Vorschriften zur frostsicheren Verlegung von Wasserleitungen?

Diskutiere Vorschriften zur frostsicheren Verlegung von Wasserleitungen? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, in unserem Neubau wurde (von einer Fachfirma mit Rechnung, Steuer, Sicherheitseinbehalt, Architekt etc.) in der Garage eine...

  1. Octo

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    Hallo,

    in unserem Neubau wurde (von einer Fachfirma mit
    Rechnung, Steuer, Sicherheitseinbehalt, Architekt etc.) in der Garage
    eine Wasserleitung verlegt. An diese wurden zwei Armaturen angeschlossen.
    Auf dem Foto sieht man eine Außenwand des Hauses, die gleichzeitig Wand der Garage.

    Nun ist diese Leitung eingefroren und ich mache mir Sorgen, ob sie
    nach dem Auftauen noch dicht ist.

    Dazu habe ich zwei Fragen:

    1. Gibt es DIN-Vorschriften über die frostsichere Verlegung von
    Wasserleitungen wie in diesem Fall?

    2. Wer haftet für den möglichen Wasserschaden?

    Vielen Dank,

    Gruß Octo
     
  2. Julius

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    Warum sind denn die Leitungen in einem nicht frostsicheren Rohbau schon mit Wasser gefüllt???
    Aus welchem Material sind denn die Rohre?

    Und was soll das mit den Stromleitungen (NYM) auf dem Rohbeton werden...? :yikes
     
  3. #3 Meizter, 13.01.2009
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    Na die werden im estrich weiterverlegt!:biggthumpup:
    Ne ich nehme an die kommen von innen und werden in die oben liegende dose verlegt!
     
  4. Octo

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    Ja, so ist es.

    Gruß Octo
     
  5. Octo

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    Die Aufnahme ist aus dem Sommer 2007. Der Rohbau war fertig, der
    Außenputz fehlte und zum damaligen Zeitpunkt wurde die Leitung
    abgedrückt. Die Rohre sind aus Kunstoff (Mepla ???)

    Aber meine Ausgangsfrage ist: Ist die Verlegung von Rohren/ist der Anschluss der Armaturen so wie er hier in einer Garage gemacht wurde fachgerecht?

    Man kann das Wasser dieser Zapfstelle NICHT einzeln ausschalten und die Armatur ist offensichtlich keine frostsichere.

    Ist bei dieser Verlegung ein Einfrieren der Rohre/der Armatur zu erwarten?

    Vielen Dank,
    Gruß

    Octo
     
  6. Julius

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    Welch Erkenntnis...

    Nur - wo ist ihr mechanischer Schutz???

    Und warum sind sie nicht befestigt?
     
  7. #7 wasweissich, 13.01.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    in einer garage muss mann nicht zwingend mit frost rechnen........... hätte ich mal gesagt

    j.p.
     
  8. Julius

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    Wenn die Garage nicht dauernd oder überhaupt beheizt ist, selbstverständlich!
    Was sollte das Wasser bei genügender Abkühlung sonst auch tun...


    Soll das heißen, inzwischen ist verputzt, abgenommen/übergeben und bezogen?
    Denn im Sommer 2007 dürfte es kaum ausreichend lange Frost gehabt haben...


    Wenn es eine nicht beheizte Garage ist, wäre eine solche Verlegung ohne Absperr- und Entleerungsmöglichkeit in meinen (hier: Laien-) Augen selbstverständlich keinesfalls fachgerecht.
     
  9. #9 pauline10, 14.01.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Wenn man schon in der Garage nicht an Väterchen Frost gedacht hat, wie tief liegt denn die Leitung im Boden???

    pauline
     
  10. Octo

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    Die Leitungen liegen auf der Betonplatte (Ohne Keller) die
    mit 120 mm nach unten gedämmt ist.

    Octo
     
  11. Octo

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    Klar, 5% Sicherheitseinbehalt gegen Bürgschaft.

    Aber meine Ursprungsfrage war ja: Gibt es dort eindeutige
    Vorschriften, die die Verlegung in Nebenräumen/Garagen
    von Trinkwasserleitungen regelt??

    Octo
     
  12. Julius

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    Bestimmt.
    Aber die einschlägigen Normen/Regeln können Dir die GWS-Kollegen besser nennen.
    Die sind hier zahlreich und kompetent vertreten, werden sich also schon noch melden.
    Ich anderes Baustelle...

