Fenstereinbau ohne Rechnung

Diskutiere Fenstereinbau ohne Rechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser Fensterbauer hat nun alle Fenster montiert. Eine Abschlussrechnung über die Fenster selbst haben wir mittlerweile erhalten. Jedoch...

  1. sharky

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    Hallo,

    unser Fensterbauer hat nun alle Fenster montiert. Eine Abschlussrechnung über die Fenster selbst haben wir mittlerweile erhalten. Jedoch ohne Montagekosten. Dies will er nicht per Rechnung abwickeln. Wir sind damit keineswegs einverstanden, haben wir eine Möglichkeit ihn zu zwingen, auch darüber eine Rechnung zu schreiben?
     
  2. #2 Thomas B, 18.01.2009
    Thomas B

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    Wie denn sonst? Schwarz?

    Andersherum wird ein Schuh daraus: Er kann EUCH nur durch eine Rechung zur zahlung "zwingen". Wie sonst will er seinen Anspruch geltend machen? Zum RA gehen und Euch verklagen, weil ihr ihm noch kein Schwarzgeld gezahlt habt????:mega_lol:

    Rechnung => Geld!, Keine Rechnung => kein Geld!

    Thomas
     
  3. Dachi

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    Die Juristisch besser informirerten, können gerne berichtigen.
    Auf der Rechnung muss das Material und die Montagekosten/Arbeitszeit separat ausgewiesen werden. Sonst gibt das auch mecker mit dem FA.

    Ich, würde die Rechnung als nicht Prüfbar zurückschicken und eine separate auflistung der Materialien und Montagekosten verlangen.

    EDIT: Jetzt hab ich´s gecheckt. wieder mal ne BAT-Baustelle:-)
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    trotzdem muss Arbeitszeit und Material nicht separat ausgewiesen werden.
     
  5. Dachi

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    Und was ist mit dem Gesetz zur Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen bei Sanierungen/Modernisierung?????
    Da muss doch getrennt berechnet werden. Oder ist des hier ein Neubau?
     
  6. #6 Olaf (†), 18.01.2009
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    Machen...

    müsstestes, wenn der Kunde das absetzen will.
    Ein aufmerksamer HW sollte es eh machen und den Kunden auf die Möglichkeit hinweisen.
    Wir schreibens sogar ins Angebot rein, dass die Möglichkeit besteht - bringt manchmal sogar Pluspunkte.
     
  7. #7 Meister_Hans, 18.01.2009
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    Na, frag Ihn mal danach, ob bei Ihm schonmal eine Umsatzsteuerprüfung durchgeführt wurde... Und ob er so scharf drauf ist mal die Prüfer im Haus zu haben...
     
  8. #8 HolzhausWolli, 18.01.2009
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    Baustatus: Längst fertig

    Die Formulierung ist dann sicher so raffiniert gewählt, daß der Kunde denkt NUR EURE Rechnung wäre von der Steuer absetzbar....:mega_lol:

    Ich denke aber, der Sharki muß sich mal deutlicher ausdrücken was genau der Fensterbauer vorhat:

    Die Montage schwarz abrechnen - also für netto ?

    Ich würde auf eine neue Rechnung bestehen, die alles beinhaltet und die alte retourschicken.
     
  9. #9 schwarzmeier, 18.01.2009
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    Hat der Kollege eine Sondervereindarung mit dem Meister Steinbrück oder wie soll man das verstehen ? Das ist doch für den Kunden super . Solange keine Rechnung fakturiert ist , besteht auch keine Verpflichtung der Vergütung .:winken Staun , staun , was es alles so gibt !:bounce:
     
  10. #10 Olaf (†), 18.01.2009
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    Warum...

    sollte ich?
    Als Selbständiger sollteste zumindestens soviel von Verkaufspsychologie wissen, dass über 50% einer Kaufentscheidung aus dem Bauch kommt und der Erstkontakt (bei dem ists kuschlig, der kümmert sich um mich) idR. entscheidend ist.:shades

    Wer natürlich nur über den Preis verkauft /verkaufen kann........
     
  11. Robby

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    Warum keine Vergütung?

