Biegesteife Platte??

Diskutiere Biegesteife Platte?? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum Ich habe da mal eine Frage hinsichtlich meiner zu erwartenden Bodenplatte. Alles begann mit dem Bodengutachten. Diese sagte dann...

  1. #1 Bauherr Gn, 18.01.2009
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    Ich habe da mal eine Frage hinsichtlich meiner zu erwartenden Bodenplatte.
    Alles begann mit dem Bodengutachten. Diese sagte dann aus, dass der Boden auf 1m ausgetauscht werden muss, um dann mein geplantes Haus drauf zu stellen. Gesagt getan, der Boden wurde getauscht und entsprechend verdichtet. Eine neues Gutachten hat dies bestätigt. Nun kommt meine Baufirma und meint: Super das dieser Boden nun i.O. ist aber dieser wird so nicht reichen. Wir werden eine biegesteife Platte nehmen müssen, Aufpreis =....
    Na toll, was soll ich denn davon halten? Erst reicht der Boden nach dem Bodenaustausch au und nun doch ne andere Platte? Was meint ihr? Muss eine biegesteife Platte daher, was ist da mehr drin, kann man das Material selbst besorgen???

    Danke für ein paar Tipps
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wer macht denn die Statik und Planung?
     
  3. #3 MoRüBe, 18.01.2009
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    der BT...

    ... wo? im Büro:mega_lol:
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Weiß man ja noch nicht ;)
     
  5. #5 Bauherr Gn, 18.01.2009
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    Nun ja das kommt alles aus einer Hand. D.h. die Baufirma hat ihren Statiker und der berechnet den ganzen Vorgang. Das Haus ist aus der Palette der Baufirma und hat keine Sonderwünsche enthalten. Deshalb wundert mich nun dieser Vorschlag mit der Platte.
    Lt. Bauvertrag wird ringsherum das Fundament gemacht und darauf die Platte. Nun hat man mir gesagt, dass der Boden zwar ok ist, aber für eine normale Platt halt nicht ausreicht. Und um eine setzungsfreie platte zu haben wurde halt die biegesteife vorgeschlagen. Man könnte wohl auch die Fundamente in Breite und Tiefe inkl. Bewährung erwägen. Nur weiß ich nicht was vorteilhafter und preisgünstiger ist.????
     
  6. #6 MoRüBe, 18.01.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ok ok..

    ... GU/GÜ :mega_lol:

    Lesen Sie hier mal die nicht unwenigen Beiträge zu diesem Thema. alles schon durchgekaspert.
     
  7. Robby

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    Bei einem GÜ trägt der Auftraggeber das Baugrundrisiko... Das kann eben zu "Mehrungen" führen. War das Baugrund GA schon vor Vertragsabschluss bekannt? ALso Planungs- Kalkulationsgrundlage?
     
  8. #8 Bauherr Gn, 18.01.2009
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    Das GA wurde angesprochen und war auch mit einkalkuliert. Aber welche Daten der Boden nun hergeben muss etc. nicht.
     
  9. Robby

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    Das wäre doch zu prüfen OB das BAugrundGA Vertragsbestandteil war und der Angebotspreis daraus resultiert? Ebenso ob die Vorgaben des GA eingehalten wurden bei den Erdarbeiten. Waren die denn auch GÜ Bestandteil?
     
  10. #10 Bauherr Gn, 18.01.2009
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    Auszug aus dem BV: " der Bauherr sellt.... den Boden der Klasse 3-5 und die zulässigen Bodenpressung 0,2 MN/qmentsprechen
     
  11. #11 Meizter, 19.01.2009
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