Fenstereinbau ohne Rechnung

Diskutiere Fenstereinbau ohne Rechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie meinst Du das? Spätestens bei einer BP machen die alle Jahrgänge auf, wenn´s sein muss bis z u10 Jahre zurück, und dann darf der...

  1. #21 Meister_Hans, 18.01.2009
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    Ja, ich weiß das aus eigener Erfahrung.

    Mir kam nur grade der Gedanke, innerhalb der Verjährungsfrist könnte ja hier die Umsatzsteuer vom Unternehmer nachgefordert werden, so nach dem Motto "Huch, jetzt hammer die Meerschweinsteuer vergessen und nur Netto-Beträge in Rechnung gestellt..." Was zu beweisen jedoch ohne Rechnung schwierig sein dürfte.

    Aber genauer betrachtet irgendwie ein abstruses Gedankengebilde, das sich nicht so richtig halten kann... :irre
     
  2. R.B.

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    :28:

    Gruß
    Ralf
     
  3. sharky

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    So richtig bringt uns das ganze noch nicht weiter :/
     
  4. #24 schwarzmeier, 18.01.2009
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    Machs einfach und kompliziere es nicht . Zahl die Rechnung und dann hat sichs . Du kannst doch nur das zahlen was gem. Rechnung eingefordert wird , es sei denn , Du hast den "NEGERDEAL" wselbst mitvereinbart , was Du ja nicht hast , wie Du schreibst .:):shades:winken:sleeping
     
  5. #25 Stromfresser, 18.01.2009
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    Nanana! Darf man das sagen?
     
  6. Baumal

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    dieser ausdruck lässt auf eine schwarzmeiers seele tief blicken...
     
  7. R.B.

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    Wieso? Es wurden doch alle Fragen geklärt.

    Oder erwartest Du, daß hier so ein deal abgesegnet wird?

    Gruß
    Ralf
     
  8. #28 schwarzmeier, 19.01.2009
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    Falls nicht allgemein bekannt , so wird u.a. in bayer. Gegenden ein SCHWARZGESCHÄFT verschlüsselt bezeichnet . :think
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2009
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    Wenn es wirklich der böse Unternehmer ist, würde ich ihm BEWEISBAR ein Schreiben zu stellen, in dem ich ihm mitteile, dass mit der Schlußzahlung in Höhe von XYZ € ALLE Forderungen für Lieferung UND Montage ausgeglichen sind, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen begründeten Einspruch gegen Zahlung erhebt.

    Dann hat er die Nase auf.
     
  10. #30 schwarzmeier, 19.01.2009
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    Aber Ralf , das ist doch nicht die ureigenste Aufgabe des Kunden , einen Handwerksmeister , der eigenmächtigt gem ""RAL 9005 "" ein Arbeitsleistung ohne Vereinbarung mit dem Kunden einfordert ,( die Materialrechnung aber schon fakturierte und dem Kunden übergab ) auch noch aufzuklären , was nicht rechtens ist ! Der HWM ist doch hier der Unternehmer !!
     
  11. Baumal

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    ... wäre ich einwohner mit schwarzer hautfarbe, würde ich
    mich glücklich schätzen, nicht in deiner nähe und in tiefsten bayerischen regionen
    hausen zu müssen.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2009
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    Es geht nicht um Aufklärung, es geht um die Absicherung gegenüber Nachforderungen.
    Wenn der BU nach Erhalt eines solchen Briefs innerhalb der Frist keinen Widerspruch einlegt, kann er sich seinen Montagelohn dahin schreiben, wo es dunkel ist.
    Er kriegt ihn nicht mehr.
    Legt er innerhalb der Frist Widerspruch ein, muss er, um das Geld zu bekommen, eine saubere Rechnung stellen.
    DARUM geht es.

    Aufklären braucht den keiner, der weiß genau, was ermacht (nicht was er tut :D)
     
  13. #33 HolzhausWolli, 19.01.2009
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    Baustatus: Längst fertig
    Hat denn der HW mal konkret gesagt warum er nicht ordentlich fakturieren will? Doch sicher nicht um der Gewährleistung für die Montage aus dem Wege zu gehen...

    Seltsam...oftmals ist es ja gerade andersherum, nämlich daß die Bauherren die HW´s drängen ohne Rechnung zu arbeiten um aktiv zu sparen. Je nach Verhandlung sogar mehr als 19%.

    Darf man mal die Summen (Material/Montage) erfahren, nur um mal die Verhältnismäßigkeit einzuordnen?
     
  14. #34 schwarzmeier, 19.01.2009
    schwarzmeier

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    Keine Anst , SHWARZ ist sogar Bestandteil meines Namens !!:shades
     
  15. #35 Gast943916, 19.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Zitat Baumal
    ist mit heller Hautfarbe wohl auch ein Glück...... :mega_lol:
    vielleicht steht ihm das Wasser bis zum Hals???


    Gipser
     
  16. salleD

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    Vorsicht Herr Dühlmeyer

    Wenn überhaupt klappt das mit der rügelosen Anerkennung der Schlusszahlung nur bei LUPENREINEN VOB verträgen. Ob ein solcher hier vorliegt, wissen wir nicht, und ich glaube es auch nicht. Das BGB kennt eine solche Regel nicht.

    Aber wie einige andere schon richtig geschrieben haben, würde ich auch nur das bezahlen, was auf der Rechung steht und keinen Cent mehr.

    @sharky: Was gibt es denn für einen Vertrag (mdl./schriftlich?), Ausschreibung und dann vergabe auf Basis des LV oder Angebot des HW und dann mach mal oder wie.

    Ein paar mehr Details könnten helfen einen genaueren Rat zu erteilen

    Gruss
    salleD
     
  17. #37 schwarzmeier, 19.01.2009
    schwarzmeier

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    So sehe ich es auch . Ich kann doch eigentlich nur bezahlen was in Rechnung gestellt wurde . Wer zahlt denn freiwillig mehr ? All das was hier noch vorgetragen ist bewegt sich doch im DUNKELN(RAL 9005) BEREICH .:shades
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2009
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    DARAUF würd ich nicht wetten.
    Ja - in der VOB steht es als § drin (den ich bewusst nicht erwähnt hatte). Das bedeutet aber nicht, dass ich nicht auch anderweitig diese Regelung anwenden kann.

    Oder kennst Du ein Urteil dazu??
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Es geht nicht um freiwillige Mehrzahlungen sondern um Sicherheit für den AG.
    Eigentlich ist so eine Regelung dafür gedacht, den AG vor Nachforderungen des Unternehmers (ob berechtigt, weil vergessen oer zu Unrecht gekürzt oder unberechtigt) zu schützen, wenn das Geld anderweitig ausgegeben ist.

    MfG
     
  20. Julius

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    Das war einmal!
    Aber seit geraumer Zeit gibt es die Bauabzugssteuer.
    Deswegen muß der AG von Bauleistungen die darauf anfallende Umsatzsteuer einbehalten und stattdessen ans FA abführen.
    Es sei denn, der AN legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor oder es greift eine der anderen Ausnahmen.

    Insoweit geht der Gesetzgeber also offenbar inzwischen vom nicht steuerehrlichen Bauunternehmer als Normalfall aus... :(
     
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