägt er nach Ansicht des LG Aschaffenburg das Risiko für Mängel, die im Entwurfsplan enthalten, für die Baugenehmigung aber unerheblich waren und die nicht aufgedeckt wurden, weil eine Ausführungsplanung nicht erstellt wurde.
    Eine Haftung des Architekten kann aufgrund besonderer Umstände eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluß der Haftung kann sich ergeben, wenn der Bauherr auf eigene Gefahr handelt."

    http://www.baunetz.de/recht/Bauherr...netz.de/recht/Haftung_37603.html&s_rubrik=989
     
  15. #15 picotto, 13.01.2009
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    D.h. im Klartext, die Ausführungsplanung muss nun zusätzlich vergeben und bezahlt werden? Kosten schätzungsweise?

    Zumindest bin ich mit den falschen Maßangaben im Recht?
     
  16. hdueb

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    also ich bin auch bauherr,und für deine 3000 hätte ich nichts bekommen:

    Berechunugsgrundlage für den Archi: Baukostengruppe 300-500: 292.000 Euro
    Entwurfsplanung, Bauantrag 27%: ca. 10.000 Euro
    Ausführungsplanung: 25%: ca. 9.200 EUro

    und Statiker inkl. Wärmedingsbums extra mit pauschal 4.800 plus Märchensteuer....

    Wer ne Leistung haben möchte muss halt auch dafür bezahlen...

    Gruss
    Holger
     
  17. #17 Thomas B, 13.01.2009
    Thomas B

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    25 % vom Gesamthonorar Gesamthonorar= Entwurf, bauantrag, Werkplan, Ausschreibung, Bauleitung....ganz grob...ich will jetzt nicht ins Detail gehen.).

    Daß welche fehlen...unstrittig => Nachbessern. Zum Hausbau taugt es auch mit den Angaben nicht.

    da gahören nicht nur Wandstärken und Fenstergrößen rei, sondern auch Türgrößen (sollen es 2,00 m oder doch lieber 2,12m hohe Türen sein, Hohenkoten (Fußbodenaufbauhöhen), Wanddurchbrüche und Wandschlitze für die leitungsführungen, Vormauerungen, dann natürlich auch exakte Maße für die Dusch, die so gerne hätten...was wiederum das wissen voraussetzt welche Dusche denn da rein soll...usw. usf.)

    Gruß

    Thomas
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Eben weils zum Hausbau nict taugt und für den Bauantrag nicht nötig war/ist, seh ich nicht mal da eine Nachbesserungspflicht.
    Die Maßabweichungen um 1 cm können Rundungsfehler des CAD sein, weil 2 Nachkommastellen und irgendein ungünstiger Rundungsfaktor eingestellt ist.

    Ich sehe hier NICHTS, bei dem der Kollege nachbessern müsste. Und für 3T incl. Statik war das auch eher ein Stempelaugust. Und die nehm ich nicht in Schutz, weil sie die Preise versauen.
     
  19. hdueb

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    ist gibt schon welche die nach diesen Plänen bauen - nur zu 99% gehts wohl in die Hose (wie bei meinen ehemaligen Nachbarn) . Da hies es nur zu den Handwerkern, so ungefähr solls aussehen, machts mal wie immer. Und nun passt eigentlich nichts im 300k Euro Haus. Super. Mit mir nicht! :-)
     
  20. #20 DerSuchende, 13.01.2009
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    NaJa, ich sach nur eins: Wenn das alle BU`s so machen würden, dann hätten nicht nur Sie vernünftige Pläne.

    MfG
     
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