Bauantrag falsch, wer trägt Folgekosten?

Diskutiere Bauantrag falsch, wer trägt Folgekosten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, gerade hat uns unsere Gemeinde den Bauantrag im Freistellungsverfahren um die Ohren gehauen, weil der Architekt unseres FHH bei...

  1. #1 Kehrblech, 14.01.2009
    Kehrblech

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    Hallo zusammen,

    gerade hat uns unsere Gemeinde den Bauantrag im Freistellungsverfahren um die Ohren gehauen, weil der Architekt unseres FHH bei der Erstellung des Bauantrags drei offensichtliche Fehler gemacht hat, die laut Bebauungsplan genehmigungspflichtig sind, eins davon wohl niemla genehmigt würde.

    Dies hat folgende Auswirkungen:

    1. Wir bekommen wahrscheinlich weniger BAFA-Förderung weil sich die Rechtslage zum 1.1.2009 geändert hat und wir den Bauantrag nun in 2009 abgeben müssen.
    2. Unser Zeitplan verscheibt sich um ca. einen Monat, wir müssen weiter Miete zahlen...
    3. Der Vermesser will 200€ von uns haben, dass er die drei Kleinigkeiten im Lageplan ändert. (ist das Usus, dass die sich so kleine Korrekturen bezahlen lassen?)

    Nun habe ich einen neuen Lageplan bekommen, der immer noch einen Fehler beinhaltet - ich weiss aber noch nicht, wer ihn gemacht hat. Der Architekt beim Übermitteln oder der Vermesser.

    Kurz um: Wer muss die Messe bezahlen - ist es korrekt dass wir alleine auf den Kosten sitzen bleiben obwohl der Fehler woanders gemacht wurde?

    Danke für Euer Feedback :)
     
  2. sepp

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    1. erstmal prüfen wie die rechtsgrundlage für die förderungen sind, bzgl. antragsstellung, gemehmigung o. baubescheid.
    2. hätte vertraglich festgehalten sein müssen (fristen)
    3. der A soll sich mit vermesser einigen!

    grundsätzlich schuldet der architekt eine genehmigungsfähige planung!
    rechtsfolgen bei fristverletzungen müssen vertraglich geregelt sein.
    vielleichts sieht eure situation der eine oder andere richter anders.
     
  3. #3 Kehrblech, 14.01.2009
    Kehrblech

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    Super, Danke, das hilft mir :)

    Naja, zum Richter laufe ich deshalb natürlich nicht, ich wollte nur wissen, wie das so allgemein aussieht. Dann werd ich den Kollegen nochmal ins Gebet nehmen.

    Übrigens, zu 1.) Hab ich schon geprüft. Hier ist das Datum der Antragstellung relevant :(
     
  4. Baumal

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    was heißt um die ohren gehauen?
    ist der antrag abgelehnt?
     
  5. #5 Kehrblech, 14.01.2009
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  6. Seev

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    Welche BAFA-Förderungen verschlechtern sich ab 1.1.9 konkret ?

    Danke und Gruß
    Seev
     
  7. Zottel

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    Für die Förderung zählt meist der Termin der Einreichung. Mit der Gemeinde besprechen, ob die die Änderungen nicht als "Änderungsplanung" durchgehen lassen - dann zählt bei kleineren Änderungen weiter das Datum des ursprünglichen Antrags! Ging bei uns ohne Probleme - wir haben Eigenheimzulage bekommen, obwohl wir erst 2007 angefangen haben zu bauen.
     
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