    Der Vertrag kann auch so zustande gekommen sein :) Beim Bäcker bekommst auch nicht für jedes Brötchen eine Rg. und bezahlen musst du trotzdem
     
  12. #12 HolzhausWolli, 18.01.2009
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    Baustatus: Längst fertig
    War von meiner Seite als Scherz gemeint...aber gut.

    Naja...es kommt immer drauf an wie beratungsintensiv das Produkt und unkundig der Kunde ist. Je weniger bei diesen Faktoren vorhanden ist umso mehr rückt der Preis an die wichtigste Stelle. Leider !

    Fakt ist aber immer: Es kauft niemand ungerne oder unter Zwang. Das widerstrebt der menschlichen Natur Erfolg zu haben.

    Ich bin eh der Meinung das ein Verkaufsvorgang im sportlichen Sinne erst dann beginnt, wenn der Kunde sagt : "Zu teuer" ! Alles davor ist verteilen.
     
  13. #13 Baufuchs, 18.01.2009
    Baufuchs

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    Getrenntes

    Ausweisen Material/Lohnkosten der Handwerkerleistungen sind nur dann für den Kunden wichtig (Steuerliche Absetzbarkeit) wenn es um Renovierung/Modernisierung geht.

    Bei Sharky geht es um einen Neubau.
     
  14. #14 Wilhelm Wecker, 18.01.2009
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    Fenstermontage ohne Rechnung

    Wenn der Auftragnehmer die Fenstermontage "schwarz" abrechnen will, ist zu vermuten, dass er die Montage nicht fachgerecht, dh. nicht nach dem Stand der Technik ausgeführt hat. Wenn es zum Schadensfall kommt, wird er behaupten die Montage sei von ihm gar nicht gemacht worden - meistens gehören zu diesem Deal immer zwei.
     
  15. #15 Baufuchs, 18.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  16. Dachi

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    Und genau das ist für mich/andere erstmal nicht ersichtlich!
    Das sagt Uns wieder....So genau wie möglich alle Umstände und Gegebenheiten beschreiben.
     
  17. #17 schwarzmeier, 18.01.2009
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    Wenn ich das so lese , hat der Handwerker eine Rechnung über eingebautes Material fakturiert . Die Lohnwerkleistung möchte Er abrechnen ohne Rechnung zu stellen , sozusagen ""gem RAL 9005"" !! Das heisst nach meinem Verständnis , dass ich mich gar strafbar mache , wenn ich mich auf diesen Deal einlasse weil es rechtswidrig ist . Ein Mahnverfahren wird der Handwerker mit Sicherheit nicht anstreben , da keine einzufordernde Rechnung erstellt worden ist . Hier sind wir eben nicht beim Brötchenkauf in der Bäckerei . Der Bäcker muss auch Keine "Wehrmachtsteuer " ausweisen .:winken
     
  18. #18 Meister_Hans, 18.01.2009
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    ... aber er muß sie ans Finanzamt abführen.

    Hier (sollte der Handwerker keine Rechnung ausstellen bzw. "vergessen" den Betrag in seinen Bareinnahmen zu verbuchen und so keine Umsatzsteuer abführen) besteht der Tatbestand der Umsatzsteuerhinterziehung. Allerdings ist hiervon nicht der Bauherr betroffen, sondern einzig und allein der Unternehmer. Bauherren müssen die Umsatzsteuer nicht nachzahlen bzw. mit einer Nachforderung seitens des Finanzamtes rechnen.

    Der Bauherr - auch wenn er bar und/oder ohne Rechnung bezahlt - hat normalerweise davon auszugehen, daß die Umsatzsteuer rechtmäßig abgeführt wird.

    Böse wäre natürlich, die Arbeit bar zu löhnen, eine Quittung fordern und die dann beim FA mit einer Anzeige einzureichen...

    Ach ja, noch was: Ich weiß allerdings nicht, ob die Umsatzsteuer noch innerhalb der Verjährungsfrist vom Unternehmer nachgefordert werden kann...
     
  19. R.B.

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    Wie meinst Du das?

    Spätestens bei einer BP machen die alle Jahrgänge auf, wenn´s sein muss bis z u10 Jahre zurück, und dann darf der Unternehmer löhnen.....und zwar richtig.

    Gruß
    Ralf
     
  20. sharky

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    Und genau so sieht es vermutlich aus. Einen Deal gab es aber nicht.
     
Thema: Fenstereinbau ohne Rechnung
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