Architekt macht unvollständige Arbeit

Diskutiere Architekt macht unvollständige Arbeit im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Kann man denn in D irgendwo eine Baugenehmigung erhalten, wenn ... Warum nicht? Man kann hier auch Autos kaufen, für die es noch nicht mal...

  1. Lukas

    Lukas

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    Warum nicht? Man kann hier auch Autos kaufen, für die es noch nicht mal Winterreifen gibt, die ein Drittel ihres zul. Gesamtgewichts zuladen dürfen, aber dennoch mit ner zweistufigen Leuchtweitenregelung zugelassen werden...

    Es lebe die BananenRepublikDeutschland! :respekt

    Gruß Lukas
     
  2. Julius

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  3. Robert1

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    Hallo Ralf, nur Interesse halber bitte ich mal, eines der x Urteile zu benennen. Danke
     
  4. lawyer

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  5. Robert1

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    #lawyer: Nicht so ganz.
    Also, ohne darauf rumhacken zu wollen, aber das in #124 genannte Urteil des BGH sagt gerade nicht, dass ein Architekt bei einer Honorarvereinbarung nachfordern darf. Und pauschal kann man das schon gar nicht sagen.

    Erstens mal hat der BGH hier gar nicht entschieden, sondern in die Berufungsinstanz zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Und zweitens hält der BGH solche "Nachforderungen" nicht immer für zulässig. Denn die Nachforderung kann auch unzumutbar sein.

    Der BGH schreibt:"...Die Unzumutbarkeit der Nachforderung setzt voraus, dass die dadurch entstehende zusätzliche Belastung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles für den Auftraggeber eine besondere Härte bedeutet..."

    Ab Nr. III in der Begründung zur Entscheidung gibt der BGH Hinweise für die Unzumutbarkeit.
     
  6. Bauwahn

    Bauwahn

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    Ist das denn schon mal vorgekommen? Wenn ja, dann vergleichst Du Dich eben mit Jesus? Nicht schlecht. Das nenn' ich Selbstbewusstsein....
     
  7. #127 Ralf Dühlmeyer, 09.03.2009
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    Nö - virtuell ist mehrfaches lynchen kein Problem. Genauso wie BB virtueller Vollrausch samt Absturz in die Baugrube folgenfrei bleibt ;).
     
  8. lawyer

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    Das Urteil sagt sehr wohl aus, dass der Architekt GRUNDSÄTZLICH Honorar nachfordern DARF (wegen § 4 HOAI). Der Arch ist AUSNAHMSWEISE an der Durchsetzung gehindert, wenn sich der BH in schutzwürdiger Weise auf ein geringeres Honorar eingerichtet hat (kommt so gut wie nie vor). Regel-Ausnahme-Prinzip.
     
  9. SvenW

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    kleines interessantes Detail: Die Honorarvereinbarung wurde nicht bei Auftragserteilung unterschrieben. Bei der Auftragerteilung wußte der BG also nicht wieviel er zahlen mußte!
    Das bedeutet aber auch, das der Fall anders aussieht, wenn gesagt wird:"Für 3000€ stell ich dir die Bude hin". Denn dann ist der Preis, auch wenn er falsch ist, eine der Grundlagen der Auftragserteilung. Dürfte ungefähr auf Unterschiede zwischen Festpreis und "Mach mal" bei der Beauftragung eines Handwerkers hinauslaufen. Beim Festpreis ist der AN gebunden, bei "Mach mal" wird er nur durch den "Wucher"-Paragrafen gebremst.
     
  10. #130 saarplaner, 11.03.2009
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Natürlich ist klar, was zu zahlen ist!! Nämlich HOAI! Wenn nichts anderes, schriftliches vereinbart ist, gilt der Mindestsatz der Honorarzone!

    Darauf hat der Architekt ein Anrecht! So oder so!

    Daher Vorsicht mit diesem Halbwissen! (@sven)
     
  11. #131 Thomas B, 11.03.2009
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    Halbwissen wäre ja noch gut. Hier deutet die Information jedoch auf vollständige Unkenntnis hin. Ist zwar nicht schlimm (wer weiß das schon ,wenn er sich mit der Materie noch nicht befaßt hat), als "Tip" ist es allerdings nicht zielführend.

    Thomas
     
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