    Eine Dämmung hilft übrigens nicht gegen das Einfrieren, sie verzögert es nur.

    Aber Du könntest endlich mal noch die entscheidende Frage beantworten!
    Nämlich, ob es eine dauerhaft beheizte Garage ist.
    Oder gibt es dort etwa gar keine Heizung?

    Generell:
    Du kannst eine für den gewöhnlichen Gebrauch taugliche Sache erwarten.
    Daher müssen entweder die Garage beheizbar sein oder die Rohre.
    Oder eben gesonderte Absperr- und Entleerbarkeit gegeben.

    Frage doch einfach Deinen damaligen Vertragspartner, wie er sich das gedacht hat.
    Wer hat diese Leitungen überhaupt so geplant???
     
  13. Octo

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    Hallo,

    die Garage ist NICHT beheizt; es gibt dort gar keine Heizung. Die Armatur ist,
    im Gegensatz zu den zwei anderen Außenarmaturen, nicht frostsicher ausgeführt.
    Eine Absperr- und Entleereinrichtung ist nicht vorhanden.

    Die Leitungen wurden von dem mit der Fachbauleitung beauftragten SHK-Unternehmen
    geplant. Im schriftlich vorliegenden Plan ist die Leitung eingezeichnet, dem
    Plan ist jedoch nicht zu entnehmen, ob die Leitungen innen (im Haus) oder
    in der Garage geführt werden sollen.

    Das Unternehmen ist ein SHK-Unternehmen mit ca. 100 Mitarbeitern und war
    bisher immer kooperativ.

    Die Frage ist, wie kann man, mit welchem Aufwand das Problem lösen. Dazu werde ich
    mit dem zuständigen Ingenieur sprechen.


    Gruß Octo
     
  14. #14 Schmitt, 14.01.2009
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    mfG. Schmitt
    Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

    Der wird Dir dann ganz bestimmt sagen, dass man die Rohrleitung vor dem Übergang in den kalten Bereich (Garage) mit einer Absperrung (mit Entleerung) ausrüstet die es ermöglicht vor Eintritt der kalten Jahreszeit die Leitung abzusperren und zu entleeren.

    mfG. Schmitt
     
  15. Octo

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    Kennt jemand eine DIN xyz o.ä. in der das beschrieben ist?

    Gruß Octo
     
  16. Octo

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    Ich schau nochmal genau nach....

    Gruß Octo
     
  17. #17 Herr Nilsson, 14.01.2009
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    Die Antwort findest Du in der ATV DIN 18381 Punkt 3.1.1:
    Punkt 3.1.4:
    Würde mir schon reichen.
     
  18. #18 Schmitt, 14.01.2009
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    Dafür benötgt man keine DIN Vorschrift, diese Montageart habe ich in meiner Lehre vermittelt bekommen und im übrigen sagt mir das mein (hoffentlich) gesunder Menchenverstand.

    Übrigens:

    Die DIN ist keine Vorschrift, sie fordert nur einen Mindeststandart.

    Text (Auszug) aus BGH Urteil vom 14.05.1998 VII ZR 184/97.

    Die DIN - Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungsckarakter.

    Maßgeblich ist nicht, welche DIN - Norm gilt, sondern ob die Bauausführung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    DIN - Normen könnern die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.

    mfG. Schmitt
     
  19. #19 Meizter, 14.01.2009
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    Hab ich eben mal gegoogelt!
     
  20. #20 pauline10, 14.01.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Wenn der Kunde eine Wasserleitung in der unbeheizten Garage will, wird er eine bekommen. "Frostsichere Armaturen" die in einer unbeheizten Garage nicht einfrieren gibt es nicht und wird er vermutlich nie geben.

    Es ist Aufgabe des Kunden eine solche Leitung vor Frost zu schützen oder sie zu entleeren.

    Hier fehlt offenbar die Entleerungmöglichkeit IM Haus. Ohne Keller wo das Wasser auslaufen kann, wäre das nur mit einem Schacht möglich gewesen. Der GWI wird aber deswegen nicht zum Maurer. Sein Versäumnis war es , hier keine Bedenken (schriftlich) wegen des fehlenden Schachtes anzumelden.

    Im übrigen fördert die Dämmung UNTER der Betonplatte das Einfrieren der Leitung auf der Platte. Da kommt also noch Freude auf, wenn die Leitung zur Garage in irgendeinem Winter aufplatzt. Das muß nicht im ersten Winter passieren.

    pauline
     
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