Beschwerden von Nachbarn bei Schornstein unter Firsthöhe?

Diskutiere Beschwerden von Nachbarn bei Schornstein unter Firsthöhe? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo miteinander, folgende Frage: Ich stehe vor der Entscheidung entweder Feststoff und Öl an einem Kamin zu betreiben. Dafür muß das vorhandene...

  1. #1 schlaudi, 15.01.2009
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    Hallo miteinander,

    folgende Frage: Ich stehe vor der Entscheidung entweder Feststoff und Öl an einem Kamin zu betreiben. Dafür muß das vorhandene Rohr im Schornstein entfent und durch ein größeres ersetzt werden - technisch möglich und vom Schorni auch zugelassen. Die neuere Idee wäre an der Außenwand einen Edelstahlkamin zu montieren. Der Vorteil wäre hier, dass dieses vermutlich wesentlich preiswerter geschehen könnte. Die baulichen Vorschriften (Mindestabstände zum Dach, Fenster usw.) würden eingehalten. Nun meinte aber ein Bekannter, bei ihm hätte der Schornsteinfeger (ein anderer als bei mir) gesagt, dass bei Beschwerden der Nachbarn die Betriebserlaubnis für den Kamin entzogen werden könne, weil dieser unter Firsthöhe endet. Geht der Kamin über First könne keiner was sagen. Gibts sowas?? In den Gesetzen habe ich nicht wirklich was gefunden. Hier im Gebirge ist das eh etwas komisch, da die Häuser am Hang liegen. Die Schornsteine deines Nachbarn enden in etwa auf Höhe meiner 1. Etage und das in der Hauptwindrichtung... Mein neuer Schornstein wäre also bei ihm Firsthöhe...

    Gibt es solche Regelungen?

    Viele Grüße

    Sascha
     
  2. R.B.

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    Schau mal in die Feuerungsverordnung. Da steht für Baden Württemberg beispielsweise folgende Bemerkung.

    FeuV §9 Abs (2)

    (2) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 können weitergehende Anforderungen gestellt werden, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen zu befürchten sind.

    Damit wird die Forderung 40cm über First oder 1m über der Dachfläche usw. usw. hinfällig wenn unzumutbare Belästigungen zu befürchten sind.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 schlaudi, 19.01.2009
    schlaudi

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    Hi,

    ja, aber woran kann man das festmachen? Ich müßte ja von meinem Nachbarn dann auch verlangen können, dass der seinen Schornstein über meine Firsthöhe verlängert, damit ich den Mief nicht im Haus habe. Aber bei den topologischen Bedingungen eher schwierig...
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Nicht nur die Höhe sondern auch der Abstand zum Nachbarn spielt hier eine Rolle. Das müsste aber der Schorni beantworten können, denn das ist sein Fachgebiet.

    Gruß
    Ralf
     
  5. OldBo

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    Tja, die Formulierungen sind meistens so gestrickt, dass solche Streitigkeiten vor Gericht landen. Was ist eine Belästigung? Alleine die Anwesenheit eines Nachbarn kann schon eine Belästigung sein :mega_lol:

    Gruß

    Bruno
     
Thema: Beschwerden von Nachbarn bei Schornstein unter Firsthöhe?
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